Protocol of the Session on July 5, 2007

Ich danke Ihnen zunächst für die Antwort. Sie haben mich damit erfreut.

Es gibt auch erfreuliche Momente in diesem Haus.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen gleich zu noch einem erfreulichen Moment: Der Tagesordnungspunkt Fragestunde ist abgearbeitet.

Schriftliche Beantwortung weiterer Fragen

Einsatz von Bürger- und Rufbussen im Freistaat Sachsen (Frage Nr. 5)

Bedingt durch den demografischen Wandel – sinkende Schülerzahlen, disperse Siedlungsstrukturen, Abnahme der Bevölkerungsdichte im ländlichen Raum –, verringern die Verkehrsunternehmen des Öffentlichen PersonenNahverkehrs (ÖPNV) ihre Angebote. Um dennoch Mobilität und Verkehrsanbindung im ländlichen Raum zu gewährleisten, setzen einige Bundesländer auf die Installation von Bürgerbussystemen. Fahrgäste können circa 30 Minuten vor Abfahrt ihren Fahrtwunsch mit Zeit und Ziel in einer Datenzentrale anmelden. Im Jahr 2005 existierten in der Bundesrepublik insgesamt 90 Bürgerbussysteme, davon allein 60 in Nordrhein-Westfalen.

Fragen an die Staatsregierung:

1. In welchem Umfang und an welchen Standorten werden gegenwärtig im Freistaat Sachsen Bürger- und Rufbusse eingesetzt, und welche Erfahrungen hinsichtlich der Annahme durch die Bevölkerung und des Auslastungsgrades der Busse konnten bisher festgestellt werden?

2. Inwieweit kann seitens der Staatsregierung sichergestellt werden, dass durch den Einsatz von Bürger- und Rufbussen im Freistaat Sachsen in den betreffenden Regionen keine Konkurrenzsituation für private Taxiunternehmen entsteht?

Ich möchte die beiden inhaltlich miteinander verbundenen Fragen in einem Block beantworten.

Gemäß den Zielstellungen des Sächsischen ÖPNVGesetzes soll der ÖPNV – ich zitiere –: „im Interesse des Umweltschutzes, der Verkehrssicherheit, der Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur sowie der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen im gesamten Freistaat Sachsen zur Verfügung stehen. Die Bedienung mit öffentlichen Verkehrsmitteln soll auf die Bedürfnisse der Bevölkerung ausgerichtet werden und den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit berücksichtigen“.

Mit der Vorgabe werden die ÖPNV-Aufgabenträger im Freistaat Sachsen, also die kreisfreien Städte und Landkreise, aufgefordert, Bedienkonzepte zu entwickeln bzw. Bedienformen anzubieten, die die Mobilität der Bevölkerung sichern. Dies gilt insbesondere auch für den ländlichen Raum und zu den unterschiedlichsten Tageszeiten. Es dürfte sich von selbst verstehen, dass die ÖPNVAngebote bezahlbar sein müssen – bezahlbar für die öffentliche Hand, aber auch für den potenziellen Fahrgast.

Erfahrungen in Sachsen und anderen Bundesländern belegen, dass sich für den ÖPNV im ländlichen Raum besonders flexible Bedienformen, wie beispielsweise Anruflinienbus, Rufbus, Anrufsammeltaxi, Linientaxi oder Bürgerbus, eignen.

Diese Bedienformen – auch alternative Bedienmodelle genannt – bieten bei der Anwendung im ländlichen Raum große Potenziale zur Kosteneinsparung gegenüber dem traditionellen ÖPNV beispielsweise mit Standard- oder Gelenkbussen. Mit diesen alternativen Bedienmodellen ist eine bessere Anpassung der Fahrzeuganzahl und der Fahrtenhäufigkeit an den tatsächlichen Bedarf möglich. Der Rahmen der Daseinsvorsorge, eine Zielstellung des Sächsischen ÖPNV-Gesetzes, kann eingehalten werden. Die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger ist gesichert.

Eine umfassende Statistik zur Anwendung von alternativen Bedienformen wird nicht geführt und liegt daher auch der Staatsregierung nicht vor.

Entsprechend mir vorliegenden Informationen wird im Freistaat Sachsen das Bürgerbussystem noch nicht angewendet. Dieses System, welches überwiegend auf privater Initiative beruht und durch Bürgervereine organisiert wird, ist besonders in Nordrhein-Westfalen anzutreffen. In den neuen Bundesländern sind der Bürgerbus Gransee und die Bürgerbahn Südbrandenburg bekannt.

