Um ein Beispiel zu nennen: Die „Aktion Jugendschutz Sachsen“ wollte im vergangenen Jahr eine Mitarbeiterin einstellen, die genau in diesem Themenfeld – Kinder- und Jugendmedienschutz – arbeitet. Das konnte sie nicht, da die 10 % Eigenmittel, die dazu notwendig gewesen wären, nicht zur Verfügung gestanden haben.
Meine Frage ist: Wenn Sie diese Aufgabe nun unter anderem an die Verbraucherzentralen delegieren wollen – wie wollen Sie diese zu genau diesem Thema ausstatten? Welche Kosten würden zum Beispiel auf eine Schulklasse zukommen, die sich in diesem Bereich informieren möchte?
Ich denke, dass die Jugendhilfe gestärkt werden muss. Das sind diejenigen, die Erfahrungen auf diesem Gebiet haben, und dort gehört auch das Geld hin, wenn wir uns das zur Aufgabe machen wollen.
Zum Entschließungsantrag ist bereits viel gesagt worden. Zu Punkt 1: Wir unterstreichen die Wertschätzung, die wir der bisherigen Arbeit und auch dem Vertrauen auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit im Rahmen des Verbraucherschutzes der Verbraucherschutzzentrale für Sachsen beimessen.
Um darauf zu reagieren: Frau Herrmann, Sie werden in mir die Letzte finden, die den Jugend- und Medienschutz an die Verbraucherzentralen delegieren will, sondern wir haben die Vereine – ich habe es vorhin in meiner Rede sehr deutlich benannt –, in denen wir den Eltern Unterstützung geben müssen. Es ist nur wichtig, dass wir die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen nicht als alleinige Aufgabe der Jugendhilfe sehen, sondern ihr im großen Rahmen des Verbraucherschutzes eine ganz neue Wertschätzung geben. Das ist der Hintergrund von Punkt 1 und dessen, was in Punkt 1 b genannt wurde: dass wir dies in Absprache mit der Verbraucherzentrale, die uns auf diesen wichtigen Punkt hingewiesen hat, an dieser Stelle mit aufnehmen.
Meine Damen und Herren! Ich sehe keinen weiteren Redebedarf. Frau Bonk, ich kann Ihrem Antrag nicht nachkommen. Ein Entschließungsantrag kann nicht an einen Ausschuss überwiesen werden, da er im Zusammenhang mit der Diskussion, die gerade stattgefunden hat, steht.
Aber wir können natürlich punktweise Abstimmung durchführen. Ich rufe Punkt 1 des Entschließungsantrages in der Drucksache 5/2792 auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Eine Reihe von Stimmenthaltungen und Gegenstimmen. Dennoch ist dem Punkt 1 mit Mehrheit zugestimmt worden.
Ich rufe Punkt 2 auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Eine Reihe von Stimmenthaltungen und keine Gegenstimmen. Dem Punkt 2 wurde mit Mehrheit zugestimmt.
Ich rufe den gesamten Entschließungsantrag auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen fand der Entschließungsantrag dennoch eine Mehrheit und ist damit beschlossen.
Meine Damen und Herren! Ich komme auf unsere Festlegung zur heutigen Tagesordnung zurück. Die CDUFraktion hatte heute Morgen beantragt, Punkt 7 des Gesetzes zur Vereinfachung des Landesumweltrechtes an den Ausschuss zurückzuüberweisen. Wir haben aber darüber nicht abgestimmt. Dies würde ich gern nachho
len. Wer der Überweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich sehe Einstimmigkeit. Damit ist die Überweisung beschlossen.
Wir kommen nun zu den Wahlergebnissen aus den Punkten 2 und 3. Ich rufe das Ergebnis der geheimen Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission des Sächsischen Landtages auf. Abgegeben wurden 128 Stimmscheine. Ungültig war kein Stimmschein. Es wurde wie folgt abgestimmt: Herr Dr. André Hahn erhielt 89 Jastimmen, 17 Neinstimmen und 22 Enthaltungen. Frau Kerstin Köditz erhielt 82 Jastimmen, 25 Neinstimmen und 20 Enthaltungen. Damit sind beide gewählt, und
Ich rufe das Ergebnis der geheimen Wahl eines Mitglieds für den 1. Untersuchungsausschuss auf. Abgegeben wurden 128 Stimmscheine. Ungültig waren sechs Stimmscheine. Es wurde wie folgt abgestimmt: Für Herrn Andreas Storr stimmten 32 Abgeordnete mit Ja, 24 mit Nein und 66 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Damit ist Herr Abg. Storr gewählt, und ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen.
