Protocol of the Session on September 2, 2010

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Das hat keiner gefordert!)

Ich will Ihnen aber vor Augen führen, wo Ihre Politik hinführen würde.

Bei einem Zinssatz von 3 % müssten Sie in einem Jahr 15 Millionen Euro Zinsen zahlen, das wären dann 2012 schon 30 Millionen Euro Zinsen. Damit kommen Sie in diese Schuldenfalle hinein, aus der Sie gar nicht wieder herausfinden.

(Thomas Kind, Linksfraktion: Traumtänzerei!)

Bis 2014, wenn Sie jetzt schnell mitgerechnet haben, haben wir dann eine Zinslast von 90 Millionen Euro, die im Haushalt auch zu zahlen ist, und dann kommt die Frage, wo wir das hernehmen. Dafür müssen wir dann wieder etwas anderes kürzen. Dass diese Politik nicht richtig sein kann, habe ich Ihnen hoffentlich mit diesem kurzen, wie ich finde, eingängigen Denkmodell vor Augen geführt.

Ebenso werden wir die impliziten Schulden tilgen, indem wir weiter im Generationenfonds Vorsorge für die Rentenansprüche der Beamten treffen.

Der Haushaltsentwurf ist ausgeglichen. Das ist zu Recht schon angesprochen worden, denn dies schaffen wir für die beiden kommenden Jahre vor allem über die Absenkung der Investitionsquote von 21 % um fünf Prozentpunkte auf 16 % im Jahr 2011 und auf knapp über 15 % im Jahr 2012. In Zahlen heißt das: Wir werden im Jahr 2011 über 850 Millionen Euro weniger im Freistaat Sachsen investieren, und im Jahr 2012 reduziert sich die Investitionssumme um weitere 250 Millionen Euro. Dies ist Geld, das unseren Handwerkern und Unternehmern in ihren Auftragsbüchern fehlen wird. Begonnene Investitionsvorhaben werden wir strecken und neue werden nur hier und da begonnen werden können. Dies war aber auch ein notwendiger Schritt, denn bei einem Rechtsbindungsgrad von 90 % sind kurzfristige Anpassungen nicht so ohne Weiteres möglich.

Diese zurückgehenden Investitionssummen sollen noch einmal verdeutlichen, dass wir weiter an den Strukturaufgaben arbeiten und dass wir darüber im Haushaltsverfahren diskutieren müssen. Finanzminister Unland hat es, wie ich finde, völlig berechtigt hier in seiner Einbringungsrede auch hervorgehoben. Also stehen weitere Strukturveränderungen auf der Tagesordnung. Deshalb werden wir in der sächsischen Finanzverwaltung mit gutem Beispiel vorangehen und diese umbauen. Wie ich von Justizminister Martens erfahren habe, wird auch der bei ihm angesiedelte Bereich der Verwaltungsmodernisierung weitere Einsparpotenziale und Möglichkeiten zum effektiven Einsatz von Steuermitteln aufzeigen. Klar ist auch, dass andere Bereiche entsprechend folgen müssen.

Der Personalbestand des Freistaates Sachsen soll in der Maßgabe einer umfassenden Aufgabenkritik und der Erarbeitung eines Personalentwicklungskonzeptes bis 2020 an den Durchschnitt der restlichen Flächenländer angepasst werden. Dabei ist die künftige Leistungsfähigkeit im öffentlichen Dienst durch die Einstellung junger Menschen konzeptionell zu sichern. Der 2006 beschlossene Stellenabbau wird konsequent vollzogen. Ich finde, dies ist folgerichtig. Meine Fraktion hat es bereits im Mai dieses Jahres so gefordert, und ich finde es im Haushaltsplan auch wieder.

Wir wollen die zwischen dem Freistaat und der Europäischen Union für die Förderperiode 2007 bis 2013 vereinbarten Fördermittel vollständig abnehmen. Dahin gehend muss auch die sächsische Förderpolitik neu ausgerichtet und zukunftssicher gemacht werden. Die Staatsregierung arbeitet auch hieran und ist schon entscheidende Schritte vorangekommen. Aber jeder Euro, der an die EU zurückgegeben werden müsste, auch wenn wir noch so gut im Ländervergleich dastehen, ist ein Euro zu viel.

Außerdem müssen wir diese gut ausgestattete Förderperiode nutzen, um weg vom verlorenen Zuschuss hin zu revolvierenden Förderfonds zu kommen. Die EU beschäftigt sich bereits mit der neuen Förderperiode 2014 bis 2020. Wir werden im Konzept der größer gewordenen EU-Gemeinschaft nur bestehen können, wenn wir hier auf diese nachhaltigen Instrumente umsteuern. Der Landtag hat im März 2010 bereits einen entsprechenden Antrag beschlossen. Ich gehe davon aus, dass wir dies auch in dieser Legislaturperiode schaffen können.

