Frau Ministerin, kann ich nach diesen wohlwollenden Worten davon ausgehen, dass die LAG, die in Sachsen den Zuschlag bekommen hat, die Koordinierung zum Girl's Day zu übernehmen, dann auch Mittel von der Staatsregierung bekommt, damit sie diese Arbeit sachgerecht ausführen kann?
Ich habe noch nicht zugesagt, dass es Mittel geben wird. Aber wir haben gesagt, dass wir diese Initiative unterstützen. Für dieses Jahr sind keine Mittel diesbezüglich im Haushalt vorgesehen, aber ich werde noch darauf zurückkommen, dass es auch andere Möglichkeiten gibt, diese Initiative zu unterstützen. In dem Antrag wird von der Erteilung einer allgemeinen Schulbefreiung gesprochen. Es ist von der Vorrednerin, Frau Dr. Schwarz, schon deutlich gesagt worden, dass es dazu keine Veranlassung gibt; denn das wird vor Ort bereits gewährleistet.
Der Versicherungsschutz ist hinterfragt worden. Auch dazu lassen Sie mich noch einige Ausführungen machen. Die Gewährleistung des Versicherungsschutzes ist natürlich abhängig davon, welches Verfahren man vor Ort wählt. Sind es zum Beispiel schulische Veranstaltungen, dann ist selbstverständlich ein Versicherungsschutz über die Schule gewährleistet. Handelt es sich aber um keine schulischen Veranstaltungen, an denen die Schülerinnen teilnehmen, dann kann man, wie auch schon angesprochen, die Koordinierungsstelle über das Internet empfehlen. Diese Koordinierungsstelle hat für die Teilnehmerinnen eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Also auch dort ist man abgesichert. Deshalb ist auch für alle über die Internetseite angemeldeten Schülerinnen, die eine dort eingetragene Veranstaltung besuchen, gewährleistet, dass ein Versicherungsschutz besteht.
Darüber hinaus gibt es auch Möglichkeiten, dass interessierte Schülerinnen bzw. deren Eltern über die Teilnahme am Girl's Day entscheiden und damit bei der Schulleitung eine Beurlaubung vom Unterricht beantragen. Auch diese wird gewährleistet, wenn es keine wichtigen schulischen Hinderungsgründe gibt.
Selbstverständlich wird die Staatsregierung, wie gesagt, diese Initiative Girl's Day unterstützen. Wir werden begleitend zu der Informationskampagne auch entsprechende Informationen publizieren und zu einer breiten Beteiligung auffordern. Die berufliche Orientierung ist aber – das möchte ich an dieser Stelle noch einmal bemerken – nicht in erster Linie Aufgabe der Staatsregierung. Hier sind vielmehr eine Menge Einrichtungen und Personen gefragt, beispielgebend die Eltern und die Schüler selbst. Die Schulen zum Beispiel sind schon angesprochen worden. Die Bundesagentur für Arbeit und auch die Berufsberatungsstellen sind hier in der Pflicht, aber – auch das ist heute schon mehrfach angeklungen – vor allen Dingen die Wirtschaftsunternehmen, die auch im Eigeninteresse ihres Unternehmens für Nachwuchs sorgen müssen.
Mit dem Antrag wird des Weiteren gefordert, dass die Staatsregierung nachgeordnete Behörden und öffentliche Einrichtungen unmittelbar und aktiv am Girl's Day teilnehmen lässt. Die genannten Einrichtungen sollen nach unserer Auffassung – zumindest habe ich das so verstanden – über die Veranstaltungen informieren sowie informiert werden und ihrerseits in geeigneter Weise teilhaben. Eine aktive Teilnahme, zum Beispiel in Form einer Öffnung der Behörde für interessierte Schülerinnen, erachte ich nur für einige wenige Einrichtungen für sinnvoll; denn den Schülerinnen sollen vor allem technisch
naturwissenschaftliche Berufe nahe gebracht werden. Ich glaube, es ist deswegen nicht zielführend, die nachgeordneten Einrichtungen und Behörden generell zur Teilnahme und damit zur Öffnung anzuhalten. Denn, wie wir alle wissen, werden die typischen Verwaltungsaufgaben oft bereits von Frauen erbracht. Es sollte daher im eigenen Ermessen der Behörden liegen, sich an diesem Aktionstag zu beteiligen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Staatsregierung ist sehr daran interessiert, Mädchen für frauenuntypische Berufe zu gewinnen; denn gerade in diesem Bereich gibt es, wie wir alle wissen, eklatanten Nachholbedarf. So wurden zum Beispiel im Ausbildungsjahr 2002/2003, um einige Zahlen zu nennen, nur 1,8 % der neuen Ausbildungsverträge für den Beruf des Kraftfahrzeugmechanikers bzw. der -mechanikerin mit Mädchen abgeschlossen.
Ebenso besteht aber auch die Motivation, Jungen an Berufe heranzuführen – auch das ist schon angeklungen –, die bislang als geschlechtsuntypisch gelten. Eine strikte Trennung zwischen den Geschlechtern werden wir uns – der Überzeugung bin ich – in Zukunft nicht mehr leisten können.
Als Beispiel will ich hier nur die Pflegeberufe anführen, bei denen der Bedarf wegen der demografischen Entwicklung noch steigen wird. Oder nehmen Sie den Bereich der Kinderbetreuung! Auch hier sind die Zahlen ganz interessant: In Sachsen stehen zirka 20 Kindergärtner einer Schar von ungefähr 17 000 Kindergärtnerinnen gegenüber.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Staatsregierung begrüßt diese Initiative ausdrücklich und wird sie weiter begleiten sowie gegebenenfalls weitere Maßnahmen unterstützen.
