Protocol of the Session on November 7, 2007

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist mehrfach erwähnt worden: Unser Vorzugsmodell wäre natürlich die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenkasse. Wir haben die Rechtsauffassung, dass dies juristisch zu regeln wäre. Wir sehen allerdings, dass der vorliegende Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine deutliche Verbesserung gegenüber den von der Koalition vorgelegten Regelungen zur Altersversorgung darstellt. Deshalb werden wir diesem Änderungsantrag zustimmen.

Gibt es weiteren Diskussionsbedarf? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 4/10262, Nr. 1, auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Stimmenthaltung und einer größeren Anzahl Stimmen dafür ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Somit kommen wir zur Abstimmung über Nr. 7 im Artikel 1 in der Fassung des Ausschusses. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist Nr. 7 mehrheitlich beschlossen worden.

Ich rufe Nr. 8 auf. Auch hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Er trägt die gleiche Drucksachennummer wie zuvor. Wir finden ihn in Punkt 2. Herr Dr. Gerstenberg, ich gehe davon aus, dass er eingebracht ist. – Ich frage, ob es gegenteilige Meinungen zu dem Antrag oder Befürwortungen gibt. – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Ich rufe die Drucksache 4/10262, Nr. 2, Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Änderungsantrag dennoch mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Nr. 8 in der Fassung des Ausschusses. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl von Stimmen dagegen ist die Nr. 8 mehrheitlich beschlossen.

Ich rufe auf die Nrn. 9 bis 11. Dazu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE in der gleichen Drucksache 4/10262, und zwar in der Nr. 3. Wird nochmals Einbringung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung über diesen Punkt in der genannten Drucksache. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden. Ich rufe deshalb die Nrn. 9 bis 11 in der Fassung des Ausschusses auf. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl von Stimmen dagegen sind diese Nrn. 9 bis 11 mehrheitlich beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Nr. 12. Hierzu gibt es wieder einen Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE; Sie finden ihn in der Nr. 4 der Drucksache 4/10262. Gibt es dazu noch einmal Aussprachebedarf? – Das ist nicht der Fall. Somit kommen wir zur Abstimmung. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich rufe die Nr. 12 im Artikel 1 in der Fassung des Ausschusses auf. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl von Stimmen dagegen ist die Nr. 12 beschlossen worden.

Ich rufe die Nr. 13 in der Fassung des Ausschusses auf. Hierzu gibt es keinen Änderungsantrag. Wer stimmt der Nr. 13 zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl von Stimmen dagegen ist Nr. 13 mehrheitlich beschlossen.

Jetzt, meine sehr verehrten Damen und Herren, gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE in der Drucksache 4/10262; er trägt die Nr. 5. Darin geht es um die Einfügung einer neuen Nr. 13a. Herr Dr. Gerstenberg, möchten Sie sich dazu äußern? – Bitte.

Frau Präsidentin! Ich möchte nichts zur Sache sagen, sondern darauf hinweisen, dass die Nr. 5 und die Nrn. 6 bis 8 unseres Änderungsantrages Folgeänderungen der bereits abgelehnten Änderungen sind. Ich habe dazu generell keinen Aussprachebedarf mehr.

Damit sind diese Änderungsanträge erledigt, weil sie keine Ursache mehr haben?

(Antje Hermenau, GRÜNE: Sie sind erledigt, ja!)

Gut, dann brauche ich sie nicht noch einmal aufzurufen.

Frau Präsidentin! Ich habe nicht für die Pauschalierung der Kostenerstattung gestimmt, weil ich solche für grundsätzlich nachweispflichtig halte und auch wir uns der Bürokratie stellen müssen, über deren Abbau wir regelmäßig reden und die sonst jeden anderen Steuerzahler trifft.

Wir kommen zur Nr. 14 in der Fassung des Ausschusses. Da sich der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE erledigt hat, können wir sofort zur Abstimmung des Punktes Nr. 14 in der Fassung des Ausschusses kommen. Wer stimmt dem zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ähnliches Abstimmungsverhalten wie zum vorherigen Punkt: Bei Stimmen dagegen und einigen Stimmenthaltungen ist Nr. 14 mehrheitlich beschlossen.