Meine Damen und Herren! Wir dürfen bei der Wahrnehmung des Budgetrechtes nicht nur an die Streichung oder Kürzung von Mitteln denken, nein, wir müssen auch an die Akquirierung von Einnahmen denken. So denke ich beispielsweise an Eintrittsgebühren in Schlösser und Gärten, aber auch an Eintrittspreise in Museen. Wo kommen wir heute in hochwertige Museen für 3,33 Euro? In den weltberühmten Pariser Louvre kommen Sie für ganze 9 Euro. Und wo kommen Sie noch kostenlos in einen Schlosspark? In den Park von Schloss Versailles kommen Sie für stolze 18 Euro.

Mir ist bekannt, wie emotional eine solche Debatte geführt werden kann. Aber wenn wir damit unser kulturel

les Erbe auch für zukünftige Generationen erhalten können, ist es in Zeiten knapper Kassen nur gerecht. Insbesondere im Bereich der Schlösser und Gärten sollten künftig die Großen in den Städten die Kleinen auf dem Lande unterstützen und nicht umgekehrt, wie derzeit in Sachsen.

Nun ein paar Worte zum kommunalen Finanzausgleichgesetz. Wie jedes Jahr liegt dem Entwurf ein Kompromiss der Staatsregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden zugrunde. Dabei ist ganz klar festzuhalten, dass an den Gleichmäßigkeitsgrundsätzen wie jedes Jahr im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches festgehalten wird. Der Freistaat gibt den Kommunen somit eine verlässliche Grundlage und Sicherheit für ihre Finanzierung. In den Verhandlungen wurden die allgemeinen Deckungsmittel annähernd konstant gehalten, was den Kommunen die Gelegenheit gibt, ihre Verwaltungshaushalte zu schließen. Dabei haben aber vor allem zwei Faktoren geholfen: zum einen die prognostizierten Steuermehreinnahmen aus der Mai-Steuerschätzung, welche durch den Gleichmäßigkeitsgrundsatz fast vollständig den Kommunen zugute kommt, und zum anderen der Vorsorgefonds.

An dieser Stelle möchte ich an die Diskussion bei der Einbringung im letzten Haushalt erinnern. Damals wurde die Einrichtung des Vorsorgefonds hier im Plenum vor allem von der LINKEN massiv angegriffen. Aber auch Gemeinden waren gegen eine solche Vorsorge, und ihr Sinn und Zweck wurde angezweifelt. Und was ist jetzt? Eher als uns lieb war, musste auf diesen Vorsorgefonds zurückgegriffen werden, und alle Kritiker sind verstummt.

Die vorausschauende Haushaltspolitik der Regierung hat sich auch hier bewährt und funktioniert, wie es gedacht war. Hier zeigt sich auch wieder die Rolle der Opposition, erst einmal den Teufel an die Wand zu malen in der Hoffnung, dass er auch kommt. Bei der Vorsorge hat es offensichtlich nicht geklappt.

Dennoch müssen wir auf der kommunalen Ebene Einschnitte hinnehmen. Die investiven Schlüsselzuweisungen und Zweckzuweisungen sind gesunken. Und auch wenn Sie die Historie des Finanzausgleichsgesetzes anschauen, ist dies nichts Neues. Das gab es schon 2005 und 2006, und damals ist der Freistaat Sachsen ebenfalls nicht untergegangen. Wir werden in den nächsten Jahren wieder gemeinsam an einer höheren Investitionsquote mit den Kommunen. arbeiten

Nun noch einige Worte zum Haushaltsbegleitgesetz. Es ist Ihnen bekannt, dass dieses Haushaltsbegleitgesetz das umfangreichste ist, das je im Landtag diskutiert worden ist. Es ist heute hier im Hohen Hause schon der Vorschlag zum sächsischen Garantiefonds zur Sprache gekommen. Ich will für meine Fraktion signalisieren, dass die vorgeschlagene Lösung von uns als gut angesehen wird. Die Details muss man sich natürlich anschauen. Aber der Garantiefonds macht den laufenden Haushalt sicher vor Risiken aus der Garantie für die Sachsen LB. Ich kenne

keinen besseren Vorschlag, und er sorgt für die nötige Transparenz.

(Antje Hermenau, GRÜNE: Das Parlament ist ermächtigt!)

Ja, Frau Kollegin Hermenau, darüber werden wir ja noch diskutieren, das habe ich gerade gesagt.

Das Haushaltsbegleitgesetz versucht die Mindereinnahmen gerecht zu verteilen. Jeder Teil der Gesellschaft muss seinen Beitrag zur Konsolidierung leisten: die Wirtschaft, die Familien, die Schulen, die Beamten und auch die Minister.

