nister erklärt, dass er sich mit einer Bitte an die kommunale Ebene wenden werde, um zu gewährleisten, dass die kommunale Ebene bei den Rathäusern und Einwohnermeldeämtern sicherstellt, dass diese Prüfungen zeitnah erfolgen.
Ich weiß von der kommunalen Ebene, dass sie bereits ihre Vorkehrungen getroffen hat, damit sichergestellt ist, dass auch die Wahlunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden. Aus unserer Sicht kommen wir aus dieser Konfliktlage Verkürzen/Verlängern ohnehin nicht heraus, sodass wir dafür plädieren, den Termin, der im Kommunalwahlgesetz enthalten ist, mit diesen Regelungen beizubehalten.
Frau Präsidentin! Herr Bandmann hat gerade ausgeführt, er möchte die Fristen, wie sie jetzt im Kommunalwahlgesetz stehen, beibehalten. Genau das wollen wir auch. – Danke.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist so, dass wir durch unser Gesetzgebungsverfahren einen verpflichtenden Regelungsbedarf haben. Wir haben im Ausschuss noch einmal abzuwägen versucht, welche Zeit wir verkürzen. Es ist richtig – das ist dargestellt worden –, dass die Zeit der Kandidaten selbst verkürzt wird. Andererseits würde die jetzt von der Linksfraktion vorgeschlagene Regelung die Verkürzung der Phase der Kandidatenfindung bedeuten. Das wollen wir nicht. Wir denken, dass die Variante, so wie sie im Gesetz vorgeschlagen ist, diejenige mit den wenigsten möglichen Eingriffen ist. Ich möchte noch einmal betonen, dass sich die kommunale Seite ausdrücklich bereit erklärt hat – da am Pfingstmontag die Unterlagen abgegeben werden –, am Montag zu öffnen, damit jeder auch an diesem Pfingstmontag seine Unterlagen abgeben kann.
Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Dies ist nicht der Fall. Somit lasse ich nun über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich lasse nun über den Abschnitt 6 abstimmen, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer diesem Abschnitt seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Gegen
Ich rufe Abschnitt 7 auf. Dazu liegen mir keine Änderungsanträge vor. Ich lasse deshalb nun darüber abstimmen, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer ganzen Reihe von Gegenstimmen wurde dem Abschnitt 7 mit Mehrheit zugestimmt.
Wir stimmen nun über den gesamten Artikel 1 ab, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer ganzen Reihe von Gegenstimmen wurde dem Artikel 1 mit Mehrheit zugestimmt.
Wir beginnen nun mit Artikel 2, Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, Nrn. 1 bis 5. Hierzu liegen mir keine Änderungsanträge vor. Deshalb lasse ich über Artikel 2 so abstimmen, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer ganzen Reihe von Gegenstimmen wurde dem Artikel 2 mit Mehrheit zugestimmt.
Ich rufe Artikel 3 auf, Änderung der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen, Nrn. 1, 1a, 1b und 2, wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer ganzen Reihe von Gegenstimmen wurde dennoch mit Mehrheit zugestimmt.
Ich rufe die Drucksache 4/11018 auf, Änderungsantrag der Linksfraktion, Einfügen einer Nr. 2a in die Landkreisordnung. – Bitte, Herr Dr. Friedrich.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Es geht um die Zusammensetzung der künftig doch deutlich vergrößerten Kreistage. Ich mache unsere Befürchtungen zunächst einmal plastisch und nehme den Erzgebirgskreis als Beispiel. Er wird künftig nach der vorliegenden Beschlussempfehlung 98 Kreisräte haben.
Der Erzgebirgskreis wird knapp 100 selbstständige Gemeinden haben. Es ist überhaupt nicht ausgeschlossen, dass bei der Bekanntheit guter Bürgermeister der künftige Kreistag des Erzgebirges von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern dominiert wird und etwa 50 oder 60 Bürgermeister in diesem Kreistag sitzen. Nun sage ich ganz dezidiert: Die Linksfraktion hat nichts gegen Bürgermeister und sie erkennt an, dass hauptamtliche Wahlbeamte, insbesondere Bürgermeister, natürlich über eine hohe kommunalpolitische Kompetenz verfügen. Darum geht es überhaupt nicht.
Wir wollen mit unserem Änderungsantrag, der die Inkompatibilität eines hauptamtlichen Wahlbeamten, also insbesondere von Bürgermeistern und Beigeordneten, mit
dem Kreistagsmandat festschreibt, verhindern, dass die künftigen Kreistage einseitig bürgermeisterorientiert oder gar -dominiert sind. Wir wollen weiterhin auf der Hand liegende Interessenkonflikte zwischen dem Wahrnehmen der Interessen der eigenen Gemeinde – dafür ist ja der Bürgermeister per Urwahl gewählt worden – und der Wahrnahme der kreisübergreifenden Interessen verhindern. Ein sehr deutliches Beispiel: In Diskussionen um die „beliebte“ Kreisumlage wird dieser Interessenkonflikt natürlich sofort evident.
Es ist völlig logisch, dass ein Bürgermeister kein Interesse an einer zu hohen Kreisumlage haben kann; andererseits kann er in Sachzwänge geraten, aus Haushaltskonsolidierungsgründen gegen die Interessen seiner Gemeinde zu stimmen.
Wir verweisen darauf, dass die Anhörung gezeigt hat, dass es hier zumindest keine rechtspolitischen Konfliktlinien gibt, und ich darf auch darauf verweisen, dass die Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eine ähnliche Regelung haben. Als letztes Argument, wenn Sie dies immer noch nicht überzeugt hat, darf ich darauf verweisen, dass im Jahr 1994 ein Vorgänger dieses Landtages mit einer ähnlichen Argumentation beschlossen hat, dass Bürgermeister keine Landtagsabgeordneten sein dürfen.
