Diese Aufgabenteilung der Staatsregierung – das Parlament macht den Formalkram und die Regierung macht die Inhalte – ist eine Art von Demokratieverständnis, das nicht dem unseren entspricht. Auch der Verweis auf die Haushaltsordnung ist nicht ausreichend, weil es sehr wohl die Möglichkeit gibt, ohne Einbeziehung des Parlaments trotzdem aus zwingenden Gründen zu verkaufen.
Wenn man, wie von den Vorrednern der Koalition angekündigt, das Parlament einbeziehen möchte, dann ist es ja kein Problem und Sie können unserem heutigen Entschließungsantrag zustimmen, mit dem genau das beabsichtigt ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Unsere Fraktion hätte nichts Wesentliches gegen die Umwandlung der Sachsen LB in eine Aktiengesellschaft gehabt, wenn die Staatsregierung einen vernünftigen Gesetzentwurf dafür vorgelegt hätte.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird von uns Parlamentariern eingefordert, einen Blankoscheck auszustellen.
Auf der einen Seite sollen wir als Land die Übernahme von alten Garantieverpflichtungen zugunsten der Bank in Höhe von circa 1 Milliarde Euro übernehmen. Dem sollen wir zustimmen. Das sind Garantien, die der Freistaat noch aus früheren Zeiten hat, als man sozusagen die Landesbank günstiger refinanzieren wollte. Aber diese Garantien laufen noch bis zum Jahre 2015 und zum Teil sogar darüber hinaus. Herr Pecher und Herr Rößler, wissen Sie: Ich verzichte sofort auf die Mitsprache im Parlament in dieser Angelegenheit, das mache ich sofort, wenn ich nicht mit einem Cent dafür geradestehen muss, was zukünftige Garantien und Bürgschaften betrifft. Das ist doch der Punkt, über den wir hier streiten.
Ich fasse zusammen: Wir sollen Garantieverpflichtungen in Höhe von 1 Milliarde Euro abnicken, ohne zu wissen, worauf wir uns genau einlassen. Sie, Herr Pecher, haben es vorhin noch einmal bestätigt, dass wir nicht wissen, wohin die Reise geht. Herr Rößler erwies sich als Leichtmatrose im Segeln. Wir können doch nicht mit fremder Leute Geld – das sind Steuergelder nun einmal auch für dieses Parlament – für etwas bürgen, wenn wir nicht wissen, wohin die Reise geht. Ich empfinde das als Zumutung. Das geht einfach nicht.
Welche Landesbank wird nun künftig Anteile in welcher Höhe an der Sachsen LB erwerben? Wo wird der Schwerpunkt liegen? Sie wissen es nicht, Sie haben auch keinen Zeitdruck, darüber zu entscheiden. Herr Scheel hat recht,
wir könnten uns die Zeit nehmen, das gründlich zu besprechen. Wenn die Sachsen LB inzwischen eine so polierte Perle ist – dem könnte ich noch zustimmen –, dann haben wir erst recht keinen Zeitdruck, weil polierte Perlen im Bankensektor in Deutschland zurzeit selten sind. Aber wenn es eine polierte Perle ist, dann geht die auch immer, das ist überhaupt kein Problem. Dann müssen wir auch keine hohen Bürgschaften übernehmen.
Informationen zu möglichen Partnern der Sächsischen Landesbank beziehen wir als Parlamentarier dieses Landesparlamentes im Allgemeinen aus der Gerüchteküche der überregionalen Finanzpresse. Das kann ich nicht dulden.
Auch Kollege Nolle hat Fragen gestellt, die derart nebulös beantwortet wurden, dass man es auch hätte bleiben lassen können. Es rächt sich jetzt, meine Damen und Herren, dass wir damals einen Unterausschuss machen wollten, ihn aber keiner so richtig wollte, weil „Untersuchungsausschuss“ irgendwie interessanter klang und wir nicht das neue Geschäftsmodell in aller Ruhe besprochen haben, und zwar im parlamentarischen Vorraum, um zu wissen, worüber wir hier abstimmen und was dabei herauskommen soll.
