Protocol of the Session on September 27, 2007

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir freuen uns alle gemeinsam über die vielen Bürgerinnen und Bürger, die ehrenamtlich tätig sind und die sich vor Ort in ihren Gemeinden für das Wohl dieser Gemeinden und ihrer Mitmenschen und Mitgeschöpfe einsetzen.

Meine Kollegen und auch Frau Staatsministerin Orosz sind in der Stellungnahme zum vorliegenden Antrag schon auf die vielfältigen Formen von bürgerschaftlichem Engagement eingegangen und auch darauf, in welcher Art und Weise sowohl der Freistaat als auch der Bund diesen Einsatz honorieren.

Wir sollten uns freuen, dass dieser Einsatz der Bürgerinnen und Bürger für sie selbst und für uns andere – für die, die in den Genuss des Engagements kommen – viel Freude bringt, aber auch wahrnehmen, dass er für manche Bürger auch Frust bringt. Genauso wie wir für das Engagement danken, sollten wir für die Probleme derjenigen offen sein, die sich engagieren.

„Für den Freistaat Sachsen hat die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements große Priorität“, so Frau Orosz in der Einführung zur Förderrichtlinie „Wir für Sachsen“. Ich zitiere weiter: „Diesem Förderschwerpunkt liegt folgende Auffassung zugrunde: Ehrenamtliches Engagement sollte nicht bezahlt werden, aber wer sich engagiert,

soll nicht auch noch bezahlen müssen, erst recht nicht, wenn er selbst finanziell nicht gut gestellt ist.“

Genau deshalb gibt es seit 2006 die Förderrichtlinie „Wir für Sachsen“, in die, wie wir schon gehört haben, verschiedene andere Richtlinien eingegangen sind. Diese Förderrichtlinie spielt im Antrag der Koalition eine wesentliche Rolle. Sie spielt auch eine Rolle bei der Kritik, die aus verschiedenen Richtungen geäußert wird. In der Vergangenheit gab es wiederholt Kritik. Die Kritik richtete sich zum Beispiel gegen die Zusammensetzung der Regionalbeiräte. Sie richtete sich gegen die Auswahl der Förderberechtigten und gegen die Modalitäten bei der Auszahlung der Förderpauschalen.

Zu den Regionalbeiräten wird die Frage gestellt: Wer darf da eigentlich rein und wie werden Regionalbeiräte beteiligt? In der Antwort auf meine Kleine Anfrage Drucksache 4/8386 antwortete die Staatsregierung zu Frage 3: „Eine Beteiligung der Regionalbeiräte ist nicht geregelt.“ Nun gut. Aber auf Frage 4 zu Transparenz und Effizienz der Fördermittelvergabe antworteten Sie, Frau Orosz, dass die Regionalbeiräte für Transparenz sorgen. Auf der einen Seite ist nicht festgelegt, wie sie sich zusammensetzen, auf der anderen Seite sorgen genau diese Regionalbeiräte für die notwendige Transparenz. Dann kommt es eben dazu, dass sich manche durch diese Regionalbeiräte nicht vertreten fühlen.

Zu den Modalitäten bei der Auszahlung. Leute, die sich ein ganzes Jahr engagierten, verstehen einfach nicht, warum sie die Aufwandsentschädigung statt für zwölf Monate nur für neun Monate bekommen. Sie verstehen auch nicht, warum ein Antrag des Projektträgers, der bis zu fünf Personen umfasst, vollständig bewilligt wird. Beantragt man zum Beispiel für sechs bis neun Personen, wird eine Person abgezogen usw. Das ist einfach unverständlich für die Leute. Es hat ja auch ein ganz bestimmtes Ziel, nämlich bei der Menge der Anträge und dem begrenzten Topf der Fördermittel dafür zu sorgen, dass diese Fördermittel in irgendeiner Art und Weise verteilt werden. Da setzt unsere Kritik an. Wir meinen, dass es dort Qualitätskriterien geben muss, die die Grundlage für die Fördermittelvergabe sind. Es gibt einige Kriterien, die uns aber einfach zu schwammig sind – und offenbar auch den Menschen vor Ort, die in den Genuss der Fördermittel kommen, denen diese Kriterien nicht ausreichend sind.

