Ich möchte gern – bei allen Emotionen – noch einmal darauf hinweisen, dass wir uns jetzt in der Diskussion zu diesem Entschließungsantrag befinden. Ich bitte, das mit im Kopf zu behalten.
Frau Kollegin, geben Sie mir recht, dass von Ihrer Seite gestern ein ungeheures Aufklärungspotenzial vorhanden war, dass aussagekräftige Experten von den Rechtsanwaltskanzleien zur Verfügung standen und in Bezug auf das, was Sie alles interessiert hat, befragt werden konnten,
(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Das Flugzeug war bestellt!) Klaus Bartl, Linksfraktion: Frau Kollegin Mattern, geben Sie mir recht, dass wir uns angesichts der Tatsache, dass es sich um die Frage einer verfassungskonformen oder nicht verfassungskonformen Befassung des Haushaltsausschusses nach § 12 Abs. 3 bzw. Abs. 4 gehandelt hat, sehr gewundert und es als eine Unverschämtheit empfunden haben, dass man uns Experten für exakt zwei Stunden bereitstellt und im Ausschuss nicht die Möglichkeit gibt, erst einmal die Dokumente zu lesen, um auf deren Grundlage überhaupt Fragen stellen zu können? Geben Sie mir weiterhin recht, dass wir deshalb darauf bestanden haben, zunächst die Dokumente zu bekommen, damit wir sachkundig Fragen an die Experten stellen können, und dass genau deshalb die Zeit vergangen ist, um Dokumente heranzubringen? und dass Sie – – (Dr. André Hahn, Linksfraktion: Unglaublich!)
und dass Sie mit Ihrer Fraktion darauf hingewirkt haben, dass sich der Ausschuss so lange mit sich selbst beschäftigt hat, bis nur noch sieben oder acht Minuten zur Verfügung standen, um diese Experten anzuhören?
Finden Sie es nicht unverantwortlich, die ganze Zeit darauf zu bestehen, Sie seien nicht informiert worden, und haben Experten zwei Stunden auf dem Korridor warten lassen, weil Sie angeblich Verfahrensfragen klären müssen? Das hätten wir alles hinterher klären können. Wir hätten genug Zeit im Ausschuss gehabt. Sind Sie auch der Meinung, dass die Empörung von Herrn Hahn einfach unangebracht ist?
Selbstverständlich war das so. Als wir beantragt hatten, dass wir diese Dokumente wenigstens für 90 Minuten in Augenschein nehmen können, damit wir uns ein Bild machen und darüber beraten können, wurde das seitens der Koalition abgelehnt.
Dass diese Sitzung seitens der Staatsregierung so schlecht vorbereitet war, dass wir über eine Stunde gebraucht haben, um überhaupt in die Tagesordnung eintreten zu können, weil bis zu diesem Zeitpunkt nicht festgestellt werden konnte, ob die Anträge der Staatsregierung überhaupt zulässig sind, ist doch eigentlich nicht unsere Schuld. Das haben wir doch nicht zu verantworten. Diese Unzulässigkeit steht zumindest in Rede.
Wir haben heute versucht, Ihnen erneut darzulegen, dass es hier keine Rechtskonformität gibt. Deshalb bleiben wir bei unserer Auffassung.
Mein lieber Kollege Eggert! Erstens hat Herr Dr. Hahn vollkommen recht. Die Leute saßen auf gepackten Koffern und mussten zum Flieger! Die mussten mal eben um zwölf weg! Die mussten mal eben hierhin und dahin.
(Heinz Eggert, CDU: Das wussten wir ab 10:00 Uhr! – Klaus Bartl, Linksfraktion: Eine Unverschämtheit!)
Ich will aber zum Schluss, auch an Herrn Pecher gerichtet, eins draufsetzen. Mein Fraktionsvorsitzender, Dr. Hahn, hat sich Tage vor dieser Ausschusssitzung an den Ausschuss mit einer Bitte gewandt.
Frau Abgeordnete, ich möchte Sie bitten, zum Antrag und nicht zu persönlichen Dingen, die vielleicht passiert sind, zu sprechen.
Frau Präsidentin! Es geht um diesen Antrag, darum, ob wir ihn in Kenntnis der Sachstände, die uns gestern vorgelegt worden sind, beschließen können. Ich spreche gerade darüber, dass das eben nicht hinreichend passiert ist, auch nicht auf schriftliche Bitte unseres Fraktionsvorsitzenden an den Ausschuss und weiter an die Staatsregierung, uns die Gutachten von Pricewaterhouse, Susat & Partner und anderen vorzulegen. Nichts dergleichen wurde seitens der Staatsregierung erfüllt. Glauben Sie, dass wir auf dieser Basis treugläubig Ihrem Antrag zustimmen können, bei diesem Geschäft, bei dieser Verantwortungslosigkeit? – Ich bitte Sie!
Meine Damen und Herren! Gibt es weiteren Redebedarf zum Entschließungsantrag? – Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Dann kommen wir jetzt zur punktweisen Abstimmung.
Ich rufe den Entschließungsantrag Drucksache 4/10737 auf. Wer gibt Punkt 1 die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dagegen wurde dem Punkt 1 mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe Punkt 2 des Antrages auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte. – Die Stimmenthaltungen, bitte. – Auch hier gleiches Abstimmungsverhalten. Punkt 2 wurde mit Mehrheit zugestimmt.
Ich rufe Punkt 3 auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte. – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und wenigen Gegenstimmen wurde dem Punkt 3 mit großer Mehrheit zugestimmt.
