Der Punkt 5, meine Damen und Herren, liegt uns allen am Herzen, nicht nur den Kolleginnen und Kollegen aus Leipzig. Es geht um die Sicherung des Bankenstandortes Leipzig und um die Sicherung der dortigen Arbeitsplätze.
Ich appelliere in dieser schweren Stunde an alle, auch deutlich über die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen hinaus, dass Sie diesem Entschließungsantrag wenigstens in entscheidenden Punkten zustimmen. Ich denke, in dieser Woche geht es um die Abwendung der Insolvenz der Landesbank. Wenn das geschähe, dann hätte das unabsehbare Folgen für unseren Freistaat und auch für den Bankenstandort Deutschland insgesamt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Rößler hat eben den Entschließungsantrag der Koalition eingebracht. Ich will ganz eindeutig zu Beginn sagen, dass Sie genauso wie wir wissen, dass dieser Entschließungsantrag ein blankes Täuschungsmanöver ist. Sie werfen Nebelkerzen, um von Ihrem gestrigen Rechtsbruch abzulenken, und Sie wissen
auch, dass dieser Beschluss keinerlei Rechtswirkung, keinerlei Rechtsbindung für den Sächsischen Landtag hat. Da können Sie von uns nicht erwarten, dass wir dieses Spiel mitspielen.
Es ist wiederholt verwiesen worden – der Finanzminister hat das getan, der Ministerpräsident, auch jetzt Herr Dr. Rößler – auf das Gutachten des Juristischen Dienstes. Sie lassen immer die Passagen weg, die Ihnen nicht gefallen.
Sie lassen zum Beispiel weg, dass der Juristische Dienst gesagt hat, der Weg über den Haushaltsausschuss kann nicht begangen werden, wenn das Geld fällig wird. Sie wissen aber, dass es fällig wird. Der Juristische Dienst hat weiterhin gesagt, dass ohne nähere inhaltliche Kenntnis der Vereinbarung zum Erwerb der Sachsen LB durch die LBBW und die hierzu ergangenen Garantieerklärungen eine abschließende Bewertung der Einschlägigkeit von § 12 Abs. 2 oder 3 des Haushaltsgesetzes nicht erfolgen kann. Wir haben die entsprechenden Vereinbarungen, wir haben die Notarverträge, wir haben die Garantiererklärungen nicht, und demzufolge können Sie an dieser Stelle auch nicht auf den Weg nach dem Haushaltsgesetz verweisen.
Aus diesen Gründen werden wir die Punkte 1 und 2 des Entschließungsantrages der Koalition ablehnen. Wir beantragen zugleich eine getrennte Abstimmung über die Punkte 1 und 2 sowie die Punkte 3 bis 5, weil die Punkte 3 bis 5 so formuliert sind, dass wir Ihnen zustimmen können. Aber auch hierzu möchte ich zumindest noch eine Anmerkung machen.
Ich verstehe den Punkt 3 insofern nicht, als bisher die Koalition und die Staatsregierung immer betont haben, dass die kreisfreien Städte und Landkreise überhaupt nichts mit der Sache zu tun haben, dass es keinerlei Übernahme von Kosten geben soll, dass sie überhaupt nicht bedroht sind, sie seien gar nicht betroffen. Wenn dem so ist, warum schreiben Sie dann in den Entschließungsantrag eine Aufforderung an Ihre eigene Regierung hinein, dass die kreisfreien Städte und Landkreise als Sparkassenträger nicht betroffen sein sollen und keine Folgelasten tragen müssen?
Vielleicht sollten Sie das hier noch einmal erklären. Es war also offenbar doch geplant, wenn Sie es jetzt in den Entschließungsantrag aufnehmen.
Der Punkt 4, die fortlaufende Unterrichtung des Landtags, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber der Beschluss kann nicht schaden.
