Protocol of the Session on December 13, 2007

Mit unserem Ziel, Studenten künftig die Mitwirkung an der Organisation der Lehre zu ermöglichen, gehen wir dabei deutliche Schritte über die bisherige Praxis und Rechtslage hinaus. Beschlüsse in Angelegenheiten der Studienorganisation im Fakultätsrat bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Studentenvertreter. Eine direkte Beteiligung an der Erstellung der Studienordnung und der Prüfungsordnung ist über den Senat vorgesehen.

Ich kann Sie, meine Damen und Herren der antragstellenden Fraktionen, außerdem beruhigen: Die sächsischen Hochschulen sind in die Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes einbezogen. Bereits in der Entwurfsphase des Textes für ein neues Sächsisches Hochschulgesetz, so im laufenden Verfahren, wurden die Universitäten und Fachhochschulen um Stellungnahme gebeten. Meiner Information zufolge wurde davon in allen Fällen ausreichend Gebrauch gemacht.

Auch nach Vorlage eines ausgereiften Referentenentwurfes werden die Gespräche mit allen Einrichtungen intensiv geführt. In die Informationen und Gespräche waren und sind die Studierenden intensiv eingebunden. Frau Staatsministerin Dr. Stange hat vor der Demonstration der studierenden Mitarbeiter auf dem Vorplatz Stellung bezogen und sie wird sicherlich in ihrem Redebeitrag noch darauf eingehen.

Selbstverständlich stehen von meiner Fraktion Kollege Prof. Mannsfeld und ich für Gespräche mit den Studierenden und Mitarbeitern jederzeit gern zur Verfügung.

Die Interessenvertretungen der Studierenden sind offenkundig bestens informiert. Das zeigt die Tatsache, dass wir heute vor dem Sächsischen Landtag eine Demonstration zu einem Referentenentwurf hatten, den es als solchen noch gar nicht gibt.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion)

Wir werden unser Gesetzesvorhaben innerhalb der Koalition trotz aller noch offenen Diskussionspunkte zielstrebig vorantreiben. Ziel meiner Fraktion ist es, ein modernes und zukunftsorientiertes Hochschulgesetz zu verabschieden. Dabei wiederhole ich mich gern: Unsere Universitäten sollen sich zu exzellenten Einrichtungen von Forschung und Lehre entwickeln, und das in einer vernünftig ausgewogenen fachlichen Teilung und in Kooperation innerhalb des Freistaates Sachsen.

Mit einer Fortschreibung der Zielvereinbarung zwischen Freistaat und Hochschulen sollen weiterentwickelte Ziele in Fachrichtungen und in Ausbildungsbreite diskutiert und festgelegt werden. Aus der Sicht meiner Fraktion ist den Hochschulen dabei über das neue Gesetz ein größtmögliches Maß an Freiheit und Autonomie zu gewährleisten.

In diesem Kontext steht die seit Jahren verfolgte Einrichtung von Globalhaushalten an unseren Hochschulen. Mit der Einrichtung des Modellversuchs für einen Globalhaushalt an der TU Dresden wurde dafür die Grundlage geschaffen.

Für meine Fraktion ist es daher unverzichtbar, zeitnah und weitergehend diesen Modellversuch auszubauen. Diese von uns angestrebte Struktur einer sächsischen Hochschule der Zukunft gewährleistet das notwendige Maß an Freiheit und Autonomie, sie stellt für uns ein heute bereits angestrebtes Ziel und nicht zukünftige Verhandlungsmasse dar.

Wir werden uns dabei nicht drängen lassen, weder von der Opposition noch von anderen Organisationen. Schließlich geht es – darin stimmen wir, denke ich, überein – um die Zukunft unserer sächsischen Hochschulen, die bestmögliche Rahmenbedingungen erhalten sollen.

