Protocol of the Session on June 16, 2010

Gleichzeitig existieren für jedermann auch im Internet einsehbare Positiv- und Negativlisten, in denen sowohl die ausgezeichneten als auch die beanstandeten Betriebe mit Beispielbildern und – in letzterem Fall – mit konkreten Beanstandungen aufgeführt sind. Dabei schreckt die

Veterinär- und Lebensmittelaufsicht in Berlin-Pankow auch nicht davor zurück, die vielen beanstandeten AsiaImbiss- und Dönerbuden mit Namen, Anschrift, Beanstandungsgründen und Beispielbildern aufzuführen.

Wenn Sie uns also jetzt für Frühjahr 2011 eine neue Internetplattform und für den Freistaat Sachsen ein Smiley-System ankündigen, dann kann ich nur sagen: Tun Sie es einfach! Zeit genug hatten Sie.

Zum Thema Lebensmittelüberwachung darf ich hier die Forderung der NPD nach Einrichtung eines Landesgesundheitsamtes erneuern, die wir an dieser Stelle erst kürzlich im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Förderung der Teilhabe von Kindern an Früherkennungsuntersuchungen erhoben hatten. Da die Behörden im Freistaat Sachsen, wenn man die zurückgegangene Zahl der Prüfungen betrachtet, mit den Aufgaben der Lebensmittelüberwachung möglicherweise an Grenzen gelangt sind, kommt der Einrichtung eines Landesgesundheitsamtes mit entsprechender Zuständigkeit eine besondere Bedeutung zu.

Die Notwendigkeit der Einrichtung eines Landesgesundheitsamtes ergab sich für uns auch aus der datenschutzrechtlichen Problematik, dass bei dem oben erwähnten Gesetz über die Früherkennungsuntersuchung die Kassenärztliche Vereinigung vollkommen systemwidrig den Datenabgleich sowohl für die gesetzlich als auch für die privat Versicherten übernehmen soll. Unsere Bedenken hierzu hatten wir bereits ausführlich dargestellt, und wie Sie wissen, werden diese im Wesentlichen vom Datenschutzbeauftragten des Freistaates geteilt.

Damit wären wir beim Thema Datenschutz als Teilbereich des Verbraucherschutzes. Hierbei möchte ich mich auf den geplanten Bankdatenklau und den Angriff auf die datenschutzrechtliche Souveränität und Integrität Deutschlands konzentrieren, wie uns das mit dem von den USA und der Bundesregierung lancierten sogenannten Swift-Abkommen bevorsteht. Auch das EU-Parlament ist in Ausnahmefällen mal zu etwas zu gebrauchen. Wenn die Parlamentarier in Brüssel ab und zu deutsche Interessen besser vertreten als deutsche Landtags- und Bundestagsabgeordnete, dann liegt das aber nur daran, dass die Nationsvergessenheit und die Unterwerfung unter USamerikanische Interessen wohl nirgends konsequenter praktiziert wird als in Deutschland.

So konnte sich das EU-Parlament im Februar glücklicherweise dazu durchringen, das Swift-Abkommen abzulehnen. Doch die Vorgaben aus Brüssel für eine Neuverhandlung sind nicht klar und nicht eindeutig genug. Einfach nur – Zitat – „strengere Auflagen für die Weitergabe von Kontodaten an die USA zu fordern“, wie es der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hastings jüngst forderte, das genügt nicht, meine Damen und Herren. Ich fordere die Sächsische Staatsregierung daher auf, umgehend auf der Ebene der EU und über den Bundesrat bzw. die Bundesregierung darauf hinzuwirken, das SwiftAbkommen ein für allemal endgültig, unwiderruflich zu stoppen. Deutschland darf nicht dabei mitmachen, die

Daten seiner Bürger und der Bürger Europas den USA frei Haus zu liefern.