Hier muss man ja sehr aufpassen, es wurde ein schneller Wechsel vollzogen; also doch: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Friedrich hat dankenswerterweise auf die hohe Fachkompetenz sächsischer Bürgermeister hingewiesen, und ich denke, genau dies ist es, was wir behalten wollen.
Wir sind der Überzeugung, dass auch in den neuen Kreistagen genau auf diese Fachkompetenz nicht zu verzichten ist. Daher bitten wir, diesen Antrag abzulehnen. Wir haben das im Ausschuss hinreichend diskutiert. In Bezug auf die Befangenheitsregelung gibt es klare Regelungen in der Gemeinde- sowie in der Landkreisordnung.
Deshalb, denke ich, ist dieser Konflikt nicht hinreichend begründet. Wir wollen die Fachkompetenz auch der Menschen, die jederzeit im Kreistag für die Interessen des Kreisgebietes, aber natürlich auch ihrer Gemeinden kämpfen, erhalten; und gerade dieser Interessenkonflikt, den Sie beschrieben haben, soll zum Nutzen des Kreises
und der Gemeinden sinnvoll ausgetragen werden. Daher muss man sich auf einer bestimmten Position treffen.
Wenn die Kreisumlage zu gering ist, stößt die Aufgabenerfüllung des neuen Landkreises auch in den betroffenen Gemeinden an Grenzen. Daher kann ich der Argumentation, dass wir darauf verzichten sollten, so nicht folgen. Ich bitte, den Antrag abzulehnen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jedem, dem die kommunale Demokratie gerade auf Kreisebene am Herzen liegt, ist klar, dass wir eine entsprechende Unvereinbarkeitsregelung brauchen, wie sie in anderen Bundesländern schon seit Langem besteht. Die Argumente dazu sind wirklich ausgetauscht.
Ich äußere mich jetzt zu Herrn Bandmann nicht. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass meine Fraktion schon vor mehr als einem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht hat, der, soviel ich weiß, morgen zur Abstimmung gelangt.
Da es keinen weiteren Redebedarf gibt, lasse ich jetzt über den Änderungsantrag der Linksfraktion abstimmen. Wer gibt seine Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmen dafür ist der Änderungsantrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe die Drucksache 4/11019 auf. Es handelt sich um einen Änderungsantrag der Linksfraktion auf Einfügung einer neuen Nr. 3a. Frau Dr. Ernst, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in diesen zwei Tagen sehr viel über Demokratie, über Bürgernähe und über Zielgenauigkeit im Umgang mit Menschen in den Kreisen gesprochen. Ich sage, wir brauchen mehr Demokratie vor Ort, wir brauchen mehr Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger in ihren eigenen Angelegenheiten. Das heißt auch, dass wir die unterschiedlichen Personengruppen, die unterschiedlichen Lebenslagen und auch die unterschiedlichen Bedürfnisse der Menschen vor Ort berücksichtigen müssen.
Deshalb sind wir der Auffassung, dass die Beauftragten, die es in den Landkreisen geben soll, nicht als Feigenblatt existieren dürfen, sondern tatsächlich Kompetenzen erhalten, meine Damen und Herren. Wir wollen, dass die Beauftragten Kompetenzen erhalten. Wir wollen, dass sie tatsächlich arbeiten können und nicht nur fürs Papier da sind. Deshalb ist es wichtig, dass sie hauptamtlich eingestellt sind. Wir brauchen also hauptamtliche Gleichstel
lungsbeauftragte, um die Antidiskriminierungsgrundsätze im Ganzen durchzusetzen. Wir brauchen auch hauptamtlich tätige Stellvertreterinnen auf diesem Feld.
Bisher ist das nicht der Fall gewesen. Häufig wurde das im Nebenamt oder tatsächlich nebenher erledigt, ohne dass es in dem Aufgabenbereich eine größere Rolle gespielt hat. Das kann man nicht so hinnehmen. Wir haben große Landkreise, in denen dieser Grundsatz tatsächlich auch ganzheitlich durchgesetzt werden muss. Das geht nur über eine professionelle Tätigkeit, die wir hauptamtlich brauchen.
Meine Damen und Herren, das trifft auch für andere Beauftragte zu. Ich finde es falsch, dass solche Regelungen nicht explizit zum Beispiel für Behindertenbeauftragte getroffen wurden. Ich halte es für richtig, dass es künftig Behindertenbeauftragte auf der Kreisebene geben soll. Sie sollten hauptamtlich tätig sein, damit überhaupt etwas erreicht werden kann.
Wir brauchen Ausländerbeauftragte, die tatsächlich auf diesem Gebiet hauptamtlich tätig sein sollen. Anders hat es keinen Zweck. Sie wissen, dass es in den Landkreisen hinsichtlich dieser Frage sehr unterschiedliche Problemlagen gibt. Wir haben Heime, die neu hinzukommen und um die man sich dann in einem Landkreis explizit kümmern muss. Ich denke, das kann man nicht nebenher machen. Es handelt sich also um eine von den Beauftragten und von den Interessenvertretungen in diesem Bereich seit vielen Jahren vertretene gravierende Forderung.
Nicht zuletzt brauchen auch diejenigen eine Lobby, die in der Kommunalpolitik in ihren Interessenlagen sehr oft weggedrückt werden. Das sind Kinder und Senioren. Wir stehen dazu, dass auch hierfür entsprechende Kompetenzen in Form der Beauftragten geschaffen werden. Man kann alles Mögliche auch anders regeln, aber eines kann man nicht: es so belassen, wie es im Gesetzentwurf formuliert ist, sodass es de facto kaum eine Rolle spielt. Das ist Demokratie als Farce. Damit sind wir nicht einverstanden. Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen.