Die meisten meiner Fraktionskollegen hatten zu DDRZeiten keine politische Verantwortung. Ich gehörte dazu und ich lasse mir das Recht auf Kritik weder in einer
Nun zum Änderungsantrag. Unser Änderungsantrag bezieht sich in der Tat auf zwei Einseitigkeiten, die in beiden Anträgen – sowohl in dem von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN als auch in dem anderen – enthalten sind. Die Einseitigkeit besteht tatsächlich im Primat des Klimaschutzes, das für die Energiepolitik gefordert wird und das ich tatsächlich für einseitig halte, weil Energiepolitik natürlich mehr ist: nämlich ein Wirtschaftsgut. Es hat eine soziale Dimension, was Beschäftigung und Bezahlbarkeit angeht, und es hat eine umwelt- und klimapolitische Dimension. Man kann sich zukunftsfähige Klimapolitik nur in der Ausbalancierung dieses nachhaltigen Dreiecks vorstellen, da es auch um Versorgungssicherheit geht.
Im zweiten Punkt, das Ausstiegsszenario betreffend, ist in unserem Änderungsantrag in der Tat eine sprachliche Ungenauigkeit hineingeraten. An der sprachlichen Endredaktion war ich nicht mehr beteiligt. Es muss in der Tat heißen, dass der Ausstieg bis 2040 bzw. möglicherweise mit einem Sockelbergbau noch etwas länger aufrechterhalten werden muss.
Dieses Ausstiegsszenario muss natürlich heute beginnen. Es muss aber verhandelt werden mit den Unternehmen, –
– weil die Unternehmen Planungssicherheit für ihre Investitionen brauchen, und auch die Beschäftigten brauchen eine gewisse Planungssicherheit für ihre Arbeitsplätze. Insofern schlage ich mit meinem Änderungsantrag vor, – –
– um einen Zeitplan vertraglich auszuhandeln, wie die Abschaltung alter Kraftwerke und der Neubau neuer Kraftwerke gestaltet werden kann, ohne dass die Unternehmen und die Arbeitsplätze zugrunde gerichtet werden.
Ich habe die Frage deshalb an der Stelle nicht zugelassen, weil wir ein Zeitproblem hatten und der lange Satz zu Ende gebracht werden sollte.
Jetzt gibt es noch die Möglichkeit zur Aussprache zu dem Änderungsantrag. Herr Lichdi, das können Sie gern nutzen; bitte.
Ich halte an der Ablehnung des Änderungsantrages der Linksfraktion fest, weil auch die Perspektive – die Verhandlungsspanne bis 2040 und die Beibehaltung eines Sockelbergbaus – aus unserer Sicht nicht ausreichend ist. Ich weise darauf hin, dass unsere Zeitperspektive 2020 ungefähr die wirtschaftliche Amortisation beschreibt und damit nach unserer Auffassung der Braunkohlenausstieg nach dem Modell des Atomausstieges rechtssicher möglich ist. Aus den dargelegten klimapolitischen Gründen halten wir diesen früheren Zeitpunkt für erforderlich. Deshalb werden wir den Antrag trotz der von Ihnen vorgetragenen Änderungen ablehnen.
Ich spreche gleich vom Platz aus. – Grundsätzlich verlässt der Änderungsantrag die Systematik unseres Antrages. Dieser betrifft Anpassungsstrategien. Ihr Antrag betrifft eine Vermeidensstrategie.
Im Übrigen ist nicht klar bzw. überhaupt nicht aus den drei Punkten erkennbar: Wollen Sie weg vom Vermeiden des Ausstoßes hin zu einer Verringerung? Eine Vermeidung ist aus meiner Sicht – ich denke, diese Meinung teilen viele mit mir – der weitergehende Weg als eine Verringerung.
Den Punkt 2 betrachte ich, so wie er formuliert ist, als ein Stück weit weltfremd. Diese Maßnahme wäre nur in der Planwirtschaft möglich. Er ist so nicht realisierbar.
Zu Punkt 3. Es geht hierbei doch nicht um ein strengeres Vorgehen. Das kann das Problem nicht lösen, sondern es geht um die strikte und abstrichlose Umsetzung bestehender Gesetze. Wenn wir so handeln – das macht unsere Verwaltung und unsere Fachbehörde –, dann brauchen wir solche Lyrik nicht.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 4/10687. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen? – Gegenstimmen? – Gibt es Stimment
haltungen? – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist der Änderungsantrag dennoch mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über den ursprünglichen Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD mit der Drucksache 4/9447. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen? – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist der Antrag mehrheitlich beschlossen.
Ich rufe den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Drucksache 4/7958 auf. Wer kann zustimmen? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Mit Stimmen dafür und Enthaltungen ist der Antrag der Fraktion GRÜNE nicht beschlossen worden.
Verzögerungspraxis beenden – Veröffentlichung des Berichts des Landesrechnungshofs zu Vorgängen bei der ehemaligen Landesversicherungsanstalt (LVA) Sachsen ermöglichen
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: Linksfraktion, CDU, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und selbstverständlich die Staatsregierung. Ich erteile der Einreicherin das Wort; Herr Dr. Pellmann, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu relativ später Stunde wenden wir uns einem Thema zu, das wir bereits vor fast zwei Jahren in diesem Haus sehr ausführlich besprochen haben. Ich erinnere Sie an den 15. März 2005, als wir hier auf der Basis einer Reihe von Presseberichten darüber debattiert hatten, wie wir uns zu den erheblichen Vorwürfen, die es gegen Praktiken in der ehemaligen LVA gab, verhalten sollten. Wir waren uns damals in den Anträgen meiner Fraktion sowie der Koalitionsfraktionen einig, dass wir dringende Aufklärung fordern müssen.