Wir meinen, dass sie sich zum Beispiel an Nachhaltigkeit und Vernetzung orientieren müssen, die mit dieser Arbeit verbunden sind, und auch an den Möglichkeiten, die für Weiterbildung angeboten werden. Ich gebe zu, dass darin auch eine Schwierigkeit liegt, nämlich genau die, wenn man Qualitätskriterien sehr eng fasst, schließt man natürlich umso mehr Leute aus. Wir können aber auch sagen, dass wir niemanden ausschließen wollen. Dann aber muss mehr Geld in den Topf.

Die Enquete-Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements 2002“ berichtete über Sachsen, eine Förderung in der Entwicklung von Strukturbildung zugunsten einer neuen Kultur des Engagements sei nicht

erkennbar. Um einen nachhaltigen Aufbau Engagement fördernder Infrastrukturen und deren Vernetzung zu ermöglichen, benannte sie konkrete Handlungsempfehlungen, nämlich Selbsthilfekontaktstellen, Seniorenbüros, Freiwilligenagenturen. Darauf ist die Staatsregierung bisher nicht eingegangen, weil sie sich nicht vorstellen kann, die damit verbundenen Folgekosten, nämlich Personalkosten, dann auch wirklich zu tragen. Da muss man einmal nachsehen. Entweder mehr Geld in den Topf – dann kann man sicher viel mehr fördern und braucht keine Anträge abzulehnen –; wenn man aber Anträge ablehnen muss, dann muss das auf der Grundlage von Qualitätskriterien geschehen.

Auch wenn Herr Krauß hier deutlich gemacht hat, dass die Bürgerstiftung „Wir für Sachsen“ das Geld viel günstiger auszahlen kann und die ganze Verwaltung viel günstiger ist, habe ich nirgendwo etwas Überzeugendes dazu gefunden. Ich meine – da stimme ich der Kritik, die die Diakonie dazu geäußert hat, zu –, je näher dran diese Fördermittelvergabe erfolgt, desto sicherer ist es, dass sie an die Stellen gelangt, an denen sie vor Ort gebraucht wird und den größten Effekt bringt. Deswegen denken wir, dass in diese Entscheidung zumindest die Regionalbeiräte viel mehr einbezogen werden müssen oder dass diese Entscheidungen doch wieder direkt vor Ort getroffen werden sollten.

Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN, der Linksfraktion und der FDP)

Herrn Krauß erteile ich noch einmal das Wort für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal auf einige Punkte, die wir jetzt in der Diskussion hatten, eingehen. Zuerst vielen Dank an die Vertreter der Fraktionen, dass das grundsätzliche Anliegen, das wir mit unserem Antrag verfolgen, hier im Hause von allen Fraktionen unterstützt wird.

Herr Pellmann wie auch andere Redner hatten das Thema Regionalbeiräte angesprochen. Wir haben mit diesen Regionalbeiräten die Verankerung vor Ort. Frau Herrmann hat ja auch im Großen und Ganzen bestätigt, dass man den Sachverstand, den es vor Ort gibt, einbezieht.

Jetzt muss man sich einmal vorstellen: Wenn wir sagen, ungefähr ein Regionalbeirat pro neuem Landkreis, sind wir bei zehn plus drei. Dann können wir sagen, pro Regionalbeirat, in dem Leute ehrenamtlich arbeiten und aus ganz verschiedenen Bereichen kommen – vom Sport, von der Diakonie, von anderen Wohlfahrtsverbänden usw. –, müssten pro Sitzung 2 000 Anträge bearbeitet werden. Können wir von denen erwarten, dass sie 2 000 Anträge durchlesen, begutachten, vor Ort fahren und vielleicht noch nachschauen, ob das auch so ist, was die Ehrenamtlichen angeben? Das geht nicht, und das wollen wir auch nicht. Wir wollen ein unbürokratisches Verfahren haben.