Meine Damen und Herren, die Aufstellung eines Haushaltes war schon immer eine schwierige Angelegenheit. Geld hat man nie genug; immer wünscht man sich mehr, immer würde man gern mehr Geld ausgeben. Der Staatsregierung ist, wie ich finde, ein guter Vorschlag für die Parlamentsberatung gelungen. Vielen Dank an das Kabinett Tillich und die Mitarbeiter in den Häusern für die fleißige und engagierte Arbeit. Es werden sich aufregende Wochen nach der heutigen Debatte anschließen und ich kann Ihnen versichern, dass wir uns bemühen, das Budget wieder pünktlich im Dezember dieses Jahres im Landtag zu verabschieden. Denn somit besteht für alle Beteiligten in Wirtschaft, Verwaltung, Kommunen und vor allem für die Bürger Verlässlichkeit für die Jahre 2011 und 2012.

Schließen möchte ich mit einem Zitat eines amerikanischen Regierungsbeamten, der einmal sagte: „Das Aufstellen eines Budgets ist die Kunst, Enttäuschungen gleich zu verteilen.“

(Heiterkeit der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE)

Und ich füge hinzu: die Verabschiedung ebenso.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Die NPD hat noch einmal ums Wort gebeten; Herr Abg. Schimmer, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte die fünf Minuten zusätzliche Redezeit nutzen, – –

(Stefan Brangs, SPD: Muss aber nicht sein!)

Jetzt seien Sie mal bitte ruhig, Herr Brangs! –, um auf das vielleicht auffälligste Phänomen der sächsischen Haushaltspolitik zurückzukommen, nämlich die große Diskrepanz zwischen einer Nullverschuldungspolitik auf Landesebene und völlig verschuldeten Kommunen. Ich denke, auch Prof. Unland wird es unwohl gewesen sein, als er die letzte mittelfristige Finanzplanung zur Hand nahm und gesehen hat, dass die Zuweisungen an die Kommunen in den kommenden zwei Jahren um 18 % sinken sollen. Er hat sich auch etwas einfallen lassen, und zwar einen aktuellen Mechanismus zur Glättung der

Finanzausgleichsmassenschwankung mithilfe von Vorsorgefonds und Vorsorgerückstellung.

Weil wir ein immanent instabiles Wirtschafts- und Finanzsystem haben, unterliegen die Steuereinnahmen des Freistaates und der Kommunen immer größeren und immer häufigeren Schwankungen. Das wissen wir alle, meine Damen und Herren, auch wenn im Wesentlichen nur wir Nationaldemokraten bereit sind, die dafür verantwortlichen Systemfehler beim Namen zu nennen.

Die Einnahmenschwankungen des Freistaates wirken sich über den Gleichmäßigkeitsgrundsatz mit einem gewissen Zeitverzug auch auf den kommunalen Finanzausgleich aus. Das erlebten wir nach der New-Economy-Krise vor zehn Jahren und das erleben wir jetzt erneut infolge der Finanzmarktkrise. Dass ein dermaßen, beinahe im regelungstechnischen Sinne instabiles Wirtschafts- und Finanzsystem nichts taugt, ja, für unser Land und seine Regionen auf die Dauer tödlich ist, ist natürlich das eigentliche politische Problem. Das schließt aber nicht aus, dass durch eine handwerklich geschickte Haushaltspolitik die für die Kommunen negativen Folgen abgemildert werden könnten.

Man versucht dies durch den Glättungsmechanismus, sodass die Zuweisungen an die Kommunen statt um 16 % nur um 7 % sinken werden. Damit stabilisiert der Finanzminister die Lage, soweit es eben möglich ist, ohne die heiligen Kühe des immer stärker oszillierenden kapitalistischen Systems anzutasten.

Ich will in keiner Weise infrage stellen, dass der vorgesehene Glättungsmechanismus sinnvoll ist. Trotzdem muss ich in aller Deutlichkeit feststellen, dass ein solcher Glättungsmechanismus das eigentliche Problem, vor dem die sächsischen Regionen und damit die in ihnen existierenden Kommunen stehen, nicht wirklich löst. Ich rufe hier die Äußerung des nordsächsischen Landrates Michael Czupalla in Erinnerung, mit der er im Dezember vergangenen Jahres feststellte, dass es in Zukunft für keinen sächsischen Landkreis mehr möglich sein werde, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Darüber seien sich sämtliche sächsischen Landräte einig, und ich habe bis heute kein Dementi dazu gehört.

Nebenbei bemerkt: Wie Sie sich vielleicht erinnern, meine Damen und Herren, stand im März dieses Jahres ein Antrag meiner Fraktion zu genau diesem Thema auf der Tagesordnung des Plenums. 7 % Absenkung der Schlüsselmasse ist besser – oder richtiger gesagt, weniger schlecht – als 16 %. Aber sie bedeuten immer noch eine schwerwiegende Absenkung der Finanzkraft der sächsischen Kommunen, zumal auch die Steuereinnahmen zurückgehen. Zudem kommt diese Absenkung zu einer Zeit, in der die Ausgaben der Kommunen rapide steigen. Darauf hat der Sächsische Städte- und Gemeindetag kürzlich in einem Positionspapier aufmerksam gemacht.

