Protocol of the Session on December 13, 2007

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Zweimal!)

Es ist tatsächlich so, dass der Referentenentwurf noch nicht vorliegt. Ich kann Ihnen aber sagen, dass er gerade auf dem Weg zu seiner ersten Kabinettsbefassung ist, im Januar sicher das erste Mal das Kabinett passieren und danach ins Anhörungsverfahren gehen wird.

Ich will etwas zum Thema „geheime“ Gesetzentwürfe sagen. Ich erinnere auch hier im Parlament daran, dass es eine Geschäftsordnung der Regierung gibt, und zwar, glaube ich, schon so lange, wie das Land Sachsen in seiner jetzigen Konstitution besteht. Diese sieht vor, dass eine öffentliche Diskussion über Gesetzentwürfe erst nach der ersten Regierungsbefassung stattfindet. Ich habe – das berichtete ich hier schon – diese Regel ein bisschen durchbrochen, weil ich der Meinung bin, dass wir über ein so umfassendes Gesetzeswerk, welches so eine gravierende Bedeutung für die Hochschulen im Freistaat Sachsen hat, zumindest in seinen Bestandteilen öffentlich diskutieren müssen. Deswegen hat es in den vergangenen Monaten zahlreiche Diskussionen an den Hochschulen zu den Gesetzentwürfen gegeben. Es gab im Mai einen Arbeitsentwurf, der von mir freigegeben wurde, weil ich es leid war, dass immer wieder irgendwelche Arbeitsstände im Internet kursierten, die – das ist nun einmal bei einem so umfassenden Gesetzentwurf der Fall – schon am nächsten Tage nicht mehr aktuell waren.

Es liegt mir nichts ferner, als eine geheime Debatte über dieses umfassende Gesetzeswerk zu führen. Ich kann nur ausdrücklich einladen, darüber immer wieder zu diskutieren.

Ich gehe davon aus, dass dieser Antrag heute auf die Tagesordnung gekommen ist, weil die Demonstration draußen stattgefunden hat. Ich war schon beeindruckt. Ich habe es draußen den Studentinnen und Studenten gesagt und sage es auch hier noch einmal: Mir ist nicht bange um die Demokratie in unserem Land, solange sich die jungen Menschen und gerade auch die Studierenden so engagiert mit ihren Mitteln – und das ist nun einmal auch das

Demonstrationsrecht – für ihre Rechte einsetzen. Dann gibt es in diesem Land auch keinen Freiraum für den rechten Rand, für Extreme, die nicht auf demokratischem Boden stehen.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD – Jürgen Gansel, NPD: Zum Thema reden!)

Deshalb sehe ich das auch als positives Zeichen der Auseinandersetzung. Ich begrüße es, dass ein Teil der Studenten – soweit ich das erkennen kann – dieser Debatte folgt, denn leider ist es auf einer Demonstration nicht möglich, sich mit Argumenten auseinanderzusetzen, vor allen Dingen dann, wenn in den Aufrufen bewusst oder unbewusst – das lasse ich dahingestellt – auch Verfälschungen der Inhalte des Gesetzentwurfes zustande kommen.

Ich sage es noch einmal: Wir werden eine öffentliche Diskussion über das Hochschulgesetz durchführen und nehmen natürlich jede Stellungnahme, auch die der Studierenden, sehr ernst.

Frau Staatsministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Bitte.

Ich habe eine Frage zu dieser außerparlamentarischen Anhörungsphase. Wann wird diese ungefähr beginnen und wie lange soll sie dauern?

Zunächst spreche ich von einer parlamentarischen Anhörungsphase. Wir haben natürlich ganz regulär eine Anhörungsphase zwischen der ersten und zweiten Kabinettsbefassung. Diese Anhörungsphase wird in der Zeit ab der Kabinettsbefassung, also Januar bzw. Februar, stattfinden. Die Semesterpause ist erst im März. Da sind die Studierenden nicht anwesend. Es ist den Hochschulen aber lange angekündigt, dass wir die Anhörungen im Januar bzw. Februar durchführen, wenn das Hochschulgesetz bis zum Sommer in Kraft treten soll.