Wir kommen zu Nr. 15. Hierzu gibt es keine Änderungen. Wer stimmt der Nr. 15 zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist die Nr. 15 mehrheitlich beschlossen worden.

Ich rufe die Nr. 16 auf. Wer stimmt der Nr. 16 in der Fassung des Ausschusses zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Abstimmungsverhalten; Nr. 16 ist mehrheitlich beschlossen worden.

Ich rufe die Nr. 17 auf. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Abstimmungsverhalten; Nr. 17 ist mehrheitlich beschlossen worden.

Nun rufe ich die Artikel 2 und 3 auf. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Stimmverhalten wie zu den vorherigen Nummern im Artikel 1.

Bei dieser Gelegenheit fällt mir auf, dass ich den Artikel 1 in der Gesamtfassung nicht aufgerufen habe, und ich möchte das an dieser Stelle korrigieren.

Ich rufe noch einmal den Artikel 1 in seiner Gesamtfassung auf. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen wenigen Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl von Stimmen dagegen ist auch der Artikel 1 in seiner Summe mehrheitlich beschlossen worden.

Meine Damen und Herren! Wir haben in der 2. Lesung keine Änderungen beschlossen und ich eröffne somit die 3. Lesung. Es ist keine allgemeine Aussprache vorgesehen. Ich stelle damit den Entwurf Elftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, Drucksache 4/8869, Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion, in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmenthaltungen und einer größeren Anzahl von Stimmen dagegen ist dem Entwurf des Gesetzes zugestimmt worden und somit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen.

Jetzt gibt es noch Wünsche zur Erklärung des Abstimmverhaltens. Zunächst lag mir der Wunsch von Herrn Abg. Patt vor; bitte.

Leider war kein akzeptabler Änderungsvorschlag vorhanden, dem ich hätte zustimmen können; und ich wünsche mir – so wie es der Koalitionsredner gesagt hat –, dass es eine Weiterentwicklung zum NRW-Modell gibt. Darauf hat die Koalition hingewiesen. Wir als CDU haben auf jeden Fall keine Sorge, dass nicht auch alle Pauschalen richtig im Sinne des Steuerzahlers in unserer intensiven Wahlkreisarbeit ausgegeben werden. Aber ich wünschte mir sie anders. – Danke.

Vielen Dank. – Eine weitere Erklärung zum Abstimmungsverhalten von Herrn Abg. Lichdi, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Da es mir die Geschäftsordnung nicht anders gestattet, muss ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass ich den Gesetzentwurf in Gänze abgelehnt habe, weil ich die Erhöhung der Grundentschädigung für vollkommen inakzeptabel halte.

Deswegen habe ich auch unseren Änderungsantrag, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 4/10261, abgelehnt, weil dort genau diese Grundentschädigung mit aufgeführt worden ist und weil damit die Fraktion die im Jahr 2005 auch von mir mitgetragene Positionierung, die Abgeordnetenentschädigung auf eine Höhe von 7 500 Euro zu begrenzen, verlassen hat. Deswegen musste ich an dieser Stelle dagegen stimmen, und ich erkläre dies hiermit, damit es im Protokoll so erscheinen kann. – Vielen Dank.

Danke. – Das waren Erklärungen zum Abstimmverhalten.

Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist der Tagesordnungspunkt 4 abgeschlossen.

Wir haben uns die Mittagspause redlich verdient. Wir treffen uns hier 16:00 Uhr wieder und setzen dann unsere Beratung fort.

(Unterbrechung von 15:00 bis 16:00 Uhr)

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir sollten pünktlich anfangen, weil auf unserer Tagesordnung noch ein ziemlich umfangreiches Programm steht. Ich rufe daher auf

Tagesordnungspunkt 5

2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz über die Versicherungsaufsicht über die Versorgungswerke der Freien Berufe im Freistaat Sachsen und über die Änderung weiterer Gesetze

Drucksache 4/8027, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 4/10190, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: CDU, Linksfraktion, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und Staatsregierung, wenn gewünscht.

Ich erteile der CDU-Fraktion das Wort. Herr Abg. Petzold.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich begrüße gleichfalls den harten Kern der Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen.