Wir kommen nun zur Wahl der stellvertretenden Mitglieder. Ihnen liegen die Wahlvorschläge der Fraktionen von CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE und NPD in der Drucksache 5/2358 vor. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann auch durch Handzeichen abgestimmt werden. Widerspricht jemand? – Sehe ich es richtig, dass niemand widerspricht? Somit können wir offen wählen.
Meine Damen und Herren! Da es keinen Widerspruch gibt, können wir durch Handzeichen wählen. Ich rufe nicht nochmals den gesamten Titel auf, wenn dies Ihre Zustimmung findet. Ich frage Sie, ob über einen der Wahlvorschläge bzw. der Kandidaten eines Wahlvorschlages getrennte Wahl verlangt wird. Über wen, bitte?
Meine Damen und Herren! Es wurde der Antrag gestellt, über die Vorschläge der NPD-Fraktion einzeln abzustimmen. Soll außerdem eine namentliche Trennung erfolgen; denn es gibt zwei Vorschläge von der NPD? – Somit lasse ich über die Vorschläge der NPD abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Eine sehr große Anzahl von Stimmenthaltungen und wenige Stimmen dafür. Dennoch sind beide Mitglieder gewählt.
Ich lasse nun über die restlichen Vorschläge abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich sehe wenige Stimmenthaltungen und eine große Zustimmung. Damit sind alle Mitglieder gewählt.
Wahlen zum 2. Untersuchungsausschuss „Verantwortung von Mitgliedern der Staatsregierung und von ihnen beauftragter leitender Behördenvertreter für etwaige schwerwiegende Mängel bei der Aufdeckung und Verfolgung krimineller und korruptiver Netzwerke unter Beteiligung von Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Justiz, Polizei und sonstigen Landes- und kommunalen Behörden in Sachsen, für das Versagen rechtsstaatlicher Informations-, Kontroll- und Vorbeugungsmechanismen und für die unzureichende Aufklärung sowie gezielte Desinformation gegenüber der Presse und der Öffentlichkeit im Umfeld der Debatten um den sogenannten Sachsen-Sumpf (Kriminelle und korruptive Netzwerke in Sachsen) “ gemäß § 4 des Untersuchungsausschussgesetzes
Drucksache 5/2698, Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD
Die Verteilung der Mitglieder auf die Fraktionen erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes nach der Mitgliederzahl der Fraktionen, wobei nach § 15 Abs. 2 Satz 1 unserer Geschäftsordnung das Verfahren nach d’Hondt zur Anwendung kommt. Anders als bei den regulären Ausschüssen des Sächsischen Landtages sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes die Mitglieder des Untersuchungsausschuss und deren Stellvertreter vom Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen zu wählen.
Bei den zu besetzenden 19 Sitzen bedeutet dies: Auf Vorschlag der Fraktion der CDU sind neun Mitglieder zu wählen. Auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE sind vier Mitglieder zu wählen. Auf Vorschlag der Fraktion der SPD sind zwei Mitglieder zu wählen. Von der Fraktion der FDP sind zwei Mitglieder zu wählen. Von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist ein Mitglied und auf Vorschlag der Fraktion der NPD ebenfalls ein Mitglied zu wählen.
Für die Wahl der stellvertretenden Mitglieder gilt § 23 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung: Die Anzahl der von einer Fraktion benannten Stellvertreter darf die doppelte Anzahl der von dieser Fraktion zu benennenden Ausschussmitglieder nicht überschreiten.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Wahl der Mitglieder. Ihnen liegen die Wahlvorschläge der Fraktionen von CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE und NPD in der Drucksache 5/2698 vor. Ich frage auch hierzu, ob geheime oder offene Wahl gewünscht wird. Gibt es Widerspruch gegen die offene Wahl? – Das ist nicht der Fall. Damit können wir durch Handzeichen abstimmen. Ich stelle Ihnen wiederum die gleiche Frage, ob Sie über bestimmte Wahlvorschläge getrennt abstimmen möchten. Ich denke, dies wird der Fall sein. – Das nehme ich so zur Kenntnis. Es wäre gut, wenn Sie es für das Protokoll