(Beifall bei der NPD)

Kommen wir nun von den Bankdaten und der Datensicherheit zu den Bankgebühren, die uns im Rahmen des Verbraucherschutzes ebenfalls zu interessieren haben. Aufgeschreckt durch die Berichterstattung verschiedener Printmedien im Oktober 2009, richtete unser Abgeordneter Arne Schimmer bereits im November 2009 eine Kleine Anfrage an die Staatsregierung zum Thema Kontoführungsgebühren. Es war bekannt geworden, dass etwa 9 000 Kunden der Ostsächsischen Sparkasse von Erhöhungen der Kontoführungsgebühren betroffen sind. Die Erhöhung war zum 01.12.2009 beschlossen worden. Statt der bisher üblichen 3 Euro wurden die Gebühren für Inhaber von Konten, die aufgrund von Liquiditätsproblemen nach Darstellung der Sparkasse einer besonderen Überwachung bedürfen, auf 12 Euro im Monat angehoben. Wir alle können uns sicher denken, dass es sich bei den Betroffenen überwiegend um Menschen handelt, die Grundsicherung im Alter oder ALG II beziehen. Am Ende könnten nach diesem Bericht an die 200 000 Kunden der Ostsächsischen Sparkasse über kurz oder lang hiervon betroffen sein.

Die Vermutung liegt nahe, dass die Ostsächsische Sparkasse mit der beschlossenen Vervierfachung der Gebühren für den genannten Personenkreis eine Kündigungswelle auslösen will, um sich der offenbar aus ihrer Sicht unliebsamen Kunden zu entledigen, auch wenn die Sächsische Staatsregierung dies, wie nicht anders zu erwarten, bestreitet. Die Anfrage ergab aber auch, dass nicht nur die Ostsächsische Sparkasse, sondern auch die Sparkassen Chemnitz, Erzgebirge, Meißen und Muldental solche sogenannten angepassten Bepreisungen vorgenommen haben. Die Sparkasse Meißen schießt dabei den Vogel ab mit einer Gebühr von 15 Euro im Monat für Konten mit erhöhtem Aufwand, wie es heißt. Das ist Verbraucherfeindlichkeit pur, meine Damen und Herren! Hier ist aus unserer Sicht, aus Sicht der NPD-Fraktion, dringend das entschlossene Einschreiten der Staatsregierung geboten. – So viel zum Verbraucherschutz im Speziellen.

Abschließend sei mir aber noch erlaubt, etwas Grundsätzliches zu sagen: Verbraucherschutz wird zum Nebenschauplatz, wenn Sie nicht endlich dem Problem der demografischen Katastrophe wirksam entgegentreten. Diese Gegenmaßnahme kann aus Sicht der NPD-Fraktion und der meisten Menschen in diesem Land eben nicht die Zuwanderung sein. Ich möchte mit einem Zitat der sicher von allen hier „heiß geliebten“ Eva Herman enden: „1968 lag die Geburtenrate in Deutschland noch bei über 2,2 Kindern pro Paar. Diese Zahl ist nötig, damit eine Gesellschaft überlebt. 1972 ist sie auf etwas über 1,3 gefallen und blieb dort bis heute. Die gesamte Gesellschaft, nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa, wird aussterben. Aussterben, da lachen jetzt viele und sagen: Ist doch egal, in China gibt es noch genügend Leute. Aber eine Gesellschaft, die stirbt, so wie unsere,

wird zu einer Gesellschaft der Besitzstandswahrung und nicht der Investition und Innovation. Sie stirbt.“ – So viel zum Zitat. Nun tun Sie endlich etwas, um die wirklichen, ganz großen Probleme in diesem Land zu lösen!

Vielen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Gibt es vonseiten der Fraktionen noch Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Frau Staatsministerin, Sie wünschen noch einmal das Wort? Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen, dem Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz und der Verbraucherzentrale Sachsen e. V., die wir, die Vorsitzende Frau Fürll und ich, gestern in Leipzig unterzeichnet haben, finden Sie auf unserer Homepage www.sms.sachsen.de.

