Sie haben doch ganz bewusst diese Verhandlung dahin gehend verschleppt, weil Sie nicht willens waren, die anwesenden Experten, die über zwei Stunden gewartet haben, zu befragen, und Sie haben dann noch ganze zehn Minuten zugestanden, und davon haben Sie vielleicht fünf Minuten genutzt.
Danke, Kollege Pecher. – Mein Problem ist: Gesetzt den Fall, ich würde mich Ihnen anschließen, dass der § 12 Abs. 3 einschlägig wäre: Geben Sie mir darin recht, dass dann, wenn es im Gesetz heißt „Darüber hinaus kann das Staatsministerium der Finanzen insbesondere zur Förderung des Wohnungsbaus …, soweit eine andere Finanzierung nicht möglich ist und ein erhebliches volkswirtschaftliches Interesse an der Durchführung der Maßnahmen besteht, der Wirtschaft und des sozialen Bereiches“ – jetzt kommt es! – „nach Maßgabe der jeweils gültigen Bürgschaftsrichtlinien Bürgschaften, Garantien und andere Gewährleistungen in Höhe von bis zu 1,75 Milliarden Euro jährlich übernehmen“, die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses, die in einer Garantenstellung auch strafbewehrt sind, dann wenigstens die Bürgschaftsrichtlinien kennen müssen? Dass sie wenigstens diese Bürgschaftsrichtlinien gesehen haben müssen, um zu prüfen, ob das nach Maßgabe der gültigen Bürgschaftsrichtlinien erfolgt? Geben Sie mir darin recht, dass diese gestern im Haushalts- und Finanzausschuss, in dem ich zugegen war, eben nicht vorgelegen haben?
Herr Bartl, ich beantworte die Frage wie folgt: Ich gebe Ihnen in dem, was Sie hier darstellen, nicht recht; denn der Staatsminister der Finanzen hat dargelegt, dass eine Richtlinie im Innenverhältnis als
Anweisung an die Verwaltung dient und dass die Staatsregierung aufgrund der Einmaligkeit des Vorganges in einer Einzelfallentscheidung entschieden hat, und er hat es ausführlich dargestellt. Das war auch die Grundlage unseres Handelns.
In welcher Weise, Herr Pecher, konnten Sie und die weiteren Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses gestern prüfen, ob das nach Maßgabe der gültigen Bürgschaftsrichtlinie erfolgt, wie es im Gesetz steht?
Ich kenne keinen Antrag der Opposition, in dieser Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses die Bürgschaftsrichtlinie auf den Tisch zu legen.
Es tut mir leid. Frau Mattern, es tut mir leid. Ich habe ausdrücklich darum gebeten, dass Sie Ihren Antrag schriftlich fixieren, damit ich überschauen kann, was Sie beantragen. Das haben Sie nicht gemacht.
Wir haben mit diesem Entschließungsantrag zum einen die nachträgliche Behandlung und Genehmigung des Verkaufs mit den entsprechenden Eckpunkten der Nachverhandlung im Parlament und zum anderen – deswegen wollten wir das hier noch einmal debattieren – hier vorgelegt, wie die Gewährleistung zustande gekommen und wie das im Haushalts- und Finanzausschuss genehmigt worden ist. Im Übrigen kam das Ergebnis letzten Endes nicht nur mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen zustande, sondern es gab auch vonseiten der FDP-Fraktion entsprechende Enthaltungen.
Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang die Antwort auf eine Frage, die in der vorigen Debatte Gegenstand war. Letzten Endes haben das die Mitglieder der Koalitionsfraktionen ein bisschen auszubaden, indem sie den Bürgschaftsrahmen bereitstellen mussten. Es ist bekannt und in diesem Parlament oft genug gesagt worden, warum die Bank 2005 Gas gegeben und dieses Geschäft weiter betrieben hat. Ich möchte diese Frage hier gern beantworten, damit jeder Abgeordnete, der das hier mit verantwor
Herr Eggert, Sie waren gestern auch da. ten muss, in sich geht und erfährt, was passiert ist. Diese Bank, diese Braut, sollte hübsch gemacht werden; sie sollte verkauft werden. (Heinz Eggert, CDU: Er hat Auskunft gegeben! Sie unterstellen ihm eine Lüge!)
Meine Damen und Herren! Man wollte schneller sein als das, was auf dem Kapitalmarkt auf uns zukam. Das ist mehrfach vom ExStaatsminister der Finanzen gesagt worden. Wer behauptet, dass die Staatskanzlei, die alle Fäden in der Hand hat, das nicht wusste und nicht gesteuert hat, der muss sich fragen lassen, wie man in der Staatsregierung mit so einem Informationsfluss arbeiten kann.