(Beifall)

Bei dem Gesetz, das wir hier einbringen, handelt es sich nichtsdestotrotz um ein sehr wichtiges Gesetz. Der vorliegende Entwurf der Staatsregierung soll die Versicherungsaufsicht über die öffentlich-rechtlichen Versorgungswerke der Freien Berufe in Sachsen auf eine einheitliche rechtliche Basis stellen und noch bestehende Verwerfungen zwischen den Versorgungswerken beheben.

Freie Berufe spielen auch in Sachsen eine nicht unerhebliche Rolle. Mehr als 20 000 Angehörige der Freien Berufe – Steuerberater, Architekten, Apotheker, Rechtsanwälte, Ärzte und Zahnärzte – erwirtschaften über 9 % des Bruttoinlandsproduktes, sichern darüber hinaus 70 000 Arbeitsplätze und gewährleisten 3 000 Ausbildungsplätze. Insofern bilden die Freien Berufe einen nicht zu unterschätzenden Anteil an unserer Wirtschaftskraft.

Die Sicherung der Altersbezüge für die Angehörigen der Freien Berufe zu gewährleisten ist Aufgabe der sechs in Sachsen angesiedelten Versorgungswerke. Da der Freistaat Sachsen über diese Versorgungswerke die Versicherungsaufsicht wahrnehmen muss, ist eine einheitliche Rechtsgrundlage für diese Aufgaben ein sinnvolles Instrument, um Transparenz und unbürokratisches Handeln zu gewährleisten. Gleichzeitig soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sichergestellt werden, dass für die Gebührenregelung eine einheitliche und rechtssichere Grundlage geschaffen wird.

(Beifall der Abg. Margit Weihnert, SPD)

Zum Gesetzentwurf der Staatsregierung hat die Koalition im federführenden Ausschuss einen Änderungsantrag vorgelegt, der neben der Rechtskonformität auch sicherstellt, dass die Versorgungswerke eigenständig die neuen Altersgrenzen in der Rentenversicherung in ihre Satzungen übernehmen können, um somit auch der Gesetzgebung des Bundes folgen zu können.

Durch den Wegfall der 45-Jahres-Grenze beim Versorgungswerk der Steuerberater wird zukünftig jeder Person die Möglichkeit zu Begründung der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk gegeben, die die Mitgliedschaft in der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen begründet. Eine Ausnahme wird für diejenigen Personen vorgesehen, die zu einem früheren Zeitpunkt bereits die Möglichkeit hatten, Pflichtmitglied auf Antrag des Versorgungswerks zu werden, diese Möglichkeit aber nicht genutzt haben. Diese werden auch in Zukunft, zum Beispiel bei der Wiederbestellung als Steuerberater, nach einem vorherigen Verzicht auf Bestellung nicht Pflichtmitglied des Versorgungswerkes.

Darüber hinaus wird mit der Neuregelung im Gesetz auch die Gruppe von Personen ausgeschlossen, die sich bei der Gründung des Versorgungswerkes auf eigenen Antrag, das heißt aufgrund eigener ausreichender Absicherung, von der Pflichtmitgliedschaft haben befreien lassen. Da Befreiungen von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk aber nicht nur für den Gründungsbestand des Versorgungswerkes vorgesehen waren und sind, sondern auch aktuell aufgrund der Satzung des Versorgungswerkes immer noch ausgesprochen werden, kann daraus der allgemeine Rechtsgedanke abgeleitet werden, dass, wer sich in der Vergangenheit bereits einmal vom Versorgungswerk oder einer anderen berufsständischen öffentlich-rechtlichen Versicherungs- und Versorgungseinrichtung auf eigenen Wunsch hat befreien lassen, zeit seines Arbeitslebens an diese Entscheidung gebunden bleiben soll, das heißt, nicht mehr Mitglied im Versorgungswerk werden kann.

Neben den Änderungen im Bereich des Versorgungswerkes der Steuerberater wird auch im Versorgungswerk der Rechtsanwälte der Wegfall der 45-Jahres-Grenze geregelt. Mit der im Änderungsantrag vorgenommenen Verlängerung der Übergangsfrist bis 2012 wollen wir sicherstellen, dass dem Versorgungswerk keine wirtschaftlichen Probleme entstehen und ausreichend Zeit bleibt, die versicherungsmathematischen Grundlagen des Versorgungswerkes angemessen und ohne finanzielle Einbußen an die neue Situation anzupassen.