Zweitens. An der TU Chemnitz besteht der Exzellenzcluster MERGE. Wissen Sie, was das bedeutet und für das Land bringt? Allein hier haben wir in den nächsten Jahren bis 2017 – so weit zur Zukunft – bundesseitig eine Förderung von nahezu 120 Millionen Euro. Das ist ein Pfund, mit dem man wuchern kann und das uns als Land attraktiv macht im Gegensatz zu Ihrem doch ziemlich kläglichen Versuch, uns zu diskreditieren.
Der Freistaat hat in den vergangenen fünf Jahren über den Einzelplan 14 im Bereich des Hochschulbaues rund eine
Milliarde Euro investiert. Was machen Sie daraus? Sie erzählen, das sei ja „nur“ eine Investition in Beton. Das haben Sie auch einmal für den Schulbereich so ausgeführt. Ich finde das ausgesprochen dürftig. Meinen Sie denn, in maroden Einrichtungen, wie sie vor über 25 Jahren hier bestanden, könne gute Bildung gemacht werden?
Meine Damen und Herren! Die Hochschulzuschussvereinbarung, die im Dezember zustande gekommen ist, gibt unseren Universitäten und Fachhochschulen Planungssicherheit für die kommenden drei Jahre. In diese Zuschussvereinbarung geht eine Zusage über rund zwei Milliarden Euro ein. Ich behaupte: Das ist zukunftsgerichtet, eine ausgezeichnete Hochschulpolitik und vor allem eine Finanzierungsgrundlage, die im Vereinbarungsweg zustande gekommen ist. Ich denke, auch das müssen wir einmal sehen. Eingangs der Debatte wurde von einem Kürzungsdiktat gesprochen. Aber auf diese Abrede haben sich unsere Rektorinnen und Rektoren, auch Frau Schücking, die Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz, gern und freiwillig eingelassen.
Zur Universität Leipzig – ich war mittlerweile recht häufig dort – kann ich nur sagen: Seit 2005 hat die Universität Leipzig bis 2013 insgesamt 18,5 % mehr Stellen bekommen. Dieselbe Universität bekommt seit 2005 jedes Jahr zu ihrem Budget 20 Millionen Euro hinzu.
Ich denke, das muss auch einmal gesagt werden. Ich meine, dass derjenige, der da von Kürzungsdiktat spricht – auch Sie tun das –, unredlich handelt.
Sie sprachen eben kurz die sogenannten BAföGMillionen an. Ich muss sagen, dass ich es für erbärmlich halte, was Sie hier ausführen. Nach dem Stand von heute sind wir das einzige Bundesland in Deutschland, das die gesamte BAföG-Zusage, die der Bund im Zusammenhang mit der Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes vergibt, komplett in den Bildungsbereich weitergibt.
Sie dagegen verteilen hier Mittel, über die momentan noch gar nicht zu beschließen ist. Wir müssen erst einmal zusehen, dass die Grundgesetzänderung tatsächlich zustande kommt. Dann verteilen wir diese
85 Millionen Euro zu einem Drittel auf den Bereich Kultus und zu zwei Dritteln auf den Bereich Wissenschaft. Ich denke, das kann sich sehen lassen.
Schauen Sie doch nach Nordrhein-Westfalen, wo RotGrün regiert, oder nach Baden-Württemberg, wo GrünRot regiert. Schauen Sie doch einmal die Situation in den dortigen Ländern an und das, was dort mit den Geldern aus den BAföG-Entscheidungen gemacht wird. Dort gehen sie nämlich überwiegend oder doch zu einem
Versuchen Sie also nicht, unsere erstklassige Bildungspolitik zu diskreditieren. Das lassen wir nicht zu.
Das war Herr Prof. Schneider für die CDU-Fraktion. – Jetzt zeichnen sich zwei Kurzinterventionen ab. Ich beginne mit Ihnen, Herr Kollege Mann. Sie waren zuerst an Mikrofon 1.
