dass die Not für den Freistaat Sachsen, für die Bürgerinnen und Bürger, die aus der Situation entstanden ist, auch ohne Weiteres durch einen Gesetzentwurf über einen Nachtragshaushalt hätte abgewendet werden können?
Erst dann stellt sich die Frage, welche Verantwortung der Eigentümer oder welche Verantwortung der Konstrukteur hatte. (Heinz Lehmann, CDU: Was? – Weitere Zurufe von der CDU) (Zurufe von der Linksfraktion und den GRÜNEN)
Unter Anwendung des § 41 Abs. 3 der Geschäftsordnung durch direkte und sofortige Überweisung des entsprechenden Gesetzentwurfes an den Haushalts- und Finanzausschuss hätten wir ohne Weiteres noch in diesem Jahr über den Nachtragshaushalt entscheiden können.
Ich bitte also, diese Fragen in der Reihenfolge zu behandeln. Wer behauptet, dass der Einstieg der Landesbank in die Subprime-Investition
(Heinz Eggert, CDU: Das ist eine Zwischenfrage!) ursächlich auf dieses Gesetz zurückzuführen ist, der muss offensichtlich mit der Logik einige Probleme haben. 2. Vizepräsidentin Andrea Dombois: Stellen Sie bitte die Frage ganz konkret! Klaus Bartl, Linksfraktion: Noch einmal die Frage: Geben Sie mir darin recht, dass wir mit einem Gesetz über einen Nachtragshaushalt nach § 41 Abs. 3 in einer Gesamtlösung bis Ende dieses Jahres das, was jetzt verfassungswidrig durchgedrückt wird, verfassungskonform hätten entscheiden können? (Beifall bei der CDU – Caren Lay, Linksfraktion: Tosender Applaus!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe noch einmal ans Pult, da ich erstens noch Redezeit habe
Ich gebe Ihnen darin nicht recht, und ich sage Ihnen, auf diese Idee kann nur ein Winkeladvokat kommen.
Meine Damen und Herren! Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die meisten Fraktionen haben keine Redezeit mehr. Ich schlage Ihnen vor, dass wir zur Einbringung und Abstimmung der Entschließungsanträge kommen. interjection: (Heiterkeit und Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)
(Ein Zuschauer ruft von der Tribüne in den Saal.) Es hätte uns nicht einen einzigen Cent weniger gekostet, wenn wir dieses Verfahren, von dem Sie meinen, dass es gemacht werden müsste, gewählt hätten. – Ich bitte Sie, dass Sie sich zurückhalten; denn Zurufe von der Tribüne sind nicht erlaubt. Ich möchte jetzt die Entschließungsanträge aufrufen. Wir beginnen mit dem Entschließungsantrag der FDP, Drucksache 4/10734. Ich bitte Herrn Abg. Morlok um Einbringung. (Dr. Cornelia Ernst, Linksfraktion: Die Verfassung ist nicht wichtig, da haben Sie schon recht!)
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Debatte zur Regierungserklärung haben wir uns mit der dramatischen, aber notwendigen Rettungsaktion der Sachsen LB befasst. Wir müssen uns jetzt – deshalb haben wir als FDP-Fraktion einen Entschließungsantrag eingebracht – mit den Konsequenzen aus dem Debakel, das Sachsen erlitten hat, befassen. Das wollen wir mit unserem Entschließungsantrag tun.
Das machen wir zur Not auch noch, wenn es nur dem Volke nützt. Aber es nützt überhaupt nichts. Es geht heute erst einmal nur um das, was der Finanzminister vorgetragen hat und was heute unsere Pflicht ist: die Insolvenz der Sachsen LB abzuwenden. Reden könnte man über vieles, meine sehr verehrten Damen und Herren: über das öffentlich-rechtliche Bankenwesen insgesamt, das sicherlich noch weitere Strukturveränderungen braucht. Reden könnte man auch über Sparkassen, wie sie denn gestärkt werden könnten, zum Beispiel über Zusammenschlüsse. Es ist ja nicht ganz ausgeschlossen, dass die einzelnen Sparkassen nicht mehr stark genug sind und dass man Fusionen braucht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen selbstverständlich die Frage nach dem Verantwortlichkeiten stellen. Wenn Sie abstrakt betrachten, dass in irgendeinem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland eine Landesbank pleitegeht, dann stellt sich natürlich die Frage nach der politischen Verantwortlichkeit – auch eines Ministerpräsidenten. Das wäre in jedem Bundesland der Fall, egal, von wem die Regierung getragen wird und welche Parteien daran beteiligt wären. Diese Frage würde sich immer stellen. Wenn, wie bei uns in Sachsen – Minister Tillich erwähnte es –, die Schließung der Bank für den nächsten Morgen angedroht war, stellt sich die Frage umso dramatischer.
Die Bankenwelt verändert sich. – Frau Präsidentin, ich gestatte keine weiteren Zwischenfragen. – Über all das müsste man in aller Nüchternheit reden. Solange hier ein Teil der Opposition offensichtlich nur an üblem Klamauk interessiert ist, kann man über diese Dinge nicht reden.
Ebenso stellt sich die Frage, welche Haftungsmöglichkeiten der Freistaat oder die Bank gegenüber handelnden Personen haben; denn im Verwaltungsrat der Bank saßen nicht nur Minister. Es saßen auch Politiker verschiedener Parteien. Man muss deutlich prüfen, wo Verantwortlichkeiten sind und wo Fragen zu klären sind. Letztendlich ist ein beträchtlicher Schaden entstanden, auch wenn die Bürgschaft nicht in Anspruch genommen wird. Es muss gefragt werden, wer für diesen Schaden haftet. Diese Fragen müssen wir klären – deshalb unser Entschließungsantrag.
