Protocol of the Session on July 5, 2007

Die politischen Aktivitäten der Staatsregierung wurden darüber hinaus auch in der Presse dargestellt. Die Position der Staatsregierung zu der geplanten Überleitung wurde in einem Gespräch zwischen dem tschechischen Umweltminister und mir am 14. Juni 2007 erörtert; mit der tschechischen Seite erfolgen in diesem Zusammenhang auch Verhandlungen im Rahmen der DeutschTschechischen Grenzgewässerkommission.

Zu Frage 2: Der Bau einer Fernwasserleitung bedarf bereits nach geltender Rechtslage einer Genehmigung nach § 65 Sächsisches Wassergesetz in Verbindung mit § 20 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz. Im Rahmen dessen ist möglicherweise eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens sind unter anderem auch die Voraussetzungen des § 59 Sächsisches Wassergesetz für die Zulässigkeit einer nicht ortsnahen Wasserversorgung zu prüfen. Zuständig für diese Genehmigung ist das Regierungspräsidium Chemnitz. Im Übrigen kann einem künftigen Genehmigungsverfahren seitens der Staatsregierung nicht vorgegriffen werden.

Zu der Frage, ob und wie die Regelung des § 59 Sächsisches Wassergesetz konkretisiert werden kann, hat die Staatsregierung im oben genannten Bericht zu dem Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD ausführlich Stellung genommen.

Gut, ich bedanke mich.

Bitte schön.

Somit kommen wir zur Frage der Abg. Bonk; Frage Nr. 10.

Frau Präsidentin! Ich habe eine Frage zu folgendem Thema: Aktuelle Pläne zur Videoüberwachung in der Dresdner Neustadt?

Entgegen der Ankündigung des Innenministers sind in der Dresdner Neustadt bislang keine Videokameras angebracht worden; es fanden sich offensichtlich auch im Kreis von „Haus und Grund“ keine Hausbesitzer, die die Kameras an ihrer Fassade anbringen lassen wollten. Jüngsten Zeitungsmeldungen zufolge sollen von der Polizei acht neue Standorte für Kameras gefunden worden sein.

Ich frage die Staatsregierung: Trifft es zu, dass acht neue Standorte gefunden sein sollen, welche sind das und mit welcher Begründung sollen die Kameras wann installiert werden bzw. – der zweite Teil der Frage –: Wie sind die aktuellen Pläne des Innenministers in Bezug auf Videoüberwachung in der Dresdner Neustadt?

Herr Staatsminister Dr. Buttolo, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei Vorliegen eines Kriminalitätsschwerpunktes sind die Voraussetzungen für die Erhebung von Daten mittels Videoüberwachung gemäß § 38 Abs. 2 Sächsisches Polizeigesetz gegeben. Das Gebiet um die „Scheune“ in der Alaunstraße ist ein solcher Kriminalitätsschwerpunkt; in diesem Punkt bin ich mir mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten einig.

Die Videoüberwachung soll als wesentliche Schwerpunktmaßnahme zur Verhinderung von Störungen der

öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Umfeld des Kulturzentrums „Scheune“ eingesetzt werden. Die Polizeidirektion Dresden wird die Videoüberwachung einsetzen zur frühzeitigen Aufklärung von Gefahrenlagen bzw. sich anbahnenden Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, zur Feststellung von Störungen und Straftätern zur Unterstützung der eingesetzten Polizeikräfte beim Erkennen und bei der Unterbindung von Störungen als beweiskräftige Dokumentation von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zur Prävention und damit zur Verhinderung von Gefahrenlagen.

Die Videoüberwachung wird anlassbezogen zu Zeiten, in denen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung festgestellt bzw. erwartet werden, eingesetzt.

Nun zu den Standorten. Es trifft nicht zu, dass acht neue Kamerastandorte gefunden worden seien. Die Polizeidirektion Dresden beabsichtigt, jeweils eine Kamera an insgesamt vier Standorten zur Beobachtung des Kriminalitätsschwerpunktes zu ermitteln. Hierzu erfolgen zwischenzeitlich Gespräche mit insgesamt sechs Eigentümern von Häusern in der Alaunstraße, der Katharinenstraße und der Louisenstraße.

Trotz allen Verständnisses der Eigentümer und deren Mieter erteilte bislang nur ein Eigentümer für sein Haus in der Alaunstraße seine Zustimmung. Die Vorbereitungen zur Installation einer Videokamera befinden sich derzeit in der heißen Phase; die Rückantwort eines weiteren Hausbesitzers steht noch aus.

