Protocol of the Session on September 27, 2007

Die Förderung erreicht mittlerweile über 20 000 Menschen. Der Freistaat investiert so viel Geld wie nie zuvor. Herr Krauß hat es bereits gesagt. Mit der neuen Richtlinie erleichtern wir auch das Verfahren und machen es den Vereinen und Verbänden einfacher, die Mittel genau so einzusetzen, wie sie es gern hätten.

Die von der Diakonie geäußerte öffentliche Kritik – ich glaube, gestern war es – nehmen wir sehr ernst. Aber eine Umsetzung dessen, was die Diakonie sich da wünscht, würde bedeuten, die Vergabepraxis von vor 2005 wieder herzustellen. Auch die SPD wurde von einigen Verbänden, besonders aus dem westsächsischen Raum, auf die Frage angesprochen, ob man das Verfahren nicht wie früher gestalten könne, bei dem sich die Akteure aus dem Landratsamt und den Verbänden gut kennen.

Dazu haben wir folgende Meinung: Es war nicht unsere Initiative, die Verwaltung des neuen Ehrenamts nach Dresden zu verlegen. Trotzdem sind wir der Meinung, dass sich die Betreuung durch die Bürgerstiftung nach anfänglichen Schwierigkeiten inzwischen gut entwickelt. Die Rückabwicklung hätte wieder umfangreiche Reibungsverluste mit neuen Problemen zur Folge und mit der anstehenden Neubildung der Kreise gäbe es wieder Reibungsverluste, ein drittes Mal. Deshalb unser Credo: Lassen wir es bei der Bürgerstiftung und stellen wir gemeinsam die Mängel ab, die noch existieren. – Das halten wir für die bessere Lösung.

Ich konnte jedenfalls im Ehrenamtsbeirat gemeinsam mit meinem Kollegen Herrn Krauß schon manche Anregung der Betroffenen umsetzen. Die neue Richtlinie ist auch ein Ergebnis dieser Arbeit. Die Bürgerstiftung mit dem dafür eingerichteten Beirat arbeitet mit dem ehrlichen Interesse, den Ehrenamtlichen vor Ort Anerkennung und Unterstützung zu geben. Alle müssen an einem Strang ziehen, damit wir diese gute Förderung erhalten können; denn ich bin der festen Überzeugung, dass jeder Euro, den wir da investieren, ein Euro für die Verbesserung unseres sozialen Umfelds und für den Zusammenhalt unserer Menschen ist.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD, der CDU, der Linksfraktion und der Staatsministerin Helma Orosz)

Die Linksfraktion erhält das Wort. Herr Dr. Pellmann, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, wir haben uns – und das zu Recht – in diesem Hause mehrfach und immer wieder mit Fragen und mit der Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements in Sachsen beschäftigt. Insofern betrachte ich auch den heutigen Antrag der Koalitionsfraktionen nicht als verzichtbar, sondern er macht Sinn, selbst wenn es sich weitgehend um einen Berichtsantrag handelt.

Aber wir müssen sehr wohl fragen: Was hat sich in Sachsen hinsichtlich der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements seit der neuen Richtlinie von 2005 entwickelt? Wir müssen uns schon fragen: Wie sinnvoll war diese Neuregelung, welche Schlussfolgerungen haben wir zu ziehen und welche Veränderungen sind gegebenenfalls nötig? Obwohl wir, meine sehr verehrten Damen und Herren – einmal von der Debatte abgesehen, die Herr Gerlach zur „Aktion 55“ ansprach und die damals durchaus etwas kontrovers war –, diese Dinge meist über Parteiengrenzen hinweg sehr konstruktiv diskutiert haben, möchte ich, nicht nur, weil ich von der Opposition komme, trotzdem einige – wenn auch sehr zurückhaltende – kritische Anmerkungen machen. Ich beziehe mich dabei auf die Förderrichtlinie „Wir für Sachsen“ und weniger auf „Tauris“. Wir haben keinen Anlass, von der Kritik abzuweichen, die wir dazu schon vor Jahren geäußert haben: „Tauris“ ist nach unserer Auffassung keine Förderpraxis, die man unbedingt unterstützen sollte. Mir geht es also um „Wir für Sachsen“.

