Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Können Sie uns bitte diese Anlaufschwierigkeiten, wie Sie es formuliert haben, näher beschreiben? Können Sie auch beschreiben, in welcher Weise das
Zum Ersten: Die Anlaufschwierigkeiten betreffend war zumindest in der örtlichen Presse nachzulesen, dass es sehr unterschiedliche Auffassungen zwischen den beteiligten Gruppen gibt. Das heißt nicht, dass es noch unterschiedliche Auffassungen gibt, wie man ein aktives Wildgänsemanagement letztlich auch durchführt. Das ist ein Thema, bei dem man versuchen muss, dass man, wie ich es betonte, von der vorgefassten Meinung abrückt und zu einem gemeinsamen Vorgehen kommt.
Zum Zweiten: Sie haben mich gefragt, inwiefern wir aktiv eingegriffen haben. Ich habe mein Haus über die Abteilung VIII in Chemnitz gebeten, die Moderation vor Ort vorzunehmen, letztlich in einem Sachverhalt, der normalerweise zwischen den Naturschützern, den Jägern und den Flächenbewirtschaftern in erster Linie eigenständig zu lösen ist, durch die Moderationsrolle zur Milderung des Problems beizutragen, um damit letztlich ein aktives Wildgänsemanagement zu unterstützen.
Am 19. März wird die tägliche Linienverbindung im Busverkehr Dresden–Görlitz–Wroclaw eingestellt. Damit ist weder per Bus noch per Bahn die niederschlesische Metropole in einer Direktverbindung zu erreichen.
1. Welche Schritte hat die Staatsregierung eingeleitet, damit eine Direktverbindung mit der Bahn wieder eingerichtet werden kann?
2. Wie bewertete die Staatsregierung die Verkehrsverbindungen im grenzüberschreitenden Personenverkehr?
Gestatten Sie mir dabei einen kurzen Blick zurück. Bis zum Dezember 2004 gab es eine Eisenbahnverbindung als Interregio ohne Umsteigen von Dresden nach Wroclaw. Sie wurde von der DB AG als Fernverkehr betrieben. Die DB AG schätzte die Verbindung wegen ungenügender Nachfrage und damit fehlender Reisender als unwirtschaftlich ein. In Zahlen ausgedrückt hieß das durchschnittlich 67 Reisende pro Zug bis Görlitz und bei
Grenzübertritt nur noch 53 Reisende, die das damalige Angebot nutzten. Daher war die Einstellung aus der Sicht der Bahn nicht abzuwenden. Des Weiteren bestanden damals noch erhebliche Infrastrukturmängel auf dem polnischen Streckenabschnitt. Die Reisezeit für die 229 Kilometer lange Strecke betrug fünf Stunden.
Die Einstellung der Eisenbahnverbindung hat sich ein privates Busunternehmen zunutze gemacht und Ende 2004 eine Busfernlinie eingerichtet. Trotz intensiver Werbung haben sich die Einnahmen wegen fehlender Fahrgäste nicht so entwickelt, dass die Kosten auch nur einigermaßen gedeckt werden konnten. Der Busunternehmer hat sich nun entschlossen, diese Linie in dieser Woche letztmalig zu befahren.
Ich habe die Einstellung der Eisenbahnverbindung seinerzeit bedauert. Genauso bedauerlich ist die Einstellung der Buslinie, die mit einer Fahrzeit von vier Stunden und 45 Minuten unter der Fahrzeit der Eisenbahn lag und mit 35 Euro für Hin- und Rückfahrt auch preislich günstig gestaltet wurde.
Eine Direktverbindung Dresden–Wroclaw ist eindeutig Fernverkehr. Dafür hat der Freistaat sowohl bei der Bahn als auch für den Bus keine Zuständigkeit und damit keinen direkten Einfluss darauf. Aus seiner verkehrspolitischen Verantwortung für die allgemeine Entwicklung nachhaltiger Verkehrsverbindungen heraus nutzt der Freistaat jede Gelegenheit, mit der Deutschen Bahn AG die Wiedereinführung einer Bahnverbindung zu erreichen.
Das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit hat mehrfach beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Erfüllung des mit Polen im Jahr 2003 geschlossenen Vertrages zum Ausbau der Strecke Dresden–Wroclaw eingefordert. Der Ausbau der Infrastruktur ist die Grundlage für eine schnellere Bahnverbindung. In der mittelfristigen Finanzplanung von 2004 bis 2008 sind keine Investitionsansätze vorgesehen. Die Strecke wird auf deutscher Seite nicht vor dem Jahr 2010 fertig, in Polen aber – das ist wirklich bemerkenswert – voraussichtlich noch im Jahr 2007.
Auf Drängen des Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit verhandelt die BRD seit geraumer Zeit mit der polnischen Bahn – PKP – über die Wiederaufnahme des durchgehenden Bahnverkehrs Dresden–Wroclaw. Dabei schien sich zunächst wenigstens eine Übergangslösung ab dem Fahrplan 2007 abzuzeichnen. Vorgesehen war eine Verbindung München–Wiesbaden–Leipzig–Dresden– Wroclaw–Krakow und zurück. Diese Bahnverbindung hätte für einen Tagesaufenthalt in Wroclaw gereicht. Die geplante Verbindung kam letztlich nicht zustande, weil die polnische Eisenbahn – PKP – trotz vorheriger Zusicherung keine Wagen in Polen bereitstellte.