Darin wird unter anderem auf folgende extern veranlassten, also nicht von den Kommunen zu beeinflussenden Ausgabensteigerungen hingewiesen: die allgemeine Teuerungsrate, die heftig ansteigenden Personalkosten der

Ich weiß, dies kann nicht nur mithilfe des Finanzausgleichs erreicht werden, aber dieser ist ein ganz wichtiges Mittel dazu. Die Haushaltspolitik könnte also eine Schrittmacherfunktion bei der Erhaltung unseres Landes haben, wenn sie mit dem Bewusstsein für die Notwendigkeit einer politischen Wende verbunden ist – weg von der Illusion einer AG Sachsen, die als Möchtegern-Champion auf den globalen Märkten herumturnt, während daheim alle unsere Lebensgrundlagen kaputtgehen; hin zu einer sächsischen Politik, die sich endlich, fünf Minuten vor zwölf, darauf besinnt, die Substanz und Lebenskraft von Land und Volk zu wahren.

Kommunen durch neue Tarifverträge und durch die OstWest-Angleichung der Löhne, die steigenden Kosten der Unterkunft im Hartz-IV-Bereich und in anderen Sozialbereichen wie etwa bei der Sozialumlage, der örtlichen Eingliederungshilfe, der Grundsicherung im Alter oder der Dauererwerbsminderung; schließlich auch die vor allem in der Laufzeit des vorliegenden Doppelhaushaltes anfallenden Kosten der Doppik-Umstellung der kommunalen Haushalte.

Die Kommunen befinden sich also in einer Schere zwischen sinkender Finanzkraft und steigenden Kosten. Bei dieser Feststellung höre ich schon den Einwand, dies sei doch eine unvermeidbare Folge der allgemeinen Wirtschafts- und Finanzlage. Die Kommunen müssen eben den Riemen enger schnallen – genau so, wie das Land und der Bund es eben auch tun.

Dies ist kein akzeptabler Standpunkt. Die meisten sächsischen Regionen leiden nämlich nicht unter akuter Finanznot, sondern vor allem unter einer schwerwiegenden demografischen Schwindsucht. Genau genommen sind beide Phänomene – Finanznot und demografische Schwindsucht – eng miteinander verkoppelt.

Ich will hier nicht erneut auf die vielen alarmierenden Strukturdaten aus den verschiedenen sächsischen Regionen eingehen. Sie sind oft genug erläutert worden und für jeden Interessierten nachlesbar, zum Beispiel in Veröffentlichungen des Statistischen Landesamtes.

Den besten persönlichen Eindruck bekommt man übrigens, wenn man sich zu einer Fußwanderung aufmacht – mit Bürgergesprächen, versteht sich –, zum Beispiel durch die kleinen, stark überalterten Dörfer und Städte der Oberlausitz, der Sächsischen Schweiz und des Vogtlandes. Hier gewinnt man folgende Erkenntnisse: Wir haben es bei der Unterfinanzierung der sächsischen Kommunen nicht mit einer vorübergehenden haushaltstechnischen Durststrecke zu tun, sondern mit einem existenziellen Problem, das mit der krisenhaften demografischen Entwicklung der größten Teile unseres Landes verbunden ist. Wir müssen dieses Problem jetzt lösen, weil es in einigen Jahren zu spät sein könnte, wenn viele Ortschaften verlassen und verwahrlost oder bestenfalls in Freizeitparks umgewandelt worden sind.

Wie können wir das Problem aber lösen? Meine Fraktion hat oft genug darauf hingewiesen, was in der Finanzpolitik zwischen Land und Kommunen gemacht werden muss: Wir müssen die Aufteilung der sächsischen Gesamtfinanzmasse zwischen diesen beiden so verändern, dass die Kommunen endlich überlebensfähig werden, dass sie Gestaltungsspielraum bekommen, um die jungen Familien, die Betriebe und den beruflichen Nachwuchs in der Region zu halten.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Lassen Sie uns jetzt die beiden Entwürfe an die Ausschüsse überweisen. – Herr Dr. Hahn, bitte.

Frau Präsidentin! Bevor darüber abgestimmt wird, möchte ich nur noch eine Klarstellung machen, weil wir heute Morgen den Antrag auf Absetzung dieses Tagesordnungspunktes hatten. Das Plenum hat mehrheitlich anders entschieden. Es ist guter Brauch in diesem Haus, dass eingereichte Gesetzentwürfe an die jeweiligen Ausschüsse überwiesen werden.