Protocol of the Session on June 5, 2007

Es muss noch einmal präzisiert werden. Herr Bartl sagte gerade wortwörtlich: „Wir widersprechen mit mehr als einem Zehntel der vom Präsidenten festgelegten Tagesordnung.“ – Damit wäre die Sitzung jetzt zu Ende. Oder habe ich da etwas missverstanden?

spruch gegen eine solche Erweiterung des Tagesordnungspunktes erklärt hat. Wir nehmen dies zur Kenntnis und schlussfolgern daraus – das darf ich jetzt bereits ankündigen –, dass wir dann darauf verzichten werden, unseren eigenen Antrag auf die Tagesordnung zu setzen.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

Wird zu dem Antrag der Koalition weiter das Wort gewünscht? – Herr Bartl, bitte. Vielleicht kann dies noch aufgeklärt werden.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Koalition, den Tagesordnungspunkt 1 zu erweitern: „... zur Mitberatung des Antrages, Drucksache 4/8933.“ Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dies so beschlossen worden.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich bei Herrn Dr. Gerstenberg für den von ihm vorgetragenen Standpunkt zu bedanken. Dieser ist, denke ich, eindeutig. Wir haben eine spezielle Bestimmung in der Geschäftsordnung, das ist § 79 Abs. 4, der Sonderlandtagssitzungen betrifft. Dieser endet mit dem Satz – ganz einfach nachzulesen –: „Der Präsident hat den Landtag unverzüglich zur Sitzung mit dem gewünschten Beratungsgegenstand einzuberufen.“

Es gibt noch einen Antrag zur Geschäftsordnung.

Wir beantragen, da die Sache verfassungsrechtlich bedeutsam ist, die Auszählung der Stimmen. interjection: (Zuruf des Abg. Heinz Lehmann, CDU)

Herr Lehmann, wer Geschäftsführer ist, muss doch lesen können! Präsident Erich Iltgen: Das geht meines Erachtens nicht mehr. Nachdem die Abstimmung gelaufen ist, geht dies nicht mehr. Wir haben das schon einmal gemacht und uns damit in eine Krise gestürzt, wenn ich mich richtig erinnere.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Nicht immer!)

Der Beratungsgegenstand lautet eindeutig, vom Präsidenten festgestellt: Überschrift: „Einziger Tagesordnungspunkt.“ – So die Einleitung.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Michael Weichert, GRÜNE)

Wenn Sie nun von dem festgestellten einzigen Tagesordnungspunkt wegwollen, so geht dies nur über den § 81 Abs. 4 der Geschäftsordnung. Dieser besagt aber nun einmal: Gegenstände absetzen oder gleichartige oder verwandte Gegenstände, die auf die Tagesordnung sollen, können dann nicht auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn ein Zehntel der Mitglieder des Landtages widerspricht. – Da wir nun einmal ein Viertel der Mitglieder des Landtages sind – sehr zu Ihrem Leidwesen, meine Damen und Herren der CDU –, haben Sie überhaupt keine Möglichkeit mehr. Wenn jetzt anders verfahren wird, verletzen Sie jedoch wirklich im Kern die Geschäftsordnung. Wir widersprechen mit mehr als einem Zehntel der Erweiterung der vom Präsidenten abschließend festgestellten Tagesordnung. – Ende der Durchsage.

Meine Damen und Herren! Ich lasse mich nun nicht mehr auf weitere Diskussionen ein und frage, ob es zu der heutigen Tagesordnung weitere Änderungsanträge gibt. – Es gibt sie. Bitte schön, Herr Dr. Müller.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch die NPD-Fraktion möchte die Tagesordnung erweitert wissen.

Unabhängig davon, dass wir der Meinung sind, dass entsprechend § 54 Abs. 1 der Geschäftsordnung unser Dringlicher Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ohnehin in der heutigen Sitzung behandelt werden müsste; denn es ist die 79. Sitzung. Die Sondersitzung wird nicht separat gezählt, sondern fortlaufend mit den anderen Sitzungen. Somit ist es die nächste Sitzung nach der Einreichung unseres Antrages.

Dementsprechend möchten wir das Plenum bitten, unseren Antrag entsprechend § 81 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung zu setzen. Der Tagesordnungspunkt selbst hätte den Titel „Einsetzung eines Untersuchungsausschusses – Klärung der Verantwortung des sächsischen Innenministeriums und des sächsischen Justizministeriums für Mängel und nicht nachvollziehbare Nachlässigkeit bei der Aufklärung von Strukturen Organisierter Kriminalität im Freistaat Sachsen sowie der Verantwortung der Sächsischen Staatsregierung für die jahrelange Nichtverfolgung der ermittelten Korruptions- und Straftatbestände“, Drucksache 4/8867. Es ist die

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Ich darf noch einmal bemerken, dass die Tagesordnung letztlich durch das Plenum festgestellt wird. – Das ist ein Vorschlag.

Meine Damen und Herren! Wenn keine weiteren Wortmeldungen zu dem Änderungsantrag der Koalition vorliegen, lasse ich über den Antrag abstimmen.

(Antje Hermenau, GRÜNE: Entschuldigung, ich habe noch eine Frage!)

Ja, bitte.

älteste Drucksachennummer, eingereicht am 29. Mai. Ich denke, es wäre legitimes Recht, diese heute mit zu behandeln.

Danke.