Herr Gerstenberg, es gibt übrigens keine Weihnachtssperre in meinem Haus. Wir konnten in der Kürze der Zeit nicht überprüfen, ob das in irgendeinem anderen Ministerium wegen des Hochschulgesetzes der Fall ist. In meinem Haus gibt es keine derartige Sperre, weil die Arbeiten beendet sind und der Entwurf jetzt auf dem Weg zum Kabinett ist. Insofern sind Sie falsch informiert.

(Zuruf des Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)

Wir halten den zeitlichen Rahmen ein. Ich kann die Kabinettsentscheidung nicht vorwegnehmen, aber sofern es nach unseren Vorstellungen läuft, werden wir die Anhörungen im Januar bzw. Februar durchführen.

Sie haben den Vorschlag gemacht, im Rahmen einer außerparlamentarischen Anhörung einen Hochschulkon

vent durchzuführen. Ich gebe zu bedenken, dass es auch bei einem solchen Konvent das Problem gibt, wie er zusammengesetzt ist und wie die Stimmenverhältnisse sind. Es gibt bei der Gestaltung des Hochschulgesetzes unterschiedliche Interessen zwischen Hochschullehrern, Studierenden, aber auch Gremienvertretern. Das wissen Sie so gut wie ich. Auch ein Hochschulkonvent – es ist natürlich unbenommen, eine solche Veranstaltung durchzuführen – entbehrt nicht der politischen Entscheidung durch das Parlament oder durch die Landesregierung.

Sie haben sicher auch heute in der Debatte wieder mitbekommen, dass die Vorstellungen zur Gestaltung eines neuen Hochschulgesetzes auch im politischen Raum in bestimmten Punkten differierend sind.

Lassen Sie mich jetzt auf einige Punkte aus Ihrem Antrag eingehen.

Ich will zuerst etwas zum Thema Studiengebührenfreiheit sagen, weil das auch in Ihrem Antrag eine Rolle spielt. Gestern hat das Statistische Bundesamt die aktuellen Hochschuldaten veröffentlicht. Danach haben alle Bundesländer, einschließlich Sachsen, die keine Studiengebühren eingeführt haben, einen deutlichen Studierendenzuwachs gegenüber dem Wintersemester 2005/2006. Einige Bundesländer, die Studiengebühren eingeführt haben, verzeichnen gegenüber dem vorhergehenden Wintersemester einen negativen Trend in der Entwicklung der Studierendenzahl. Das bekräftigt mich noch einmal in der Strategie und beim Vorgehen in meiner Überzeugung, dass wir uns Studiengebühren nicht leisten können und wollen, weil es, Herr Schmalfuß, ein Armutszeugnis des Staates wäre, solche Gebühren einzuführen; denn wir schließen damit noch mehr Gruppen vom Studium aus, als wir es teilweise heute schon durch bestimmte Mechanismen in der Sozialauswahl im Bildungssystem praktizieren. Genau das wollen wir nicht.

Wir haben einen Zuwachs von fast 9 % an Studienanfängern in diesem Wintersemester. Das ist sehr erfreulich und bestätigt uns in diesem Vorgehen.

Wir werden im neuen Hochschulgesetz natürlich die Gruppenuniversität weiter erhalten. Sie ist letztlich ein konstituierendes Moment auch in der Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Mitwirkungsrechte aller vier Hochschulgruppen bleiben durch das Hochschulgesetz gesichert. Wir haben uns vom Konzil verabschiedet – das habe ich hier im Landtag schon einmal zum Ausdruck gebracht –, weil das Konzil in seiner heutigen Größe und die Beispiele der letzten Jahre gezeigt haben, dass es für bestimmte Entscheidungsprozesse innerhalb der Hochschule nicht mehr das geeignete Gremium ist. Wenn über 50 % der Mitglieder des Konzils die Sitzungen des Konzils – sogar bei der Rektorenwahl – nicht wahrnehmen, dann muss man sich fragen, ob dieses Gremium tatsächlich als Mitwirkungsgremium ernst genommen wird. Ich will das gar nicht auf irgendeine Mitgliedergruppe innerhalb der Hochschule fokussieren,

(Zuruf der Abg. Heike Werner, Linksfraktion)

aber das ist ein deutliches Zeichen, dass wir die Hochschulen durch solche Verfahrensweisen blockieren. Ich hätte mir gewünscht, dass wir einen Zwischenschritt gehen. Wir haben jetzt den Senat. Ich sage es ausdrücklich: Der Senat mit maximal 17 Mitgliedern wird das Gremium sein, in dem die studentischen Senatorinnen und Senatoren hochschulweit ihre Mitwirkungsrechte wahrnehmen können, übrigens auch, Herr Porsch, in den Berufungskommissionen, so wie das bisher der Fall gewesen ist.

