Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden diesen Antrag gern unterstützen.
Nur, Herr Kollege Kosel, ich muss mich schon etwas wundern. Manche Zungenschläge, die Sie hier gemacht haben, kann ich so nicht stehen lassen. Sie sprechen von einer politischen Vertretung des sorbischen Volkes und glauben, das durch Beauftragte sicherzustellen. Ich gehe davon aus, dass die politische Vertretung durch die Wahl in den Kreistag ausgeübt wird und nicht durch einen
ernannten Sorbenbeauftragten. Ich denke, Sie verwechseln dabei demokratische Legitimation und das, was ein Beauftragter zu tun hat.
Zum Zweiten. Ich weiß gar nicht, ob Ihnen das aufgefallen ist: In Abs. 1 Ihres Änderungsantrages sprechen Sie davon, dass die Beauftragten durch die Landkreise Bautzen und Görlitz ernannt werden. Wer vertritt den Landkreis? Das ist meines Erachtens der Landrat. Das heißt, Sie schreiben zwar später, er ist dann unabhängig. Aber im Grunde genommen ist er ein Bediensteter – ich sage es mal so – von Gnaden des Landrates. Warum sind Sie nicht konsequent und sagen: durch die Wahl der Kreistage?
Ich kann nicht erkennen, dass Sie dort zu Ende gedacht haben. – Herr Hahn, ich kann Sie leider nicht verstehen. Vielleicht sagen Sie es noch einmal, dann gehe ich gern darauf ein. Aber, wie gesagt, wir werden dem Antrag trotzdem zustimmen, auch wenn er nicht ganz ausgereift ist. Aber das Anliegen ist richtig.
Meine Damen und Herren! Ich komme zur Abstimmung und rufe den Änderungsantrag der Linksfraktion auf. Wer stimmt dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe Artikel 10 auf. Wer stimmt dem Artikel, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen, zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmen dagegen wurde dem Artikel 10 mit Mehrheit zugestimmt.
Es liegen jetzt keine weiteren Änderungsanträge vor. Kann ich die Artikel 10a bis 12 zusammenfassen oder gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.
Ich rufe auf Artikel 10a bis Artikel 12. Wer stimmt den Artikeln, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen, zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Gegenstimmen ist den Artikeln mit Mehrheit zugestimmt.
Da in der 2. Beratung keine Änderungen beschlossen worden sind, eröffne ich gemäß § 46 Abs. 1 Geschäftsordnung die 3. Beratung. Es liegt kein Wunsch zu einer allgemeinen Aussprache vor. Es gibt jetzt eine Wortmeldung. Frau Abg. Lay, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte für die Linksfraktion an dieser Stelle die namentliche Abstimmung beantragen.
Herr Dr. Gerstenberg, hatten Sie noch ein Anliegen? – Sie wollten sicherlich auch eine namentliche Abstimmung?
Liebe Frau Präsidentin! Ich kann nur das wiederholen, was meine Kollegin Lay bereits beantragt hat. Unsere Fraktion unterstützt die namentliche Abstimmung.
Meine Damen und Herren! Ich bin jetzt darauf hingewiesen worden, dass wir zur 2. Beratung noch eine Schlussabstimmung machen müssen. Ich bitte mir das nachzusehen, denn es sind jetzt schon viele Stunden vergangen.
Ich rufe dieses Gesetz, wie in der 2. Beratung diskutiert, auf und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmen dagegen ist das Gesetz bzw. die 2. Beratung mit Mehrheit beschlossen worden.
Jetzt gehen wir in die 3. Beratung. Es ist namentliche Abstimmung beantragt worden, die jetzt vorbereitet wird. Ich bitte um etwas Geduld, wir verlesen dann die Namen.
Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich bitte um eine sehr hohe Konzentration und während des Namensaufrufs um Ruhe, damit wir die Ja-, Nein- und Enthaltungsstimmen besser registrieren können. Ich bitte, mit der Verlesung zu beginnen.
Meine Damen und Herren! Mir liegt das Ergebnis der Abstimmung vor: Für den Gesetzentwurf stimmten 65 Abgeordnete, gegen den Gesetzentwurf 52 Abgeordnete und es gab eine Stimmenthaltung. Damit ist das Gesetz beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir haben noch ein bisschen was vor uns. Jetzt gibt es erst einmal eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten; bitte.
Ich möchte mein Abstimmungsverhalten zur Kreis- und Funktionalreform erläutern, Herr Präsident, meine Damen und Herren.
