Humanität als Selbstverständlichkeit empfinden sollten. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal klar und deutlich zum Ausdruck bringen.
Zum Gesetzesantrag selbst möchte ich mich daher kurz fassen. Frau Herrmann, wir haben uns ja zu diesem Thema schon regelmäßig unterhalten und auch im Innenausschuss darüber gesprochen. Ich sehe für diesen Gesetzentwurf kein Erfordernis. Die Härtefallkommission wird in Sachsen auch nach dem 30. Juni 2010 nahtlos weiterarbeiten können. Die Härtefallkommissionsverordnung aus meinem Haus wird an das, was bisher geleistet worden ist, nahtlos anschließen. Sie haben das auch aus dem Munde mehrerer Vorredner gehört. Sie wird entfristet und damit als dauerhafte Institution im Freistaat Sachsen installiert.
Wir haben die aufgrund der Befristung gewonnene Zeit und die Erfahrungen mit Härtefallverfahren für Verbesserungen genutzt. Die neue Verordnung ist gut abgestimmt und beruht auf vielen Diskussionen und Gesprächen mit den Kommissionsmitgliedern, aber auch mit meinem Haus. Sie wird Erleichterungen bieten, wo das aus der Erfahrung nötig ist. Sie wird aber auch klare Grenzen zeigen, wann die Möglichkeit für die Hilfe vom Staat verwirkt worden ist.
Herr Prof. Gillo, wir haben uns zu diesem Thema intensiv unterhalten und auseinandergesetzt. Ich denke, wir sind uns alle einig, dass Terroristen und schwere Straftäter – Sie haben das immer mit dem Beispiel der blutigen Fingernägel beschrieben – ohne Wenn und Aber vom Härtefallverfahren ausgeschlossen bleiben sollten.
Frau Klinger, zu Ihnen: Die Anhörung ist abgeschlossen, die Bestätigung durch das Kabinett steht an. Ich gehe davon aus, dass das Kabinett in der kommenden Woche die Entscheidung trifft. Damit ist das, was ich Ihnen zugesichert habe, sichergestellt. Die Härtefallkommission wird ohne Unterbrechung ihre wichtige Arbeit fortsetzen können.
Ich danke Ihnen, Herr Staatsminister. – Ich frage noch einmal in die Runde der Fraktionen, ob das Wort gewünscht wird. – Das kann ich
Bevor wir das tun, frage ich zunächst Herrn Schowtka als Berichterstatter des Ausschusses, ob das Wort gewünscht wird.
Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen entsprechend § 46 Abs. 5 Satz 1 der Geschäftsordnung vor, über den Gesetzentwurf in Teilen in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, zu beraten und abzustimmen.
Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Drucksachennummer 5/2791 vor. Frau Herrmann hat ihn bereits eingebracht. Wird zu diesem Antrag noch das Wort gewünscht? – Das kann ich nicht feststellen.
Dann bitte ich um die Dafür-Stimmen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmen dafür hat der Antrag nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.
Zunächst die Überschrift. Ich bitte um die DafürStimmen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmen dafür ist die Überschrift nicht bestätigt worden.
Wir kommen zu Teil 1, Aufgaben und Organisation. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch dieser Teil hat nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.
Wir kommen zur Abstimmung zu Teil 2, Verfahren der Härtefallprüfung. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist dieser Teil des Gesetzentwurfs nicht bestätigt worden.
Wir kommen zu Teil 3, Umsetzung von Härtefallersuchen. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür und ohne Stimmenthaltungen ist auch diesem Teil nicht entsprochen worden.
Ich bringe Teil 4, Sonstige Vorschriften, zur Abstimmung. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dafür, zahlreichen Stimmenthaltungen ist auch diesem Teil nicht entsprochen worden.
Meine Damen und Herren! Eine Endabstimmung über den Gesetzentwurf erübrigt sich, da dieser, sowohl was die Überschrift betrifft als auch die Teile des Gesetzentwurfes, nicht die erforderliche Mehrheit gefunden hat.
