Ja, ich werde die Aspekte in den HFA einbringen und wir werden dort gemeinsam darüber diskutieren und einen gemeinsamen Weg finden, wie wir die Dinge angehen. Natürlich.
Ich möchte noch einmal nachfragen, weil das eine sehr wichtige Frage ist – auch für das Abstimmungsverhalten meiner Fraktion: Ist der Verkauf der Geschäftsanteile des Freistaates von einer Entscheidung des Parlamentes oder eines Parlamentsausschusses abhängig?
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich schlage Ihnen vor, dass wir artikelweise vorgehen. Aufgerufen ist das Gesetz zur Umwandlung der Landesbank Sachsen Girozentrale in eine Aktiengesellschaft und zur Änderung anderer Gesetze. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 4/8788 und des dazugehörigen Austauschblattes ab.
Ich beginne mit der Überschrift. Wer ihr seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer Reihe von Gegenstimmen wurde der Überschrift dennoch mit Mehrheit zugestimmt.
Ich rufe auf Artikel 1 Gesetz zur Umwandlung der Landesbank Sachsen Girozentrale in eine Aktiengesellschaft. Hierzu liegen mir zwei Änderungsanträge vor. Ich rufe die Drucksache 4/9293 auf – es ist die Nr. 1 des Änderungsantrages der Fraktion der GRÜNEN – und bitte, wenn gewünscht, um Einbringung. – Frau Abg. Hermenau.
Wir haben darüber gesprochen, dass die Frage der Satzung entscheidend ist, und ich teile Ihre Auffassung eben nicht, Herr Finanzminister. Wir werden nicht wirklich in der Lage sein, die wesentlichen Punkte zu beschließen. Deshalb haben wir gesagt, wir wollen, dass die Satzung vom Parlament beschlossen wird und wesentliche Punkte hineingeschrieben werden. Was Sie vonseiten des Finanzministeriums vorgelegt haben, war nur eine Musterschablone für eine eventuelle Satzung, und es stand nichts Konkretes darin, das wissen Sie auch. Sie wollten den anderen ja nicht vorgreifen.
Aber vor diesem Hintergrund sage ich: Die Satzung brauchen wir für einen inneren Aufbau der Bank, Unternehmensgegenstand, Risikolage, Zustimmung bei großen Geschäftsvolumina, Prüfrecht des Landesrechnungshofes, Auskunftsrecht der Aktionäre und Bildung von Beiräten. All das muss da hinein. Deshalb haben wir diesen Änderungsantrag gestellt.
Genau wie in unserem Finanzausschuss sowie im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss möchten wir diesen Antrag ablehnen. Ich begründe dies auch noch einmal zusätzlich zu meiner Rede: Fundament für einen guten Start unserer Sachsen LB ist eine von den Anteilseignern beschlossene Satzung. Das ist der rechtssichere Weg – ohne kommunale und verfassungsrechtliche Bedenken. Die kommunalen Anteilseigner warnen uns ausdrücklich vor einem Verstoß
gegen Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz, und wir wollen uns nicht schon zu Beginn vor Gericht mit unseren kommunalen Partnern herumschlagen. Deshalb: Ablehnung dieses Antrages.
Meine Damen und Herren, im Haushaltsausschuss hatten wir uns der Stimme enthalten, da nicht ganz klar war, welche Satzung zur Grundlage genommen werden soll. Jetzt aber werden wir aufgrund der Möglichkeit, die wir durch diesen Änderungsantrag bekommen, nochmals über die satzungsrelevanten Themen zu sprechen, diesem Änderungsantrag auf jeden Fall zustimmen.
Ich will noch etwas klar herausstellen, was auch im Haushaltsausschuss gesagt wurde: Der Freistaat Sachsen verfügt unmittelbar über 37 % und mittelbar noch über 13 %. Das heißt, wir haben über mittelbare und unmittelbare Beteiligung an dieser Bank mehr als die Hälfte der Anteile.
