Protocol of the Session on September 28, 2007

2. Wie wird die Belegschaft des Krankenhauses an den geplanten Änderungen beteiligt und darüber informiert, und mit welchen Auswirkungen, insbesondere bezüglich des Stellenplanes und Tarifvertrages, hat sie zu rechnen?

Für die Staatsregierung antwortet Frau Staatsministerin Orosz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abg. Simon, die vier sächsischen Landeskrankenhäuser, denen ein Maßregelvollzug angeschlossen ist, sollen in eine Anstalt des öffentlichen Rechts überführt werden. Diese Anstalt soll die Trägeraufgaben im Sinne des Sächsischen Krankenhausgesetzes wahrnehmen und mit der Durchführung von Aufgaben des Maßregelvollzuges beauftragt werden. Unter dem Dach der Anstalt soll jedes sächsische Landeskrankenhaus als eigenständiges Krankenhaus im Sinne von § 107 SGB V geführt werden. Gewährträger der Anstalt soll der Freistaat Sachsen sein.

Das vom Sächsischen Landtag im Juli 2007 beschlossene Gesetz zur Änderung von § 38 Abs. 6 des Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten sieht vor, dass mit der Durchführung von Aufgaben des Vollzuges der Maßregel durch den Freistaat Sachsen kommunale Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts beauftragt werden können. Mit der Errichtung der Anstalt soll eine weitere Verbesserung der wirtschaftlichen Betriebsführung und damit eine weitere Stärkung der sächsischen Krankenhäuser erreicht werden. Außerdem ist es nicht Aufgabe des Freistaates, ein Krankenhaus zu betreiben, da er gleichzeitig mit Aufsichts- und Förderaufgaben aller Krankenhäuser befasst ist und den eigenen Krankenhäusern Rechtsschutzmöglichkeiten anderer juristischer Personen fehlen.

Zur zweiten Frage: Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Normprüfung beim Normprüfungsausschuss. Der Entwurf wird an die Personalvertretungen und die Krankenhausleitungen weitergeleitet, sobald das Kabinett den Gesetzentwurf zur Anhörung freigibt. Über diesen Verlauf wurden der Hauptpersonalrat und mit ihm die örtlichen Personalräte mehrfach informiert. Die gleiche Information wurde auch in den Belegschaftsversammlungen in Großschweidnitz im September 2005, im November 2006 sowie jüngst am 24. September 2007 gegeben.

Ungeachtet dieser wiederholten Zusagen an die Personalvertretungen sind Bedienstete des SKH Großschweidnitz an Abgeordnete des Landtages herangetreten und haben Auskunft zu den Inhalten des Gesetzentwurfs begehrt. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen die Forderungen, dass die Übernahme des geltenden Tarifvertrages gesetzlich festgeschrieben wird und dass Vertreter der Beschäftigten in den Verwaltungsrat entsandt werden können. Dazu ist im gegenwärtigen Gesetzentwurf vorgesehen, dass zwei

gewählte Vertreter aus dem Kreis der Beschäftigten des Verbundes dem Verwaltungsrat angehören. Weiterhin ist die Regelung vorgesehen, dass für die Beschäftigten der bisherigen SKH und die übergeleiteten Mitarbeiter des SMS das zum Zeitpunkt des Übergangs gültige Tarifrecht des öffentlichen Dienstes der neuen Bundesländer bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrages einzelvertraglich weiter gilt. Der Verbund SKH kann zur Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen jedoch neue Tarifverträge abschließen. Die Ausprägung der Tarifverträge wird von der Stabilität der wirtschaftlichen Verhältnisse der SKH bestimmt werden.

Danke schön.

Ich bitte den Abg. Lichdi, Fraktion der GRÜNEN, seine Frage an die Staatsregierung zu stellen; Frage Nr. 15.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Es geht um die Frage des Baus eines sogenannten Ersatzbrennstoffheizkraftwerks im Industriegebiet Leppersdorf und die Sperrwirkung des Bürgerentscheids.

Ein Bürgerentscheid vom Dezember 2006 richtet sich gegen einen Bebauungsplan, der den Bau eines Ersatzbrennstoffheizkraftwerkes im Industriegebiet Leppersdorf durch die Sachsenmilch AG, Molkerei Leppersdorf, ermöglichen sollte. Am 12. September 2007 hat der Gemeinderat in Wachau die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Ersatzbrennstoffheizkraftwerkes genehmigt.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Steht dem Aufstellungsbeschluss vom 12. September 2007 nach Auffassung der Staatsregierung die Sperrwirkung des Bürgerentscheids gemäß § 24 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung entgegen?