Wichtig ist jetzt, dass der deutsch-polnische Staatsvertrag zum grenzüberschreitenden Verkehr abgeschlossen wird. Er regelt auch den Bahnverkehr auf der Grenzstrecke Görlitz–Wegliniec. Damit wäre auch eine Verlängerung der Regionalexpresslinie RE 1 Dresden–Görlitz bis an das elektrische Netz in Polen nötig. Die DB AG untersucht
gegenwärtig noch einmal die Frage, ob ein eigenwirtschaftliches oder ein Mischprodukt aus Fern- und Nahverkehr sich wirtschaftlich tragen kann. Darüber hinaus muss die Zulassung der deutschen Fahrzeuge auf dem Netz der PKP gelöst werden.
Das Arbeitsprogramm für den paneuropäischen Verkehrskorridor III Berlin–Dresden–Südpolen–Ukraine sieht für das Jahr 2007 Expertengespräche mit den beteiligten Länderbahnverwaltungen über die zukünftige Gestaltung des Reiseverkehrs im Korridorraum vor. Erst nach diesen Gesprächen, in denen auch über die zu erwartenden Potenziale und die Gestaltungsmöglichkeiten im Fernverkehr zu diskutieren ist, kann über die weiteren Aktivitäten hierzu entschieden werden.
Zu Ihrer zweiten Frage: Sachsen verfügt über zahlreiche öffentliche Verkehrsverbindungen auf der Straße und Schiene zu den Nachbarländern. Eine Bewertung dieser Verkehrsverbindungen ist nur in Verbindung mit den Nachbarn zu sehen.
Die Nachfrage nach öffentlichen Verkehrsleistungen ist, wie ich soeben am Beispiel Dresden–Wroclaw dargestellt habe, noch nicht so entwickelt, wie wir uns das vielleicht wünschen. So gesehen ist der Ausbau der öffentlichen Verkehrsverbindungen mit unseren Nachbarländern ein grundsätzliches Ziel. Aber auch Aspekte der Wirtschaftlichkeit und der Nachfrage müssen entsprechend berücksichtigt werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf Vorträge von Politikern an Schulen.
Das ehemalige Mitglied des SED-Politbüros Günter Schabowski war, wie eine Tageszeitung berichtete, über drei Tage an Hoyerswerdaer Schulen mit Vorträgen über das Jahr 1989 unterwegs.
1. Auf welcher rechtlichen oder politischen Grundlage tourte Ex-Politbüromitglied Günter Schabowski durch Schulen?
2. Gilt die Möglichkeit, dass ehemalige Politiker der DDR vor Schülern auftreten, auch für andere Personen der Zeitgeschichte?
Zu Ihrer ersten Frage. Herr Schabowski war im Rahmen der Projekte „Wider das Vergessen“ und „Zur Zukunft gehört Erinnerung“ ausschließlich im Lessing-Gymna
sium Hoyerswerda. Die Einladung erfolgte vom Bildungswerk für Kommunalpolitik Sachsen e. V., das die Veranstaltung den Hoyerswerdaer Schulen anbot.
Schwerpunkt der Veranstaltung war die legendäre Pressekonferenz von Herrn Schabowski. Der Ausgangspunkt für dieses Gespräch mit Herrn Schabowski sind die Lehrpläne des Freistaates Sachsen. Die Wende der DDR wird im Geschichtsunterricht thematisiert. Schüler sollen sich kritisch mit in dieser Zeit handelnden Personen auseinandersetzen können. Es ist nachvollziehbar und sinnvoll, wenn Schulen die Möglichkeit nutzen, Zeitzeugen für dieses Thema oder auch andere Themen in den Unterricht zu holen und dabei auch Angebote von Außenpartnern zu nutzen.
Ich bin überzeugt, dass Pädagogen und Schulleitung des Lessing-Gymnasiums diese Veranstaltung verantwortungsbewusst vorbereitet und begleitet haben.
Zur zweiten Frage. Zum Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule gehört es, die Schüler zu einer freiheitlichdemokratischen Haltung zu erziehen. Dazu kann beitragen, wenn bei geeigneten Anlässen Abgeordnete oder andere Persönlichkeiten des politischen Lebens oder eben Zeitzeugen in den Unterricht einbezogen werden. Ihre Teilnahme muss im Unterricht entsprechend vor- und nachbereitet werden, und sie darf nur der praxisbezogenen Information dienen. Parteipolitische Werbung sowie eine einseitige Darstellung sind nicht zulässig. Grundsatz muss immer die verfassungsrechtlich gebotene parteipolitische Neutralität der Schulen sein.
Die jeweiligen demokratischen Parteien, Institutionen und Organisationen sollen entsprechend der Pluralität unseres Gemeinwesens ausgewogen vertreten sein. Die Praxis zeigt sehr deutlich, dass unsere Schulen ausgesprochen verantwortungsvoll mit diesen Möglichkeiten umgehen und die Erfahrungen schließlich kritisch bewerten.
Herr Staatsminister, vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen zu Frage 2 und vor dem Hintergrund der europäischen Integration, die sozusagen als Prozess zu verstehen ist: Wie verhält es sich mit Auftritten von Abgeordneten des Europäischen Parlaments in sächsischen Schulen? Können Sie dazu noch einige Ausführungen machen?
Es ist durchaus Praxis, dass Abgeordnete des Europäischen Parlaments, aber auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages oder Abgeordnete des Sächsischen Landtages in solche Projekte eingebunden werden.