Einen Teil der Verantwortung der Hochschulgremien werden wir – auch das ist hier sowohl von Herrn Hermsdorfer als auch von Frau Raatz angesprochen worden – auf die Ebene verlagern – und das ist ganz im Sinne der Stärkung der inneren Demokratie –, auf der tatsächlich Entscheidungen von den Mitgliedergruppen getroffen werden können, da sie verantwortlich umgesetzt werden können. Teilweise ist das die Fakultätsebene. Wenn wir die Studien- und Prüfungsordnungen in die Verantwortung der Fakultäten geben, dann ist es wichtig, dass die betroffenen Mitgliedergruppen – dazu gehören die Studierenden in hohem Maß – ein gewichtiges Wort in den Studienkommissionen mitzusprechen haben. Das haben wir jetzt im Hochschulgesetzentwurf verbindlicher geregelt, sodass tatsächlich Mitwirkungsrechte umgesetzt werden können und nicht nur die Stimme abgegeben wird.

Das Gleiche betrifft – wie Sie es geschrieben haben – die Qualitätssicherung. Darin sind wir absolut identisch, wie Sie es in Ihrem Antrag formuliert haben. Im Hochschulgesetzentwurf haben wir die Steuerung über einen mittelfristigen Hochschulentwicklungsplan vorgesehen, in dessen Kern eine mehrjährige Hochschulvereinbarung steht – so wie wir es seit einigen Jahren in Sachsen gut praktizieren –, und darunter haben bilaterale Zielvereinbarungen mit den Hochschulen als kurzfristiges Steuerungsinstrument Gültigkeit.

Das Ganze muss natürlich mit Globalhaushalten untersetzt sein und – insofern d’accord – mit dem Thema Hochschulautonomie, wenn es um diesen Punkt geht. Wir haben uns entschieden, nur im Rahmen eines Modellversuches so weit zu gehen, die Arbeitgeberfunktion einer Hochschule, sofern es das oberste beschlussfassende Gremium dieser Universität, der Senat, mit Zweidrittelmehrheit beschließt, für einen gewissen Zeitraum zu übertragen und zu evaluieren. Danach entscheidet der Landtag, ob das in ein dauerhaftes Verfahren übergehen soll oder nicht. Also auch hier ist der Gesetzgeber – sprich: Sie als Landtag – in den kommenden Jahren Herr des Verfahrens.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei allen vier Punkten, die Sie aufgeschrieben haben, sind wir in der Herangehensweise und in den Vorstellungen mit wenigen Ausnahmen absolut identisch. Dass es bestimmte Unterschiede gibt, hängt damit zusammen, dass wir unter dem Stichwort „innere Demokratie“ Unterschiedliches verste

hen können. Bezüglich des Konzils habe ich das bereits gesagt.

Noch ein Wort zum Hochschulrat, weil meines Erachtens darüber zu viele Fehlinformationen kursieren. Der Hochschulrat wird nach dem Willen des Referentenentwurfes so zusammengesetzt sein, dass er der gesellschaftlichen Verantwortung gegenüber den Hochschulen gerecht werden kann. Wir sollten alle miteinander – nämlich diejenigen, die zum Beispiel in Hochschulen in irgendeiner Weise die Möglichkeit haben, Vorschläge zu unterbreiten – dafür Sorge tragen, dass die Hochschulräte eben gerade nicht nur aus Wirtschaftsvertretern zusammengesetzt sind. Das Gesetz sieht es ausdrücklich vor, dass aus allen gesellschaftlichen Kreisen und Gruppen die entsprechenden Vertreter in die Hochschulräte entsandt werden können. Wir als Ministerium werden darauf achten, aber es liegt auch in der Hand der Hochschulen, das zu regeln. Wir haben einen Teil interne Vertreter, also werden wir die Hochschulräte – anders als in Hessen – nicht nur aus externen Vertretern zusammensetzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss kommen. Der Antrag ist aus meiner Sicht ein weiterer Anstoß, bedarf aber keiner weiteren Beschlussfassung, da das, was zumindest in den ersten vier Punkten enthalten ist, bereits zu einem großen Teil Eingang in den Hochschulgesetzentwurf gefunden hat, so weit das im Rahmen der Verhandlungen und Beratungen bisher möglich gewesen ist. Anhand des dann vorliegenden Gesetzentwurfes müssen Sie prüfen, inwieweit es Ihren Vorstellungen entspricht.

