Mir liegt noch eine Wortmeldung von Herrn Prof. Schmalfuß vor. Gibt es weitere Redewünsche? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte Herr Prof. Schmalfuß.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir müssen 1,7 Milliarden Euro sparen, ohne weitere Schulden aufzunehmen. Die vorgenannten Einsparungen betreffen ein Zehntel des gesamten Staatshaushalts. Das ist eine enorme Herausforderung für uns alle. Aufgrund des Auslaufens des Solidarpakts, des Auslaufens der Ziel-1Förderung und auch aufgrund der demografischen Entwicklung im Freistaat Sachsen kommen wir nicht umhin, uns auf sinkende Staatseinnahmen einzustellen. Dabei müssen wir uns heute schon Gedanken machen, wie und vor allem wofür wir die finanziellen Mittel in Zukunft ausgeben werden.
Fördergelder sind Steuergelder. Schon allein deshalb ist es oberstes Gebot, diese nachhaltig, effizient und verantwortungsbewusst einzusetzen. Die Zielsetzung für die Koalition wird deshalb sein, die Wirtschaftsförderung strukturell umzugestalten. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die vorhandenen Förderprogramme zu konzentrieren und zielorientierter auszurichten. Dazu gehört auch, Förderverfahren zu vereinfachen und den bürokratischen Aufwand sowohl für die Antragsteller als auch für die Förderverwaltung auf das Nötigste zu minimieren.
Meine Damen und Herren, schauen wir uns die Förderverwaltung der Sächsischen Aufbaubank genauer an. Allein für die Abwicklung von Förderprogrammen durch die Sächsische Aufbaubank muss das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit jährlich rund 32 Millionen Euro zahlen. Das sind Ausgaben, für die der sächsische Steuerzahler aufkommen muss, und das sind Ausgaben, die anfallen, ohne dass auch nur ein Cent in ein Unternehmen oder in eine Arbeitsmarktmaßnahme fließt. Deshalb ist es wichtig, stets die Verwaltungskosten der jeweiligen Förderprogramme im Auge zu behalten und ihren Nutzen kritisch zu bewerten.
Meine Damen und Herren! Wir sollten in diesem Zusammenhang auch darüber nachdenken, das Förderbankgesetz zu ändern. Zur Abwicklung von Förderprogrammen muss nicht immer die Sächsische Aufbaubank beauftragt werden. Warum wäre das so wichtig? Auch für die Abwicklung von Förderprogrammen kann man zu dem Instrument der Ausschreibung schreiten und möglicherweise hier auch Verwaltungskosten einsparen.
Meine Damen und Herren! Eine strenge Erfolgskontrolle beim Fördermittelvollzug gewährleistet, dass das angestrebte Ziel der Verwendung von Steuergeldern tatsächlich erreicht wird. Darüber hinaus müssen wir die aus EUDarlehensprogrammen zurückfließenden Gelder wieder für wirtschaftsfördernde Maßnahmen zur Verfügung stellen. Der dazu notwendige Einsatz revolvierender Instrumente – Herr Jurk, sicherlich nicht so, wie der Mikrodarlehenfonds –
Aber ich kann Ihnen gern ein Beispiel dafür nennen, wo die Staatsregierung und die Koalition gehandelt haben:
Am 24.02.2010 wurde eine neue Förderrichtlinie für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Freistaat Sachsen mit drei – anscheinend, wenn man die Ausführungen Ihrer Fraktion gehört hat, belanglosen, für uns als Koalitionäre schon sehr wichtigen – Zielsetzungen verabschiedet. Wir haben eine Vereinfachung erreicht, indem die Richtlinie für die innovativen technologieorientierten Forschungs- und Entwicklungsprojekte und die F- und EProjektförderung, was früher zwei Förderprogramme waren, in einem Förderprogramm zusammengeschlossen worden sind. Das nennen wir Vereinfachung. Des Weiteren gibt es eine Fokussierung auf bestimmte Branchen, ohne aber bestimmte Branchen auszuschließen. Das Dritte: Wir haben die Förderhöhe und den Fördersatz verändert.
Zu dem, was Sie vorhin kritisiert haben – so interpretiere ich die Aussagen Ihrer Rednerin –: Ich persönlich und meine Fraktion finden es gut, dass wir die Forschungsförderung und die Technologieförderung im Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zusammengeführt haben und so den Unternehmen im Bereich Innovation, For
Ich bin schon darauf eingegangen: Wir müssen in den nächsten Jahren auf zinsverbilligte Darlehen umstellen, die möglicherweise als revolvierende Fonds konzipiert werden können, weg von den verlorenen Zuschüssen der Vergangenheit. Die Zielsetzung meiner Fraktion ist es – der Wirtschaftsminister hat es mehrfach betont –, im Jahr 2020 in Sachsen wirtschaftlich auf eigenen Füßen zu stehen.