Ich rufe Punkt 4 auf. Wer gibt seine Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Gegenstimmen wurde der Punkt 4 mit großer Mehrheit beschlossen.
Ich rufe Punkt 5 auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte. – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Gegenstimmen wurde auch Punkt 5 mit Mehrheit beschlossen.
Ich rufe jetzt den gesamten Entschließungsantrag noch einmal zur Abstimmung auf. Wer möchte diesem die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen wurde der Antrag mit Mehrheit angenommen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben Ihnen mit der Drucksache 4/10738 einen Entschließungsantrag zur heutigen Regierungserklärung vorgelegt, der sich in seinem ersten Teil mit den Feststellungen zum Notverkauf der Sachsen LB beschäftigt und der des Weiteren feststellt, dass wir es hier in Form dieser Bürgschaftsübernahme mit einer eklatanten Verletzung des Budgetrechts des Parlaments zu tun haben.
Wir haben Ihnen in diesem Entschließungsantrag zwei Aufgaben aufgeschrieben, und zwar als Erstes, dass das Parlament wieder in sein originäres Budgetrecht eingesetzt wird, und zweitens, dass die Staatsregierung aufgefordert wird, hier einen verfassungsrechtlich konformen Vorgang vorzulegen, und zwar in Form eines Nachtragshaushaltes.
Ich denke, dass die Argumente dazu weitgehend ausgetauscht sind. Ich bitte Sie deshalb, dieser Forderung, einen Nachtragshaushalt aufzulegen, die heute mehrfach unterstrichen worden ist, zuzustimmen.
Wer möchte zum Antrag der Linksfraktion sprechen? – Ich sehe, es gibt keinen Gesprächsbedarf. Dann können wir jetzt zur Abstimmung kommen.
Ich rufe die Drucksache 4/10738 auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte. – Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und einer Anzahl von Stimmen dafür ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe die Drucksache 4/10739 auf, Entschließungsantrag der Linksfraktion, und bitte um Einbringung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über den Untersuchungsausschuss ist heute schon einiges gesprochen worden. Ich denke, das ganze Debakel der Landesbank lässt uns schon jetzt einige Schlüsse ziehen. Wir haben einen Notverkauf durchführen müssen. Wir haben schon einen Schaden von 500 Millionen Euro. Wir werden zusätzliche Kosten in den nächsten Haushalten haben, die den Freistaat Sachsen belasten werden. Wir haben einen politischen Schaden, der Reputation und Ansehen des Freistaates erheblich belastet.
Es wird Aufklärung darüber geben müssen, wer Fehleinschätzungen vorgenommen hat, ob Vertrauen in Personal berechtigt war und ob Größenwahn handlungsleitendes Prinzip einer Staatsregierung sein kann.
(Karl Nolle, SPD: Sehr richtig!) Herr Milbradt, als Person können und müssen Sie zur Aufklärung dieser Sachverhalte beitragen. Ich sage aber deutlich, dass das, was Sie vorhin geliefert haben, schon etwas frech war. Den Ausstieg aus dem Kreditgeschäft 2001 als Risikoverteilung zwischen Sparkassen und Landesbank darzustellen, entbehrt jeder Grundlage. Es ist schon außerordentlich eigenartig, alle Debatten, die damals stattgefunden haben, vollkommen auszublenden. Das waren Debatten darüber, ob ein Geschäft mit nicht gerateten Adressen außerhalb von Sachsen stattfinden soll. Dass ein Bankvorstand aufgrund der Entscheidungen aus dem Amt geschieden ist – Herr Laible –, dass Herr Schommer dezidiert darauf hingewiesen hat, dass das ein Fehler sein würde, und dass der Einstieg in den Kapitalmarkt enorme Risiken mit sich bringt, sollte auch Ihnen damals klar gewesen sein. Dass das die eigentliche Abkehr vom Auftrag einer Landesbank war, sollte Ihnen auch klar gewesen sein. Dass Sie mit Spekulationen versucht haben, Geld zu verdienen, ohne dabei auf Risikostreuung Wert zu legen, das ist schon Dummheit, Herr Ministerpräsident. Dem müssen Sie sich leider auch stellen. Übersetzt heißt das ja wohl nichts anderes als: Er hat keinen Kredit mehr. Wir von der Linksfraktion teilen diese Auffassung. Mit unserem Entschließungsantrag geben wir der SPD-Fraktion Gelegenheit, (Stefan Brangs, SPD: Vielen Dank!)
Herr Kollege Brangs, eines will ich nicht nur Ihnen sagen, sondern dem ganzen Haus: Wenn es noch Zweifel an der Notwendigkeit unseres Entschließungsantrages gegeben hätte, die Amtsführung des Ministerpräsidenten zu missbilligen und ihn zur Niederlegung seines Amtes aufzufordern, dann dürfte die Rede Georg Milbradts nun auch wirklich die letzten Zweifel ausgeräumt haben: keine Einsicht, kein Schuldbewusstsein, alles richtig gemacht.
Wer sich so weit von der Realität entfernt hat, kann keine Zukunft mehr gestalten und darf die Geschicke dieses Landes nicht länger lenken. (Beifall bei der Linksfraktion)
Wir wollen mit diesem Entschließungsantrag vom Plenum eine Entschließung dahin gehend, dass der Auftrag des Untersuchungsausschusses in Bezug auf diese Fragen erweitert wird, und zwar auch auf die zeitliche Abfolge, damit die jetzt in Rede stehenden Handlungen betrachtet werden können. Alle haben ein großes Interesse an der Aufklärung. Insofern zweifle ich nicht daran, dass wir alle gemeinsam diesem Entschließungsantrag zustimmen können.