Herr Präsident! Ich will kurz auf den Beitrag von Herrn Schneider reagieren. Ich weiß zwar nicht, zu welcher Rede er Stellung genommen hat, aber es wundert mich schon, dass er sich hier hinstellt und nur die besten Beispiele im Bereich Hochschule referiert. Ich weiß nicht, ob Sie wahrgenommen haben, dass im letzten Monat über 8 000 Menschen – Studierende, Wissenschaftler und Professoren – demonstriert haben, weil sie gesagt haben, der Abbau regulärer Stellen an sächsischen Hochschulen geht inzwischen an die Substanz. Er verhindert, dass die Hochschulen langfristig planen können, und mindert die Möglichkeit zur Drittmitteleinwerbung. Vor allem aber führt er dazu, dass immer mehr prekäre Beschäftigungssituationen geschaffen werden. Das haben wir in den vergangenen Jahren hier mehrfach diskutiert. Sie aber reagieren nicht.
Wir haben auch darauf hingewiesen, dass Sachsen vom Bund eine Menge Geld bekommen hat, in diesem Jahr 92 Millionen Euro vom Bund und anderen Bundesländern aus dem Hochschulpakt, für den Erhalt genau dieser Stellen. Dennoch geschieht das nicht.
Sie haben behauptet, die Hochschulen hätten gern eine Zuschussvereinbarung mit Ihnen abgeschlossen. Die Pressemeldungen, zuletzt der Landesrektorenkonferenz, sprechen eine andere Sprache. Darin wird sehr deutlich die Rücknahme dieser Vereinbarungen gefordert, weil sie an die Substanz der sächsischen Hochschulen gehen.
Zu guter Letzt sei noch einmal daran erinnert, dass in Sachsen ganze Institute vor der Schließung stehen, sei es die Pharmazie, die klassische Archäologie oder die Theaterwissenschaft und Institute an anderen Standorten. All das sind nicht gerade Beispiele für eine exzellente Hochschulpolitik. Sie belegen auch nicht gerade, dass Sie eine zuverlässige Zukunftspolitik im Bereich Hochschule und Wissenschaft betreiben.
Das war die Kurzintervention von Herrn Kollegen Mann. – Gibt es eine Reaktion? – Bitte, Herr Kollege Prof. Schneider am Mikrofon 5.
Herr Präsident! Herr Mann, ich habe hier zur Bildungspolitik gesprochen. Wissenschaft und Hochschule sind ein Bestandteil von Bildungspolitik.
Sie haben die Leipziger Demo angesprochen. Auch ich war dort. Ich habe dort unsere Haltung der Dinge vertreten. Im Zusammenhang mit der Zuschussvereinbarung haben wir bewusst mit Blick insbesondere auf hohe Studierendenzahlen eine Abrededauer von drei Jahren gewählt. Im nächsten Jahr werden wir das evaluieren – dabei wird natürlich die komplette Personalfrage aufs Tapet kommen – mit dem Ziel, dass im Anschluss an die laufende Zuschussvereinbarung ebenfalls im Vereinbarungsweg eine Anschlussvereinbarung für eine vorgesehene Dauer von acht bis zehn Jahren zustande kommt. Ich glaube, das ist eine zukunftsgerichtete Hochschulpolitik.
Soweit Sie die Kürzungsüberlegungen der Universität Leipzig ansprechen, sage ich dazu nur: Die Universität Leipzig hat in Autonomie, in autonomer Handlungsweise Kürzungsvorschläge unterbreitet und ist momentan wohl ein wenig dabei, ihre Gremien zu beteiligen. Das hätte sie schon wesentlich früher machen sollen. Es geht nicht um Kürzungsvorschläge der Staatsregierung. Es geht um Kürzungsentscheidungen der Universität, des dortigen Rektorates selbst. Über diese Kürzungsfragen der Universität Leipzig, die für mich zurzeit noch nicht nachvollziehbar sind, wird noch zu reden sein.