Eine Satzung hätte so viele Punkte, die wichtig sind, zu bestellen. Deshalb werden wir uns bei den Änderungsanträgen über diese Fragen der Satzung noch einmal auszutauschen haben. Aber eines sage ich Ihnen sehr deutlich: Ich bin Haushälterin und als diese dem sächsischen Steuerzahler verpflichtet. Blankoschecks werde ich auf seine Kosten hier nicht ausstellen. Dafür bin ich nicht demokratisch legitimiert. Das sage ich Ihnen so deutlich. Ich finde, Sie hätten sich diese Frage auch stellen sollen.
Wir sind als Parlamentarier dazu verpflichtet, Sachsen voranzubringen und Schaden vom Land abzuwenden. Die Garantieleistungen ohne die Absicherung von Mitsprache über die Satzung bedeuten ein hohes Risiko für die Steuergelder und den Freistaat Sachsen. Wir müssen das einfach ablehnen.
Ich frage nach der zweiten Runde. Wird von der CDU-Fraktion das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Gibt es noch jemanden, der dazu sprechen möchte? – Das sieht nicht so aus. Wünscht die Staatsregierung das Wort? – Selbstverständlich. Herr Minister Dr. Metz, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte heute aus Anlass der Beratung des Umwandlungsgesetzes ausdrücklich wieder Folgendes feststellen: Die strategische Neuaus
richtung der Sachsen LB als Verbund- und Spezialbank ist auch im Jahre 2006 sehr gut vorangekommen, und das spiegelt sich im Ergebnis der Bank wider.
Die Sachsen LB konnte, wie Sie wissen, den Jahresüberschuss deutlich auf 53 Millionen Euro steigern. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken bei allen, die daran mitgewirkt haben: bei den Vorständen, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bei allen, die dort Verantwortung getragen haben.
Meine Damen und Herren! Das ist das beste Ergebnis seit Gründung der Bank im Jahre 1992. Ich bin stolz auf unsere Landesbank und auf ihre Leistung, auch nach allem, was ich in den letzten fünf Jahren erlebt habe.
Dies wird nachdrücklich dadurch bestätigt, dass uns neben anderen Ratingagenturen nunmehr die entscheidende Ratingagentur Standard & Poor’s beim langfristigen Rating wieder in den A-Bereich angehoben hat.
Ich finde, dieses Ergebnis spricht für sich. Das ist eine eindrucksvolle Bestätigung der Arbeit der Mitarbeiter, des Vorstandes und der Eigentümer.
Die geplante Umwandlung der Sachsen LB in eine AG soll zur weiteren Stärkung des Geschäftsmodells beitragen und natürlich auch die Möglichkeiten erweitern, strategieadäquate Partner für unsere Landesbank zu gewinnen, und – dies möchte ich besonders betonen – deren Wettbewerbsfähigkeit mittel- und langfristig zu sichern ist mir wichtig.
Diese Sicherung hat eine ganz besondere Bedeutung: Die Sachsen LB als öffentliches Kreditinstitut hat und behält einen öffentlichen Auftrag – Herr Dr. Rößler wies darauf hin. Die öffentlichen Banken insgesamt haben gerade im Bereich der Wirtschaftsförderung natürlich eine Schlüsselrolle – das hat bei uns in Deutschland eine gute Tradition – und sie stabilisieren die Wirtschaft, gerade auch hier im Freistaat Sachsen. Deshalb steht die Staatsregierung natürlich zu diesem öffentlichen Auftrag. Umso mehr müssen wir uns mit der Zukunft unserer Bank befassen und deren Marktposition ausbauen. Das gilt für die Landesbank, aber auch für alle Sparkassen im Freistaat Sachsen. In diesem Kontext, in diesem Umfeld bewegt sich dieser Gesetzentwurf zur Umwandlung der Sachsen LB in eine Aktiengesellschaft. Mit der Aktiengesellschaft können wir natürlich attraktive Partner für die Sachsen LB besser gewinnen. So kann die Bank ihren Auftrag besser erfüllen. Vor allem gehört hierzu die Versorgung des Mittelstandes – ich kann es nicht oft genug betonen; Herr Pecher und Herr Rößler haben nachdrücklich darauf hingewiesen – und der Sparkassen mit Bankdienstleistungen.
Auch die derzeit aktuelle Diskussion um einen Einstieg der Landesbank Baden-Württemberg in die West-LB, die Sie in den Medien verfolgen, macht doch für uns alle eines deutlich: dass nicht nur bei anderen Bankengruppen – damit meine ich zum Beispiel auch private –, sondern auch auf der Ebene der Landesbanken Konsolidierung notwendig ist und angestrebt wird, natürlich auch, um künftig auf dem nationalen und internationalen Finanzsektor an diesen Geschäften teilzunehmen.