Der vorliegende Antrag jedoch ist eher als zweigeteiltes Armutszeugnis zu verstehen.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion)

Abgesprochen wird den sächsischen Hochschulen, mit eigenen Vorstellungen und Innovationen einen Gesetzgebungsprozess zu begleiten, der dem zuständigen Ministerium, aber auch dem Landtag eine gewisse Unfähigkeit bescheinigt, ein den Zukunftsanforderungen gerecht werdendes Gesetz einzubringen, zu diskutieren – dazu gehört auch die Anhörung – und letztlich zu verabschieden. Einer solchen Einschätzung wollen und können sich die Koalitionsfraktionen nicht anschließen; bedauerlich eigentlich für die antragstellenden Fraktionen, sich selbst

reflektieren zu müssen. Wir lehnen in diesem Sinne den Antrag vollumfänglich ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Heike Werner, Linksfraktion)

Für die SPDFraktion Frau Dr. Raatz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon von meinem Vorredner, Herrn Hermsdorfer, gesagt, dass der Antrag deshalb heute auf der Tagesordnung steht, weil diese Demonstration stattfinden sollte. Sie war lange geplant und heute von den Studenten angedacht, da der erste Entwurf zum Hochschulgesetz heute im Landtag in 1. Lesung behandelt werden sollte. Dass das nun nicht so gekommen ist, ist schade. Die Demonstration war lange im Voraus organisiert. Deshalb behandeln wir heute also diesen Antrag.

Prinzipiell finde ich es aber erst einmal gut, dass diese Demonstration stattgefunden hat. Ich selbst war überrascht – ich habe es selbst beobachten können –, wie lang sich die Schlange über die Brücke zog, und ich war auch darüber überrascht, wie viele Studenten mobilisiert werden konnten, um vor dem Landtag zu demonstrieren und damit zu zeigen, wie wichtig ihnen die Hochschulgesetzgebung ist. Das fand ich prima, denn es zeigt auch die Verbundenheit der Studenten mit ihren Universitäten und dass die Demokratie- oder Politikmüdigkeit in diesem Fall so nicht zu verzeichnen ist.

Die Demonstration richtete die Aufmerksamkeit natürlich dann auf die Arbeit unserer Hochschulen. Ich wünschte mir, dass die Studenten nicht nur hier auf dem Platz demonstrieren, sondern häufiger in ihren eigenen Universitäten deutlich machen, worauf es ihnen ankommt. Ich habe mich jedenfalls heute gefreut, dass so viele hier in Dresden anwesend waren und ihre Bedenken kundgetan haben zu einem Gesetzentwurf, den es noch gar nicht gibt. Ich kenne die endgültige Fassung selbst noch nicht, sodass es mich zum Teil schon gewundert hat, mit welcher Bestimmtheit die Studentenvertreter hier einige Dinge behauptet haben. Ich frage mich, woher sie diese Kenntnisse haben.

Auch aus diesem Grund finde ich es gut, dass die Demonstration stattgefunden hat. Es macht deutlich, dass unsere Arbeit registriert wird. Es wird geschaut, mit welchen Dingen wir uns befassen, und es wird uns auch auf die Finger geschaut. Das ist manchmal gar nicht schlecht, sodass ich prinzipiell sage, dass der Antrag doch seinen Sinn und Zweck erfüllt hat, nämlich die Aktivierung der Studierenden, heute hier zu erscheinen.

Wenn man den Antrag aber inhaltlich betrachtet, muss man sagen, dass darüber meiner Meinung nach die Zeit hinweggegangen ist. Frau Werner, Sie haben jetzt eine Jammerorgie angestimmt. Da kann ich Ihnen in vielen Punkten nicht folgen. Sie haben gesagt, es gab so viele

geheime Entwürfe. Wenn die Entwürfe alle so geheim gewesen wären, würden Sie sie ja gar nicht kennen.

(Heike Werner, Linksfraktion: Sie waren als geheim deklariert!)

Ja, sie waren am Anfang als geheim deklariert, standen am nächsten Tag aber schon im Internet. Das Wort „geheim“ ist also in diesem Fall nicht richtig am Platz.

Auf jeden Fall kann man gerade uns, der SPD- und der CDU-Fraktion, nicht vorwerfen, dass wir hier im geheimen Kämmerlein Dinge ausgebrütet hätten. Es waren alle Interessengruppen intensiv in den Diskussionsprozess einbezogen. Nicht immer war uns das so recht. Genau wie es Herr Dr. Gerstenberg dargestellt hat, drehen wir uns aber bei der Diskussion langsam im Kreis. Wir haben so, wie Sie es gesagt haben, hier schon verschiedene Aufzüge zum Hochschulgesetz erlebt.

