Protocol of the Session on May 9, 2007

Die NPD-Fraktion will mit ihrem nun vorgelegten Entwurf zu einem Energievorsorgegesetz diese gesetzgeberische Lücke schließen. Damit wollen wir Nationaldemokraten die gesetzlichen und verwaltungsmäßigen Voraussetzungen für eine dezentrale, von den Gebietskörperschaften stark mitgetragene Energieversorgungsstruktur in Sachsen schaffen, die mittelfristig – und das ist das Entscheidende – eine energetische Selbstversorgung des Freistaates Sachsen auf der Grundlage heimischer erneuerbarer Energien ermöglicht.

Unser Gesetzentwurf gibt den Kommunen folgende allgemeinen Ziele vor: die Sicherung einer krisenfesten Grundversorgung mit Energie; die Förderung verbrauchsnaher Energieerzeugung; die Förderung umweltfreundlicher und effizienter Energieerzeugung und Energienut

zung; die Stärkung der regionalen Energiewirtschaft; die Beratung von Bürgern und Unternehmen in energiewirtschaftlichen Fragen und schließlich die Unterstützung der überregionalen Energieplanung des Freistaates Sachsen.

Der Kern des Gesetzes der NPD ist die Feststellung, dass die kommunale Energievorsorge eine Pflichtaufgabe der sächsischen Landkreise, kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrmals entschieden, dass neben der Wasserversorgung die Energieversorgung zu den klassischen, die Daseinsvorsorge betreffenden Aufgaben der kommunalen Gebietskörperschaften gehört. Damit ist klar, dass die Energievorsorge ein grundgesetzlich verbrieftes Recht der Kommunen ist. Aber diesem Recht droht heute durch Liberalisierung und Globalisierung die völlige Aushöhlung, und das ausgerechnet in einer Zeit, in der angesichts der nahenden Energiekrise und der weltweiten Verteilungskämpfe um Energie die kommunale Energieversorgung wichtiger denn je ist.

Genau deshalb soll die Energieversorgung nach NPDAuffassung zur Pflichtaufgabe der Kommunen werden, damit das Vorsorgerecht nicht durch andere Entwicklungen vernachlässigt wird, sondern als Vorsorgepflicht Verbindlichkeit und Struktur erhält.

Neben der Verpflichtung der Kommunen zur Wahrnehmung der Energievorsorge nimmt das Gesetz auch den Freistaat in die Pflicht, und zwar zur finanziellen Absicherung der kommunalen Energievorsorge und zur Respektierung und Unterstützung der diesbezüglichen kommunalen Zuständigkeiten. Das Gesetz der NPD-Fraktion schafft die Voraussetzung für klare kommunale Verwaltungsstrukturen in Sachen Energievorsorge, ohne die Kommunen allerdings durch detaillierte Vorschriften in ihrer Selbstverwaltung einzuschränken.

Zur kommunalen Selbstverwaltung gehört nach dem Verständnis des Gesetzes insbesondere, dass die Vertretungskörperschaften der Gemeinden und Landkreise ihre Verwaltungsstrukturen für die Energievorsorge durch Satzung selbst festlegen. Die Aufsicht über die kommunale Energievorsorge obliegt in den Gemeinden dem Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister und in den Landkreisen dem Landrat. Der für die Aufsicht Zuständige ernennt einen Energiebeauftragten und dessen Stellvertreter.

In den Energievorsorgesatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte ist die Schaffung eines Energievorsorgeamtes als Behörde beim Landratsamt bzw. bei der Stadtverwaltung vorzusehen, und zwar mit der Berechtigung, gegenüber dem Verwaltungsträger mit Außenwirkung Aufgaben öffentlicher Verwaltung zu übernehmen. Leiter des Energievorsorgeamtes hat der Energiebeauftragte zu sein.

Mit der Verabschiedung dieses Energievorsorgegesetzes gäbe es erstmalig eine fachlich zuständige und sachlich kompetente kommunale Behörde und Ansprechstelle für Energiefragen. Das ist eine Grundvoraussetzung für eine wirklich erfolgreiche Entfaltung von kommunalen Aktivi

täten im Sinne der eingangs zitierten Energieexperten. Das Gesetz definiert bestimmte Regelungskompetenzen im Rahmen der kommunalen Energievorsorge. Das ist notwendig, weil es keine Verantwortung ohne Regelungskompetenz gibt.

Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Folgendes: erstens die Aufstellung eines kommunalen Energieplans als Satzung, und zwar durch Beschluss der kommunalen Vertretungskörperschaft. Der Energieplan hat Planfeststellungscharakter und dient als Maßstab für Verwaltungsmaßnahmen des Energievorsorgeamtes. Zweitens die Beteiligung des Energievorsorgeamtes an der bauordnungsrechtlichen Genehmigung von energiewirtschaftlich bedingten Bauvorhaben. Hier wird in das Bauordnungsrecht eingegriffen, was aber zulässig ist, weil dieses im Gegensatz zum Bodenrecht in die Zuständigkeit der Länder fällt. Und drittens die Beteiligung des Energievorsorgeamtes an der Bewilligung von Anträgen auf staatliche oder kommunale Fördergelder für Energiewirtschaft und Energietechnik. Durch die kommunalen Regelungs- und Genehmigungskompetenzen, insbesondere durch den Energieplan, erhalten die Energiebeauftragten eine Verhandlungsbasis, die sie befähigt, die kommunalen Vorstellungen in Verhandlungen mit der Wirtschaft besser durchzusetzen, zum Beispiel den Ausbau von Fern- und Nahwärme, den Einsatz von KWK-Technologien oder den Umstieg von fossilen Energien auf regenerative Brennstoffe.

Der Gesetzentwurf geht auch auf die Frage der Finanzierung ein. Hier sind in aller Kürze drei Säulen zu nennen: der kommunale Finanzausgleich, die Fördermittel von Land und EU sowie die kommunalen Eigenmittel. Bei den Eigenmitteln soll es den Kommunen erlaubt sein, auf die Vermögenshaushalte zuzugreifen, weil die Tätigkeit der Energievorsorge auch die Akquisition von Investitionen im Energiebereich einschließt.

Meine Damen und Herren! Die Kodifizierung der kommunalen energiewirtschaftlichen Zuständigkeiten im sächsischen Landesrecht soll die Gemeinden im Freistaat dazu befähigen und ermutigen, trotz Liberalisierung der Energiemärkte ihren verfassungsrechtlich begründeten energiepolitischen Gestaltungsspielraum besser auszuschöpfen. Deswegen bitte ich um Ihre Unterstützung für dieses wirklich ideologiefreie Gesetzesvorhaben der NPD-Fraktion.

(Beifall bei der NPD)

Es ist vorgeschlagen, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – federführend – und an den Innenausschuss zu überweisen. Ich bitte jetzt bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Stimmenthaltung und 2 Stimmen dagegen ist diese Überweisung beschlossen.

Fortsetzung Tagesordnungspunkt 8

Meine Damen und Herren! Ich muss noch einmal zum Tagesordnungspunkt 8 zurückkehren, zum Nichtraucherschutzgesetz. Es ist vergessen worden, bei den vielen Ausschüssen, die schon benannt worden waren, den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft hinzuzufügen.

Wenn es jetzt keinen Widerspruch gibt, gehe ich davon aus, dass wir das sehr unkompliziert mit dazusetzen können. – Gut. Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verlassen wir diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 11

Berufs- und Arbeitsweltorientierung an allgemeinbildenden Schulen im Freistaat Sachsen

Drucksache 4/7361, Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD, mit Stellungnahme der Staatsregierung

Wir kommen jetzt in die erste Diskussionsrunde. Es beginnt die CDU, danach folgen SPD, Linksfraktion.PDS, NPD, FDP, die Fraktion der GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der CDU-Fraktion das Wort. Herr Abg. Seidel, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich freue mich, heute zu diesem überaus wichtigen Thema der Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen im Freistaat sprechen zu können; denn die Berufswahl ist eine wichtige – vielleicht sogar die wichtigste – Entscheidung für die Zukunft eines jeden Menschen. Die Berufswahl braucht eine gute Vorbereitung.