Meine Damen und Herren! Zunächst war es richtig, dass die beiden Förderprojekte, nämlich „Aktion 55“ und „Engagement im Sozialbereich“ zusammengelegt wurden. Das hat sich nach unseren Erkenntnissen und den Hinweisen, die wir bekommen haben, durchaus bewährt. Wir haben keinen Anlass zu fordern, dass diese Projekte wieder getrennt werden.

Es war auch richtig, auf das Thema Altersbegrenzung hinzuweisen. Wir meinen: Jeder, vom Jugendlichen bis zum Menschen im hohen Alter, sollte sich, wenn er das wünscht, bürgerschaftlich engagieren und sollte dafür eine Entschädigung bekommen. Wir meinen, dass es dafür keine Altersgrenze geben sollte.

Meine Damen und Herren! Zum Problem Verantwortung bei der Bürgerstiftung möchte ich etwas zurückhaltend formulieren, dass es dazu in der Tat sehr unterschiedliche Auffassungen gibt. Wir sollten die Dinge weiter verfolgen und zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal überlegen, ob das die richtige Lösung ist. Die Gremien vor Ort können besser beurteilen, welche Projekte gefördert werden sollen, welche sinnvoll und welche besonders nötig sind, als das – und das meine ich nicht nur räumlich – vom fernen Dresden aus geschehen kann. Hier habe ich

nach wie vor Zweifel, ob das der richtige Weg ist. Die kommunale Ebene wird – trotz der Gremien, die auch dort gebildet worden sind – eingeschränkt. Möglicherweise könnte es ein Weg sein, wenn wir neben dem Beirat ein Gremium hätten, in dem alle künftigen Landkreise und kreisfreien Städte zumindest mit einer Person vertreten sind. Es muss überlegt werden, ob das sinnvoll sein könnte.

Ich möchte noch etwas zu den Mitteln sagen. Herr Gerlach, wir hatten schon einmal – ich würde vermuten, etwa um die Jahrtausendwende – mehr Geld allein für die „Aktion 55“ gezahlt. Das waren damals 15 Millionen DM. Die Zahlen, die hier genannt wurden, beziehen sich erst auf die Zeit ab 2003, aber es gibt eine Zeit davor. Ich erkenne durchaus an, dass die Mittel gestiegen sind und auch im nächsten Haushaltsjahr weiter steigen sollen. Aber – auch das sage ich – 12 Millionen Euro – das wurde mir auf eine Kleine Anfrage hin geantwortet – müssten wir in diesem Jahr aufwenden, wollten wir allen Anträgen folgen. Es sind sicher manche Anträge darunter, die nicht den Kriterien entsprechen. Herr Gerlach hat gesagt, dass jeder Euro, der in bürgerschaftliches Engagement investiert wird, gut investiertes Geld ist. Sollten wir deshalb nicht wieder dahin kommen, dass wir dafür doch etwa 10 Millionen Euro ausgeben? Es rechnet sich nicht nur, sondern es ergibt sich daraus ein Nutzen für uns alle. Ich gebe gern zu, dass das etwas mehr Geld als vorgesehen wäre. Aber wir würden davon alle einen großen Nutzen haben.

Keinesfalls – und ich sage kritisch, dass es dafür in der neuen Richtlinie Ansätze geben könnte – sollten wir die durchschnittliche Entschädigung für den Einzelnen kürzen, indem wir mehr einstellen. Das kann nicht der Weg sein. 40 Euro im Monat bekommen hier in Sachsen schon jetzt nicht alle. Wer weiß, was in einer Großstadt eine Straßenbahnmonatskarte kostet, dem ist klar, dass damit die Entschädigung schon aufgebraucht wäre. Ich spreche dabei noch gar nicht von Menschen, die im ländlichen Raum noch ganz andere Strecken zurücklegen müssen.