Sie haben in Ihrem Antrag noch einmal dargelegt, worauf es Ihnen speziell ankommt. Wenn ich mich auf den Punkt II beziehe, so ist dieser erledigt. Es geht darin um die frühzeitige Einbeziehung der Hochschulen, Fakultäten und Interessenvertretungen, die am Diskussionsprozess beteiligt werden sollen. Frau Ministerin Stange hat schon hier und auch auf der Demonstration deutlich gemacht, dass nahezu alle Interessenvertretungen intensivst in den Prozess einbezogen wurden. Ich sage, dass wir immer für Gespräche zur Verfügung standen und stehen, auch wenn Sie, Frau Werner, vorhin noch einmal deutlich gemacht haben: Ja, die Gespräche scheinen stattgefunden zu haben, aber mit welchem Ergebnis!

Frau Dr. Raatz, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja, bitte.

Frau Dr. Raatz, unser Antrag bezieht sich doch jetzt auf den zukünftigen Gesetzentwurf, den Sie auch noch nicht kennen. Das ist schade für Sie, denn Sie konnten gar nicht richtig mitdiskutieren. Wir wollen gern, dass die Hochschulen die Möglichkeit haben, ausreichend zu diesem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Das steht in unserem Antrag, und um diesen geht es. Man kann sich gar nicht auf die vorangegangenen Gespräche beziehen, weil der konkrete Antrag noch gar nicht vorlag.

Was ist denn jetzt die Frage, bitte, Frau Werner?

Na ja, ob sie mir recht gibt, dass noch gar keine Diskussion zu einem Gesetzentwurf stattfinden konnte, weil ein Gesetzentwurf noch gar nicht vorliegt. Nicht einmal die Eckpunkte konnten diskutiert werden, weil auch diese nicht öffentlich sind. Geben Sie mir darin recht?

Darin gebe ich Ihnen nicht recht, das wird Sie jetzt nicht wundern, Frau Werner. Natürlich waren die Eckpunkte bekannt, auch wenn sie

nicht offiziell veröffentlicht wurden. Aber jeder kannte diese Eckpunkte. Auch wir beide saßen schon in vielen Diskussionsrunden, in denen klar wurde, welche Schwerpunkte wir im Hochschulgesetz setzen. Ich kenne natürlich Ihren Gesetzentwurf, sodass ich mitbekommen habe, worauf Sie Wert legen. Es ist daher absolut fehl am Platz, uns zu kritisieren, dass wir hier bisher nicht öffentlich genug das Gesetz diskutiert hätten.

Auch wenn ich gesagt habe, dass ich den aktuellen ersten Entwurf, den wir in der 1. Lesung hören werden, bisher noch nicht kenne, so ist es so, dass ich am gesamten Entwicklungsprozess beteiligt war und dieser auch an Ihnen nicht vorbeigegangen ist und Sie sich schon immer intensiv eingebracht haben, was ja auch richtig ist. Aber dann zu sagen, wir kennen nichts, es sind alles geheime Entwürfe, wir sind nirgendwo beteiligt, obwohl wir hier im Plenarsaal schon häufig konkrete Dinge diskutiert haben, widerspricht sich in meinen Augen total.

Frau Werner hat noch eine Frage. Gestatten Sie es, Frau Dr. Raatz?

Natürlich.

Erinnern Sie sich, dass ich in der letzten oder vorletzten Ausschusssitzung gefragt habe, ob die Opposition das Eckpunktepapier einmal in die Hand bekommen kann? Ich weiß gar nicht, ob Sie oder die Frau Ministerin geantwortet haben, das würde nicht gehen, weil man in Ruhe darüber diskutieren wolle und in Ruhe das Gesetz schreiben möchte.