2. Falls nein, warum erkennt die Staatsregierung keine Sperrwirkung des Bürgerentscheids an, obwohl es sich bei dem Aufstellungsbeschluss vom 12. September 2007 auch um ein Ersatzbrennstoffheizkraftwerk handelt?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Mackenroth.

Vielen Dank. – Herr Abgeordneter, ich antworte Ihnen wieder in Vertretung von Herrn Dr. Buttolo.

Der Gemeinderatsbeschluss vom 12. September 2007 steht dem Bürgerentscheid vom 10. Dezember 2006 nicht im Sinne von § 24 Abs. 4 Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung entgegen. Am 10. Dezember wurde in Leppersdorf ein Bürgerentscheid zu folgender Frage durchgeführt: „Sind Sie dafür, dass der Gemeinderat Wachau durch Beschluss eines entsprechenden Bebauungsplanes den Bau eines Ersatzbrennstoffheizkraftwerks mit einer Kapazität von mehr als 6 Tonnen pro Stunde, höchstens jedoch 41 Tonnen pro Stunde Ersatzbrennstoff und einer Gebäudehöhe von mehr als 25 Metern, höchs

tens jedoch 48 Metern, im Industriegebiet Leppersdorf grundsätzlich ermöglicht?“ – So weit die Frage.

Diese Frage wurde von der gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung erforderlichen Mehrheit mit Nein beantwortet und entschieden. Ein gleichlautender Gemeinderatsbeschluss über einen Bebauungsplan wäre deshalb für die Dauer der Sperrwirkung des Bürgerentscheides, also bis zum 10.12.2009, rechtswidrig.

Die Sachsenmilch AG verfolgt die Errichtung eines Ersatzbrennstoffheizkraftwerks an einem anderen Standort in Leppersdorf weiter. Um das Vorhaben dort zu verwirklichen, ist ein Bebauungsplan notwendig. Für die Aufstellung des dazu erforderlichen Vorhaben- und Erschließungsplanes nach § 12 Bundesbaugesetzbuch ist ein Beschluss des Gemeinderates unerlässlich und diesen Beschluss hat der Gemeinderat von Wachau am 12. September 2007 gefasst.

Zu Frage 2: Der Bürgerentscheid vom 10. Dezember 2007 steht dem Vorhaben an einem alternativen Standort wegen der seinerzeitigen engen Fragestellung – Kapazität, Gebäudehöhe, Lage im Industriegebiet Leppersdorf – nicht entgegen, weil sich die Sperrwirkung des Bürgerentscheides auf den Bau des Ersatzbrennstoffheizkraftwerkes im Industriegebiet Leppersdorf bezieht. Der Beschluss des Gemeinderates vom 12. September 2007 betrifft jedoch einen Standort östlich des Firmengeländes und somit außerhalb des vorhandenen Industriegebietes in Leppersdorf.

Ich habe eine Nachfrage, bitte.

Ja, bitte. Eine Zusatzfrage.

Vielen Dank. – Herr Staatsminister, habe ich Sie also richtig verstanden, dass Sie die Sperrwirkung deswegen nicht annehmen, weil der Standort ein anderer ist? Sie können sich noch korrigieren. So habe ich Sie verstanden.

Würden Sie diese Position auch angesichts des Umstandes, dass nach meinem Wissen der Standort um ganze 300 Meter verschoben worden ist, so aufrechterhalten wollen? Würden Sie nicht mit mir darin übereinstimmen, dass es aus der Sicht der Bürger, die damals im Bürgerentscheid entschieden haben, wohl nicht der wesentliche Punkt sein kann, ob die Anlage jetzt nördlich oder südlich des bestehenden Werkes um 300 Meter verschoben angesiedelt wird?

