Frau Dr. Raatz, weil Sie gesagt haben, es sei so wichtig, dass die Studenten gerade dort mitbestimmten, wo sie betroffen seien: Können Sie mir irgendein Element einer Hochschule nennen, von dem Studenten nicht betroffen sind? Sie müssen doch bei allem mitbestimmen können.
Man kann es jetzt natürlich definieren. Man könnte sagen: Zum Beispiel wenn man eine freie Stellengestaltung vornimmt oder bei der Personalgestaltung sind die Hochschulen zuständig. Sie müssen nämlich ihre Schwerpunkte festlegen, sie müssen wissen, wo sie das Personal verstärken. Da ist es für mich persönlich nicht so entscheidend, ob die Studenten mitwirken.
Aber die Auswirkung auf Studenten ist dann vorhanden, wenn man sagt, dass man in bestimmten Bereichen Mitarbeiter abzieht. Das kann man nun ausdeuten, wie man will. Meine Meinung ist, dass gerade dort die Studenten mitwirken sollen – und zwar entscheidend –, wo es auch Dinge sind, über die sie sich eine Meinung bilden können und die sie persönlich betreffen, nämlich bei der Qualität der Lehre.
Frau Raatz, ist Ihnen bekannt, dass an allen Hochschulen als eine der größten Errungenschaften der Hochschulreformen Ende der Sechziger-, Anfang der Siebzigerjahre betrachtet wurde, dass Studierende in Berufungsverfahren beteiligt waren, die Kandidatinnen und Kandidaten mit befragen konnten und eine Stimme in der Berufungskommission hatten? Das war eine der höchsten Errungenschaften.
Das so zu machen halte ich auch nicht für unvernünftig. Aber, wie gesagt, ich habe jetzt auf die Bereiche hingewiesen, bei denen ich sage: Hier wird die Mitbestimmung im Vergleich zur derzeitigen Gesetzeslage gestärkt, und das sollte man auf jeden Fall berücksichtigen.
Ich denke, Studiengebührenfreiheit – dazu wurde häufig etwas gesagt – ist eine Errungenschaft und wird im neuen Gesetz fixiert sein. Zur Qualitätssicherung in Punkt 4 habe ich etwas gesagt. Bezüglich der Forschung brauchen wir über die Landesexellenzinitiative heute nicht zu sprechen.
Ansonsten ist über die Evaluationsverfahren schon einiges ausgeführt worden. Zum Thema „Innere Demokratisierung“ habe ich an einem Kritikpunkt dargestellt, worauf es uns ankommt. Ich meine, auch da muss man einmal darüber sprechen, was wirklich zeitgemäß ist. Ein modernes Gesetz ist für mich nicht ein Gesetz, an dem sich nichts ändert. Denn außer zu sagen „neoliberale Tendenzen“ habe ich persönlich hier noch nicht viel anderes an Vorschlägen gehört. Das muss ich sagen.
Ich möchte zum Schluss noch einmal betonen, dass ohne ein neues Gesetz die Gefahr bestehen würde, dass die sächsische Hochschullandschaft dem nationalen und internationalen Wettbewerb nicht standhält. Deshalb ist eine Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes notwendig, um den Hochschulen den Freiraum zu geben, selbstverwaltet mit ihren Ressourcen umzugehen, egal ob beim Haushalt oder beim Personal. Ich kann sagen, dass ich als hochschulpolitische Sprecherin davon überzeugt bin, dass wir etwas Gutes auf den Weg bringen werden und dass die Vorteile für alle Studierenden und Lehrenden im Vergleich zu dem alten Gesetz überwiegen werden.
Es ist mir klar, dass das Ihre ungeteilte Zustimmung findet, Herr Lichdi. – Der vorliegende Antrag ist ein Neuaufguss verschiedener Anliegen, die LINKE und GRÜNE
Qualitätssicherung in Forschung und Lehre. Natürlich, wer würde dies nicht fordern? Eine Stärkung der Hochschulautonomie. Wer wollte ernsthaft etwas dagegen sagen? Und wer mit sozialpolitischem Gespür würde sich ernsthaft für Studiengebühren aussprechen? Insofern begegnet die NPD-Fraktion dem vorliegenden Antrag grundsätzlich mit Sympathie.