Meine Damen und Herren, um das vorgenannte Ziel zu erreichen, brauchen wir eine schlagkräftige Wirtschaft, die mittelfristig von Fördermitteln unabhängig wird. Ich glaube, das können wir alle gemeinsam erreichen. Ich bitte um Zustimmung zum Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn, weil in der Debatte verschiedentlich kritisiert wurde, die Staatsregierung würde in diesem Bereich keine Schwerpunkte setzen, auf einige Punkte hinweisen, die Ihnen allesamt bekannt sind, die Sie aber vielleicht aus wohlüberlegten Gründen aus Ihrer Sicht heute nicht angesprochen haben.
Wir haben im Rahmen des Haushaltsvollzugs 2010 klare Schwerpunkte gesetzt, indem wir gesagt haben: Auch angesichts der anstehenden Kürzungen bleiben die Investitionen hoch und bleibt die Wirtschaftsförderung hoch. Wir haben eine viertel Milliarde Euro für den Straßenbau, für Landes- und Kommunalstraßen bereitgestellt, wir haben eine viertel Milliarde Euro für Wirtschaftsförderung bereitgestellt und gerade in diesen Bereichen nicht gespart. Ich denke, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine ganz klare Schwerpunktsetzung der Sächsischen Staatsregierung in diesem Bereich.
Wir hatten im letzten Plenum hier im Sächsischen Landtag eine sehr lebhafte Debatte zum Thema Kofinanzierung Kommunal-Kombi. Ich kann mich gut daran erinnern, wie groß die Aufgeregtheit bei den Linken, bei der SPD, aber auch bei den GRÜNEN gewesen ist. Hier haben wir einen Schwerpunkt gesetzt. Wir haben eine Änderung vorgenommen. Diese mag dem einen oder anderen politisch nicht gepasst haben, aber Sie können doch nicht sagen, dass wir dort nichts geändert hätten.
Zum Thema City-Tunnel, weil das angesprochen wurde: Welcher Minister hat denn über Jahre hinweg die Kosten für den City-Tunnel in anderen Haushaltstiteln versteckt?
Ich habe in meiner Anmeldung zum Doppelhaushalt 2011/2012 die zu erwartenden Kosten für den CityTunnel in einem eigenen Haushaltstitel transparent dargestellt. Damit kann genau die Befürchtung, die hier im Raum steht, dass der City-Tunnel auf Kosten von anderen Investitionsprojekten geht, klar nachvollziehbar widerlegt werden, weil es ein eigener Haushaltstitel ist und nicht das Vermischen mit anderen Dingen, wie es in den letzten Jahren der Fall gewesen ist.
Lassen Sie mich zum Antrag selbst kommen. Ich denke, Kollege Michael Weichert hat das Problem heute sehr treffend beschrieben, als er sagte, die Bürokratie sei das Futter für den Amtsschimmel. Genau das, lieber Michael Weichert, habe auch ich in meiner Tätigkeit im Ministerium bemerkt, denn die hier geäußerte Vorstellung, dass es wenig Sinn machen würde, jene Bürokraten damit zu beauftragen, die Bürokratie abzuschaffen, hat schon etwas für sich.
Ich denke, auch Sie, verehrter Herr Jurk, haben in Ihrer Amtszeit im Ministerium gesehen, wie schwer es ist, eingefahrene Bahnen zu verändern und neue Dinge zu versuchen.
Deshalb bin ich den Koalitionsfraktionen für ihren Antrag außerordentlich dankbar und dem Sächsischen Landtag dann umso mehr, wenn er ihn beschließen würde. Er schafft genau diese politische Unterstützung, die man benötigt, wenn man an Strukturen und Abläufen etwas ändern will und einem oft entgegengehalten wird, was alles nicht ginge. Dabei hilft eine solche politische Unterstützung vom Parlament dem Freistaat Sachsen weiter.
Herr Minister, Sie hatten davon gesprochen, dass Sie Bürokratie abbauen wollen. Das ist ein sehr löbliches Vorhaben. Aber bedeutet das, seitdem Sie das Ministerium übernommen haben, dass zum Bürokratieabbau zehn zusätzliche Planstellen in Ihrem Ministerium besetzt werden mussten? Ist das so zu verstehen?
Sehr geehrter Herr Kollege Pellmann, Bürokratie bemisst sich letztlich daran, wie viel Aufwand in einem Haus betrieben wird, um Dinge abzuwickeln, und zwar in der Summe. Ich denke, dass wissen Sie auch.