Die Vorschläge, die jetzt auch von den GRÜNEN kamen, führen auf eine übermäßige Bürokratisierung hinaus. So ein bürokratisches Monstrum wollen wir nicht aufbauen, wenn man dann sieht, dass wir 40 Euro pro Monat auszahlen. Wir können nicht in jeden Antrag hundertprozentig hineinschauen und zu jedem hinfahren und nachsehen, was er dort macht. Dann würde kein Verein mehr das Geld beantragen. Wenn wir all die Dinge, die Sie jetzt gefordert haben, aufnehmen würden, wäre das wieder ein 20-seitiges Antragsformular.

(Elke Herrmann, GRÜNE, steht am Mikrofon.)

Frau Herrmann, ich sage jetzt noch einmal einen Satz dazu, und dann können Sie Ihre Frage stellen, weil das auch an Ihre Adresse geht.

Zu den Qualitätskriterien. Es ist richtig, dass man auch die Qualität der Arbeit einbezieht. Nur, wenn wir jeden Antrag darauf prüfen würden, müssten wir mindestens genauso viel Geld, wie wir auszahlen, dafür ausgeben, dass wir nach diesen Qualitätskriterien prüfen. Wir haben Leitlinien festgelegt, wie die Arbeit ausgestaltet werden soll. Aber wenn wir Ihre Kriterien noch ins Antragsformular aufnehmen – Sie haben Weiterbildung, Vernetzung und andere Punkte genannt –, dann haben wir ein bürokratisches Monstrum, und das wollen wir nicht.

(Beifall bei der CDU)

Gestatten Sie jetzt eine Zwischenfrage?

Herr Krauß, ich möchte zu den ersten Fragen sprechen. Sie haben gesagt, wenn die Bearbeitung der Anträge wieder vor Ort geschehen würde, würden wir ein bürokratisches Monstrum erhalten. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass es erstens früher viel näher war – da haben wir auch nicht davon gesprochen, dass wir ein bürokratisches Monstrum haben –, und dass sich zweitens der Effekt einstellen würde, dass die Aktivitäten vor Ort bekannt sind, sodass es nicht so ist, dass man zu jedem hinfahren und nachsehen muss, was dieser macht; denn ich gehe davon aus, dass, wenn ein Verein vor Ort agiert, es sehr wohl bekannt ist, was dieser macht und was er für Weiterbildung anbietet, weil das ja zur kommunalen Arbeit dazugehört.

Dazu möchte ich Folgendes sagen. Nehmen wir einmal das Zwickauer Land. Weiß denn die Sachbearbeiterin im Zwickauer Land, was der Sportverein Mülsen in der Jugendarbeit macht und was der Kaninchenzüchterverein in Wilkau-Haßlau für Projekte im Bereich der Weiterbildung anbietet? Das kann man dort nicht wissen. Ich darf Sie einmal daran erinnern, dass die Landkreise gesagt hatten: Wir wollen Geld von euch sehen, wenn wir diese Arbeit weitermachen sollen. Wir haben gesagt, dass wir dieses Geld lieber den ehrenamtlich Engagierten geben wollen, anstatt es in die Bürokratie in den Landratsämtern zu stecken. Diese Entscheidung war richtig.

(Beifall bei der CDU)

Zum Thema „Aktion 55“. Herr Pellmann hatte darauf hingewiesen: Die Zahlen kann man in dem Bericht der Staatsregierung einsehen. Es waren keine 15 Millionen DM, die Sie für das Jahr 2000 angenommen hatten, sondern es waren 6,1 Millionen Euro, wenn man es umrechnet. Das heißt, es ist ein höherer Betrag, den wir heute für diesen Bereich ausgeben.

(Dr. Dietmar Pellmann, Linksfraktion, steht am Mikrofon.)

Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

Probieren wir es einmal.

