Ich habe auch gegenüber diesem Haus wiederholt darauf hingewiesen, dass die Sächsische Staatsregierung die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung sowie die Vertretung der Rechte und wirtschaftlichen Interessen der Vertragsärzte gegenüber den Krankenkassen durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen für unverzichtbar hält. Diese Ausfassung hat sich nicht geändert. Ich sehe nicht, dass eine andere Institution diesen Auftrag besser erfüllen könnte oder dass dies gewährleistet wäre, wenn die Verantwortung der Sicherstellung auf mehrere Institutionen verteilt wird.
Zur zweiten Frage: Es wird derzeit diskutiert, ob und inwieweit als Konsequenz der Neuregelung in der Gesundheitsreform der Sicherstellungsauftrag bei Verträgen über besondere Versorgungsformen wie etwa die hausarztzentrierte Versorgung auf Krankenkassen übergeht und welche Konsequenzen daraus resultieren. Die im neuen § 73b V. Buch Sozialgesetzbuch geregelte Ver
pflichtung der Krankenkassen, ihren Versicherten eine besondere hausärztliche, hausarztzentrierte Versorgung anzubieten, beinhaltet nach der amtlichen Begründung des Gesetzes auch die Möglichkeit, den entsprechenden Sicherstellungsauftrag von der Kassenärztlichen Vereinigung auf die Krankenkassen übergehen zu lassen. In diesem Fall würde aus dem Sicherstellungsauftrag auch die Pflicht zur Organisation eines Notdienstes folgen. Krankenkassen müssten dann das Nähere in entsprechenden Einzelverträgen regeln.
Ich weise aber darauf hin, dass die Sächsische Staatsregierung auf Vertragsangelegenheiten der Selbstverwaltung nur bedingt Einfluss hat und die Zuständigkeit für die entsprechende Gesetzgebung beim Bund liegt.
Die nächste Frage Nr. 13 des Abg. Lichdi bitte ich die Staatsregierung wieder schriftlich zu beantworten und die Antwort hier beim Sitzungsvorstand abzugeben.
Er hat mir gegenüber erklärt, dass er die zweite Frage nicht stellen kann, weil er bei der ersten nicht anwesend war. Ich finde es schon sehr merkwürdig, dass ich die ganze Zeit warte und der Abg. Lichdi die Antwort dann schriftlich haben will.
Frage an die Staatsregierung: Wie viele Fälle sind der Staatsregierung jeweils über das Einschmuggeln von illegalen und legalen Drogen in die sächsischen Justizvollzugsanstalten (Jugend- und Erwachsenenvollzug) bekannt, in denen diese jeweils durch Besucherinnen und Besucher oder durch Beschäftigte in die Anstalten gelangten?
Eine Nachfrage in den Justizvollzugsanstalten hat ergeben, dass im Zeitraum 2005 bis 30. April 2007 48 Fälle des Einschmuggelns von illegalen Drogen durch Besucher
Im selben Zeitraum wurden im Erwachsenenstrafvollzug jeweils ein Fall des Einschmuggelns von Alkohol, Nikotin und Medikamenten durch Besucher sowie ein Fall des Einbringens von Alkohol durch einen Bediensteten erfasst.
Nach Berichten in der regionalen Presse verzögert sich der Wiederaufbau der Weißeritztalbahn erneut, da noch kommunalrechtliche Vorschriften umgesetzt werden
müssen. Die Prüfung des Engagements der BVO Bahn GmbH Annaberg beim Betrieb der Weißeritztalbahn war bereits Thema in der parlamentarischen Fragestunde am 26. Januar 2006. In der Antwort wurde unter anderem auf eine Arbeitsgruppe zur Restrukturierung der BVO-Gruppe hingewiesen.
1. Welche neuen Aktivitäten haben die Staatsregierung bzw. nachgeordnete Behörden seit Januar 2006 in der Frage der Umsetzung der kommunalrechtlichen Vorschriften bezüglich des Betriebs der Weißeritztalbahn entfaltet?
2. Welche weiteren Hindernisse bestehen nach Kenntnis der Staatsregierung zurzeit bzw. sind zu erwarten, die eine Fertigstellung der Weißeritztalbahn zwischen Freital und Dippoldiswalde bis zum Jahresende 2007 und zwischen Dippoldiswalde und Kipsdorf bis zum Jahresende 2008 gefährden könnten?