An die Frage kann ich mich jetzt nicht erinnern. Ich denke aber, dass es kein Problem ist, Ihnen die Dinge, die wir als Schwerpunkte formuliert haben, zur Verfügung zu stellen. Sie sind Ihnen sicherlich auch bekannt. Zu Ihrer Forderung, Frau Werner: Wenn der Entwurf hier auf dem Tisch liegt, wollen wir auch gerne im Anhörungsverfahren unsere Beiträge und eventuellen Änderungsvorschläge dazu mitbringen.

Frau Ministerin Stange hat hier schon mehrmals deutlich gemacht, dass es ein ernst zu nehmendes Anhörungsverfahren geben wird. Daran können Sie sich mit Änderungsanträgen beteiligen.

Wir hatten schon sehr viele verschiedene Diskussionsrunden zum Hochschulgesetz, sowohl mit dem Lehrpersonal als auch mit wissenschaftlichem und technischem Personal. Diese äußerten sich sehr positiv über die bisherigen Dinge, die sie in dem Gesetzentwurf vorfinden werden, das muss man ebenfalls feststellen.

Was die Studenten heute hier gefordert haben, nämlich Studiengebührenfreiheit für die konsekutiven und nicht konsekutiven Studiengänge, wird gesetzlich fixiert sein. Zum einen ist es gut für Sachsen, wenn man an den Hochschulpakt 2020 denkt. Ohne Studiengebühren werden wir erreichen, dass Studenten aus anderen Bundesländern hierher kommen. Das zeigt sich schon in Chemnitz. Das ist ein Vorteil der Studiengebührenfreiheit.

Zum anderen bedingt Studiengebührenfreiheit, dass allen Studenten, unabhängig vom Elternhaus, ein Studium ermöglicht wird, wenn sie das wollen und wenn sie die Potenzen dazu haben.

Die nächste Forderung bezog sich auf Lehre und Forschung: dass hier mitbestimmt und nicht ökonomisiert, sondern qualifiziert wird. Dazu hat mein Vorredner schon einiges deutlich gemacht. Es wird bindende Evaluierungsverfahren geben. Ein System der Qualitätssicherung wird eingeführt. Gerade da setzt das Gesetz Schwerpunkte. Wenn das Gesetz auf dem Tisch liegt, werden wir sehen, dass wir einer Meinung sind und diese Dinge, die Sie hier eingefordert haben, berücksichtigt wurden.

In Ihrem Antrag Punkt I, innere Demokratisierung, Mitbestimmung – was wollen Sie damit einfordern? Richtig ist, dass sich in der Struktur der Hochschulen etwas ändern wird. Einer der häufig kritisierten Punkte der Studentenschaft, aber auch der Linksfraktion in diesem Zusammenhang ist die Abschaffung des Konzils. Dahinter steht die Befürchtung, dass die Studierenden weniger beteiligt werden. Meines Erachtens verengt es aber den Blick der Studierenden, denn in der Gesamtschau ist die geplante Neustrukturierung so, dass die Selbstverwaltungskompetenz der Studierenden und deren Mitwirkung bei allen Fragen der Studienorganisation gestärkt wird. Kann man das nicht auch einmal so sehen? Wo sollen denn die Studenten mitwirken? In welchen Bereichen sollen sie mitwirken? Ist es wirklich so entscheidend, ob ein Student bei der Wahl des Rektors beteiligt wird?

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Natürlich!)

Sicher ist das nicht unwichtig. Aber ist es nicht auch wichtig, dass Studenten gerade bei den Dingen, die sie selbst betreffen, nämlich bei der Qualität der Lehre, bei der Ausgestaltung der Studienorganisation, Mitspracherecht haben? Ich würde mich freuen, wenn sie dort mehr mitsprechen würden, denn da ist die Beteiligung nicht immer zu 100 % gegeben.

Frau Dr. Raatz, wir haben einen anderen Fragesteller.

Frau Dr. Raatz, weil Sie gesagt haben, es sei so wichtig, dass die Studenten gerade dort mitbestimmten, wo sie betroffen seien: Können Sie mir irgendein Element einer Hochschule nennen, von dem Studenten nicht betroffen sind? Sie müssen doch bei allem mitbestimmen können.