Die Wahlkommission hat die Stimmen ausgezählt betreffend die geheime Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des 2. Untersuchungsausschusses. Ich denke, Sie stimmen mit mir darin überein, dass ich den langen Titel des Untersuchungsausschusses jetzt hier nicht noch einmal vorzutragen brauche.
Abgegeben wurden 122 Stimmscheine. Das Ergebnis ist wie folgt: Für den Vorsitzenden, Herrn Klaus Bartl, Fraktion DIE LINKE, haben 67 Abgeordnete mit Ja gestimmt, 22 mit Nein und 33 haben sich der Stimme enthalten. Damit ist Herr Abg. Klaus Bartl als Vorsitzender des 2. Untersuchungsausschusses gewählt. Ich frage Sie, Herr Bartl: Nehmen Sie die Wahl an?
Meine Damen und Herren! Nun das Ergebnis für den stellvertretenden Vorsitzenden. Zur Wahl stand Herr Patrick Schreiber, Fraktion der CDU. Es haben 78 Abgeordnete mit Ja gestimmt, 26 Abgeordnete mit Nein und 18 haben sich der Stimme enthalten. Damit ist Herr Patrick Schreiber als Stellvertreter des Vorsitzenden des 2. Untersuchungsausschusses gewählt worden. Ich frage Sie, Herr Schreiber: Nehmen Sie die Wahl an?
Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache nach den Regeln der Geschäftsordnung erteilt. Die Reihenfolge ist wie folgt: SPD, CDU, DIE LINKE, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn das Wort gewünscht wird.
Ich eröffne die Aussprache und erteile der Fraktion der SPD das Wort. Das übernimmt Frau Abg. Friedel, bitte.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da die 1. Lesung des Gesetzentwurfes schon eine Weile her ist, will ich ganz kurz noch einmal inhaltlich einführen, worum es uns bei dieser Detailänderung des Polizeigesetzes geht.
Der Hintergrund ist das Thema häusliche Gewalt. Das, was wir mit unserem Gesetzentwurf erreichen wollen, ist – so hat es einmal jemand in einem Papier genannt – die rechtliche Umsetzung des Grundsatzes „Wer schlägt, der muss gehen“.
Wir haben mit dem Thema häusliche Gewalt in den letzten Jahren erfreulicherweise eine große Auseinandersetzung gehabt. Es gab 2002 das vom Bund verabschiedete Gewaltschutzgesetz, das die Rechte und die Stärkung der Opfer von häuslicher Gewalt zum Gegenstand hat. Wir haben speziell im Sächsischen Polizeigesetz eine Regelung zum sogenannten Wegweisungsrecht, also die Möglichkeit, dass Opfer von häuslicher Gewalt vom Täter der häuslichen Gewalt getrennt werden, sodass Täter aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen werden.
Dieses Recht, diese Wegweisungsfrist, ist im Polizeigesetz auf sieben Tage festgeschrieben. In diesen sieben Tagen muss das Opfer mit seiner Situation klarkommen. Es muss sie überhaupt erst einmal verarbeiten. Es muss entscheiden, ob es einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Überlassung der gemeinsamen Wohnung bei Gericht stellt. Es muss sich rechtliche Beratung einholen. Und auch das Gericht muss innerhalb dieser Zeit entscheiden. Die Erfahrung hat gezeigt: Sieben Tage sind zu kurz.
Dass diese Frist zu kurz ist, dazu gibt es fraktionsübergreifend in diesem Haus Übereinstimmung. Das haben wir immer wieder festgestellt und nicht zuletzt, als wir einen Blick in den Koalitionsvertrag geworfen haben, zuerst in unseren eigenen und dann in den von CDU und FDP. Dort heißt es in der Koalitionsvereinbarung: Wir werden das Polizeigesetz unter Beachtung neuer Gefahren novellieren. Dazu gehört die Erhöhung der Frist zur Wohnraumverweisung auf zwei Wochen.
eingereicht. Im Januar hat uns die Staatsregierung im Innenausschuss erklärt, dass man ohnehin eine Polizeigesetznovelle plane und es deswegen nicht erforderlich sei, diesen einzelnen herausgezogenen Punkt jetzt vorzeitig zu behandeln.