Im Freistaat Sachsen werden heute jedoch bereits verschiedene Formen des Rufbusses angewendet. In folgenden Regionen bzw. Orten Sachsens wird das Rufbussystem in unterschiedlichsten Varianten und zu unterschiedlichsten Zeiten angewendet:

Verkehrsverbund Oberelbe:

Anruflinienbus in der Region um Meißen (acht Linien)

Anruflinienbus in Riesa (eine Linie)

Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien:

Anruflinienbus in der Region um Zittau (zwei Linien)

Rufbus in der Region um Löbau (drei Linien)

Anruflinienbus in der Region um Görlitz (vier Linien)

Rufbus in Görlitz (drei Linien)

Anruflinienbus und Rufbus in der Region um Bautzen (15 Linien)

Verkehrsverbund Vogtland:

Anruflinienbus in Schöneck und um Reichenbach (vier Linien)

Verkehrsverbund Mittelsachsen:

Anruflinienbus in der Region Marienberg (vier Linien)

Anruflinienbus in Johanngeorgenstadt (eine Linie)

Mitteldeutscher Verkehrsverbund:

Rufbus im Raum Eilenburg (eine Linie)

Anruflinienbus im Leipziger Land (eine Linie)

Anruflinienbus in Delitzsch (eine Linie)

Anruflinienbus Torgau–Bad Düben (eine Linie)

Es ist festzustellen, dass das Bediensystem Anruf- bzw. Rufbus immer mehr an Interesse und somit auch an Bedeutung bei den Fahrgästen gewinnt. Insgesamt werden diese Bedienformen nach vorliegenden Informationen im Freistaat Sachsen auf über 49 Buslinien mit steigender Tendenz angeboten.

Bei den Rufbusmodellen ist verstärkt festzustellen, dass die Nachfrage bei Systemen ohne festen Fahrplan, aber mit konkreter Haltestellenzuordnung größer ist als bei Systemen mit fester Fahrplanvorgabe. Grundsätzlich bin ich mir sicher, dass in naher Zukunft vor Ort weitere Erfahrungen und Erkenntnisse gewonnen werden, um diese kundenfreundliche wie auch kostengünstige Bedienform weiterzuentwickeln.

Neben dem Rufbussystem findet das Anruflinien- bzw. Anrufsammeltaxi besonders in den Städten als Ersatz von Stadtbuslinien und teilweise auch von Straßenbahnlinien verbreitet Anwendung. Zu nennen sind hier Dresden mit den Dresdner Verkehrsbetrieben, Plauen mit der Plauener Straßenbahn oder Chemnitz mit der Chemnitzer Verkehrs AG.

Ganz wichtig beim Aufbau der flexiblen Bedienform – und damit schließt sich der Kreis zur Frage 2 – ist es, dass vor Ort eine Abstimmung mit allen Beteiligten, so auch mit dem örtlichen Taxigewerbe, erfolgt. Nur so können Konkurrenzsituationen von Beginn an ausgeschlossen werden. Nur durch ein Miteinander von Verkehrsgesellschaften und Taxiunternehmen kann die Mobilität im ländlichen Raum und zu verkehrsnachfrageschwachen Zeiten gesichert werden.

Annahme von Strafanzeigen per Weltnetz durch Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften im Freistaat Sachsen (Frage Nr. 6)

Nach Untersuchungen des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) besteht bisher in zehn Bundesländern die Möglichkeit, Strafanzeigen auch per Weltnetz an Polizeibehörden oder Staatsanwaltschaften zu senden. Allein im Bundesland Nordrhein-Westfalen sind seit März 2004 mehr als 60 000 Strafanzeigen auf elektronischem Weg eingegangen. Im Freistaat Sachsen ist dies bisher noch nicht möglich.

Fragen an die Staatsregierung:

1. In welchem Umfang gibt es seitens der Staatsregierungen konkrete Überlegungen, zukünftig auch im Freistaat Sachsen die Möglichkeit zu schaffen, Strafanzeigen auch per Weltnetz an Polizeibehörden oder Staatsanwaltschaften einzusenden, und welches Kostenvolumen ist dafür veranschlagt?

2. Welche Maßnahmen erachtet die Staatsregierung als notwendig, um bei der Bearbeitung von per Weltnetz übermittelten Strafanzeigen Datenschutz und Datensicherheit vollumfänglich zu gewährleisten?

Zu Frage 1: Derzeit wird zur Notwendigkeit, zu den Voraus

setzungen und zu möglichen Verfahrensweisen einer online-gestützten Erstattung von Strafanzeigen in Sachsen ein Fachkonzept erstellt.

Gegenstand dieser Untersuchung ist auch die Berücksichtigung der Erfahrungswerte anderer Bundesländer; ferner wird ein gemeinsames Vorgehen mit anderen Bundesländern geprüft. Aussagen zur technischen Umsetzung einer derartigen „Online“-Wache“ oder zum möglichen Kostenvolumen sind gegenwärtig nicht möglich, da sie von den Ergebnissen des Fachkonzeptes bestimmt werden.

Zu Frage 2: Nach dem Stand der Technik sind die Maßnahmen zu treffen, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität, Revisionsfähigkeit und Transparenz der Verarbeitung gewährleisten. Bei der elektronischen Übermittlung der Daten über das Internet ist insbesondere sicherzustellen, dass Unbefugte keine Möglichkeit haben, Kenntnis der Daten zu erlangen. Die im Einzelnen erforderlichen Maßnahmen hängen in wesentlichem Maße vom eingesetzten Verfahren ab. Diese müssen in einem Sicherheitskonzept verbindlich festgelegt werden.

Verkauf von Rohwasser aus sächsischen Talsperren (Frage Nr. 13)