Protocol of the Session on June 7, 2007

Rede angesprochen, ich meinte aber die Begründung Ihres Antrages, denn darin beziehen Sie sich eindeutig auf dieses Forschungsgutachten. Lesen Sie bitte in Ihrer Begründung nach.

(Elke Altmann, Linksfraktion.PDS: Ich weiß genau, dass es nicht so ist!)

Also, ich möchte fortfahren und komme auf den letzten Satz zurück, den ich vorher gesagt habe: dass wir davon ausgehen, dass die EU-Kommission nach bestem Wissen und Gewissen die möglichen Risiken für Mensch und Umwelt umfassend prüft. Deswegen sieht die Staatsregierung vor diesem Hintergrund derzeit keinen Grund dafür, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass die europaweite Zulassung von MON 810 nicht verlängert wird. Gleiches gilt für das geforderte Aussetzen des Anbaus von gentechnisch verändertem Mais, zumal ein solches Moratorium nicht im Einklang mit geltendem EU-Recht stünde. Eine Anordnung zum Unterpflügen von bereits angebautem MON 810 bzw. das Vernichten von bereits verkauftem Saatgut wäre aus Sicht der Staatsregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt unverhältnismäßig und nicht mit belastbaren Fakten zu begründen. Wir halten uns an geltendes Recht, selbst wenn das nicht von allen Fraktionen in diesem Hohen Hause geteilt wird.

Selbstverständlich ist die Zulässigkeit des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen neu zu bewerten, sobald belastbare Erkenntnisse vorliegen, die auf Gefährdungen von Mensch und Umwelt hinweisen; denn der Schutz von Mensch und Umwelt – das hat auch Kollege Schmidt gesagt – hat beim Einsatz der Gentechnik oberste Priorität. Daher werden wir aus Vorsorgegründen die weitere Entwicklung der grünen Gentechnik stetig prüfen, aber es darf nicht dazu kommen, dass jegliche Innovation mit Hinweis auf den Vorsorgegrundsatz von vornherein unmöglich gemacht wird. Das hilft weder den Verbrauchern noch unseren Unternehmen im Freistaat Sachsen. Wir leben auf keiner Insel. Schon jetzt führt die Europäische Union aus den USA, Argentinien und Brasilien jährlich 35 bis 40 Millionen Tonnen Soja und Sojarohstoffe ein.

(Jürgen Gansel, NPD: Das muss man aber nicht gut finden!)

Hören Sie zu, Herr Gansel. In Argentinien und den USA werden gentechnisch veränderte und herkömmliche Sojabohnen nicht getrennt, sodass die in den Futtermitteln eingesetzten Sojabohnen durchaus gentechnisch verändert sein können. Es könnte sogar sein, dass der Kollege Weichert in seiner Gaststätte in Leipzig Steaks anbietet, die mit diesen Futtermitteln produziert worden sind.

(Heiterkeit des Abg. Michael Weichert, GRÜNE – Kathrin Kagelmann, Linksfraktion.PDS, steht am Mikrofon.)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Später!

Damit werden Fleisch, Milch und Eier indirekt unter Verwendung gentechnisch veränderter Pflanzen produziert. Das ist die Realität, die wir mittlerweile weltweit haben, meine Damen und Herren von der Opposition. GVO sind schon jetzt in Europa präsent. Daher ist es besser, das Ruder selbst in der Hand zu behalten und die Entwicklung mitzubestimmen. Der dem Sächsischen Landtag vorliegende Antrag zur Gentechnik ist dabei in keiner Weise hilfreich.

Frau Kagelmann, Sie haben noch eine Frage?

Danke schön, Herr Staatsminister. – Ich grüble immer noch, was Sie an meinem Beitrag so sehr aufgeregt hat und was da schlecht verständlich sein soll. Nach § 22 Sächsisches Naturschutzgesetz müssen für Projekte wie die Ausbringung von MON 810 die Auswirkungen auf die Schutzziele von Natura 2000-Gebieten ausdrücklich untersucht und überprüft werden.

Bitte die Frage stellen.

Geben Sie mir recht, dass die unteren Naturschutzbehörden mit der Überprüfung der Erheblichkeit der Auswirkungen auf Schutzgebiete völlig überfordert sind und dass sie sich schon an das Regierungspräsidium Dresden bzw. das LfUG um Amtshilfe gewandt haben? Wissen Sie darüber Bescheid?

Ich habe Ihre dazu schon gestellten Kleinen Anfragen umfassend beantwortet. Ich weiß, dass sich die eine oder andere untere Naturschutzbehörde an uns gewandt hat. Ich weiß auch, dass die Erlasslage meiner Naturschutzabteilung an die unteren Naturschutzbehörden in dieser Angelegenheit klar ist.