Bund und Freistaat haben sich bereits frühzeitig zum Wiederaufbau der vom Augusthochwasser 2002 zerstörten dienstältesten Schmalspurbahn Deutschlands von FreitalHainsberg bis nach Kipsdorf bekannt. Für das Projekt stehen zweckgebundene Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro aus dem Fonds „Aufbauhilfe“ zur Verfügung. Die förderfähigen Mehrkosten trägt der Freistaat, nichtförderfähige Mehrkosten der Verkehrsverbund Oberelbe. Die für den Wiederaufbau erforderlichen Bundes- und Landesmittel wurden in die Jahresscheiben 2007 und 2008 des aktuellen ÖPNV-Landesinvestitionsprogramms eingestellt. Das SMWA erwartet, dass diese Mittel jetzt zügig abgerufen werden.
Die fünf sächsischen Schmalspurbahnen, auf denen planmäßig öffentlicher Personennahverkehr durchgeführt wird, unterstehen nach dem Sächsischen ÖPNV-Gesetz den kommunalen ÖPNV-Zweckverbänden. Nur durch diese „volle“ Integration“ der Schmalspurbahnen in den ÖPNV ist es überhaupt möglich, die erforderlichen immensen Zuschüsse für den Betrieb und die Instandhaltung jener wunderbaren Zeitzeugen der sächsischen Technikgeschichte zur Verfügung zu stellen.
Der für die Weißeritztalbahn zuständige kommunale Aufgabenträger, der Verkehrsverbund Oberelbe, beauf
Das SMWA hat keine sich bietende Gelegenheit ausgelassen, die in den Wiederaufbau involvierten Partner – insbesondere VVO, BVO und deren jeweilige Gesellschafter – um maximale Eile sowie Konsens- bzw. Kompromissbereitschaft zu ersuchen. Die Abteilung Verkehr des SMWA hat mehrfach als Plattform für Beratungen bzw. Gespräche gewirkt. Auch das Treffen vom 10. Mai 2007, welches im RP Chemnitz stattfand, ging maßgeblich auf Initiative des SMWA zurück.
Unabhängig von besagten mannigfachen Aktivitäten muss festgestellt werden, dass die Staatsregierung keinen direkten Einfluss auf den weiteren Verlauf der Verhandlungen hat. Das SMWA kann und will sich auch nicht zugunsten einer Partei in die laufenden Verhandlungen einmischen, weil dies den ohnehin sehr schwierigen Verhandlungsprozess nur weiter belasten würde.
Das Hauptproblem, welches dem raschen Beginn der Bautätigkeit zurzeit im Wege steht, stellt sich aus Sicht des SMWA wie folgt dar:
Der im Dezember 2006 zwischen den Hauptakteuren VVO und BVO vereinbarte Kompromiss hielt einer steuer- und kommunalrechtlichen Tiefenprüfung nicht stand. Würde der VVO die Infrastruktur der Strecke, wie von den Gesellschaftern der BVO gefordert, zurück erwerben, so hätte dies steuerliche Nachteile in Millionenhöhe zur Folge. Es versteht sich von selbst, dass niemand diese enormen zusätzlichen Kosten tragen bzw. verantworten kann. Deshalb wird zurzeit nach einer Lösung unter Beteiligung der betroffenen Landkreise bzw. Kommunen gesucht, die von allen Akteuren mitgetragen werden kann.
Das SMWA geht davon aus, dass das Regierungspräsidium Dresden unverzüglich nach Ratifizierung des Verkehrsvertrages zwischen VVO und BVO sowie nach Abschluss der notwendigen gesellschaftsrechtlichen Anpassungen bei der BVO Bahn GmbH den erforderlichen Förderbescheid erlassen wird.
Die Fraktionen können zu diesen Anträgen Stellung nehmen. Es beginnen CDU, SPD und Linksfraktion.PDS, danach NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir möchten uns heute und hier dem Thema Kinderbetreuung im Freistaat Sachsen widmen. Es ist nicht das erste Mal, dass wir das tun.