Schönen Dank. – Lieber Herr Krauß, ich bezog mich auf den Beginn der „Aktion 55“. Da sind wir damals – deswegen frage ich, ob Sie nachschauen könnten, weil Sie ja nicht dabei waren – mit 15 Millionen DM eingestiegen. Wenn ich das umrechne, ist es mehr als das, was gegenwärtig, in diesem Jahr ausgegeben wird. Dabei habe ich noch nicht einmal die Preissteigerungsrate berücksichtigt.

Sie haben vorhin gesagt – wenn ich mich richtig entsinne, Herr Pellmann –, dass wir nur Zahlen von 2003 und 2004 hätten. Das kann man so nicht sagen, weil der Bericht der Staatsregierung bis zum Jahr 2000 zurückgeht. Bis dorthin können wir es nachvollziehen. Dort waren es diese 6,1 Millionen Euro, und das sollte man entsprechend richtigstellen.

Zu Herrn Petzold ganz kurz. Hier gilt der alte Satz: Lesen bildet. Hätten Sie die Stellungnahme der Staatsregierung gelesen, wäre Ihnen vielleicht manches aufgegangen. Wenn Sie zum Beispiel sagen, es ist nicht klar, in welchen Bereichen die Ehrenamtsförderung einsetzt – genau das kann man auf Seite 6 lesen. Ich will einmal die zwei Schwerpunkte nennen: Alten- und Behindertenhilfe 22 % und das Engagement für Kinder und Jugendliche 17,66 %. Das sind die nachlesbaren Schwerpunkte.

Auch die Gefahr, dass das Engagement bei jungen Leuten zurückgeht, ist unbegründet. Die Bundesregierung hat eine Umfrage in Auftrag gegeben, bei der 15 000 Menschen befragt worden sind. Bei dieser Befragung kam heraus, dass vor allem bei jungen Leuten das ehrenamtliche Engagement deutlich gestiegen ist. Das ist eine sehr gute Entwicklung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Gibt es noch weiteren Diskussionsbedarf von den anderen Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann haben Sie, Frau Staatsministerin Orosz, die Gelegenheit zu sprechen; bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt den schönen Satz des ehemaligen Verfassungsrichters Ernst-Wolfgang Böckenförde, wonach der Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht schaffen kann.

Das ehrenamtliche Engagement ist eine solche Voraussetzung. Bürgerschaftliches Engagement kann nicht staatlich verordnet werden; die Initiative, die Kreativität und die Einsatzbereitschaft der ehrenamtlich Engagierten sind unverfügbar, aber gleichzeitig für unser Gemeinwesen unersetzlich.

Was der Staat tun kann, meine Damen und Herren, ist, dieses bürgerschaftliche Engagement zu befördern und zu unterstützen. Ich glaube, es ist allen Mitgliedern hier im Hohen Hause mit der vorliegenden Stellungnahme ganz deutlich offeriert worden, mit welchen vielfältigen Maßnahmen nicht nur mein Haus, sondern die Staatsregierung insgesamt hervorragende Rahmenbedingungen für das Ehrenamt in Sachsen schafft.

Es besteht auch Einigkeit darüber – die einzelnen Redebeiträge haben es gezeigt –, dass diese Initiativen in Sachsen nach wie vor einzigartig in Deutschland sind und dass wir sehr wohl dabei sind, diese Dinge nicht zu minimieren, sondern an den Stellen, an denen es offensichtliche Defizite gibt, weiter auszubreiten.

Ich darf noch auf den einen oder anderen Beitrag meiner Vorredner eingehen und darauf verweisen, Frau Schütz, dass es nicht nur darum geht, dass wir über die ehrenamtlich Engagierten in Sachsen reden, die laut Anträgen nachvollziehbar sind – nämlich die eben genannten 20 000 –; sondern wir wissen sehr wohl, dass sich darüber hinaus noch Tausende in Sachsen ehrenamtlich engagieren – sei es in der Nachbarschaftshilfe, sei es in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen oder auch bei anderen Vereinen und Institutionen, die keinen Antrag auf Förderung gestellt haben, sondern bei denen es selbstverständlich ist, dass man Hilfe gibt, wo man helfen kann. Viele von diesen Bürgerinnen und Bürgern sind auch sehr dankbar, dass sie selbst von dieser Nachbarschaftshilfe, von diesem Engagement profitieren, so nach dem Motto: Die Freude, die ich anderen gebe, kehrt ins eigene Herz zurück. Auch denen möchte ich von dieser Stelle aus ganz, ganz herzlich Dank sagen.

