Protocol of the Session on May 20, 2010

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Meine Damen und Herren! Zu diesem Antrag liegen mir zwei Änderungsanträge vor. Ich rufe jetzt den Änderungsantrag der Fraktionen SPD und GRÜNE in der Drucksache 5/2503 auf und bitte Herrn Mann um Einbringung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schmalfuß, ich weiß ja nicht, was Sie für einen Antrag vorgelegt haben, aber da es kein Berichtsantrag ist, habe ich ihn als Entschließungsantrag zu verstehen, wobei ich Ihnen in einem Punkt recht geben will: Weitestgehend fordert dieser Antrag Informationen ein. Nur an dieser Stelle bin ich mir nicht sicher, warum Sie sie über diesen Weg einfordern, denn die Informationen liegen schon lange vor.

Dem Landtag und der Öffentlichkeit wurde ein sächsisches Hochschulrating in tausendseitiger Ausfertigung im Jahr 2009 vorgelegt. Allein die Antwort auf die Anfrage der Fraktion GRÜNE vom letzten Jahr hat 193 Seiten. Es gibt jede Menge Zahlen. Vielmehr aber wurde im Rahmen der Reihe „Herausforderungen an die sächsische Hochschullandschaft“ seit 2008 im SMWK an einem ersten Teil eines Zukunftsszenarios für eine sächsische Hochschulentwicklung und -struktur gearbeitet. Im März 2009 folgte das sächsische Hochschulrating und noch im September 2009 wurde ein erster Entwurf zur sächsischen Hochschulentwicklung vorgelegt und an die Hochschulen zur Stellungnahme verschickt.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ich gestatte eine Zwischenfrage.

Herr Prof. Schmalfuß.

Vielen Dank, Herr Mann. – Zu dem Änderungsantrag wird dann mein Kollege Prof. Schneider sprechen. Weil Sie aber angesprochen haben, dass wir wieder Informationen von der Staatsregierung begehren, würde mich interessieren, welche Ergebnisse Sie mit den in Ihrem Änderungsantrag in Nr. 1 Buchstaben a) bis e) umfassenden und tiefgründigen Zahlen und Analysen fordern, wenn das alles schon vorhanden ist. Wieso haben Sie dann einen Änderungsantrag geschrieben? Das ist ja ein riesiger bürokratischer Aufwand, diese Dinge noch detailliert zu nennen, zum

Beispiel Gruppenzugehörigkeit, befristet, unbefristet, Teilzeit, Tarifgruppe. Sie wollen das alles noch detaillierter haben. Aber wenn das alles vorhanden ist, ist Ihr Änderungsantrag eigentlich überflüssig. Mein Kollege Prof. Schneider wird dann aber detaillierter darauf eingehen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Herr Kollege Schmalfuß, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Ich habe Ihren Antrag eben tatsächlich als Entschließungsantrag verstanden. Da ich unterstelle, dass die Informationen schon vorliegen, habe ich Ihren Antrag mit einer Forderung nach einer Analyse so verstanden, dass Sie eine andere Analyse haben wollen als bisher, in der eben zum Beispiel ausgelassen wurde, einmal zu schauen, was die Rahmenbedingungen für bestimmte Lehrangebote sind, zum Beispiel: Welche Finanzausstattung hat eine Hochschule in ihrem Bereich, welche Kosten entstehen pro Studienplatz, aber eben auch welcher Lernerfolg und welche Absolventenquoten gibt es in diesem Studiengang? Dies steht nicht in Ihrer Analyse. Ich vermute, es interessiert Sie nicht, in welcher Höhe die Studiengänge ausgelastet sind. Das haben Sie in Ihrer Analyse nicht angefordert.

Wenn man eine Hochschulentwicklungsplanung in Ihrem Entschließungsantrag auf Basis einer solchen Analyse vorlegt, dann kommen auch ganz andere Ergebnisse heraus. Deswegen streite ich mit Ihnen, weil ich Ihren Antrag ernst nehme, um die Frage, in welcher Form eine solche Analyse vorgelegt werden muss, und stelle einen Änderungsantrag zu einem Antrag, der nach meiner Meinung ein klarer Arbeitsauftrag an die Wissenschaftsministerin war und hier einen viel zu eng geführten Begriff hatte. Zum Beispiel haben Sie in Ihrem Antrag vergessen, vielleicht auch einmal zu schauen, welche weiteren Wirkungen Forschungsaktivitäten an den Hochschulen haben. Es geht Ihnen nur darum, welche Angebote denn doppelt vorgehalten werden – was ich für ein interessantes Vorhaben in der sächsischen Hochschullandschaft halte –, und dies unter dem Bezugspunkt von Kürzungen, also Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit. Deshalb haben wir auch an diesem Punkt eine Änderung vorgenommen.