Wie kann man etwas ernsthaft erörtern, wenn Sie sich ein Vergnügen daraus machen, dass wir in Sachsen – insbesondere das Volk gehört dazu – in große Schwierigkeiten gekommen sind. Fortwährend klopfen Sie sich doch auf die Schenkel. (Beifall bei der FDP)
Der von der Staatsregierung angesprochene Bericht wird im Januar vorliegen. Dann müssen wir auch über Konsequenzen reden. Herr Ministerpräsident, dann kann man nicht nur, dann muss man darüber reden.
Sie, Herr Minister Jurk, haben in der letzten Debatte auch die Frage nach politischen Verantwortlichkeiten gestellt. Ich habe heute bei MDRinfo gehört, Herr Kollege Rößler, dass Sie diese Frage genauso stellen. Herr Kollege Tillich, auch Sie haben heute die Frage nach politischen Verantwortlichkeiten gestellt.
Ich denke, wir müssen dies nach Vorlage des Berichtes – deswegen fordern wir in unserem Antrag den 31. Januar, gerichtet an den Landtag – in diesem Hause auch tun. Wir erwarten auch, dass, wenn dieser Bericht vorliegt und die Bewertung erfolgt ist, die betroffenen Personen dann Konsequenzen ziehen.
Unser Fraktionsvorsitzender Holger Zastrow hat heute den Maßstab vorgelegt, den wir dann als FDP-Fraktion an das Handeln der Personen anlegen werden.
Martin Dulig hat dem Ministerpräsidenten empfohlen, die besinnlichen Tage zum Nachdenken zu nutzen. Wir hoffen, Herr Ministerpräsident, dass Sie diese Tage gründlich nutzen werden. Abschließend sei mir eine Frage an die SPD gestattet: Was machen denn die Sozialdemokraten im Januar, wenn der Ministerpräsident die besinnlichen Tage nicht zum Nachdenken genutzt hat?
Meine Damen und Herren! Wer möchte noch zum Entschließungsantrag der FDP sprechen? – Es gibt keine Redner, also kann ich darüber abstimmen lassen? –
Dann lasse ich jetzt über den FDP-Antrag Drucksache 4/10734 abstimmen. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und wenigen Stimmen dafür ist dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe den Antrag der Koalition in der Drucksache 4/10737 auf und bitte um Einbringung. Herr Dr. Rößler, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Dass wir heute über Solvenz und Insolvenz unserer Landesbank sprechen, habe ich bei allen herausgehört. Dass die Abwendung der Insolvenz in unser aller Interesse steht und dass das alternativlos ist, ist auch deutlich geworden. Nun kann man darüber sprechen, welcher Weg am besten dahin geführt hätte: die Gewährleistung oder ein Nachtragshaushalt. Aber wir stehen unter Zeitdruck. Dann kann man über unsere Haushaltsgesetzgebung in Sachsen sprechen, dass der Ermächtigungsrahmen vielleicht anders ist als zum Beispiel im Bund, was Antje Hermenau ja immer wieder anspricht.
Aber es ist nun einmal so, dass das Befinden und die Abstimmung über die Höhe einer Gewährleistung nach unserem Haushaltsgesetz im HFA liegen. Wir, die Koalitionsfraktionen, wollen aber die Brücke zwischen Haushaltsausschuss und diesem Hohen Haus bauen. Dazu eignet sich der Entschließungsantrag, den ich Ihnen heute
In Punkt 1 hat dieses Hohe Haus ausdrücklich die Möglichkeit, einer Anpassung der zwischen den Anteilseignern der LBBW und der Sachsen LB geschlossenen Grundlagenvereinbarung und der Treuhandvereinbarung vom 23. Oktober 2007 an das Ergebnispapier zur Sitzung zur Solvenzsicherung zuzustimmen. Dieses Hohe Haus kann sich also hierzu positionieren. Das war doch das, was die Opposition gefordert hat.
In Punkt 2 geht es noch einmal um die Gewährleistung von 2,75 Milliarden Euro. Das ist das, worüber wir gestern auch schon im HFA abgestimmt haben. Das kann man hier noch einmal bekräftigen oder eben nicht.
Dann der Punkt 3: Die Staatsregierung wird aufgefordert sicherzustellen, dass die Gewährleistungsübernahme allein durch den Freistaat ohne Beteiligung der kreisfreien Städte und Landkreise als Sparkassenträger erfolgt. Ich denke, das ist notwendig, um noch einmal deutlich zu machen, dass wir hierfür unsere kommunale Ebene – zumindest für diese 2,75 Milliarden Euro – nicht in irgendeiner Weise in die Verantwortung nehmen.
Punkt 4 ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wenn es wirklich zur Inanspruchnahme von Gewährleistung des Freistaates käme, dann ist umgehend hier in diesem Hohen Hause darüber zu berichten. Wenn Sie uns, den Haushalts- und Finanzausschuss, in irgendeiner Art und Weise damit befassen lassen und ermächtigen, ist das die Entscheidung dieses Hohen Hauses.
Der Punkt 5, meine Damen und Herren, liegt uns allen am Herzen, nicht nur den Kolleginnen und Kollegen aus Leipzig. Es geht um die Sicherung des Bankenstandortes Leipzig und um die Sicherung der dortigen Arbeitsplätze.