Jetzt wollte ich noch auf einige wenige Bemerkungen, die in der Debatte gefallen sind, zu sprechen kommen. Erstens. Frau Altmann, Sie haben richtig gesagt, dass die Zulassung für MON 810 im Oktober 2007 ausläuft. Davon aber nicht betroffen ist der Anbau im Frühjahr dieses Jahres gewesen, das heißt, dieser hat unter rechtlich zulässigen Bedingungen stattgefunden. Das will ich nur noch einmal verdeutlichen.

Zweitens haben Sie in einem anderen Zusammenhang von einem vorliegenden Verstoß gesprochen und mich aufgefordert, aktiv zu werden, bzw. kommt das in dem Antrag vor. Das kann ich nicht tun. Das heißt, ich kann nur als Landesbehörde aktiv werden, wenn es diesen Verstoß aktuell gibt. Danach kann ich das in meiner Zuständigkeit als Landesbehörde untersagen.

Frau Altmann, es tut mir leid, wenn ich Sie mit Herrn Müller verwechselt habe. Aber er hat das zumindest gefordert.

Sie haben das Augsburger Urteil zitiert. Frau Altmann, ich möchte zumindest wissen, – –

(Dr. Monika Runge, Linksfraktion.PDS: Das Hannah-Arendt-Institut!)

Frau Dr. Runge, ich möchte doch Frau Altmann zumindest die Frage stellen.

warum Sie einzig und allein das Augsburger Urteil aufführen, sowohl in der Begründung wie auch in der Rede, glaube ich. Ich bin vorsichtig. Warum zitieren Sie eigentlich nicht das Urteil des Leipziger Gerichts und das von Frankfurt/Oder? Sie müssten dann zumindest zugeben, dass Ihre Argumentation, die Sie hier vorgebracht haben, zusammenbricht.

(Beifall bei der CDU)

Ich bin meinen beiden Vorrednern von der Koalition – sowohl Herrn Thomas Schmidt als auch Frau Deicke und anderen Rednern, die gesprochen haben – sehr dankbar. Sie haben angesprochen, dass einerseits das BLV festgestellt hat, dass von MON 810 keine neue Gefahr ausgeht. Das hat nämlich die Bundesregierung in Beantwortung der Kleinen Anfrage getan und anschließend diesen Bescheid gefertigt. Er ist auch für uns keine glückliche Regelung und bringt uns zusätzliche Unsicherheiten. Darauf bezieht sich auch Frau Kagelmann in ihren einleitenden Sätzen.

Ich habe schon immer gesagt: Solange es keine gesicherte gesetzliche Grundlage gibt, die dem Landwirt zusichert, dass er nicht der Einzige ist, der tatsächlich das Risiko dieser neuen Technologie für sich selbst trägt, nämlich die Haftung, kann ich keinem Landwirt empfehlen, MON 810 anzubauen. Dass der Bescheid die Verwirrung noch vergrößert hat, ist zusätzlicher Anlass zu sagen, dass das mindestens in der Frage, wenn dieser Bescheid des BLV vorliegt, gleichwohl zutrifft.

Herr Müller, ich habe erst gedacht, ich antworte nicht auf das, was Sie hier vorgetragen haben. Aber ich glaube, die NPD-Fraktion hat nicht am PISA-Test im Freistaat Sachsen teilgenommen. Ich habe im Handbuch der Landtagsabgeordneten gelesen, Sie sind Arzt. Da müssten Sie zumindest die 8. Klasse Biologie auch absolviert haben. Da müssten Sie gelernt haben, dass jede Züchtung ein Eingriff in die Genetik der Organismen ist.

(Dr. Johannes Müller, NPD: Es gibt natürliche und unnatürliche Eingriffe! – Zuruf des Abg. Jürgen Gansel, NPD)

Von daher, glaube ich, brauchen Sie uns als CDU darüber nicht zu belehren. Und Sie wissen ganz genau – Herr Gansel, reden Sie über die Sachen, von denen Sie etwas verstehen – –

(Lachen bei den Fraktionen)

Wenn Sie den Unterschied zwischen Züchtung und –

(Jürgen Gansel, NPD: Manipulation!)

nicht Manipulation – Genforschung nicht kennen, dann lassen Sie sich von Ihrem Kollegen Müller erklären, wo der Unterschied liegt. Das wird er Ihnen erklären können, glaube ich zumindest.

Zu Herrn Weichert habe ich schon in einem Satz etwas gesagt. Ich glaube, dass Sie sich auch als guten Europäer bezeichnen. Deswegen glaube ich auch, dass Sie das akzeptieren, was die Europäische Kommission als Verfahren vorsieht, um die Zulässigkeit von genveränderten Organismen in Europa zu regeln. Ich will Sie daran erinnern, dass jede neue Technologie Risiken in sich birgt. Keiner von den GRÜNEN-Fraktionen, ob in Landtagen, im Bundestag oder im Europäischen Parlament, hat, weil es immer wieder Flugzeugabstürze gibt, bisher die Einstellung des Flugverkehrs verlangt, weil diese Technologie noch nicht zu 100 % sicher ist.