Zu guter Letzt: Wir haben insbesondere in den Punkten 3 und 4 zu einer Einschätzung und richtigen Analyse für eine Hochschulentwicklungsplanung gefragt, was Hochschulen leisten können. Es gehören auch die Angestelltenverhältnisse in Sachsen dazu, zum Beispiel auch die Frage, ob da Stellen befristet sind und unter welcher Arbeitsbelastung Angestellte arbeiten, die offiziell nur für eine halbe oder teilweise eine Drittelstelle bezahlt werden.

Habe ich Ihre Frage damit ausreichend beantwortet?

(Prof. Dr. Andreas Schmalfuß, FDP: Vielen Dank!)

Damit komme ich zu den Punkten des Änderungsantrages, die uns wichtig sind, insbesondere als Arbeitsauftrag an die Staatsregierung. Sie haben in Ihrem Antrag – und darauf bin ich in meinem Redebeitrag ausdrücklich

eingegangen – einen sehr engen Begriff und eine Orientierung an einem Bedarf des sächsischen Arbeitsmarktes vorgestellt. Diesen engen Begriff hat Herr Prof. Schneider – hier korrigiere ich mich, Herr Prof. Schmalfuß – auch ausladend vorgestellt. Dieser enge Begriff ist unserer Meinung nach nicht zielführend für eine nachhaltige Entwicklung, sowohl hinsichtlich der ökonomischen Entwicklung im Freistaat Sachsen als auch hinsichtlich der Hochschulen und des Wissenschaftsbetriebes hier. Wir haben deswegen gefordert, dass die Forschung anders gewürdigt werden muss.

Wir sagen auch, dass es nicht zielführend ist, von Anfang an in solch einen Arbeitsauftrag zu schreiben, dass Angebote konzentriert werden müssen. Auch Kooperationen können sinnvoll sein. Wir sind uns, glaube ich, darüber einig, dass es teilweise Möglichkeiten gibt, Fachbereiche zu konzentrieren, aber eben nicht komplett, wie es im Duktus Ihres Antrags vorkommt.

Zu guter Letzt, als vierter Punkt, geht es uns darum, die Ergebnisse, die im ersten Entwurf des Hochschulentwicklungsplans noch unter SPD-Führung im Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vorgelegt wurden, so zu nutzen, wie sie dort festgehalten sind, nämlich unter Aufrechterhaltung der vorhandenen Studienplatzkapazitäten und der vorhandenen Finanz- und Personalausstattung eine Hochschulentwicklung zu gestalten, um mehr Menschen nach Sachsen zu holen und deren Studienerfolg, aber auch die Zukunftsfähigkeit der hier vorhandenen Wirtschaft zu garantieren. Dies ist mit dem ersten Entwurf möglich gewesen. Wenn, wie die Staatsministerin ausführte, mit diesen Zielen und Grundsätzen weiter vorangegangen wird, habe ich mehr Hoffnung für diese Hochschulentwicklungsplanung, als es Ihr Antrag bisher gestattet.

(Beifall bei der SPD und der Linksfraktion)

Herr Prof. Schneider, Sie möchten sicherlich gern zum Antrag sprechen; bitte.

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin. – Wir werden den Änderungsantrag ablehnen, und zwar zum einen aus den Gründen, die Kollege Schmalfuß und ich gemeinsam vorgetragen haben. Im Einzelnen nur drei Bemerkungen:

Die Annahmen in der Begründung Ihres Änderungsantrages sind unzutreffend, Herr Kollege Mann. Es geht uns gerade nicht um eine defensive Erhaltung des Status quo, sondern es geht jetzt darum, wie wir uns in den nächsten Jahren aufstellen wollen. Die Zielsetzung habe ich dargestellt. Das hat mit defensiver Ausrichtung überhaupt nichts zu tun.

Ich habe auch an alles andere als an einen engen Begriff der Hochschulentwicklungsplanung angeknüpft. Ich habe allerdings eines gemacht, und daran möchte ich schon noch einmal erinnern: Es geht nicht nur um den Bereich der sächsischen Landeskinder. Sie haben auch in dem

Änderungsantrag ausgeführt, das sei eine Art Provinzialismus. Ich sage Ihnen: Wenn Provinzialismus heißt, etwas für das Land tun zu wollen, dann ist das Ihr Verständnis. Ich frage mich nur: Soll man nicht auch einmal an den Freistaat und die Landeskinder denken?