Der Punkt 5, in dem es um die Frage der Arbeitsplätze in Leipzig, in Sachsen geht, ist eine der wenigen Fragen, in der wir uns sicherlich alle einig sind: dass diese möglichst erhalten bleiben sollen. Aber Sie wissen ganz genau: Wenn die Landesbank Baden-Württemberg den Weg gehen sollte, hier Arbeitsplätze abzubauen, dann haben
Sie keine Chance mehr, das zu verhindern, weil wir in der Bank nichts mehr zu sagen haben. Auch diese Situation haben Sie zu verantworten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Natürlich muss man diese politische Ersatzhandlung kommentieren. Ich zitiere über den Vorgang des Budgetbewilligungsrechts des Parlaments. Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom 25.05.1977 festgestellt, dass das Notermächtigungsrecht des BMF eine Ausnahmeregelung vom Budgetbewilligungsrecht des Haushaltsrechtgesetzgebers ist und demgemäß das parlamentarische Ausgabenbewilligungsrecht Vorrang hat. Das ist eins zu eins auf Länderhaushalte und Landesrecht zu übertragen.
Da ist es völlig wurst, ob es in der BHO oder in der SäHO – in der Bundes- oder der Sächsischen Haushaltsordnung – steht; es ist die Haushaltsordnung. Sie können auch nicht mit einer untergeordneten Landeshaushaltsordnung solche Rechtsprechungen des Bundesverfassungsgerichtes brechen, um es einmal auf den Punkt zu bringen; das ist das Erste.
Das Zweite ist: Sie berufen sich in Ihrem Entschließungsantrag auf den § 12 im Haushaltsgesetz, hier vornehmlich auf Satz 3. Dazu sage ich Ihnen, dass das nicht funktioniert, weil Bürgschaften und Garantieleistungen nicht getätigt werden dürfen, wenn die Wahrscheinlichkeit ihres Inkrafttretens als hoch anzunehmen ist. Alles andere ist „Banane“, und hier ist natürlich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zumindest von einer teilweisen Inanspruchnahme auszugehen. Der Finanzminister selbst hat von 900 Millionen Euro gesprochen – es kann auch mehr werden. Alle Finanzexperten gehen davon aus, dass im Zweifel sogar die volle Höhe der Bürgschaft fällig werden könnte.
Vor diesem Hintergrund gibt es nur einen soliden Umgang mit diesem Problem, und das sind Ausgabe- und Verpflichtungsermächtigungen; und das geht nur über einen Nachtrags- oder Ergänzungshaushalt.
Das lässt sich auch aus § 12 Satz 2 Haushaltsgesetz 2007/2008 zitieren, das Sie mit Mehrheit verabschiedet haben: „Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt, in den Haushaltsjahren 2007/2008 im Zusammenhang mit der Kapitalausschüttung für Unternehmen des privaten Rechts, an denen der Freistaat Sachsen beteiligt ist, sowie Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts … Gewähr
Richtig ist natürlich, dass die grundsätzliche Entscheidung im Haushalts- und Finanzausschuss getroffen werden musste. Darauf möchte ich jetzt eingehen; das ist nun einmal nach Gesetz so vorgesehen.
Das könnte man ziehen, das ginge. Diese 0,3 Milliarden Euro reichen Ihnen natürlich nicht aus, das ist völlig klar, aber darüber könnte man diskutieren. Aber Sie wollen Abs. 3 ziehen: „Darüber hinaus kann das Staatsministerium der Finanzen insbesondere zur Förderung des Wohnungsbaus“ – das kommt hier wohl nicht infrage –
Frau Hermenau, Sie haben leider nicht recht. Natürlich ist die Landesbank ein wirtschaftliches Unternehmen; denn allein 500 Millionen Euro stille Beteiligungen von unterschiedlichen Wirtschaftsunternehmen aus ganz Sachsen widerlegen Ihre Auffassung. Damit greift nach unserer Auffassung ganz klar der § 12 Abs. 3.
„sowie wenn eine anderweitige Finanzierung nicht möglich ist und ein erhebliches volkswirtschaftliches Interesse an der Durchführung der Maßnahmen besteht, der Wirtschaft, des sozialen Bereichs nach Maßgabe der jeweils gültigen Bürgschaftsrichtlinien Bürgschaften, Garantien und andere Gewährleistungen in Höhe von bis zu 1,75 Milliarden Euro jährlich übernehmen.“
Natürlich haben Sie recht, dass man auch über den Weg eines Nachtraghaushaltes gehen kann. Frau Hermenau, dazu sage ich Ihnen ganz klar: Die Mitglieder der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU halten hier den Buckel hin für Sachen, die vorher gelaufen sind, damit am Ende der Patient nicht tot ist und Sachsen praktisch mit über 30 bis 40 % Ausfall von 43 Milliarden Euro im Staatsbankrott ist. Das ist doch der Punkt, der im HFA diskutiert wurde.