Was den Namen und das Schild betrifft, so schützen wir unabhängig davon mit allen unseren Referaten den Verbraucher und haben dies schon immer getan; denn Lebensmittelüberwachung ist Verbraucherschutz, Sicherstellung der Tiergesundheit ist Verbraucherschutz, Gesundheitsvorsorge ist Verbraucherschutz und Arzneimittelüberwachung ist Verbraucherschutz. In diesem Zusammenhang möchte ich an dieser Stelle meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung – Stefan Brangs, SPD: Damit sind ja alle Fragen beantwortet. Schön, dass wir darüber geredet haben! – Interne Wortwechsel zwischen Abgeordneten der SPD und der GRÜNEN – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren! Die Debatte zur Fachregierungserklärung ist nun abgeschlossen. Ich rufe den Entschließungsantrag von CDU und FDP in der Drucksache 5/2792 auf. Wird nochmals Einbringung gewünscht? – Bitte sehr, Herr Abg. Fischer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben während der Debatte relativ lange über die neuen Medien gesprochen und ich bin sehr froh, dass die regierungstragenden Fraktionen dieses Thema aufgreifen. Ihnen liegt es vor.

Sie kennen vielleicht das Sprichwort „Wir ertrinken in Daten, aber wir hungern nach Informationen.“ Genau hier setzt der Entschließungsantrag an. Wir wollen ganz besonders soziale Netzwerke mit dem Stellenwert verknüpfen, den der Datenschutz in Zukunft genießen wird. Sie lesen in Punkt 2, dass die Stärkung der Medienkompe

tenz ein zentraler Bereich dieser Politik sein wird. In Punkt 2b steht der Aspekt des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes im Sinne des Vertragsrechtes.

Ihnen allen liegt vor – bzw. er könnte Ihnen vorliegen, wenn er Sie interessiert – der Tätigkeitsbericht der sächsischen Verbraucherzentrale 2009. Man hat sich in diesem Projekt ganz besonders mit dem wirtschaftlichen Verbraucherschutz befasst.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erbitte Ihre Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Wer möchte bitte zum Antrag sprechen? – Herr Jurk. Frau Bonk, ich denke, Herr Jurk gibt Ihnen bestimmt den Vorrang. Frau Abg. Bonk, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Entschließungsantrag kann unsere Unterstützung nicht finden;

(Christian Piwarz, CDU: Ach?!)

schon deshalb nicht, weil er unterstellt, dass wir der Regierungserklärung, die heute hier vorgetragen worden ist, zustimmen würden. Außerdem muss ich sagen, dass viele Fragen unbeantwortet geblieben sind und leider sehr an der Oberfläche diskutiert wurde. Frau Staatsministerin, Sie haben sich zwar eben noch einmal zu Wort gemeldet, aber Sie haben nichts dazu gesagt, wie Sie zu den Fragen der Finanzierung in Bezug auf das Verursacherprinzip im Verbraucherschutz sowie zur Einbeziehung der Gelder aus Kartellverfahren stehen. Das hätte ich für wichtig gehalten.

Außerdem sprechen Sie immer noch vom SMS. Dass das Schild noch nicht geändert ist, ist das eine. Aber vielleicht sollten Sie auch die Homepage und die Selbstbezeichnung des Verbraucherschutzes berücksichtigen, indem Sie zum Beispiel in Zukunft von www.smsv.sachsen.de sprechen. Aus meiner Sicht gibt es dort noch einiges zu tun.

(Christian Piwarz, CDU: Na, na, na, Frau Kollegin!)