Herr Kollege Schneider, es ist gestern und heute immer wieder kritisiert worden, dass es, wenn die Opposition kritische Äußerungen macht, ein Schlechtreden der sächsischen Landespolitik wäre. Was Sie hier tun, ist ein Schönreden einer sehr ernsten Situation.
Ich habe in meiner landespolitischen Zeit noch nie eine so ernste Situation an den sächsischen Hochschulen gesehen, noch nie so viel Widerstand, noch nie so viel Protest gegen eine Hochschulpolitik, wie sie hier betrieben wurde.
Wenn Sie jetzt von Kürzungen als autonome Entscheidungen der Universität Leipzig sprechen, dann muss ich Ihnen sagen: Sie haben ein Hochschulfreiheitsgesetz verabschiedet, das den Hochschulen die Freiheit gegeben hat, mit zu knappen finanziellen Zuschüssen frei zu entscheiden, wo sie kürzen wollen. Sie haben sie unter Druck gesetzt. Sie bringen eine Situation zustande, bei der die Hochschulen und die Hochschulleitungen zwischen Baum und Borke stehen. Auch Frau Wanka hat in Freiberg sehr deutlich gesagt: Diese Mittel aus dem BAföG sind Mittel für Daueraufgaben. Da wird noch einiges zu diskutieren sein.
Es ist kein Zufall, dass die Rektoren dieses Landes erklärt haben: Wir brauchen dieses Geld, um den Stellenkürzun
Ich will es einmal zuspitzen, da ich heute wieder diese Uneinsichtigkeit erlebe. Es gibt die berühmte Weissagung der Cree, ich nenne unsere die Weissagung der GRÜNEN für die sächsische Landespolitik der CDU: Erst wenn der letzte Studiengang geschlossen ist, erst wenn der letzte Studierende vertrieben und der letzte Professor gekündigt ist,
Herr Kollege Dr. Gerstenberg, wenn das kein Schlechtreden war, dann war ich wahrscheinlich hier in einer anderen Veranstaltung.
Ich behaupte, das Hochschulfreiheitsgesetz ist in seinem Konzept das modernste Hochschulgesetz, das wir momentan in Deutschland haben. Wir haben mit unserem Hochschulfreiheitsgesetz angeknüpft an die Regelungssysteme in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Die dortigen jetzt rot-grün und grün-rot geführten Landesregierungen versuchen momentan, diese an Autonomie und Eigenverantwortung orientierten Systeme zurückzufahren. Das ist die Wahrheit.
Sie haben jetzt ungewollt dargestellt, wie Sie zum Thema Autonomie stehen. Es gibt zwei Alternativen, wie wir ein Hochschulsystem steuern können: entweder so, wie wir es jetzt haben, nämlich auf autonomer Grundlage, oder durch das Oktroyieren von oben nach unten. Das wollen Sie in Wahrheit.
Ich sage es Ihnen noch einmal: Es geht genau um den Punkt, den der Ministerpräsident gestern in seiner Regierungserklärung genannt hat. Ich zitiere: „Wer Freiheit in Anspruch nimmt, der muss auch zur Verantwortung stehen, die sich daraus ergibt.“ Das ist es.
Diese Reaktion auf die Kurzintervention kam von Herrn Prof. Schneider. Es geht jetzt weiter in unserer Rednerreihe. Das Wort ergreift für die Fraktion DIE LINKE Herr Prof. Besier.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute Morgen auf dem Weg in den Landtag habe ich von einer neuen Umfrage gehört. Danach sitzt die Kompetenz für Wirtschaft und Sicherheit bei der Koalition und für Bildung und Soziales bei der Opposition. Das sind die Bilder, die verbreitet werden. Wir wissen, sie stimmen nicht. Frau Giegengack hat auf ihre Weise und so, wie ich es gar nicht könnte, deutlich gemacht, dass die Kompetenzen breiter und unterschiedlicher verteilt sind. Dennoch, kann ich mir denken, freut sich der eine oder andere mit Blick auf den Wahlkampf, dass die Bilder so sind.