Protocol of the Session on June 16, 2010

Sehr gern.

Herr Bandmann, bitte.

Danke schön, Herr Präsident. – Ich wollte Ihr Votum erst abwarten, weil es in der Obhut des Präsidenten liegt, dieses Verfahren einzuleiten.

Sie erwecken hier den Eindruck, als ob die bisherige Härtefallregelung und die Härtefallkommission eine schlechte Angelegenheit gewesen und hier unzumutbare Dinge geschehen sind.

Ich frage Sie: Ist Ihnen aus der Anhörung noch in Erinnerung, dass Frau Johanna Stoll vom Sächsischen Flüchtlingsrat ausgeführt hat, dass 70 % der Anträge positiv beschieden worden sind? Sind Sie der Meinung, dass das eine schlechte Arbeit ist? Sehen Sie die Arbeit durch eine neue Verordnung gefährdet?

Herr Bandmann, ja, es ist mir in Erinnerung. Nein, ich bin nicht der Meinung, dass die Härtefallkommission eine schlechte Arbeit gemacht hat. Es tut mir leid, wenn es da ein Missverständnis gegeben hat.

Ich will auf zwei unterschiedliche Modelle aufmerksam machen. Wir haben in Sachsen das Modell, dass der Filter weit vorn angesetzt ist. Es kommen schon wenig Härtefallersuchen in die Kommission hinein, weil wir so viele Ausschlussgründe haben. Demzufolge werden viele in der Härtefallkommission aufgetauchte Ersuchen positiv beschieden, weil der Filter schon vorher war. In BadenWürttemberg läuft es anders herum. Der Filter ist in der Kommission. Es kommen erst einmal alle Ersuchen ohne Ausschlussgründe in die Kommission und es wird abgewogen. Das sind zwei unterschiedliche Verfahrensweisen, die nichts über die Güte der Arbeit der Härtefallkommission aussagen, sondern darüber, wo man die humanitäre Entscheidung treffen will. Wir halten das, was aus BadenWürttemberg vorgetragen worden ist, für einen sehr guten Weg, aber wir sind mit ein paar Punkten im Gesetzentwurf nicht zufrieden.

Das Thema Zusammensetzung habe ich schon angesprochen. Der Änderungsantrag nimmt das Thema Ansiedlung beim Ausländerbeauftragten auf. Das ist auch unser Anliegen. Wir halten auch den Vorprüfungsausschuss, wie er angedacht ist, für nicht sinnvoll. Trotz alledem stimmen wir dem Gesetzentwurf aus einem ganz bestimmten Grund zu. Das Auslaufen der Härtefallverordnung ist schon angesprochen worden. Dem Bericht des Ausschusses ist zu entnehmen, dass eine leicht modifizierte Verordnung auf den Weg gebracht wird. So hat es der Vertreter der Staatsregierung angekündigt. Wir möchten mit unserer Zustimmung zum Gesetzentwurf deutlich machen, dass wir eine Abmilderung der Ausschlussgründe für ein entscheidendes Kriterium und eine sehr wünschenswerte leichte Modifizierung der Härtefallkommissionsverordnung halten. Das ist unser Beweggrund, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Friedel. – Für die Fraktion der FDP spricht Herr Abg. Karabinski.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon relativ viel zum Gesetzentwurf der Sächsischen Härtefallkommission gesagt worden.

Das Entscheidende nehme ich gleich noch einmal vorweg. Laut § 23 a des Bundesaufenthaltsgesetzes sind die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung eine Härtefallkommission einzurichten. Genau das hat der Freistaat Sachsen 2006 mit der Härtefallkommissionsverordnung bereits getan. Diese ist befristet bis zum 30. Juni 2010, aber das Innenministerium hat bereits angekündigt, mit einer leicht modifizierten Rechtsverordnung rechtzeitig zu entfristen und die Kommission weiterhin erfolgreich arbeiten zu lassen.

Die Kommission hat bisher schon erfolgreiche Arbeit geleistet. Seit Beginn ihres Bestehens 2006 wurden 111 Anträge behandelt. In 63 Fällen wurde das Innenministerium um die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis ersucht. In 46 Fällen, die insgesamt 153 Personen betrafen, hat das Innenministerium dem Ersuchen stattgegeben. Bei diesen 153 Personen handelt es sich hauptsächlich um Familien und Ehepaare mit Kindern. Lediglich in neun Fällen wurde bislang das Ersuchen der Härtefallkommission vom Innenministerium abgelehnt. Für die geleistete Arbeit möchte auch ich mich ganz herzlich im Namen meiner Fraktion bei den Mitgliedern der Härtefallkommission bedanken.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Der Innenausschuss hat am 26.02.2010 eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt und es gab einige kritische Anmerkungen zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Einige sind schon genannt worden, ich möchte kurz Herrn Engelmann vom Diakonischen Werk nennen. Er hat ebenso wie Frau Stoll vom Sächsischen Flüchtlingsrat gegen den im § 6 normierten Vorprüfungsausschuss gesprochen, denn das wäre lediglich ein zusätzliches Gremium, in dem die ehrenamtlichen Mitglieder der Härtefallkommission zur nochmaligen Beratung zusammenkommen müssten. Die bisherige Praxis sieht bereits eine Einspruchsmöglichkeit für die Mitglieder der Härtefallkommission gegen eine Nichtzulassungsentscheidung des Vorsitzenden vor. Das hat sich nach Ansicht der Sachverständigen bislang bewährt. Der Vorprüfungsausschuss wurde daher als völlig überflüssig angesehen.