Ausgehend von den Ereignissen um unsere Landesbank im Sommer des vergangenen Jahres und kurz vor Jahresende musste ich als Abgeordneter und als Mitglied einer regierungstragenden Fraktion – und nicht nur ich – besondere Verantwortung übernehmen; besondere Verantwortung einerseits im Sommer bei den Notverkaufsverhandlungen über unsere Landesbank, aber auch besondere Verantwortung bei den Beschlüssen zu den milliardenschweren Bürgschaften im vergangenen Dezember.
In dieser Zeit habe ich Erkenntnisse gewonnen, die natürlich die Versuchung nahe legten, ja, sich aufdrängten, mittels der Abstimmung zur Kreis- und Funktionalreform Konsequenzen – und damit meine ich Verantwortlichkeit – aus dem Landesbankabenteuer zu erzwingen.
Ja, ich hätte diese Reform ablehnen können – vielleicht müssen –, um Verantwortlichkeit für eine nach meiner Meinung politische Riesensauerei einzufordern; Verantwortlichkeit, die man mit keiner noch so großen Gutmenschen-Schlagzeile in den Medien wegretuschieren kann, weil es nach meiner Überzeugung eben nicht vermittelbar, weil nicht gerecht ist, dass man Kleine mit der geballten Staatsmacht jagt, und derjenige, der nach meiner Kenntnis und nach meiner Überzeugung Hunderte von Millionen Euro veruntreut hat, sich hinter anderen versteckt und seine Hände in Unschuld wäscht.
Ich habe diesem nach meiner Überzeugung für Sachsen notwendigen wichtigen, vielleicht nicht in jedem Punkt perfekten Gesetz meine Zustimmung gegeben.
Ich wollte es nicht wegen der politischen Mutlosigkeit und dem starrsinnigen Beharrungsvermögen eines Einzelnen möglicherweise gefährden.
Das war eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten. – Herr Nolle, Sie möchten ebenfalls zum Abstimmungsverhalten sprechen?
(Johannes Lichdi, GRÜNE: Jetzt ist der Mut aber wirklich zu spät! – Alexander Delle, NPD: Das ist alles eine Inkonsequenz, das ist eine Farce!)
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe heute wie die gesamte SPD-Fraktion für diese Reform gestimmt, obwohl ich mich mit vielem nicht anfreunden kann und Zwischenrufe aus dem Land sehr ernst nehme.
Ich habe aus Verantwortung für die Zukunft unseres Landes gehandelt – nicht weil mich das Verfahren und die Ergebnisse der Reform zufriedenstellen. Verantwortung wahrzunehmen gehört meines Erachtens zu den wichtigsten Tugenden in unserer Demokratie. Von einer solchen Verantwortung ist in den letzten Wochen zu Recht die Rede, wenn es um die politischen Konsequenzen aus dem milliardenschweren Fiasko der sächsischen Landesbank geht. Von diesem Pult aus hat Martin Dulig vor Weihnachten unseren Ministerpräsidenten gebeten, ja dringend aufgefordert, über seine besondere Verantwortung – und ich füge hinzu: sein für alle im Lande offensichtliches Versagen – bei der politischen Lenkung der Sachsen LB nachzudenken. Detaillierte Warnungen jedenfalls gab es genug.
Der Ministerpräsident hat die Strategie der Landesbank so gewollt und jeder weiß: Er hat sie letztlich aus der Staatskanzlei ferngesteuert. Da beißen auch die Haus- und Hofgutachter Ernst & Young keinen Faden ab. Unter den Augen und der schützenden Hand des Ministerpräsidenten haben Milbradts Ehrenmänner in Leipzig und Dublin wie kriminelle Hasardeure mit dem Geld der Bürger und dem Ansehen Sachsens gepokert und letztlich alles verloren. Der Ministerpräsident spielt heute das Lied vom businessas-usual. Politische Verantwortung – Fehlanzeige. Von Reue keine Spur. Demut und Entschuldigung – keine Spur. Er hat die Rolle eines oberklugen Dickkopfes eingenommen, der im Zweifel eher seine mutlose Partei und die Koalition scheitern lässt, als für das Desaster persönlich geradezustehen. Es waren und es sind immer die anderen, Herr Ministerpräsident. Außer ihm selbst sind alle anderen unfähig.
Kurt Biedenkopf hatte recht, meine Damen und Herren, als er zur Entwicklung der Bank schrieb: „Dafür, Georg, trägst Du die politische Verantwortung. Ich erwarte von Dir als meinem Nachfolger, dass Du zu dieser Verantwortung auch öffentlich stehst.“ Diese Verantwortung nicht wahrzunehmen ist Verantwortungslosigkeit zum Schaden Sachsens und zum Schaden der Koalition. Deshalb bin ich bei dieser Abstimmung über das gemeinsame Reformwerk sehr nachdenklich geworden.