Zum anderen, meine Damen und Herren, liegt uns sehr viel daran, dass wir mit einer umfänglichen Öffentlichkeitsarbeit weiterhin deutlich machen, dass wir in Sachsen auf das bürgerschaftliche Engagement angewiesen sind und dass es einfach zu unserer Gesellschaft gehört, dass der Einzelne nicht nur für sich, sondern auch dort, wo es erforderlich und möglich ist, Verantwortung für den Nächsten übernimmt.

Es ist schon angedeutet worden: Wir versuchen das nicht nur mit der Dienstaufwands- oder der Aufwandsentschädigung, die wir über die Richtlinie „Wir für Sachsen“ ausreichen, sondern wir versuchen es vor allen Dingen über Veranstaltungen, die durch den Freistaat, aber auch sehr vielfältig in den Kommunen organisiert werden.

Inzwischen gehört es zum guten Ton, dass jeder Bürgermeister – ob in einer kleinen Gemeinde oder in der Stadt – oder der Landrat, sei es zum Silvesterempfang oder zu anderen Gelegenheiten, den Ehrenamtlichen vor Ort dankt. Genau das ist der Punkt: Es kann nur und muss eine gemeinsame Zusammenarbeit geben.

Frau Herrmann, zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen: Es muss auch in der Kommune eine entsprechende Verantwortung zur Organisation und Unterstützung des Ehrenamtes geben. So verstehe ich die selbstständigen und eben nicht durch die Staatsregierung vorgeschriebenen Gremien, die sich aus dem Ehrenamt und der Vergabe nach der Richtlinie „Wir für Sachsen“ zusammensetzen. Das funktioniert in ganz Sachsen. Es gab in der Vergangenheit lediglich Kritik aus dem sehr abgrenzbaren Raum Westsachsen. Dort haben vielfältige Gespräche dazu geführt, dass man sich jetzt einig ist und erkannt hat, dass ein Wollen der Leute vor Ort unerlässlich ist, wenn es funktionieren soll. Ich bin der großen Hoffnung, dass die Defizite an Informationen und die Unstimmigkeiten vor Ort ausgeräumt worden sind.

Meine Damen und Herren! Die Bürgerstiftung ist ein guter Ort für die Vergabe der Mittel. Wir haben durch Zentralisation erreicht, dass wir – wie es Herr Krauß schon angesprochen hat – Mittel in Größenordnungen einsparen. Ich möchte noch einmal darauf verweisen, dass es nicht unsere Auffassung war, die Arbeit von den Kommunen zu zentralisieren, sondern dass die Kommunen deutlich gesagt haben, wir können es aufgrund der personellen Situation so wie bisher nicht mehr leisten – es sei denn, es gibt eine entsprechende Personalförderung des Freistaates. Hier noch einmal der Hinweis: Es wäre um ein Vielfaches mehr als das, was wir jetzt an die Bürgerstiftung zahlen.

Zum anderen ist die Bürgerstiftung, wie ihr Name schon sagt, ein Vertreter des bürgerschaftlichen Engagements, also involviert in die Themen, die hier zu verantworten sind.

Die Frage nach der neuen Richtlinie, Herr Dr. Pellmann, kann ich beantworten: Auf der Kabinettssitzung am 2. Oktober wird diese überarbeitete Richtlinie vorgetragen und ich gehe davon aus, dass sie das Kabinett passieren wird, und sie wird, wie es ansonsten üblich ist, anschließend veröffentlicht und damit auch in Kraft treten.

Wir haben bei dieser Richtlinie viele kritische Hinweise der Betroffenen ausgewertet. Wir haben versucht, Erleichterungen und ein Stück weit Bürokratieabbau in diese neue Richtlinie einzubauen, und ich bin froher Hoffnung,