(Beifall bei der CDU)

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und empfehle dem Landtag, die eingereichten Anträge abzulehnen.

Das Schlusswort hat die Linksfraktion.PDS. Bitte, Frau Altmann.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich stehe vor einer sehr schwierigen Aufgabe, in drei Minuten dieses Durcheinander geradezurücken, was ich jetzt in den letzten Redebeiträgen gehört habe. Ich versuche, es zu schaffen.

Zuerst zu Ihnen, Herr Schmidt, zu dem Vorwurf, der erste Punkt unseres Antrages würde sich gegenseitig widersprechen. Sie wissen doch ganz genau – ich gehe jedenfalls davon aus, und wenn nicht, dann sage ich Ihnen das jetzt –, dass mit dem Wort: „des Anbaus von gentechnisch verändertem Mais der Linie MON 810“ der kommerzielle Anbau gemeint ist. Diese Linie ist seit – das habe ich heute auch schon gesagt – 1998 für den kommerziellen Anbau und das In-Verkehr-Bringen zugelassen. Das genau wollen wir mit dem Moratorium verhindern, nicht mehr und nicht weniger. Ich gehe davon aus, da das einfach so ist und man es weiß, wenn man sich auskennt, ist Herr Tillich auf diesen Punkt gar nicht mehr eingegangen. Versuchsanbau und andere solche Dinge können davon nicht erfasst sein. Wir heben genau auf das ab, was in dem Bescheid des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit steht.

Der erste Punkt betrifft das, was wir von der Staatsregierung wollen, was sie gegenüber dem Bund im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung direkt machen soll.

Der zweite Punkt unseres Antrages beschreibt einfach noch einmal die Landesebene. Auch dafür gibt es gesetzliche Grundlagen, die genau das zulassen, was im zweiten Punkt steht.

Zum dritten Punkt, Herr Schmidt: Die Risiken müssen erst einmal herausgearbeitet werden, ehe die Landwirte sie kennen und sich dann für oder gegen den Anbau von grüner Gentechnik auf ihren Feldern entscheiden können.

Zum Bt-Toxin, das der Mais bildet: Es ist richtig, dass es im Ökolandbau in viel geringeren Dosen und auch in einem völlig anderen Anwendungsverfahren angewandt wird. Das ist überhaupt nicht vergleichbar. Das Problem bei dem Bt-Mais ist, dass dieses Toxin im Boden über einen langen Zeitraum gebunden ist und sich mit jedem Anbau von Mais anreichert. Das ist genau das Problem in dem Fall.

Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

Ja, wenn die Zeit angehalten wird.

Frau Altmann, Sie haben im Punkt 2 erwähnt, dass die fachgesetzlich vorgeschriebene Beteiligung auf gesetzlichen Grundlagen beruht, die Sie dann auch in der Begründung in Ihrem Änderungsantrag anführen. In der Begründung des Änderungsantrags zu diesem Punkt 2 haben Sie die gesetzlichen Grundlagen angeführt. Können Sie mir erklären, wie der Zusammenhang zwischen den gesetzlichen Grundlagen und der fachgesetzlichen Beteiligung ist? Ich sehe da überhaupt keinen Zusammenhang.

Dazu habe ich mir, Frau Deicke, die Einbringung unseres Änderungsantrages vorbehalten. Das werde ich dabei gern sagen. Das sind zwei verschiedene Ebenen. Der Punkt 2 in unserem Ursprungsantrag hat andere gesetzliche Grundlagen als die Ergänzung durch unseren Änderungsantrag, auf die wir uns dann beziehen. Das sind zwei verschiedene Dinge. Ich gehe gern bei der Einbringung des Änderungsantrages darauf ein.

Das mit dem Toxin haben wir geklärt.

Als Letztes ist mir noch ein Wort wichtig zu dem immer wiederkehrenden Argument: Wenn wir nichts tun, dann tun es andere, und es wird ja schon so viel Genmais in der Welt angebaut. Ja, das ist richtig, aber das ist in Amerika und in Kanada, in Europa vergleichsweise wenig, in Deutschland noch weniger. Genau dort wollen wir versuchen, die Grenze zu ziehen.

Genau in Amerika und Kanada zeigen sich jetzt schon ganz deutlich die negativen Folgen, wo sogar der wirtschaftliche Vorteil ins Gegenteil verkehrt wird. Warum müssen wir die gleichen Fehler machen?

Das andere kann ich nachher noch bei der Einbringung des Änderungsantrages sagen.