Nun, meine Damen und Herren, sind fast zwei Jahre vergangen und wir haben nach wie vor festzustellen, dass ganz offensichtlich – ich muss im Konjunktiv sprechen – nicht alles, was wir damals forderten, hinreichend aufgeklärt ist. Mir ist dann – ich komme unmittelbar zu unserem Antrag, aus dem das hervorgeht – Anfang Oktober mitgeteilt worden, dass es einen Bericht des Rechnungshofes zu den Vorgängen bei der ehemaligen LVA geben sollte, den wir allerdings noch nicht kannten. Er war nicht veröffentlicht.
Daraufhin habe ich entsprechende Anfragen an die Staatsregierung gestellt, um näheren Aufschluss zu erhalten. In der Zwischenzeit, nämlich Mitte November, war ich völlig überrascht über mehrere Presseartikel, in denen erhebliche Vorhaltungen gemacht wurden, und zwar sowohl gegen bestimmte Vorgänge in der ehemaligen LVA, die wir bis dahin so nicht kannten, als auch, das angedeutet wurde, dass der Rechnungshof die Rechtsaufsicht, die in diesem Fall beim Sozialministerium des Freistaates liegt, kritisiert hatte. Ich musste annehmen – ich nehme es bis heute an –, dass die entsprechenden Journalisten der „LVZ“ und der „Frankfurter Allgemeinen
Zeitung“ den Bericht kennen, dass er ihnen vorliegt. Das nehme ich deshalb an, weil ausführlich mit Seitenangabe daraus zitiert wurde.
Ich muss hinzufügen, dass diese Frage bislang im Sozialausschuss keine Rolle spielte. Wir sind der Auffassung, dass das nicht sein kann; denn inzwischen ist ein weiterer Artikel erschienen, in dem weitere Vorhaltungen gemacht werden. Es kann nicht sein, dass wir regelrecht darauf warten können, bis der nächste Zeitungsartikel erscheint, aus dem wir wieder Bruchstücke erfahren, aber wir selbst keine Kenntnis haben.
Nun wird spekuliert, das Ganze liege daran, dass es einen Schriftwechsel zwischen dem Ministerium und dem Rechnungshof gebe, der es dem Rechnungshof bisher nicht gestattet hätte, den Bericht zu veröffentlichen.
Wie mir bekannt ist, sollte dieser bei dem alljährlichen Gesamtbericht mit erscheinen, was bekanntlich nicht erfolgt ist. Ich gehe davon aus, dass diesem Schauspiel – ich will es mal so bezeichnen – endlich ein Ende gemacht werden muss. Wenn die Journalisten über diesen Bericht verfügen, dann sollte es möglich sein, dass auch der Landtag ihn erhält. Ansonsten werden wir vielleicht vor Weihnachten die nächste Fortsetzungsgeschichte aus den Medien erfahren.
Ich will angesichts der bevorstehenden Weihnacht mit meiner Polemik heute etwas zurückhaltender sein, ansonsten hätte ich nämlich sagen müssen: Es wäre die übliche Praxis, wie wir sie im Freistaat kennen, dass gerade der Landtag alles, was eventuell brisant sein könnte, aus der Presse erfährt. Das kann so nicht weitergehen.
Uns ist völlig klar, dass wir den Rechnungshof nicht auffordern können, den Bericht zu veröffentlichen. Das können wir nicht. Aber wir sind nicht der Auffassung wie Frau Staatsministerin Orosz, dass es sich hierbei lediglich um Regierungshandeln drehen würde und der Landtag nicht zu befassen sei. Frau Ministerin, es geht nicht um unser beider Geld, sondern es geht schlicht und ergreifend um die Gelder – die eventuell nicht ausreichend ord
nungsgemäß verwendet wurden; ich will es einmal so vorsichtig formulieren – von Rentenversicherten. Dabei haben sowohl die Regierung als auch der Landtag als Kontrollorgan die Verantwortung. Das muss hier deutlich gesagt werden.
Deswegen erwarten wir, dass unsere Fragen, wie wir sie im Antrag formuliert haben, beantwortet werden. Wenn das heute nicht geschehen kann, was ich eigentlich bezweifeln müsste, dann sollte wenigstens Folgendes geschehen: dass endlich dieser postalische Hin- und Herverkehr zwischen Ministerium und Rechnungshof aufhört und dass wir endlich in den Besitz der Dinge kommen. Die „Frankfurter Allgemeine“ hatte ja auch spekuliert, dass es eventuell sein könne, dass die Verzögerung möglicherweise mit der Kandidatur der Ministerin für das Dresdner Oberbürgermeisteramt zusammenhinge. Das ist nicht meine Spekulation, sondern ich zitiere hier die Zeitung. So intelligent bin ich noch, dass ich weiß, wie ich es formuliere, Frau Ministerin, dass ich mich dann auf eine Zeitung berufen kann, die erfahrungsgemäß meinem politischen Stand nicht so sehr nahesteht.