Herr Abgeordneter, die Örtlichkeiten sind mir selbstverständlich nicht bekannt. Ich gehe davon aus: Wenn die Frage so wie im Bürgerentscheid vorgesehen mit Nein beantwortet worden ist und wenn der jetzt vorgesehene und vom Gemeinderat beschlossene Standort identisch ist mit dem, nach dem gefragt worden ist, dann ist diese Rechtsfrage in der Tat so zu beantworten, wie ich es Ihnen eben gesagt habe. Wenn die Örtlichkeiten einen anderen Standort

hergeben, wenn also dieser Standort, wie viele Meter er auch immer entfernt sein sollte, –

Ungefähr 300 Meter nach meiner Kenntnis.

– außerhalb des Industriegebietes liegt, dann ist der Bau nicht mehr von der Sperrwirkung des Bürgerentscheides betroffen.

Danke schön. – Ich bitte jetzt die Abg. Frau Simon, Linksfraktion, ihre Frage an die Staatsregierung zu stellen; Frage Nr. 8.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Es geht um eine Verwaltungsstruktur.

Die Jägerkaserne in Görlitz ist sowohl für die Polizeidirektion Oberlausitz-Niederschlesien als auch für das Landratsamt des zu erwartenden Landkreises Görlitz im Gespräch.

Daher meine Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Entscheidung hat die Staatsregierung bezüglich des Sitzes der Polizeidirektion Oberlausitz-Niederschlesien getroffen bzw. wann ist diese zu erwarten?

2. Ist die Staatsregierung bereit, verbindlich zu erklären, dass die Jägerkaserne als Sitz des neuen Landratsamtes genutzt werden kann?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Mackenroth.

Frau Abgeordnete, zur Frage 1: Die Entscheidung bezüglich des Dienstsitzes der Polizeidirektion OberlausitzNiederschlesien hat die Staatsregierung bereits im Mai 2003 getroffen. Zu diesem Zeitpunkt bestätigte das Kabinett die Vorschläge des Innenministers zur Neuorganisation der sächsischen Polizei und damit auch den Standort Görlitz als Dienstsitz der Polizeidirektion Oberlausitz-Niederschlesien.

Im Auftrag des Innenministeriums prüft das Finanzministerium unter Einbeziehung des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) verschiedene Unterbringungsmöglichkeiten für die Polizeidirektion Oberlausitz-Niederschlesien auf ihre Wirtschaftlichkeit, so unter anderem das im Eigentum der Stadt Görlitz befindliche Objekt Jägerkaserne, ein Objekt auf der Brückenstraße, das sich im Besitz eines privaten Investors befindet, sowie ein Objekt auf der Christoph-LüdersStraße, ehemals Waggonbau Görlitz. Sobald ein Ergebnis dieser Prüfung vorliegt, wird der Innenminister zunächst das Kabinett und dann die übrigen Beteiligten informieren.

Meine Antwort zur zweiten Frage: Es ist Sache der kommunalen Selbstverwaltung und nicht der Staatsregierung zu entscheiden, in welcher Liegenschaft das mögli

che neue Landratsamt untergebracht werden soll. Tatsache ist, dass die Jägerkaserne durch den SIB als eine mögliche Variante für die Unterbringung der Polizeidirektion Oberlausitz-Niederschlesien untersucht wird. Ein abschließendes Ergebnis gibt es, wie gesagt, noch nicht.

Sollte die Jägerkaserne für eine polizeiliche Nutzung nicht infrage kommen – was sich andeutet – wäre eine anderweitige Nutzung grundsätzlich denkbar und sinnvoll. Der Staatsregierung liegen dazu allerdings keine Erkenntnisse vor.

Herr Präsident, gestatten Sie eine Nachfrage?

Bitte schön.

Es ist natürlich schwierig für Sie. Ich bitte darum, dass die Fragen an das Innenministerium weitergegeben werden.

Erstens hätte ich die Nachfrage, ob eine Prüfungszeit von vier Jahren für die Eignung oder Nichteignung eines Gebäudes für diesen oder jenen Verwaltungszweck als angemessen betrachtet wird.

Zweitens würde ich gern fragen wollen, inwieweit unter dem Gesichtspunkt der vom Innenministerium federführend begleiteten Kreisreform hier eigentlich eine tatsächlich notwendige, kurzfristige Entscheidung zu treffen wäre.

Frau Abgeordnete, ich würde, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, die Fragen an meinen Kollegen weiterleiten und schriftlich beantworten lassen.

Ich bitte Sie darum.

So spontan schaffe ich das nicht.

Ja. Ich bitte um eine kurzfristige Antwort, kürzer als vier Jahre. – Danke.