Meine dringende Bitte – auch im Hinblick auf ein langwieriges außerparlamentarisches Verfahren – ist: Wir haben vier Jahre Debatte über das Hochschulgesetz hinter uns, allein seit 2004 im Rahmen dieser Koalition. Weder den Hochschulen noch der Öffentlichkeit noch Ihnen ist zuzumuten, dass wir diese Debatte noch über Gebühr verlängern. Mein Ziel ist es, dass wir möglichst bis Mitte 2008 mit dem Hochschulgesetz, das ja nie für die Ewigkeit geschrieben ist, zum Abschluss kommen. Wenn es neue Erkenntnisse gibt, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, es weiterzuentwickeln. Zum jetzigen Stand haben wir einen guten Referentenentwurf, den Sie in den nächsten Wochen und Monaten offiziell in die Hand bekommen. Ich denke, vieles aus dem Antrag wird sich dann für Sie transparenter darstellen und für erledigt erklärt werden können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Meine Damen und Herren, gibt es bei den Fraktionen noch Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Ergibt sich Widerspruch, dass wir zu den Schlussworten kommen? – Frau Werner, Sie sind für das Schlusswort angekündigt.

Ich mache es relativ kurz – nicht, weil es nicht mehr zu sagen gäbe und weil viel

leicht die Stimme nicht mehr da ist, sondern ich denke, wir gehen davon aus, dass jetzt eine wirklich detaillierte Diskussion notwendig und möglich ist. Das hat die Diskussion hier gezeigt. Sicher haben wir zum Teil auch aneinander vorbeigeredet. Deshalb, denke ich, können Sie unserem Antrag zustimmen. Wir alle sind daran interessiert, den Entwurf eines Hochschulgesetzes, wenn er denn vorliegt, zu qualifizieren.

Ich habe jetzt noch ein kleines Problem. Von den Studierenden wurden wir beauftragt, eine Art Petition an Sie zu übergeben. Ich weiß, dass das hier etwas ungewöhnlich ist. Ich würde es über einen Hinterweg machen. Forderungen der Studierenden an ein sächsisches Hochschulgesetz sind noch einmal aufgeführt, und das möchte ich gern an Sie weiterreichen.

An den Petitionsausschuss oder wen?

Erst einmal an den Landtagspräsidenten, oder?

Aber Sie lassen es schön eingewickelt, denn wir machen jetzt keine Demonstration.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Wo ist es denn eingewickelt?)

Herr Gerstenberg, bitte das Schlusswort Nummer zwei.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Blumen überreicht man aber ausgewickelt!)

Nein, das machen wir nicht. Frau Werner ist lange genug dabei, um zu wissen, dass wir das im Haus nicht machen.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir zur symbolischen Übergabe von Petitionsunterschriften kommen, möchte ich doch noch einige Worte sagen. Die Kolleginnen und Kollegen haben mich dazu angeregt.

Frau Ministerin, wir werden die Hochschulpolitik auch weiterhin auf die Tagesordnung setzen. Ich halte das für eines der wichtigsten Themen in diesem Lande. Wenn es die Koalition nicht tut, dann ist die Opposition auf jeden Fall dafür da, dieses Thema in die Debatte zu bringen.

Umso mehr hat es mich erstaunt, dass in weiten Teilen dieser Debatte von den 55 Abgeordneten der CDUFraktion ganze acht oder neun hier im Saal waren.

(Zurufe von der CDU)

Das Interesse an dieser wichtigen Reform scheint in dieser Fraktion nur sehr minimal ausgeprägt zu sein. Erst jetzt, in dieser Minute, zitieren sie die notwendige Ablehnungsmehrheit für diesen Antrag herbei.