Die Polizeidirektion Dresden sucht nunmehr nach möglichen Alternativorten. Aus datenschutzrechtlichen Bedenken wird nur mit Straßennamen argumentiert und nicht konkret mit Hausnummern; es wäre ansonsten das Ziehen eines Rückschlusses auf den Hausbesitzer möglich. – Das sind meine Antworten.

Darf ich eine Rückfrage stellen, und zwar zum Hintergrund. Wir haben ja sicher verschiedene Meinungen; aber bei den geplanten Standorten bzw. dem einen, der zugesagt ist, handelt es sich dabei um stationäre, dauerhafte Überwachung oder um mobile, vorübergehende?

Wir möchten feste Standorte, aber kein ständiges Betreiben der Kameras, sondern nur in bestimmten Situationen, und dann ein Aufzeichnen.

Ein zweiter Teil: Wie ist Ihr Zeitplan für die Installation?

Das ist eine Angelegenheit, die die PD Dresden selbst zu realisieren hat.

Dann danke ich Ihnen.

Frau GüntherSchmidt, Sie können Ihre nächste Frage stellen; Frage Nr. 18.

Meine Frage bezieht sich auf die Sperrung des Grenzübergangs Zinnwald für Lkw.

Im Dezember 2006 wurde im Rahmen eines Verkehrsversuches die Bundesstraße 170 für schwere Lkw gesperrt. Dieser Versuch läuft Ende 2007 aus. Mit Bekanntgabe der Sperrung wurde auf das Ziel der völkerrechtlichen Vereinbarung zur Sperrung des Grenzüberganges verwiesen.

Meine Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie ist der Arbeitsstand der Vereinbarung der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik zur Sperrung des Grenzübergangs Zinnwald für Lkw?

2. Welche Aktivitäten hat die Staatsregierung zur Förderung des Prozesses unternommen?

Herr Staatsminister Jurk, bitte.

Sehr geehrte Frau Abg. Günther-Schmidt! Zu Frage 1 möchte ich wie folgt Stellung nehmen. Die von der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik abgeschlossene Vereinbarung über die Änderung des Nutzungsumfangs am Grenzübergang Altenberg–Cinovec ist am 13. Juni 2007 in Kraft getreten. An diesem Tag ist die Antwortnote der Regierung der Tschechischen Republik auf die Einladungsnote der Regierung der Bundesrepublik Deutschland vom 4. Mai 2007, mit der die Änderung des Nutzungsumfangs vorgeschlagen wurde, bei der Deutschen Botschaft in Prag eingegangen.

Damit ist die Nutzung des Grenzüberganges Altenberg– Cinovec ab dem 13. Juni 2007 für Krafträder, Pkw, Omnibusse und Lkw bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht beschränkt. Lkws mit einem höheren Gesamtgewicht als 7,5 Tonnen dürfen den Grenzübergang benutzen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland in den Landkreisen Weißeritzkreis, Freiberg und Sächsische Schweiz und in der Tschechischen Republik in den Gemeinden Most, Teplice, Ústí nad Labem und Bílina zugelassen sind.

Zu Ihrer zweiten Frage. Zunächst möchte ich daran erinnern, dass die jetzt in Kraft getretene Nutzungsbeschränkung am Grenzübergang Altenberg–Cinovec ganz wesentlich auf die Ergebnisse der Sondersitzung der deutsch-tschechischen Expertenkommission am 14. November 2006 zurückzuführen ist. Diese Sondersitzung fand auf meine Initiative hin statt, nachdem sich abzeichnete, dass zum Jahresende 2006 die Autobahn A 17 mit dem neuen Grenzübergang Breitenau für den Verkehr freigegeben werden kann. Für uns war immer klar, dass ab diesem Zeitpunkt die Bundesstraße B 170 vom Schwerlastverkehr entlastet werden muss. Wir sind deshalb dankbar, dass die tschechische Seite unserem Vorschlag einer Tonnagebegrenzung von 7,5 Tonnen auf der B 170 mit Ausnahmen für den örtlichen Lkw-Verkehr sofort zugestimmt hat.