Die Sachsen LB als derzeit kleinste noch unabhängige – darauf kommt es mir an – wird sich dieser Entwicklung auf Dauer nicht entziehen können. Bereits im Jahr 2005 wurde daher, wie Sie wissen, mit der West LB AG eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Auf dieser Basis, meine Damen und Herren, entwickelte sich eine sehr erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den beiden Instituten. Auch dies ist ein Baustein für unsere gute Bilanz im Jahre 2006.
Es fanden erste Gespräche mit der West LB statt über ein mögliches weiteres Zusammengehen und wie sich dieses gestalten könnte. Wohin diese Gespräche im Endergebnis führen werden, ist derzeit noch offen. Wir sind auch mit anderen Landesbanken in Gesprächen. Allerdings möchte ich an dieser Stelle versichern, dass eine Beteiligung Dritter allein deshalb in Erwägung gezogen wird, um der Bank für die Zukunft einen starken Partner an die Seite zu stellen. Dieser Aspekt wird insbesondere auch vom Ostdeutschen Sparkassenverband geteilt: dass attraktive strategische Partner für die Landesbank nach der Umwandlung besser zu gewinnen sind und dies mit einer Aktiengesellschaft die Wettbewerbsposition verbessert. Eine weitere Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit liegt gerade auch im Interesse qualifizierter Bankarbeitsplätze in Sachsen. Ich möchte Leipzig und dem Freistaat Sachsen diesen Bankenstandort nicht nur erhalten, sondern ihn ausbauen.
Wir haben hervorragend ausgebildete Spezialisten in der Sachsen LB, und wir haben hervorragende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sparkassen. Lasst uns diese Kräfte bündeln und den Weg gehen, der in eine gute Zukunft auch für den Standort Leipzig führt! Darum bitte ich Sie. Voraussetzung hierfür ist – neben der Zustimmung der Anteilseigner der Sachsen LB –, dass auch zukünftig der Erhalt der Sachsen LB mit Sitz in Leipzig gewährleistet ist und wir alle wirksame Einflussmöglichkeiten zum Erhalt unserer sächsischen Interessen haben. Diese Strategie wird auch durch die Funktion der Sachsen LB als Sparkassenzentralbank und als Girozentrale unterstrichen. Insofern verweise ich hier auf den gemeinsamen Änderungsantrag der CDU- und der SPD-Fraktion. Auch durch diese Funktion wird der Verbund zwischen der Sachsen LB und den sächsischen Sparkassen noch einmal besonders deutlich hervorgehoben.
Den gemeinsamen Entschließungsantrag der CDU- und der SPD-Fraktion begrüße ich ausdrücklich. Ich werde das Parlament weiterhin insbesondere über den Fortgang
der Umwandlung, den Stand der Satzungsregelung und der Suche nach strategischen Partnern sowie geeigneten Geschäftsmodellen informieren.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin überzeugt, dass wir die Sachsen LB als Aktiengesellschaft in eine gute Position bringen, damit sie auch zukünftig zum Nutzen unseres Landes arbeiten kann. Ich bitte Sie daher sehr herzlich um die Zustimmung zu dem Gesetz. – Ich bin aber gern bereit, Herr Morlok, Ihre Frage zu beantworten.
Herr Staatsminister Metz, Sie haben gerade zugesichert, uns über den weiteren Fortgang zu informieren. Das begrüßen wir sehr. Können Sie auch zusichern, uns einen möglichen Verkauf der Geschäftsanteile des Freistaates Sachsen hier zur Entscheidung vorzulegen?
Es ist ein wichtiger Satz, den Sie hier prägen, Herr Morlok. Natürlich, ich habe das auch getan; die Sächsische Haushaltsrordnung § 65 legt mich darauf fest. Ich werde dies zumindest unter Teilnahme des HFA nicht nur beraten, sondern auch Entscheidungen treffen.
Ja, ich werde die Aspekte in den HFA einbringen und wir werden dort gemeinsam darüber diskutieren und einen gemeinsamen Weg finden, wie wir die Dinge angehen. Natürlich.