Wird zu dem Antrag auf die Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes der NPDFraktion das Wort gewünscht? – Herr Dr. Hahn, bitte.

Hierzu gilt das Gleiche, was eben gesagt worden ist: Es gibt einen Präsidiumsbeschluss, nach dem der NPD-Antrag auf der Tagesordnung der morgigen Sitzung steht. Demzufolge gibt es für den Antrag keinen Anlass. Der Form halber widersprechen wir auch hier der zusätzlichen Behandlung dieses Antrages.

Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen? – Ja, bitte, Frau Hermenau.

Es tut mir leid, dass ich so hartnäckig sein muss; aber ich möchte schon, dass alles seine Ordnung hat. Vielleicht muss man auch noch einmal im stenografischen Protokoll nachlesen.

Herr Bartl, Sie können sich ja hier einfach kurz korrigieren, dann wissen wir, dass Sie eigentlich mit einem Zehntel der Abgeordneten der Aufsetzung der anderen Anträge widersprochen haben.

(Heinz Eggert, CDU: Richtig, ja!)

Herr Bartl, bitte.

Frau Kollegin Hermenau, wenn ich mich im Eifer des Gefechts um einen Halbsatz gedrückt habe,

(Ha ha! von der CDU)

so hole ich diesen noch nach. Wir widersprechen der Erweiterung der den Abgeordneten vom Präsidenten bekannt gegebenen Tagesordnung, das heißt, der Tagesordnung, auf die sich die Abgeordneten dieses Hohen Hauses heute vorbereiten konnten. Das war die ihnen bekannt gegebene, auf diese Tagesordnung konnten sie sich vorbereiten. Dass Änderungsanträge kommen, ist normal. Dass weitere, völlig neue Anträge in der Sonderlandtagssitzung behandelt werden, ist nicht normal; es ist widerrechtlich.

(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Ich mache noch einmal darauf aufmerksam: Ich habe beantragt, die Stimmen festzustellen – konkret: auszuzählen –, da § 81 Abs. 4 letzter Satz vorschreibt, dass, wenn mehr als 10 % der Abgeordneten widersprechen, der entsprechende Punkt nicht aufgenommen werden darf.

Sie haben im Protokoll nur festgehalten, dass die Mehrheit der Abgeordneten für die Erweiterung gestimmt hat. Sie haben nirgendwo festgestellt, ob 10 % oder mehr widersprochen haben. Ich mache darauf aufmerksam, dass

das eine eklatante Verletzung der Geschäftsordnung ist und Sie den § 81 Abs. 4 nicht einmal formell bedienen.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Meine Damen und Herren! Wird weiterhin das Wort zum Antrag der NPD-Fraktion gewünscht? – Herr Dr. Müller, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte das noch einmal sehr sauber herausarbeiten. Wir sind der Meinung, dass es keiner Entscheidung des Plenums bedurfte, dass unser Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses jetzt behandelt wird, denn nach § 54 Abs. 1 der Geschäftsordnung heißt es: „Dringliche Anträge werden auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt.“

In Abs. 2 heißt es: „Dringlich sind Anträge …, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.“ Es gibt also gar keinen Ermessensspielraum. Wir beantragen lediglich hilfsweise, dass das Plenum darüber nach § 81 Abs. 4 der Geschäftsordnung entscheiden soll. Wir haben auch die Möglichkeit, das über Leipzig klären zu lassen. Aus unserer Sicht gibt es laut Geschäftsordnung keinerlei Spielraum.

(Beifall bei der NPD)

Ich darf noch einmal darauf verweisen, dass das Plenum die Tagesordnung feststellt. Das ist ein Antrag zur Tagesordnung der Sondersitzung, denn der reguläre Antrag ist für die morgige Sitzung sowieso vorgesehen. Aus diesem Grund lasse ich jetzt über Ihren Antrag abstimmen. – Bitte, Herr Dr. Müller.

Herr Präsident, nur ganz kurz: Die Sondersitzung ist die 79. Sitzung des Plenums. Es ist eindeutig die nächste Sitzung nach Einreichung unseres Antrages. Eine Sondersitzung wird nicht separat gezählt, sondern fortlaufend wie alle anderen Sitzungen. Somit ist die Sondersitzung die nächste Sitzung nach der Einreichung unseres Antrages.

Eine Sondersitzung ist etwas anderes als eine reguläre Sitzung. Das möchte ich von der Sache her erst einmal feststellen.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Ach!)

Meine Damen und Herren! Ich lasse über den Antrag der NPD-Fraktion zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, Drucksache 4/8867, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Stimmen dafür und Stimmenenthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? – Herr Bartl, ich lasse jetzt aber keine Diskussion über die Geschäftsordnung mehr zu. Bitte schön.

Ich möchte eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten unserer Fraktion abgeben. Wir haben gegen den Antrag gestimmt, weil – entgegen der Auffassung der NPD-Fraktion – § 79 Abs. 4 der Geschäftsordnung eine spezielle Bestimmung zu den allgemeinen Geschäftsordnungsbestimmungen über Landtagssitzungen enthält. In § 79 Abs. 4 heißt es: „ … Der Präsident hat den Landtag unverzüglich zu einer Sitzung mit dem gewünschten Beratungsgegenstand einzuberufen.“ Das heißt, es kann nur um den gewünschten Beratungsgegenstand gehen. Dieser ist im Antrag der Linksfraktion.PDS definiert.