Unser Antrag hebt speziell auf die Kindertagespflege im Freistaat Sachsen ab. Vom Grundsatz her können wir feststellen, dass wir in Bezug auf die Kinderbetreuung in den neuen Bundesländern eine vorbildliche Struktur vorweisen können. Auch in dem Bereich der Null- bis Dreijährigen haben wir momentan einen Anteil von 43 % bei der Betreuung erreicht. In diesem Prozentsatz sind auch die Tagespflegestellen enthalten.
In den letzten Kindertagesstättengesetzen haben wir die Tagespflege den übrigen Kindertagesstätten gleichgestellt. Ich will darauf verweisen, dass es auch ergänzende Leistungen gibt. Wir haben zum Beispiel in meiner Gemeinde – das habe ich hier schon ausgeführt – etwa 100 Kinder, darunter auch einige im Krippenbereich, die in Kindereinrichtungen betreut werden. In meiner Gemeinde gibt es auch eine Tagesmutter, die fünf Kinder betreut und die im Zusammenspiel mit der Kindereinrichtung Kinder übernimmt, nachdem diese Einrichtung geschlossen hat, um sie weiter zu betreuen. Damit wird den Eltern eine flexible Möglichkeit gegeben, eine entsprechende Arbeitsstelle anzunehmen. Das betrifft zum Beispiel Rettungssanitäter, Krankenschwestern, aber auch Verkäuferinnen. Diese haben trotz der längeren Öffnungszeiten der Verkaufseinrichtungen die Möglichkeit, ihre Kinder in der Einrichtung abzugeben, und wissen sie dort gut betreut. Im Vordergrund unserer Bemühungen steht dabei eine hohe Qualität.
2002 hatten wir in Sachsen 127 Tagespflegestellen. Diese sind auf sage und schreibe 2 300 Stellen angewachsen. Das ist natürlich nicht von allein gekommen, sondern dazu gab es unterschiedliche Initiativen. Vorreiter waren die großen Städte wie Dresden und Leipzig, die die Alternative, die wir als Gesetzgeber geschaffen haben, gern annahmen. Dresden hat einen enormen Geburtenzuwachs zu verzeichnen. Auch in Leipzig gab es eine Zunahme, die aber nicht so stark wie in Dresden ausfiel.
Darüber freuen wir uns natürlich. Aber für die Eltern muss es natürlich die Möglichkeit geben, ihre Kinder betreuen zu lassen, um zum Beispiel nach einer Babypause wieder arbeiten gehen zu können.
Wie ich schon ausgeführt habe, setzen wir bei der Kindertagespflege auf Qualität. Um diese sicherstellen zu können, bedarf es besonderer Initiativen und Angebote für die jeweilig Ausführenden. So haben wir in den letzten Jahren 500 Personen in einer berufsbegleitenden Qualifizierung nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes für die Tagespflege ausbilden können. Dazu kommen in den letzten Jahren noch 160 Angebote über den Europäischen Sozialfonds, die ebenfalls auf die Qualitätsoffensive in der Kindertagespflege abstellen. Ergänzend gibt es Angebote zur Existenzgründung, um arbeitslosen Müttern oder Vätern die Möglichkeit zu geben, in die Kindertagespflege einzusteigen. Da dies qualitativ hochwertig geschehen muss, wird das mit Ausbildungsangeboten gekoppelt. Wir wollen natürlich nicht alle Arbeitslosen in die Kindertagespflege drängen. Das ist nur ein zusätzliches Angebot, das an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben sollte.
Die in der Kindertagespflege tätigen Personen unterliegen dem Sächsischen Bildungsplan. Dieser ist Bestandteil des Kindertagesstättengesetzes. Wir dürfen uns freuen, dass wir im Freistaat Sachsen eine solche Möglichkeit haben. Das gilt sowohl für die Tageseinrichtungen als auch für die Tagespflegepersonen. Deswegen ist es opportun, dass die dementsprechenden Qualifizierungsangebote auch von den Tagespflegepersonen wahrgenommen werden.
Wir haben im Jahr 2006 den Doppelhaushalt für die Jahre 2007 und 2008 verabschiedet. Darin wurde festgelegt, dass nicht nur die Einrichtungen und deren Träger das investive Programm anzapfen können. Auch die Tagespflegepersonen können dafür Anträge stellen.