Insbesondere teilen wir die Ablehnung von Studiengebühren, die von der CDU – und gerade von Ministerpräsident Milbradt – bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit angemahnt werden. Wir als NPD haben immer dargelegt, dass Studiengebühren für uns de facto studierwillige und studierfähige Menschen aus einkommensschwachen Elternhäusern vom Hochschulgang abhalten. Dies wiegt umso schwerer, als die OECD in vielen Studien darauf hingewiesen hat, dass Deutschland zu wenig Studenten hat und zu wenig Akademiker ausbildet, um seine sozioökonomische Zukunftsfähigkeit zu sichern. Vor diesem Hintergrund verschärfen Studiengebühren nicht nur soziale Schieflagen und Gerechtigkeitsdefizite, sondern sie sind auch volkswirtschaftlich kurzschlüssig und schädlich. In diesem Punkt unterstützen wir den Antrag also ohne Wenn und Aber.
Aber wir haben unser Problem mit der stereotypen Forderung nach einer weitergehenden „inneren Demokratisierung“ der Hochschulen. Wohin soll denn die Dauerforderung nach mehr Hochschuldemokratisierung führen? – Nach unserer Auffassung sind die Mitwirkungsrechte von Studierenden und die Mitwirkungsrechte des Universitätspersonals hinreichend gegeben und geschützt.
Die NPD ist gegen betriebswirtschaftliche Effizienzdiktate an den Hochschulen. Wir wenden uns aber auch gegen Effizienzverluste und Bürokratisierungseffekte durch komplizierte Mitbestimmungsmodelle. Bei der Debatte um Studierendenmitbestimmung
muss man auch einmal einen Blick in den Bericht des Landesrechnungshofes werfen. Dort ist unter anderem von Unregelmäßigkeiten im Finanzgebaren der Studierendenvertretung der Universität Leipzig zu lesen,
sodass man schon auf den Gedanken kommen kann, dass manche Studierendenvertretung – wahrlich nicht jede – schon die vorhandenen Mitbestimmungsrechte nicht verantwortungsbewusst wahrnimmt.
Wir teilen, wie Sie wissen, die Grundsatzkritik an der Durchökonomisierung der Hochschulen, die nach neoliberaler Auffassung nur den Funktionsbedürfnissen einer globalisierten Wirtschaft dienen sollen.
Wir vermissen allerdings in dem Antrag von GRÜNEN und Linksfraktion auch die Kritik am EU-diktierten Bologna-Prozess. Denn die „Bolognisierung“ der Hochschullandschaft ist doch letztendlich verantwortlich für die beklagten Tendenzen einer Vereinheitlichung und vor allem einer Verbetriebswirtschaftlichung.
Die NPD wendet sich gegen Studiengebühren. Aber wir sind auch gegen überbürokratische Mitbestimmungsmodelle und können uns deshalb bei dem vorliegenden Antrag nur enthalten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kollegen von den GRÜNEN, „Mehr Autonomie wagen!“, das schreiben Sie sich doch auf die Fahnen, wenn es um Hochschulen im Freistaat Sachsen geht.
Damit ziehen Sie durch das Land und stellen Ihre hochschulpolitischen Ideen vor. Das ist soweit richtig – oder?
Die FDP-Fraktion umschreibt ihre Grundauffassung im Übrigen so: „Mehr Freiheit für Sachsens Hochschulen!“ Wir verzichten auf Fremdwörter, ansonsten scheint es auf den ersten Blick, als ob es ähnliche Ziele wären. Das ist allerdings nur auf den ersten Blick der Fall. Spätestens mit diesem Antrag wird vollends deutlich: Die hochschulpolitischen Vorstellungen können nicht unterschiedlicher sein.