Herr Dr. Wais ist Vorsitzender der Härtefallkommission in Baden-Württemberg. Er hat sich positiv über die im Gesetzentwurf kaum enthaltenen Ausschlussgründe geäußert. Das wurde von Frau Friedel bereits gesagt. Wenn man aber eine wirklich objektive Härtefallentscheidung treffen will, dann sollten alle positiven und auch

negativen Aspekte des Falls abgewogen werden. Das ist nur dann sichergestellt, wenn die Härtefallkommission auch mal Nein sagt. Ich habe meine Zweifel, dass eine Härtefallkommission, wie sie in § 3 des Gesetzentwurfes vorgesehen ist, wirklich Nein sagen kann. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Vertreter des Sächsischen Flüchtlingsrates oder eine Vertreterin von KOBRAnet ein Härtefallersuchen ablehnen werden. Die nicht beabsichtigte Folge wäre, dass die Härtefallkommission rein beratenden Charakter des Innenministeriums hätte. Ich glaube, das ist nicht das, was hier gewollt ist.

Aufgrund der bisherigen sehr guten Arbeit der Sächsischen Härtefallkommission, der bevorstehenden Entfristung durch das Innenministerium und der zahlreichen Anmerkungen aus der öffentlichen Anhörung sehen meine Fraktion und ich nicht die Notwendigkeit eines Sächsischen Härtefallkommissionsgesetzes. Meine Fraktion wird den vorliegenden Gesetzentwurf daher ablehnen.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Das war Herr Karabinski für die FDP-Fraktion. – Für die Fraktion der NPD Herr Abg. Apfel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die NPD-Positionen unterscheiden sich in der Ausländerfrage bekanntlich fundamental von denen der anderen Fraktionen in diesem Haus. Unser Alleinstellungsmerkmal bleibt eine ebenso restriktive wie inländerfreundliche und an den Interessen unseres Landes ausgerichtete Ausländer- und Asylpolitik, die vor allen Dingen im Gegensatz zu dem steht, was neuerdings aus dem Haus des Innenministers zu hören ist.

Während Herr Ulbig die GRÜNEN und andere linke Parteien in Sachsen in Sachen Überfremdungswahn noch übertrumpfen möchte, sodass die „Bild“ Dresden kürzlich frohlocken konnte „Ausländer bitte kommen!“, sagt die NPD klar und deutlich Nein, Nein zu weiterer Zuwanderung, Überfremdung, Islamisierung und Ausländerkriminalität im Freistaat.

(Beifall bei der NPD)

Unsere ablehnende Haltung zur sogenannten Härtefallkommission dürfte Ihnen aus der letzten Legislaturperiode hinlänglich bekannt sein. Denn sowohl die Deklaration von Härtefällen wie auch das Instrument einer institutionalisierten Kommission sind geeignet, gesetzliche Regelungen zu unterlaufen, einen weiteren Zustrom von Ausländern nach Deutschland zu fördern und die Rückkehr von Fremden ohne Aufenthaltslegitimation in ihre Heimatländer zu blockieren.

Um es wieder einmal klarzustellen: Ausländische Gäste, Touristen, Studenten, Auszubildende oder Geschäftspartner sächsischer Unternehmen sind uns natürlich herzlich willkommen. Wer sich aber ohne Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland aufhält oder wer sich aus niederen Beweggründen Asyl erschleicht, um sich auf Kosten der Deutschen durchzuschnorren, muss

unser Land unverzüglich verlassen. Eine sofortige Abschiebung ist vor allem im Fall von Kriminellen und dauerhaft sozialleistungsabhängigen Ausländern, islamischen Hasspredigern und Terrorverdächtigen oder abgelehnten Asylbewerbern, und das sind nun einmal 98 % aller Fälle, angesagt. Es darf keine Duldung von Fremden geben, die unsere Sicherheit gefährden oder den Sozialstaat ausnutzen. Hierbei darf der Abschiebung auch nicht die Feststellung im Wege stehen, dass im Heimatland eines Asylbewerbers strengere Strafen als in Deutschland gelten. Die Härtefälle, von denen im Gesetzentwurf die Rede ist, reduzieren sich für die NPD-Fraktion so genau auf jene 2 % anerkannter Asylbewerber, denen aus Gründen der politischen Verfolgung in unserem Land für einen überschaubaren Zeitraum Zuflucht gewährt werden kann. Alle anderen sind aber schon per Definition keine Härtefälle, sondern Abschiebekandidaten, die ohne Federlesen auf schnellstem Weg in ihre Heimatländer zurückgeschickt gehören.