Am Ende wird abgerechnet. Letztlich wissen Sie auch, dass man, wenn man einen Kraftakt vollziehen will, mehr Energie für dessen Bewegung bereitstellen muss, um am Ende wieder günstiger herauszukommen. Das ist das Ziel. Wenn Sie sich den Haushalt des Freistaates Sachsen für die nächsten beiden Jahre anschauen und danach die Entwicklung verfolgen, werden Sie feststellen, dass wir deutlich weniger Geld für die Bürokratie ausgeben, aber am Ende viel mehr Geld haben werden, das den Unternehmern zugute kommt und somit für Investitionen zur Verfügung steht. Genau das wollen wir gemeinsam erreichen.
Lassen Sie mich zum Antrag selbst kommen. Es ist bereits vieles in der Diskussion angesprochen worden. Wenn ich an die Worte von Michael Weichert zu diesem Thema anknüpfe, muss ich feststellen, dass es einige Punkte gibt, die man ändern muss. Die „Förderrichtlinie Mittelstand“ mit 50 Seiten ist bereits angesprochen worden. Aber das ist nur ein Beispiel. Ich denke, wir müssen grundsätzlich danach fragen, ob es sinnvoll ist, als Richtlinie zur Unternehmensförderung die Sächsische Haushaltsordnung anzuführen. Das, was an Ausgaben für eine öffentliche Verwaltung sinnvoll ist, muss nicht zwingend an Ausgaben in der Wirtschaftsförderung für Unternehmen sinnvoll sein. Wenn man hier eine unternehmensgerechte Richtlinie schaffen würde, könnte man im Bereich der SAB eine Reihe von Bürokratiekosten einsparen. Sicherlich ist die SAB ein Problem als Organisation, aber wir dürfen auch nicht alles bei der SAB abladen, weil wir als Politik die Rahmenbedingungen dafür gesetzt haben.
Wenn Sie zum Beispiel fragen, warum im Rahmen der ESF-Förderung Qualitätssicherer einbezogen werden müssen – ich halte das nicht für notwendig – und mit den Beteiligten zu sprechen ist, dann ist es klar, dass diejenigen, die bisher als Qualitätssicherer tätig waren und bezahlt wurden, davon wenig begeistert sind. Und wenn Sie hergehen und überlegen, ob eine Beratungsförderung in diesem Umfang weitergeführt werden muss, dann wird Ihnen auch klar sein, dass all diejenigen, die bisher als Berater fungiert haben, nicht begeistert sind, wenn wir dort etwas ändern wollen. Aber all diese Dinge müssen wir gemeinsam anpacken, wenn wir zu Veränderungen kommen wollen.
Herr Minister Morlok, ist Ihnen bekannt, dass diese Richtlinien rückgekoppelt werden müssen, und zwar nicht nur mit dem Sächsischen Rechnungshof, sondern auch mit dem Bundesrechnungshof
und mit den EU-Rechnungsprüfern, und dass Formulierungen in dieser Richtlinie darauf zurückgehen? Wenn Ihnen das bekannt sein sollte, möchte ich wissen, ob Sie mit diesen Gremien rückgekoppelt und Ihre Vorstellungen abgestimmt haben. Vielleicht könnten Sie darlegen, wie der Zeitplan aussieht, um das abzustimmen.
Es ist vollkommen richtig, Herr Kollege Pecher, dass wir besonders in den EUFörderprogrammen sehr restriktive Regelungen von der EU vorgegeben bekommen haben. Aber es ist bei Weitem nicht so, dass wir diese Regelungen jeweils eins zu eins umgesetzt haben, sondern in Sachsen ist es in einigen Punkten etwas komplizierter, als es der EU-Rahmen vorgibt. Genau diese Dinge wollen wir anpacken. Ich gebe Ihnen völlig recht, Herr Pecher: Wir können nicht alles so frei entscheiden, wie wir es gern machen wollen, aber das, was wir entscheiden und vereinfachen können, wollen wir in Angriff nehmen.
Ich hatte eben das Beispiel der Qualitätssicherer im Bereich des ESF angeführt. Dass diese eingeschaltet werden müssen, ist nun keine Vorgabe der EU, des Bundes oder des Rechnungshofes. Ich denke, hier gibt es genug Potenzial, etwas zu verändern. Das wollen wir auch tun. Wir erkennen aber, dass es aufgrund des Beharrens der Bürokratie nicht so einfach ist. Deshalb habe ich deutlich gemacht, wie dankbar ich bin, dass wir uns heute mit diesem Thema beschäftigen. Ich hoffe, dass wir mit einem von einer breiten Mehrheit getragenen Beschluss dieses Hauses die Unterstützung bekommen, um diese Dinge in Angriff zu nehmen.