Bisher bin ich der Auffassung gewesen, auch Sie, geschätzte Kollegen von den GRÜNEN, wollten die Hochschulen in Sachsen stärken, sie voranbringen, sie wettbewerbsfähiger machen, wirkliche Autonomie wagen. Diese Empfindung musste ich jedoch – nicht zuletzt aufgrund des vorliegenden Antrages – leider revidieren. Spätestens in der heutigen Debatte wird deutlich, dass Sie nichts wagen wollen. Im Gegenteil, Sie wollen nicht zu viel Verantwortung an die Hochschulen geben. Stattdessen versuchen Sie, möglichst viele detailistische Vorstellungen in den Gesetzentwurf zu diktieren und Details im Vorhinein festzulegen, beispielsweise die Studiengebührenfreiheit.
Sie wissen, die FDP-Fraktion ist der Auffassung, dass auch dieser Sachverhalt in der Verantwortung der einzelnen Hochschule liegen muss. Ich kann auch an dieser Stelle wieder betonen, dass sich Sachsen mittel- bis langfristig Studienbeiträgen ohnehin nicht völlig verschließen kann. Sie hingegen verwehren es den Hochschulen lieber gleich, durch die Beteiligung von Studenten an ihren Ausbildungskosten die chronische Unterfinanzierung der sächsischen Hochschulen abzufedern. Eines kann ich Ihnen sagen: Eine Verbesserung der Studienbedingungen wird dadurch nicht leichter.
Echte Hochschulautonomie wäre es, auch die Personalhoheit vollständig zu übertragen. Was spricht dagegen, wenn eine Hochschule die Arbeitgeberfunktion sowie die Dienstherreneigenschaft erhält?
Darüber hinaus ist es nicht ratsam, wenn der Gesetzgeber allgemeingültig festlegt, wie die Mitbestimmung in den einzelnen Hochschulen ausgeweitet werden soll, wie im vorliegenden Antrag gefordert. Im Zusammenhang mit der Ausweitung der Mitbestimmung stehen wir vor allem vor dem Problem der Verantwortlichkeiten. Man kann nicht auf der einen Seite fordern, den Hochschulen mehr Verantwortung zu übertragen, und auf der anderen Seite keine Verantwortlichen benennen. Die Verantwortlichkeiten in der Hochschule müssen klar geregelt sein. Dabei ist die Beteiligung der einzelnen Hochschulmitgliedsgruppen nach Auffassung der FDP-Fraktion Sache der jeweiligen sächsischen Hochschule. Jede Hochschule sollte selbst bestimmen, wie sie ihre demokratischen Strukturen ausgestaltet; denn was für eine kleine Hochschule gut ist, funktioniert unter Umständen nicht in einer der größeren und umgekehrt.
Ich fasse meine Ausführungen kurz zusammen: Während die FDP-Fraktion wirklich will, dass die sächsischen Hochschulen Eigenverantwortung übertragen bekommen, scheint es sich bei Ihnen, werte Kollegen von den GRÜNEN, nur um eine Worthülse zu handeln. Echte Autonomie, meine Damen und Herren, ist aus der Sicht der FDPFraktion das Gebot der Stunde, wenn den sächsischen Hochschulen wirkliche Eigenverantwortung übertragen werden soll. Nur mit wirklicher Autonomie, echter Freiheit, mit ernst gemeinter Eigenverantwortung kommen die Hochschulen im Freistaat Sachsen weiter. Im vorlie
Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde der Fraktionen. Gibt es seitens der Fraktionen zurzeit weiteren Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht sehen. Frau Staatsministerin Dr. Stange macht sich schon bereit. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte mich zunächst erst einmal ganz herzlich bedanken bei den Vertretern von Linksfraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die in unermüdlicher Dauerhaftigkeit das Thema Hochschulgesetz hier auf die Tagesordnung setzen, obwohl es eigentlich noch gar nicht auf der Tagesordnung ist.