Insofern ist schon die Verordnung von 2005, auf deren Grundlage die Härtefallkommission über Sondergenehmigungen für Abschiebekandidaten wegen sogenannter persönlicher oder humanitärer Gründe entscheidet, ein Unding. Sie gehört deshalb ebenso abgeschafft oder geändert wie § 23a des Aufenthaltsgesetzes, der die Länder zwingt, eine solche Härtefallkommission überhaupt einzusetzen.

Wer in Deutschland sein Aufenthaltsrecht verwirkt, meine Damen und Herren, und wem amtlich, also nicht von uns, sondern von bundesdeutschen Gerichten eine gute Heimreise ohne Rückfahrschein gewünscht wurde, der darf nicht plötzlich aus vorgeschobenen Gründen vor den Konsequenzen bewahrt werden, nur weil weinerliche Multikulti-Apostel und ausländertümelnde Berufsmenschen Schrei- und Weinkrämpfe bekommen könnten.

Doch die GRÜNEN wollen mit ihrem Gesetz nun noch eins draufsetzen und die Abschiebung von Asylbetrügern noch schwerer machen. Es könnte ja sein, dass der eine oder andere eventuell doch noch durch das Raster der mit Ausländerlobbyisten bestückten Härtefallkommission fallen könnte. Deswegen sollen auf einmal alle Ausschlussgründe, die in der Härtefallkommissionsverordnung verankert sind, mir nichts dir nichts wegfallen.

Ein solcher Ausschlussgrund liegt beispielsweise vor, wenn der Antragsteller in den letzten drei Jahren wegen erheblicher Straftaten verurteilt wurde, wenn er die Ausländerbehörden bewusst über bestimmte Sachverhalte getäuscht hat, wenn die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung als besonders schwerwiegender Ausweisungsgrund festgestellt wurde oder wenn der Antragsteller nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu sichern.

Der stellvertretende Geschäftsführer des Landkreistages Rolf Groneberg sagte in der Expertenanhörung des Innenausschusses dazu – Zitat –: „Mit dem geplanten Wegfall dieser bisherigen Ausschlussgründe könnten also auch Straftäter und politische Extremisten über die

Härtefallregelung ein weiteres Bleiberecht erhalten. Außerdem würden die Landkreise und kreisfreien Städte und damit auch die Allgemeinheit möglicherweise dauerhaft mit zusätzlichen Kosten für Personen belastet, die ihren Unterhalt nicht selbst oder über leistungsfähige Dritte sicherstellen können.“

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen. Die GRÜNEN wollen abschiebungswürdige Ausländer nicht einmal dann ausweisen lassen, wenn klar ist, dass sie dem deutschen Steuerzahler dauerhaft auf der Tasche liegen, wenn sie die Behörden ihres Gastlandes mutwillig hinters Licht führen und betrügen und wenn sie unsere Kultur durch schwerstkriminelle Delikte wie Raub, Mord, Totschlag und Vergewaltigungen „bereichern“ oder dadurch, dass sie Terroranschläge planen.

Man muss ganz offen und ehrlich fragen: Sind Ihre Hirne schon so vom Multikulti-Wahn vernebelt, dass Sie selbst in den fragwürdigsten Gestalten liebe Hätschelkinder sehen, die man unbedingt hierbehalten muss, um ihnen bei Matetee und Vollkornplätzchen einfach nur gut zuzureden?

(Beifall bei der NPD)

Man fragt sich angesichts dieses Irrsinns auch, meine Damen und Herren, womit die GRÜNEN uns demnächst beglücken werden. Anwerbungsversuche bei Taliban als Fachkräfte für das Sicherheitspersonal am Flughafen Leipzig/Halle, Planstellen für orientalische Schlägertypen zur sozialpädagogischen und psychologischen Betreuung in Frauenhäusern und Diakonie oder vielleicht Arbeitsverträge für HIV-infizierte Schwarzafrikanerinnen zur Belebung des heimischen Prostitutionsmarktes?

(Starke Unruhe bei der Linksfraktion)

Ich bitte Sie, sich zu mäßigen.

Nein, meine Damen und Herren, einen solchen Unfug macht die NPD-Fraktion selbstverständlich nicht mit. Wir lehnen den von Ihnen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Überfremdung unserer Heimat selbstredend ab.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren, die erste Runde ist beendet. Bevor ich zur zweiten Runde aufrufe, frage ich zunächst die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Sie wollen noch warten.

Dann frage ich die Abgeordneten: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN? – CDU? – DIE LINKE? – SPD? – FDP? – NPD? – Gut.

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsi

dent! Vor dem Hintergrund der zuletzt gehörten Rede, die zum Ende hin wieder unerträglich war

(Zuruf des Abg. Arne Schimmer, NPD)

und, wie regelmäßig zu diesen Themen, in verbale Entgleisungen ausartete, möchte ich nur sagen, dass wir Deutschen gerade vor dem Hintergrund unserer eigenen Geschichte

(Zuruf des Abg. Alexander Delle, NPD)

Humanität als Selbstverständlichkeit empfinden sollten. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal klar und deutlich zum Ausdruck bringen.