Eine Studie der Bundesregierung hat ergeben, dass zwischen den Jahren 2001 und 2004 20 % aller Auszubildenden ihre Ausbildung aus verschiedensten Gründen abgebrochen haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies können wir uns künftig in Anbetracht der demografischen Entwicklung und des zu befürchtenden Fachkräftemangels nicht mehr leisten!

(Beifall bei der CDU)

Aber auch für den individuellen Bildungsweg, für den Lebensweg eines jeden Schülers ist der Ausbildungsabbruch eine sehr traurige Entscheidung. Die Halbierung der Schülerzahlen wird in Kürze auch die berufsbildenden Schulen des Freistaates Sachsen erreichen. Die IHK

Dresden rechnet circa ab dem Jahr 2015 mit einer Beschäftigungslücke bei Schulabgängern mit Schulabschluss. Diese Beschäftigungslücke wird größer sein als bei Absolventen mit Hochschulabschluss, obwohl dies teilweise anders behauptet und dargestellt wird.

Das in den vergangenen Jahren entstandene Defizit an Lehrstellen wird sich zukünftig in ein Defizit an Auszubildenden umkehren. Der Trend hat teilweise schon eingesetzt. Beispielsweise gibt es derzeit im Landkreis Delitzsch noch 100 offene Ausbildungsstellen, die nicht besetzt werden können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie sehen, jeder Schüler wird auch bei uns in Sachsen gebraucht. Aufgrund des zukünftigen Fachkräftemangels, aber auch um individuelle Lebensläufe positiv zu bestimmen, müssen wir alle Bildungsreserven unserer Schüler ausschöpfen. Dazu gehört die Senkung der Zahl der Schulabgänger ohne Schulabschluss durch noch verbesserte, individuelle Förderung über Ganztagsangebote und vorschulisches Angebot.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Zugleich ist es notwendig, die Berufswahl nachhaltiger zu steuern. Derzeit ist feststellbar, dass sich viele Schüler für Berufe interessieren, in welchen leider keine oder nicht genügend Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, das heißt, die nicht zukunftsorientiert sind. Dafür brauchen wir eine bessere Berufsorientierung, spätestens ab der 7. Klasse der Mittelschule. Wir müssen verstärkt Menschen heranbilden, denen Technik, der ökonomische und betriebliche Bereich am Herzen liegen und denen die Anforderungen des Arbeitslebens anschaulich dargestellt werden.

In Sachsen ist in den letzten Jahren einiges geschehen. Es gibt bereits sehr gute Angebote der Berufsorientierung. Hier möchte ich auch und vor allem den Arbeitskreisen Schule und Wirtschaft danken, die in den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Reihe von Aktivitäten gestartet und konkrete Kooperationen zwischen Schulen und Wirtschaftsunternehmen gefördert haben.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Es gibt eine Vielzahl an Praktikumsbörsen, Ausbildungsmessen, Wanderausstellungen zur beruflichen Ausbildung und Wochen des offenen Unternehmens. Aber auch unser Schulgesetz legt in § 6 Abs. 4 verbindlich fest, dass zur Verbesserung der Berufsvorbereitung und zur Erleichterung des Übergangs insbesondere in die berufsqualifizierende Ausbildung die Mittelschulen mit den berufsbildenden Schulen und anderen Partnern der Berufsausbildung zusammenarbeiten. Diese Regelung muss jedoch noch nachhaltiger mit Leben erfüllt werden. Dazu gehört auch – und als wesentlicher Teil – das Schülerbetriebspraktikum. Wichtig ist uns, dass dies in realen Unternehmen durchgeführt wird, denn wir brauchen praxisnahe Erfahrungsfelder für unsere Schüler.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja, bitte, Frau Günther-Schmidt.

Herr Seidel, Sie haben eben unter dem Stichwort „nachhaltige Erfüllung mit Leben“ die Kooperation von Mittelschulen mit berufsbildenden Schulen angeführt. Ist Ihnen bekannt, dass an den berufsbildenden Schulen in Sachsen Lehrermangel herrscht, und zwar schon seit Jahren?