Ich möchte darum bitten, dass wir die Zahl der Ehrenamtlichen und deren soziale Struktur analysieren. Es gibt dazu zwar Bundesstudien. Aber wir sollten für Sachsen wissen: Wer engagiert sich? Wo müssen wir anknüpfen? Wen sollten wir als Zielgruppe in Zukunft in stärkerem Maße gewinnen?

Herr Krauß hatte davon gesprochen, dass die neue Richtlinie bereits in Kraft sei. Das ist mir nicht bekannt. Vielleicht habe ich da etwas übersehen? Eventuell kann Frau Staatsministerin dazu noch ein paar Ausführungen machen.

Meine Damen und Herren, ich stimme mit den bisherigen Rednern darin überein, dass bürgerschaftliches Engagement zu den wichtigsten Faktoren in einer Gesellschaft zählt. Eine Gesellschaft bemisst sich hinsichtlich ihrer Stärke danach, wie viele Menschen sich freiwillig für eine

gute Sache engagieren. Insofern geht auch mein Dank an diejenigen, die das bereits heute tun.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Die NPD-Fraktion erhält das Wort. Herr Abg. Petzold, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einem Berichtsantrag über die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Freistaat und Einschätzungen der Staatsregierung dazu sowie darüber, welche Veränderungen im Sinne einer Verbesserung der Förderung in Angriff genommen werden sollen, wird sich wohl niemand in diesem Hause verwehren.

Die Fraktionen von CDU und SPD erkundigen sich zwar nach allerlei Maßnahmen im Rahmen der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, versäumen es allerdings, nach den Auswirkungen der bislang ergriffenen Maßnahmen zu fragen. Die NPD-Fraktion würde es aber durchaus interessieren, welche Veränderungen sich seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie „Wir für Sachsen“ im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements in dem Sinne ergaben, dass das Ehrenamt dadurch im stärkeren Maße ergriffen wurde. Interessant wäre zu erfahren, wie die Fördermittel auf die Bereiche aufgeteilt wurden, wie sich der Versicherungsschutz verändert hat oder wie die Bewilligung anders organisiert wurde.

Entscheidend ist vor allem: Verzeichnet Sachsen nun mehr bürgerschaftliches Engagement oder nicht? Es ist nämlich keineswegs auszuschließen, dass es allgemeine Rahmenbedingungen gibt, die zum Rückgang des bürgerschaftlichen Engagements führen, obwohl Förderrichtlinien optimiert werden, indem beispielsweise mehr Aufwandsentschädigungen gewährt oder Zuwendungsvoraussetzungen erleichtert werden.

Circa 70 % des Ehrenamtes erstrecken sich auf den Bereich des Sports, meines Wissens gefolgt von den Feuerwehren. Hier mag die Frage der Aufteilung nach den Bereichen wohl entscheidend sein. Doch haben Sie sich, meine Damen und Herren von der Koalition, schon einmal die Frage gestellt, wie sich Ihr Ladenöffnungsgesetz darauf auswirkt? Mein Fraktionskollege Delle hat im Zuge der Plenardebatte am 14. März 2007 ausdrücklich darauf hingewiesen. Doch nicht nur, dass sich die langen Öffnungszeiten auf das Ehrenamt auswirken könnten.

Weiterhin möchte ich die Jungfeuerwehrleute anführen, die in diesem Haus von der CDU-Abgeordneten Kerstin Nicolaus schon einmal in diesem Zusammenhang am 20. Januar 2005 hervorgehoben wurden. Es soll derer im Freistaat noch über eine Million geben. Immer mehr vor allem junge Sachsen verlassen den Freistaat. Die dafür verantwortlichen Rahmenbedingungen werden Sie nicht mit einer Förderrichtlinie für das bürgerschaftliche Engagement ändern können. Wenn die Staatsregierung nicht bereit ist, über die Förderrichtlinie hinauszudenken, sieht

der Freistaat einem bürgerschaftlichen Engagement ohne Bürger entgegen.