Das zieht nicht, denn die Sachsen LB ist zwar in eine AG umgewandelt worden, aber es sind keine privaten Investoren. Wir sprechen hier nicht von einem Teil der Wirtschaft. Das lasse ich mir auch ganz locker mal vor Gericht bestätigen. Das ist nicht das Problem. Wenn Sie das so nötig haben und brauchen, dann machen wir das eben so.
Ich verweise noch einmal auf die Verwaltungsvorschrift des sächsischen Finanzministeriums zur Sächsischen Haushaltsordnung § 39 Abs. 1, in der unter anderem klargestellt wird: „Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen ist ausgeschlossen, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Inanspruchnahme des Staates gerechnet werden muss. In diesem Falle sind Ausgaben oder Verpflichtungsermächtigungen auszubringen.“ Das ist ein Nachtragshaushalt. Die Bürgschaft ist das falsche Instrument.
Wir wären, wenn es nicht gelänge, diesen Verkauf zum Abschluss zu bringen und mit dieser Bürgschaft einen Risikoschirm für diese 17,3 Milliarden Euro aufzuspannen, am Ende des Jahres am Ende. Da nützt es überhaupt nichts, wenn die OP rechtlich sauber gelaufen und der Patient am Ende trotzdem tot ist.
(Heinz Eggert, CDU: Richtig! – Johannes Lichdi, GRÜNE: Sie stimmen also zu, dass es rechtlich nicht sauber war?!) (Beifall bei den GRÜNEN und der Linksfraktion)
Sie versuchen es trotzdem durchgehen zu lassen, weil Sie rat- und hilflos sind. Sie hätten aber Möglichkeiten gehabt, in einem Ergänzungshaushalt wenigstens die Richtung anzudeuten, was der Finanzminister in der Folge darf und was nicht. Das haben Sie vermieden – aus welchen Gründen auch immer –, das wird Ihr Geheimnis bleiben.
(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der Linksfraktion) Sven Morlok, FDP: Herr Kollege Pecher, Sie sprachen gerade Ausfallrisiken in Höhe von 30 bis 40 % an. Kann ich dem entnehmen, dass Sie aufgrund Ihrer Kenntnis der Unterlagen von einem Ausfallrisiko von 30 bis 40 % ausgehen? 2. Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf? – Herr Pecher, bitte. Mario Pecher, SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass wir mit diesem Entschließungsantrag unserer Linie als SPD treu geblieben sind, Mario Pecher, SPD: Ich darf das wie folgt beantworten: Wenn die Bank nach Aussage von Herrn Sanio zugemacht wird, dann geht es in ein Moratorium. Das heißt, alle Ein- und Auszahlungen werden gestoppt und jedes Anlagevermögen wird aufgelöst, also notverkauft. Sie müssten eigentlich wissen, dass bei Notverkäufen am Markt vielleicht maximal 60 bis 70 % zu erreichen sind. Und wenn Sie wissen, dass insgesamt in diesem Konto jetzt 30 Milliarden Euro sind – das ist in der Öffentlich (Dr. André Hahn, Linksfraktion: Schlängellinie! – Weitere Zurufe von der Linksfraktion)
im Zuge dieses Verfahrens eine Parlamentsbeteiligung sicherzustellen. Das haben wir angekündigt und das haben wir damit auch durchgezogen.
Ich möchte auf einen weiteren Punkt eingehen. Frau Mattern hat im Ausschuss gesagt, wir hätten abgelehnt, dass die Unterlagen bereitgestellt werden. Ja, wir haben abgelehnt, dass die Unterlagen zu dieser Ausschusssitzung bereitgestellt werden müssen; denn das war so eine Menge von Unterlagen, die in der Regel nichts damit zu tun hatten, ob man das Risiko bewerten konnte. Wenn es nach Frau Mattern gegangen wäre, dann hätte man wahrscheinlich noch die Betriebsanleitung der Kaffeemaschine zu den Verhandlungen verlangt.