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, an keiner Stelle steht, dass die sächsischen Hochschulen ausschließlich für die Landeskinder da sein sollen. Natürlich ist der Zuzug aus anderen Bundesländern und auch international erwünscht. Die Frau Staatsministerin hat das doch eindrucksvoll deutlich gemacht. Wir sperren uns überhaupt nicht gegen den wissenschaftlichen Austausch. Wir sperren uns überhaupt nicht gegen gewollte Wanderungsbewegungen, wie Sie uns in den Mund legen wollen. Aber das Verhältnis muss natürlich auch hinterfragt und auch einmal eruiert werden. Darum geht es.

Also, der Vorwurf, der Antrag sei defensiv und ziele auf den Status quo, ist schlicht und einfach falsch.

(Beifall bei der CDU)

Gibt es weiteren Redebedarf? – Wenn es keinen Redebedarf mehr gibt, würde ich jetzt zur Abstimmung kommen.

Ich lasse jetzt abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktionen SPD und GRÜNE, Drucksache 5/2503. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und einer ganzen Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe den zweiten Änderungsantrag auf. Das ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 5/2537. Ich bitte um Einbringung; Herr Prof. Besier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser Änderungsantrag versteht sich als ein ergänzender Antrag, der die Akzente in einigen Bereichen ein wenig deutlicher setzen möchte. Ich gehe kurz die Punkte durch.

Punkt 1: Eine Universität lebt vom kollegialen Miteinander. Wenn überhaupt in irgendeinem Bereich das Argument zählt und nicht die Hierarchie, dann ist das an Hochschulen der Fall. Konkret: Wissenschaftliche Mitarbeiter können ein besseres Argument bringen als Professoren, und es wäre töricht, wenn Professoren sich dem nicht beugen würden. Insofern wollen wir keine Hierarchisierung, sondern eine stärkere Horizontalisierung im Interesse der Sache.

Punkt 2: Wir möchten eine Gewährleistung ausreichender finanzieller und personeller Handlungsspielräume. An der TU Dresden gibt es den globalen Haushalt schon. Die Universität hat damit gute Erfahrungen gemacht, und es ist sicher zu wünschen, dass auch andere Universitäten diesen Globalhaushalt erhalten.

Andererseits dürfen solche Maßnahmen der Verselbstständigung der Universitäten nicht bedeuten, dass sich der

Dienstherr zurückzieht. Dieses Miteinander, mit dem wir über lange Jahrzehnte gute Erfahrungen gemacht haben, darf nicht aufgegeben werden. Das ist unser Akzent. Die Verantwortung sollen die Universitäten haben, aber eben auch die einschlägigen Ministerien.

Wir stehen in einem internationalen Wettbewerb. Daher spielen tatsächlich die finanziellen Ressourcen eine erhebliche Rolle. Ich habe das vorhin schon an einem Beispiel ausgeführt. Es nutzt überhaupt nichts, wenn wir uns auf dieses Land konzentrieren. Das können wir gar nicht. Wir müssen international einwerben. Die Ministerin hat dies ebenfalls dargelegt.

Punkt 3 betrifft die Garantie genereller Unentgeltlichkeit des Studiums an sächsischen Hochschulen. Ich weiß, Sie haben das mehrfach gesagt. Sie werden verstehen, dass wir das in diesen Zeiten gar nicht oft genug hören können. Das ist einer der positiven Aspekte des traditionellen deutschen Studiensystems. Selbstverständlich müssen wir Strukturveränderungen vornehmen. Selbstverständlich müssen wir neue Programme entwerfen. Aber wir sollten dies so tun, dass das, was bewahrenswert ist, auch bewahrt wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage ganz offen, ich hoffe, dass der Kollege Schneider, der Humboldt hochgelobt hat, ganz in diesem Sinne mit mir einig ist.

Bitte zum Schluss kommen!

Was ich mir wünschen würde, wäre eine deutliche Koordination der Wissenschaftspolitik mit anderen Bundesländern, vielleicht deutlicher, als das gegenwärtig der Fall ist.

Und schließlich möchten wir gerne eine verlässliche längerfristige Planung als bisher. Das ist der Akzent in Punkt 5.

Haben Sie vielen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Wer möchte zum Antrag sprechen? – Bitte, Herr Prof. Schmalfuß.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. – Ich möchte kurz zu dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE Stellung nehmen.

Zu Punkt 1: Sie fordern eine deutliche Erweiterung der Mitbestimmungsrechte, Herr Prof. Besier. Ich glaube, diese Forderung, wenn sie denn aus Ihrer Sicht berechtigt ist, gehört eher in das Hochschulgesetz, aber nicht in die Strukturplanung hinein, mit der sich unser Antrag beschäftigt.

Das Zweite: Sie wollen die Beibehaltung der Arbeitgeber- und Dienstherreneigenschaft des Freistaates Sachsen. Das ist das, was auch mein Kollege Prof. Schneider in seinem Redebeitrag ausgeführt hat. Sie wollen bestimmte Zu