Nichtsdestotrotz unterstützen wir die Forderung nach einer Neufassung der Förderrichtlinie „Wir für Sachsen“, wie es unter Punkt 2 des vorliegenden Antrages gefordert wird. Doch hätte man von den die Regierung tragenden Koalitionsfraktionen eine etwas konkretere Zielrichtung erwarten können. Hier will man sich wahrscheinlich nicht festlegen. Man darf also gespannt sein, ob und welche Veränderungen es hinsichtlich der Bewilligungsstelle, der Mittelvergabe, der Kriterien zur Förderfähigkeit oder der Regionalbeiräte in der neuen Förderrichtlinie geben wird.

Was die Position der NPD anbelangt, bräuchte die Integration von Migranten nicht als Fördergegenstand einer neuen Richtlinie genannt werden. In den Kriterien des Landesbeirates zur Förderfähigkeit sollte das Gemeinwohlverständnis nicht durch einen gesteigerten Minderheitenbezug ad absurdum geführt werden. Dennoch werden wir diesem sehr allgemein gehaltenen Antrag unsere Zustimmung nicht verweigern.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Für die FDP-Fraktion spricht Frau Abg. Schütz, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hier bei uns in Deutschland leben über 23 Millionen Menschen, die sich auf vielfältige und sehr kreative Weise für andere Menschen einsetzen. Die Zivilgesellschaft lebt. Sie lebt zum einen im gemeinsamen Engagement von Bürgerinnen und Bürgern zur Lösung kleinerer oder größerer Probleme, die weder Staat noch Markt, noch Familie ausreichend lösen können – sie packen also mit an –, und zum anderen in der politischen Einflussnahme von Bürgerinnen und Bürgern auf Staat und Markt, die in ihrer Art und Weise mitbestimmen.

Gestatten Sie mir den Ausflug: Wir loben in dem Antrag das ehrenamtliche organisierte Engagement einerseits – vollkommen gerechtfertigt –, doch andererseits ignorieren die Regierungsfraktionen CDU und SPD das Engagement der Bürger im Vogtlandkreis und in Plauen in ihrem Kampf um den vogtländischen Weg in der Verwaltungs- und Funktionalreform mit 30 000 Unterschriften, wie wir es im vorangegangenen Tagesordnungspunkt, der Aktuellen Stunde, erlebt haben. Ich hoffe, das Engagement in der Zivilgesellschaft ist in allen Bereichen anerkannt und wird in allen Bereichen umfassend gewürdigt.

(Beifall des Abg. Sven Morlok, FDP)

Doch zurück zum Antrag. Stellen Sie sich vor, hier in Sachsen würde es dieses soziale und kulturelle bürgerschaftliche Engagement nicht geben – keine Freiwillige Feuerwehr, keinen Breitensport für Tausende Kinder und Jugendliche, keine organisierten Familiennachmittage in Kindertageseinrichtungen, die oft nur wegen des freizeit

lichen Engagements von Eltern und Erziehern stattfinden können.

Sie sehen, Engagement hat viele Gesichter. Es gibt kaum einen Bereich unserer Gesellschaft, der nicht durch die Arbeit von freiwillig Engagierten mit geprägt wird. Mehr noch: Ohne Engagement würden viele Bereiche unseres Gemeinwesens gar nicht funktionieren. Wie stünde es zum Beispiel um den Umweltschutz bei Bachpatenschaften, um unsere Sozial- und Beratungsdienste, wenn es nicht die Arbeit der Freiwilligen gäbe?

Sie sehen, ohne das Engagement Tausender Bürger wären wir in Sachsen arm dran. Deshalb ist es wichtig, diese Menschen mit Mitteln des Landes zu unterstützen. Dabei hat sich die Staatsregierung in der Vergangenheit leider verplant. Es gibt zum Glück wesentlich mehr ehrenamtlich Tätige als gedacht. Die Folge war, dass das Geld im entsprechenden Haushaltstitel nicht reichte. Für das Jahr 2007 wurden 5 118 Anträge für 25 000 Personen gestellt.