Nein, der Sachverhalt ist nicht ausgeräumt worden, denn es wurde uns plausibel gemacht, dass diese Unterlagen nicht existieren. Sie sind hier alle aufgeführt. interjection: (Staatsminister Stanislaw Tillich: Na, na, na!)
(Beifall bei der SPD – Dr. André Hahn, Linksfraktion: Wie kann man in so einer Regierung sein?!) Ingrid Mattern, Linksfraktion: Ja, bitte. 2. Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf zu diesem Entschließungsantrag? – Frau Abg. Mattern, bitte. Klaus Bartl, Linksfraktion: Verehrte Frau Kollegin Mattern! Geben Sie mir darin recht, dass ich ausdrücklich an den Staatsminister der Finanzen die Frage gestellt habe, ob es Nebenvertragsabreden, sonstige Zusatzdokumente und dergleichen mehr gibt, und mich dabei ausdrücklich auf das Interpellationsrecht, also auf das Fragerecht des Abgeordneten im Ausschuss, bezogen und gefordert habe, dass diese Frage beantwortet wird, und dass der Staatsminister der Finanzen daraufhin eben gerade nicht gesagt hat, dass es keine gibt, sondern lediglich davon sprach, dass er keine vorliegen hat? Ingrid Mattern, Linksfraktion: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, (Wortwechsel zwischen Abgeordneten der Linksfraktion, der SPD, der GRÜNEN und der CDU – Glocke der Präsidentin)
die geschlossene, nicht öffentliche Ausschusssitzung hier auszuwerten; denn ich möchte nicht im Raum stehen lassen, dass wir Unterlagen verlangt hätten, die nichts mit diesem hier in Rede stehenden Verkauf und der zu beschließenden Bürgschaft zu tun hätten.
Wir haben das noch vertieft und gesagt, es interessiert uns nicht, was dem Herrn Staatsminister vorliegt, sondern das, was in diesem Zusammenhang an Unterlagen existiert. Solange wir nicht sachgerecht informiert sind, können wir eine solche Entscheidung überhaupt nicht treffen.
Uns wurden gestern drei Papiere auf den Tisch gelegt: die Grundlagenvereinbarung, der Treuhandvertrag und das Gesprächsprotokoll. Diese Unterlagen konnten wir für eine halbe Stunde einsehen. Aus diesen Papieren habe ich mir alle Unterlagen herausgeschrieben, auf die darin verwiesen wird, auf denen der Vertrag, die Bürgschaft, aufbaut. Das wären: Notarverträge, Anmeldung im Handelsregister, Freigabeentscheidung des Bundeskartellamtes, Gründungsurkunde dieser Aktiengesellschaft. Dann taucht dort plötzlich ein sogenannter Auftragsvertrag vom 24. August 2007 auf. Noch nie gehört! Was ist das? Beschließen wir einfach mit? Brauchen wir nicht zu wissen.
Wie gesagt, ich habe gerade vorgetragen, dass diese Unterlagen aus den direkten Vertragsverhandlungen hervorgehen. Dann, urplötzlich vor der Abstimmung, hat sich Herr Voß herabgelassen, uns von dieser Bürgschaftsrichtlinie zu erzählen, die am Dienstag im Kabinett so zurechtgeschustert worden ist, dass dieser Deal irgendwie rechtskonform gemacht werden kann. Leute, da muss ich diese Richtlinie auf den Tisch bekommen und nicht einfach verarscht werden, Herr Eggert!
Sie wissen ganz genau, dass ich mich seit sehr, sehr vielen Jahren mit Förderpolitik beschäftige und die Kontrolle darüber unsere Aufgabe als Parlament ist. Das sind natürlich keine internen Unterlagen der Staatsregierung. Das ist das, wonach wir hier zu verfahren haben.
Wir haben gehört, dass es weitere Nebenabreden geben könnte. Dann wird das von Staatsminister Tillich bestritten! Wie ist die Sachlage nun?
dass in diesem Zusammenhang mit der Sachsen LB die Staatsregierung Rechtsanwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften usw. beauftragt, die offensichtlich nur ein bis zwei Mitarbeiter haben, die dann weg müssen, weil sie irgendwo anders nicht ersetzbar sind. Gestern war diese Ausschusssitzung. Dann hat man dafür zu sorgen, dass ausreichend Zeit ist, den Informationsbedarf der Ausschussmitglieder soweit zu befriedigen, bis eben Schluss ist!
Gerade in diesem Fall, bei dem es um Summen geht, die eigentlich niemand verantworten kann, darf jemand hier mitmachen, der das auf der halben Arschbacke abgesessen hat, wie Sie gestern im Ausschuss, Herr Eggert, nicht wahr?