Denn solche Anträge, Herr Porsch, wie der der PDS und der der NPD helfen weder den Verbrauchern noch den Landwirten. Wir brauchen vor allem Rechtssicherheit. Rechtssicherheit bedeutet nach meiner Auffassung aber
nicht, gleich die große Keule zu schwingen, zu verbieten und unterpflügen zu lassen. Nach Ansicht der Staatsregierung wird Rechtssicherheit vor allem dadurch erreicht, dass im Rahmen der EU-rechtlichen und nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Basis belastbarer Daten sowie unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die notwendigen Entscheidungen getroffen werden.
Das tun wir natürlicherweise in allen anderen Branchen, und das fordere ich auch für die grüne Gentechnik und die davon betroffenen Landwirte; denn der derzeitige Anbau von MON 810 steht – hören Sie zu! – im Einklang mit dem aktuell geltenden EU-Recht.
Dabei werde ich nicht zulassen, dass Sie, meine Damen und Herren von der PDS und von der NPD, gerade unsere Landwirte in eine Schmuddelecke stellen.
Mit Ihren populistischen Forderungen schüren Sie Ängste und schaffen in unverantwortlicher Weise ein Klima der Verunsicherung bei Verbrauchern, Landwirten und Saatzuchtunternehmen. Ich werde es nicht hinnehmen, meine Damen und Herren von der GRÜNE-Fraktion und von der PDS, dass unsere Landwirte zum Spielball einer ideologisch begründeten Politik
Ich halte es in einem Rechtsstaat für inakzeptabel, dass Landwirte, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen und dies nach geltendem Recht getan haben, drangsaliert und teilweise sogar bedroht werden.
Herr Porsch – das gilt auch für Herrn Gerstenberg und für Herrn Weichert –: Die Zeit, dass Menschen wegen anderer Meinungen drangsaliert und bedroht werden, die, glaubte ich, meine Damen und Herren von den GRÜNEN und von der PDS, ist seit 1989 in unserem Lande vorbei.
(Beifall bei der CDU – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Das haben Sie gerade mit uns gemacht! – Weitere Zurufe – Unruhe)
Okay. Haben Sie dann gehört, dass ich ganz ausdrücklich gesagt habe, dass die Landwirte, die diesen Mais angebaut haben, dies im guten Vertrauen – und damit völlig rechtmäßig – auf geltendes Recht getan haben und dass ich Sie zum Schluss meiner Rede aufgefordert habe, genau diese Landwirte jetzt vor dem zugegebenermaßen sehr wirren Bescheid des BVL bzw. vor dessen Folgen zu schützen; dass das genau Ihre Verantwortung ist? Geben Sie mir recht, dass ich das gesagt habe?
Geben Sie mir auch recht, dass damit alle Vorwürfe, die Sie gerade gegen mich und gegen meine Kollegin Kathrin Kagelmann erhoben haben, völlig haltlos sind?
Also, Frau Altmann: Ich habe Ihnen zugehört, ich habe Sie auch ausdrücklich gelobt, habe aber gleichzeitig gesagt, dass Frau Kagelmann mich in dem bestärkt hat, was ich gerade ausgeführt habe.
Herr Staatsminister, würden Sie mir bitte erläutern, mit welchen Worten oder Taten ich ganz persönlich oder auch mein Kollege Michael Weichert durch unsere Ablehnung von Genmaisanbau Landwirte bedroht und drangsaliert hätten?
Ich hatte Sie gebeten, mir zuzuhören. Wenn Sie das Protokoll nachlesen, werden Sie feststellen, dass ich Sie gebeten habe, mir zuzuhören.
Meine Damen und Herren von der PDS und von der NPD: Ist Ihnen denn überhaupt bewusst, dass Sie mit Ihrer Politik nicht nur Landwirte und Verbraucher verunsichern, sondern auch die Forschung sowie mittelständische Unternehmen aus unserem Land treiben?
Ja, Herr Porsch, hören Sie bitte zu. Wenn sich Deutschland, wenn sich Europa von der Gentechnik abschottet, weltweit aber trotzdem genveränderte Organismen in steigender Menge vermehrt, angebaut und gehandelt werden, dann tun wir unseren Unternehmen überhaupt keinen Gefallen; denn diese werden bei der Entwicklung neuer Technologien behindert und genveränderte Produkte erreichen trotzdem unsere Märkte. Viel besser wäre es, Forschung und Anbau nach unseren Regularien zu betreiben.
Außerdem erreichen Sie das, was Sie selbst immer beklagen: die zunehmende Monopolisierung der Saatzucht und damit wachsende Abhängigkeit der Landwirte von wenigen außereuropäischen Konzernen.