Herr Kollege „Genussparole“ Fischer – wo ist er? –, ich gehe auf Sie ein: Sie haben zwar zum Thema Stellenwert des Internet gesprochen, aber die Schwerpunktsetzung, die in Ihrem Antrag vorgenommen worden ist, würde bei uns ganz anders ausfallen. Wir fordern die Einführung einer Verbraucherverträglichkeitsprüfung. Beim Thema Stellenwert des Internet geht es bei dem, was Sie als Sprichwort bezeichnen, nicht um das Verhältnis von Daten und Informationen, sondern von Bildung und Informationen.

(Unruhe im Saal – Glocke der Präsidentin)

Vor diesem Hintergrund brauchen wir eine Stärkung von Normplanregelungen zum Daten- und Verbraucherschutz – und nicht einfach nur die Benennung in diesem Entschließungsantrag. Insofern geht uns das nicht weit genug.

Außerdem fordern wir eine Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes – es ist von allen Fraktionen und von der Staatsministerin angesprochen worden – sowie eine Novellierung des Pflege-TÜV. Insofern findet die Schwerpunktsetzung, die Sie in Ihrem Entschließungsantrag unter Zweitens bringen, nicht unsere Unterstützung, da es nicht unsere Schwerpunktsetzung ist.

Der Hauptpunkt ist jedoch, sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen: Sie können doch nicht von uns erwarten, dass wir hier als Landtag über eine Vereinbarung abstimmen, die uns in dieser Form noch nicht vorgelegt worden ist. Sie beziehen sich in der Landtagsdrucksache auf etwas, was es als Landtagsdrucksache nicht gibt. Das ist unlauter. Deshalb beantrage ich, diesen Entschließungsantrag an den zuständigen Ausschuss zu überweisen. Dort kann die Vereinbarung vorgelegt und diskutiert, und es kann fachlich darüber befunden werden. Sollten Sie diesem Verfahrensvorschlag nicht folgen können, wird sich meine Fraktion aus den genannten Gründen zum Entschließungsantrag enthalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Herr Abg. Jurk, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der uns vorliegende Entschließungsantrag bleibt weit hinter dem zurück, was in der Debatte diskutiert wurde.

Ich möchte es relativ kurz machen. Wir bitten zunächst um punktweise Abstimmung.

Zum ersten Punkt stelle ich fest, dass – Frau Bonk hat es erwähnt – diese Vereinbarung relativ frisch auf dem Tisch ist, man jedoch bei einer ersten Durchsicht feststellen muss, dass sie – gerade finanziell – hinter dem zurückbleibt, was wir in der Vergangenheit hatten. Schon aus diesem Grund, denke ich, wird dem Verbraucherschutz eben nicht der Stellenwert eingeräumt, den er verdient hätte.

Zum zweiten Punkt sage ich nur: Alles, was im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern, von jungen Menschen, aber auch von Älteren getan wird, um ihre Rechte zu unterstützen, wird unsere Zustimmung finden. Insofern ist für uns unstrittig, dass wir Punkt 2 zustimmen können. Er liegt sicherlich im Interesse der Betroffenen, aber er macht den Entschließungsantrag nicht wesentlich besser.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt noch weiteren Redebedarf. Frau Abg. Herrmann, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt nur einen Grund, der uns dazu bewegen könnte, diesem Antrag zuzustimmen: weil mit Ihrer Vereinbarung, die wir leider noch nicht kennen, die Stellung der Verbraucherzentralen in Sachsen gesichert ist.

Wozu ich jedoch sprechen möchte, das ist Punkt 2 a, auf den eben schon Kollege Jurk eingegangen ist. Sie nehmen sich vor, die Stärkung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen als Aufgabe des Verbraucherschutzes zu begreifen. Ich hoffe, dass Sie diese Aufgabe nicht ausschließlich an die Verbraucherzentralen delegieren. Bei den Trägern der Jugendhilfe gibt es seit Jahren Kompetenzen in diesem Bereich, und gerade mit den aktuellen Kürzungen sind dort Einschnitte vorgenommen worden, die eben nicht dazu führen, dass die Träger diese Aufgabe im erforderlichen Umfang wahrnehmen können.