Zusammengefasst ist festzustellen, dass der Girl's Day eine Chance bietet, festgefahrene Berufsvorstellungen aufzuweichen, neue Erfahrungen zu machen, Interessen zu wecken und vor allen Dingen Vorurteile zu beseitigen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage mich, ob die NPD unserem Antrag zugestimmt hätte, wenn der Titel des Antrages „Mädchenzukunftstag“ und nicht „Girl's Day“ gewesen wäre.
Vielleicht ist aber die Einführung des Mutterkreuzes eher das, was die NPD als frauenpolitisches Leitbild vorgeben würde.
Wissen Sie eigentlich, dass auch der Muttertag aus den USA stammt, aber von den Nazis übernommen wurde? Er wurde deshalb von den Nazis übernommen, weil deren Leitbild die Soldatenmutter war.
Meine Damen und Herren! Auf die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion möchte ich nicht näher eingehen. Ich finde sie, offen gestanden, etwas kleinlich. Wir erleben es zum dritten Mal, wie Sie sich winden. Sie sind doch nur neidisch, dass wir als PDS-Fraktion diese Idee in den Sächsischen Landtag eingebracht haben, dass wir es sind, die regelmäßig auf das Berufswahlverhalten junger Frauen eingehen,
Selbstverständlich wäre es das Effektivste, wenn eine allgemeine Schulbefreiung festgelegt würde. Es ist keinem Menschen zu erklären, warum sich 15 andere Bundesländer offiziell am Girl's Day beteiligen – sehr häufig mit der Form der allgemeinen Schulbefreiung –, aber Sachsen nicht, weil dort die Idee von der PDS formuliert wurde. Das ist einfach peinlich, deswegen werde ich auf die Kleinigkeiten nicht eingehen.
Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Mir liegt zum Antrag ein Änderungsantrag der CDU und der SPD in der Drucksache 4/0605 vor, der bei Annahme den Ursprungsantrag ersetzen würde. Ich bitte jetzt um Einbringung. Frau Dr. Schwarz, bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Lay, wir sind weder kleinlich, noch ist es peinlich, sondern wir erreichen heute etwas, was wir in den vergangenen Jahren nicht erreichen konnten: –
eine Mehrheit, die sich dazu bekennt, dass dieser Mädchenzukunftstag in Sachsen mit der Unterstützung der Staatsregierung stattfindet, dass es eine Öffentlichkeitskampagne gibt
und dass die Staatsregierung unterstützt, dass sich die Behörden und öffentlichen Einrichtungen, wozu auch die Schulen gehören, verstärkt am Girl's Day beteiligen.
Wir kommen jetzt zum Änderungsantrag der FDP zum Koalitionsänderungsantrag. Ich bitte um Einbringung. Frau Abg. Schütz, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir bringen einen Änderungsantrag zu Punkt 4 des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen ein. Wir halten es für notwendig, dass es zu einer unbürokratischen Schulbefreiung kommt. Wir beantragen also den Halbsatz „unter Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes“ zu streichen. Die „allgemeine Schulbefreiung“ ist durch „individuelle Schulbefreiung“ zu ersetzen. Uns reicht es nicht, wenn die Frau Staatsministerin sagt, dass dies allgemein gewährleistet wird. Wir halten diesen Punkt 4 für eine direkte Aufforderung an die Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrer, den teilnehmenden Schülerinnen diese individuelle Schulbefreiung zu ermöglichen.
Ich spreche gleich zu beiden Änderungsanträgen, sie gehören ja zusammen. Ich wäre fast geneigt zu sagen, man sollte den Änderungsanträgen zustimmen, weil sie in der Gesamtheit einen gewissen sportlichen Wert haben. Man kann Billard einfach spielen, indem man mit der Spielkugel gleich die nächste trifft. Aber es gibt auch das Drei-Banden-Spiel. Bei dem ersten macht man leichter einen Punkt und es ist für den Zuschauer überschaubar. Das Zweite ist ein bisschen komplizierter. Aber wenn Sie es komplizierter haben wollen, dann müssen Sie es tun.
Frau Schwarz, Sie sind nicht kleinlich, aber Sie sind wenig – und viele Wenig ergeben ein Viel. Wenn Sie es über das Drei-Banden-Spiel machen müssen, dann machen Sie es eben.
Wir werden den Änderungsanträgen nicht zustimmen, denn in der Summe steht nichts anderes darin als in unserem Antrag. Wir würden gern normales Billard spielen. Spielen Sie Ihr Drei-Banden-Spiel, aber spielen Sie es allein!
Ich möchte zum Änderungsantrag der FDP-Fraktion sprechen. Ich habe bereits in meinem Redebeitrag gesagt, dass wir mehr Eigenverant
wortung der Schulen haben wollen. Deswegen wird das Schulministerium darüber informieren, dass es die Möglichkeiten gibt, das vor Ort zu entscheiden. Die Frage des Versicherungsschutzes hat die Frau Staatsministerin bereits angesprochen. Ich möchte darauf hinweisen, dass in unserem Änderungsantrag auch Informationen zum Versicherungsschutz weitergegeben werden. Es ist wirklich so, dass der Versicherungsschutz gegeben ist, wenn sich die Projekte an die bundesweite Koordinierungsstelle wenden und dann auf der Landkarte ausgewiesen werden, die die Projekte des Girls´Days aufzeigt. Wir brauchen das deshalb nicht extra zu beschließen.