Meine Damen und Herren von der antragstellenden Fraktion! In Ihrem Antrag fordern Sie ein Moratorium für den Anbau von Mais der Sorte MON 810. Sie begründen dies vor allem mit den Ergebnissen von Forschungsarbeiten der Biologischen Forschungsanstalt für Landwirtschaft. Warum eigentlich nur mit diesen Forschungsarbeiten? Es gibt eine Vielzahl von Forschungsarbeiten in diesem Bereich. Aber, meine Damen und Herren von der Linksfraktion.PDS, Sie hätten die Studien sorgfältiger lesen und auswerten müssen. In keiner der von der Forschungsanstalt durchgeführten Studien werden Aussagen getroffen, die gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen sprechen. Im Übrigen hat auch die Bundesregierung erst Mitte April dieses Jahres in einer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion deutlich gemacht, dass „die Sicherheit der in der EU für den Anbau und den Import zugelassenen transgenen Sorten gegeben ist“.
Den von meinen Vorrednern mehrfach zitierten Bescheid des BVL an die Firma Monsanto vom 27. April muss man sorgfältig lesen und interpretieren, – –
Ich würde gern erst einmal fortfahren und Frau Altmann trotzdem noch die Gelegenheit zu einer Frage geben, weil ich gerade mitten im Satz war.
Den von meinen Vorrednern mehrfach zitierten Bescheid des BVL an die Firma Monsanto vom 27. April muss man sorgfältig lesen und interpretieren, um daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen. In dem Bescheid wird unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass bereits in Verkehr gebrachtes Saatgut nicht von dem Bescheid erfasst ist, bereits angebaute Pflanzen nicht untergepflügt werden müssen, die Vorlage eines Monitoring-Planes durch die Firma Monsanto genügt, um das Verbot des In-VerkehrBringens von MON 810-Saatgut wieder aufheben zu können. Das BVL sieht also lediglich die Notwendigkeit einer eingehenden Beobachtung, um Risiken rechtzeitig
erkennen zu können. Würden von dem Saatgut wirklich akute Gefahren ausgehen, hätte das BVL andere Maßnahmen ergriffen, als einen Monitoring-Plan für neu abzugebendes Saatgut zu fordern, zum Beispiel das Unterpflügen angeordnet oder die Vernichtung der Ernte verlangt. Das ist aber nicht Bestandteil des Bescheides.
Mit dem Bescheid des BVL wird im Grunde nur ohnehin geltendes EU-Recht umgesetzt. Nach der EURichtlinie 2001/18/EG ist eine Neuzulassung technisch veränderter Pflanzen über den Oktober 2007 hinaus erst nach Vorlage eines Monitoring-Plans durch den InVerkehr-Bringer möglich. Das haben Sie auch gesagt, Frau Altmann. Damit sollen potenzielle Gefahren frühzeitig erkannt werden. Das heißt aber nicht, und das ist der entscheidende Unterschied, dass Gefahren vorhanden sind.
Der Ball liegt nun in Brüssel. Es ist jetzt die Aufgabe der EU-Kommission, nach einem europarechtlich vorgeschriebenen Verfahren darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Auflagen die Zulassung von MON 810 verlängert wird und ob das durch das BVL angeordnete Verbot des In-Verkehr-Bringens von MON-810-Saatgut mit EU-Recht konform ist und aufrecht erhalten werden kann. Richtig ist, dass nach EU-Recht eine Genehmigung nur dann zu erteilen ist, wenn keine Gefahren für Mensch und Umwelt zu erwarten sind. Die Staatsregierung hat keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass die für die Zulassung zuständigen Behörden der EU und der Mitgliedsstaaten dabei nach bestem Wissen und Gewissen ihre Pflicht erfüllen und mögliche Risiken für Menschen und Umwelt umfassend prüfen. Herr Weichert, das ist in Abweichung zu Ihrer Rede keine Gefälligkeit an Monsanto, das heißt, hier wird vorher aufmerksam und umfassend bewertet und geprüft.
Inzwischen zweifle ich doch etwas daran, dass Sie mir aufmerksam zugehört haben. Haben Sie gehört, dass ich mich in meiner Rede mitnichten auf Forschungsvorhaben und Studien bezogen habe, deren Ergebnisse schon vorliegen, sondern dass ich mich ausdrücklich – –
Geben Sie mir recht, dass ich mich ausschließlich auf ein Forschungsprogramm bezogen habe, welches von 2006 bis 2010 laufen wird. und wir diese Ergebnisse gern abwarten möchten und damit unter anderem unseren Antrag begründen?
Rede angesprochen, ich meinte aber die Begründung Ihres Antrages, denn darin beziehen Sie sich eindeutig auf dieses Forschungsgutachten. Lesen Sie bitte in Ihrer Begründung nach.