Ich lasse mir nicht von irgendwelchen Provinzfürsten – entschuldigen Sie, wenn ich das so böse sage – vorschreiben, dass wir als Freistaat bei einer mehrheitlich dem Freistaat gehörenden Bank nicht die Möglichkeit hätten, wenigstens die Gründungssatzung festzustellen.
Danach sind Änderungen seitens der Anteilseigner natürlich immer möglich, aber die Gründungssatzung und die grundlegenden Entscheidungen müssen vorher hier im Parlament festgestellt werden. Deshalb werden wir diesem Änderungsantrag auf jeden Fall zustimmen.
Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt über die Nr. 1 des Änderungsantrages der Fraktion der GRÜNEN abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Gibt es dazu Diskussionsbedarf? – Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer gibt dem Antrag seine Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte! – Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe die §§ 2 bis 7 auf. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist den §§ 2 bis 7 mehrheitlich zugestimmt worden.
Ich lasse jetzt über den gesamten Artikel 1 abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dagegen ist dem Artikel 1 mit Mehrheit zugestimmt worden.
Ich rufe Artikel 2 auf, Änderung des Gesetzes über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen wurde dem Artikel 2 mit Mehrheit zugestimmt.
Ich rufe Artikel 3 auf, Änderung des Sächsischen Justizgesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmenthaltungen und einer Reihe von Gegenstimmen wurde dem Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe Artikel 4 auf, Bekanntmachung. Wer gibt seine Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier gleiches Stimmverhalten. Dem Artikel 4 wurde mit Mehrheit zugestimmt.
Artikel 5, Inkrafttreten. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen wurde auch dem Artikel 5 mit Mehrheit zugestimmt.
Ich lasse jetzt über das gesamte Gesetz abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Anzahl von Stimmen dagegen wurde dem Entwurf mit Mehrheit zugestimmt.
Ich rufe jetzt die 3. Beratung auf, da es keine Änderungen gegeben hat. Ich stelle den Entwurf Gesetz zur Umwandlung der Landesbank Sachsen Girozentrale in eine Aktiengesellschaft und zur Änderung anderer Gesetze in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Wenige Stimmenthaltungen, eine Reihe von Stimmen dagegen. Damit ist der Entwurf als Gesetz mit Mehrheit beschlossen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe mich durchgängig der Stimme enthalten und möchte mein Abstimmungsverhalten wie folgt erklären: Ich habe in meiner Eigenschaft als stellvertretendes Mitglied der Anteilseignerversammlung der Sachsen-Finanzgruppe für diese Umwandlung gestimmt. Da der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden zurzeit gehindert ist, sein Amt wahrzunehmen, muss ich ihn in dieser Anteilseignerversammlung regelmäßig vertreten, was sonst nur in Ausnahmefällen erforderlich ist. Da ich in dieser Eigenschaft sozusagen als Vertreter der Landeshauptstadt
zugestimmt habe und hier nicht als gespaltene Persönlichkeit auftreten möchte, habe ich mich der Stimme enthalten. – Danke.
Frau Präsidentin, ich habe mich heute bei diesem Gesetzentwurf und dem nunmehr beschlossenen Gesetz der Stimme enthalten, und zwar durchgängig. Ich verweise auf meine 51 Fragen, die ich gestellt habe und die bisher überwiegend nicht oder nur unvollständig beantwortet worden sind, und ich verweise auf das heute in der „LVZ“ abgedruckte Interview, in dem ich noch einmal sachlich begründet habe, warum ich in dieser Situation nicht anders entscheiden kann.
Meine Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung des Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 50 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen.
Frau Präsidentin, diesen Antrag haben wir zur Kenntnis genommen. Meine Frage lautet nur, ob der Präsidentin dafür eine Begründung vorliegt, ob also dieser Antrag von den Antragstellern irgendwie begründet worden ist.