Die schnelle Einigung in der Sache bedurfte jedoch der rechtsförmigen Umsetzung. Hierzu musste die Anlage 1 des Abkommens vom 18. November 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über Grenzübergänge an der gemeinsamen Staatsgrenze geändert werden. Der Text für diese Änderung ist vom Bundesministerium des Innern in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit entworfen worden und wurde den fachlich zuständigen Ministerien der Tschechischen Republik vorgeschlagen. Erst nachdem auf der Fachebene eine Einigung über den Änderungstext erzielt wurde, konnte der diplomatische Notenwechsel eingeleitet werden. Dieser ist ausschließliche Angelegenheit des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland und des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Tschechischen Republik und wird über die Botschaften der beiden Staaten vollzogen. Auf den Ablauf und die Dauer des den völkerrechtlichen Gepflogenheiten entsprechenden Verfahrens hat die Sächsische Staatsregierung keinen Einfluss. Wir haben jedoch darauf hingewirkt, dass bis zum Inkrafttreten der Vereinbarung über die Nutzungsbeschränkung des Grenzübergangs Altenberg–Cinovec die Entlastung der B 170 vom Schwerlastverkehr durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen gesichert wird.

Danke schön. – Ich würde gern noch eine Nachfrage stellen.

Laut einer Nachricht in der „Sächsischen Zeitung“ – Sie haben Bezug darauf genommen – müssen die Lkw aus dem Grenzgebiet Weißeritzkreis, Sächsische Schweiz und Freiberg keine Genehmigung mehr haben. Nun ist vor Ort beobachtet worden, dass Fahrzeuge aus Belgien, den Niederlanden, Polen, Rumänien, Dänemark usw. die Bundesstraße befahren haben.

Meine Frage ist nun: Wurden diese Lkw an der Grenze abgewiesen? Wenn ja, welchen Weg haben sie als Alternative angestrebt und wie wird die Einhaltung der Regelung ansonsten kontrolliert?

Frau Günther-Schmidt, ich würde diesen Hinweisen gern nachgehen wollen, weil sie mir nicht bekannt sind, und danach schriftlich antworten.

Danke schön.

Die nächste Frage stellt Frau Abg. Roth; Frage Nr. 17.

Frau Präsidentin! Ich möchte nach der Rückzahlung von Fördermitteln zum Schulhausbau fragen.

Die Karl-Marx-Schule in Plauen wird nach kompletter Rekonstruktion zum 01.09.2007 wieder den Betrieb als Grundschule aufnehmen. Sie ist im Grunde vierzügig ausgelegt, davon sind zwei Klassen dem MontessoriBildungsgang vorbehalten.

Da die Schule traditionell einen sehr guten Ruf hat und die Fußballschule des VFC-Plauen ist, ist die Zahl der Anmeldungen entsprechend hoch und überschreitet damit die Vierzügigkeit. Es wäre möglich, ein in der Nähe gelegenes, zurzeit als Außenstelle anderer Schulen genutztes Gebäude mitzunutzen, eventuell auch für Ganztagsangebote.

Ich frage also die Staatsregierung: Würde eine Rückzahlung von Fördermitteln angedroht oder wirksam, wenn statt der bisher festgelegten vier im kommenden und eventuell den nächsten Schuljahren fünf Klassen in der Karl-Marx-Grundschule eingeschult würden?

Es antwortet Staatsminister Flath.

Frau Präsidentin! Werte Frau Abgeordnete! Zu Ihrer Frage: Eine Rückzahlung von Fördermitteln ist zu prüfen, wenn das geförderte Gebäude innerhalb der Zweckbindungsfrist nicht mehr oder nur noch zu einem geringen Teil zweckentsprechend genutzt wird. Dies ist hier nicht der Fall. Die Fördermittel wurden für eine Schule bewilligt, für eine Grundschule, und das Gebäude soll nach wie vor als Grundschule genutzt werden. Deshalb droht auch keine Rückzahlung von Fördermitteln.

Lassen Sie mich noch hinzufügen, dass die Fördermittel gewährt wurden, obwohl die Schule den Namen „Karl Marx“ trägt. – Danke schön.

Darf ich Sie trotzdem noch einmal ganz konkret fragen? Sie wissen, Sprache ist manchmal missverständlich. Führt die Aufstockung der Anzahl der Klassen zu einer Förderschädlichkeit? Oder anders gefragt: Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Aufstockung der Zahl der Klassen nicht zu einer Förderschädlichkeit führt, wenn statt vier Klassen fünf Klassen eingeschult würden?

Das ist für mich überhaupt nicht erkennbar, weil ich ja nicht zurückfragen kann. Ich würde ansonsten, wenn ich es könnte, zurückfragen, wie Sie darauf kommen. Aber das können wir später fortsetzen.

Ich sage es Ihnen gleich.

Okay.