(Zuruf der Staatsministerin Helma Orosz)

Um allen Anträgen entsprechen zu können, wenn sie denn förderfähig gewesen wären, hätte man 12,1 Millionen Euro gebraucht. Gewährt wurde eine Förderung in Höhe von 7,2 Millionen Euro. Dies und die Verteilung der Gelder haben allerdings zu der Kritik geführt, die eine Überarbeitung der Förderrichtlinie nötig machte und die nun auch erfolgte.

Doch, meine Damen und Herren, mit der Überarbeitung allein ist es nicht getan. Wir brauchen mehr neue Ideen, um das bürgerschaftliche Engagement zu stärken. Dabei gilt: Wer sich schon als Jugendlicher engagiert, wird auch später Verantwortung in der Gesellschaft übernehmen.

Der Schule in der Zusammenarbeit mit den demokratischen Vereinen und den Wohlfahrtsverbänden kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Indem man Schülern Verantwortung in Schule und Vereinen gibt, kann man Jugendliche schon früh in ehrenamtliche Strukturen einbinden. Auch die Ganztagsprogramme der Schulen sollten mit darauf ausgerichtet sein, Schüler im Sinne des ehrenamtlichen Engagements einzubinden. Denn mehr und mehr ist zu erleben, dass der Sozialstaat seine Bürgerinnen und Bürger in größere Eigenverantwortung entlässt, es dabei aber unberücksichtigt bleibt, dass diese nicht in ausreichendem Maße über die Kompetenzen verfügen, die steigenden Anforderungen des gesellschaftlichen Alltags zu bewältigen.

In einigen Bundesländern finden inzwischen landesweite Wettbewerbe statt, bei denen vorbildliches ehrenamtliches Engagement präsentiert und geehrt wird. Das sind Beispiele, die zum Mitmachen anregen und neue Ideen anstoßen. Hier in Sachsen haben wir neben einem Dutzend verschiedener wichtiger Auszeichnungen für ehrenamtlich Tätige das „Sächsische Bürgerheft“, in dem bürgerschaftliches Engagement dokumentiert und nachgewiesen wird. Ich denke, das ist eine wichtige Form der Anerkennung.

Mit dem neuen Steuerrecht können Ehrenamtliche rückwirkend zum 01.01.2007 eine neue Aufwandspauschale geltend machen. Das begrüßen wir Liberale sehr. Doch einen Steuerbonus erhält nun mal nur derjenige, der Steuern zahlt. Die Aufwandsentschädigung, die aus dem Landesprogramm „Wir für Sachsen“ vielen älteren ehrenamtlich tätigen Mitbürgern zugute kommt, muss unbedingt erhalten bleiben. Die zukünftig mögliche eigenverantwortliche Verteilung der Mittel im Rahmen dieses Fonds ist dabei ein wichtiger und richtiger Schritt.

Wir sagen ausdrücklich, dass die Aufwandsentschädigung für das Ehrenamt nicht im Vordergrund stehen soll, aber finanzielle Benachteiligungen dürfen für ein solches unserer Meinung nach nicht entstehen. Eine Anrechnung der Ehrenamtsentschädigung, gleich welcher Art, auf Hartz-IV-Leistungen halten wir für nicht gerechtfertigt. Wer vom ersten Arbeitsmarkt ausgeschlossen ist, sollte nicht überlegen müssen, ob ihm bürgerschaftliches Engagement finanzielle Einbußen bringt.

Wir freuen uns an der Stelle auf den Bericht der Staatsministerin und wir freuen uns auf die nächsten Haushaltsverhandlungen. Nach dem, was bisher von den demokratischen Fraktionen gesagt wurde, gibt es fast einen Konsens zur Aufstockung dieser Mittel.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der Abg. Sven Morlok, FDP, und Heike Werner, Linksfraktion)

Die Fraktion der GRÜNEN erhält das Wort. Frau Abg. Herrmann, bitte.