Meine sehr verehrte Kollegin! Erstens hat das mit dem, was hier im Schulgesetz gefordert ist, wenig zu tun. Zweitens gibt es auch in der Berufsschule Zeiten, in denen keine Schüler da sind, nämlich die unterrichtsfreien Zeiten. Auch diese Zeiten können in der Berufschule, gemeinsam mit den Lehrern der Mittelschule, genutzt werden. Es gibt durchaus Möglichkeiten. Drittens haben wir die Möglichkeit im Haushaltsgesetz geschaffen, dass zusätzliche Kräfte an unseren beruflichen Schulzentren über Honorarverträge eingestellt werden, um das, was Sie sagen, abzufedern und damit den Unterricht im eigentlichen Berufsfeld abzudecken.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Danke schön.

Bitte schön. – Wir haben auf dem 2. Mitteldeutschen Bildungskongress am 5. März 2007 unter dem Thema „Schule braucht Wirtschaft und Wirtschaft braucht Schule“ in Dresden mehrere Vertreter aus großen und mittelständischen Unternehmen verschiedener Regionen gehört. Sie haben dargestellt, wie diese Unternehmen mit sächsischen Schülern Kontakt aufnehmen, sie beispielsweise in ihre Unternehmen einladen und Betriebspraktika mit den Schülern durchführen, so BMW in Leipzig oder die Schmiedeberger Gießerei. Die Vertreter dieser Betriebe wiesen darauf hin, dass dieses Engagement keine Einbahnstraße ist, sondern beiden Partnern dient, diese Zusammenarbeit mit der Schule auf gleicher Augenhöhe erfolgt und weiterhin erfolgen muss.

Auch die Neuausrichtung der Lehrpläne in unseren Schulen hat Positives bewirkt. Mit den Fächern Technik und Computer in den Klassenstufen 5 und 6 der Mittelschule, mit dem Fach Wirtschaft, Technik, Haushalt und Soziales – kurz: WTH – in den Klassenstufen 7 bis 10 ist die Berufsorientierung fester Bestandteil des Lehrplanes geworden und mit erheblichem Stundenpotenzial ausgestattet worden. Auch die Neigungskurse und Arbeitsgemeinschaften bieten die Möglichkeit zur Berufsorientierung.

Jedoch wird in diesem Rahmen noch zu wenig Gebrauch gemacht und wir wünschen uns hier eine Verstärkung. Auch die Qualität der Maßnahmen in Sachsen ist noch unterschiedlich. Leider wird in manchen Landkreisen nur ein geringer Prozentsatz der Schüler aktiv erreicht. Hier können schlechtere von den besseren Landkreisen lernen,

wie wir es beispielsweise vom Vogtlandkreis gehört haben.

(Beifall bei der CDU)

Zukünftig sollte an jeder Schule des Freistaates ein Konzept zur Berufsorientierung erarbeitet werden, insbesondere die Kontaktknüpfung mit Unternehmen muss im Vordergrund stehen. Unsere Lehrerinnen und Lehrer müssen dazu angehalten und fortgebildet werden. Inhaltlich muss die Konzepterarbeitung in Verantwortung der Einzelschule erfolgen. Eine inhaltliche Vereinheitlichung von Projekten kann dabei nicht sinnvoll sein, da regionale Spezifika beachtet werden müssen. Es kommt also auf den Standpunkt der Mittelschule in der Region und auf die Verknüpfung dieser Schule mit ihren Unternehmen speziell in der Region – in ihrer Gegend, in ihrem Ortsteil, in ihrem Ort – an. Aber es muss insgesamt die Verbindlichkeit des Schulgesetzes konkret in der Praxis und dem Alltag unserer Schulen durchgesetzt werden. Wir müssen und wollen erreichen, dass alle Schüler dieses Angebot annehmen und dass für alle Schüler ein derartiges Angebot etabliert wird.

In diesem Zusammenhang danke ich dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus für die ausführliche Stellungnahme zu unserem Antrag. Sie zeigt das Engagement der Kultusbehörde zur Verbesserung in unseren Schulen augenscheinlich auf.