Ich habe Sie nicht deshalb kritisiert, weil Sie nicht im Ausschuss anwesend waren. Ich habe Sie nur leicht kritisiert, indem ich es etwas schwach fand – so war meine Formulierung –,
Ich will hier auf einige Änderungen der Koalitionsfraktionen eingehen, die uns als SPD sehr wichtig waren bzw. an denen wir einen besonderen Anteil hatten. So wurde zum Beispiel in den Paragrafen zum Biotopverbund ein Passus aufgenommen, der klarstellt, dass die Verbindungsflächen und -elemente eine Schlüsselstellung für den Biotopverbund besitzen. Dort, wo diese bereits existieren, sind sie besonders zu beachten und weiterzuentwickeln.
Dass wir die Schaffung eines Biotopverbundes sehr ernst nehmen, lässt sich an der Terminsetzung erkennen. Wir wollen, dass die Grundsätze des Biotopverbundes bis zum Jahresende aufgestellt sind und Handlungsstrategien für dessen Umsetzung entwickelt werden. Wir brauchen diese dringend, nicht zuletzt auch, um Konflikte bei der Durchführung zum Beispiel von Infrastrukturprojekten vorausschauend bewältigen zu können. Dies, glaube ich, sind wichtige Erfolge, die wir nicht durch die Vorgabe einer Zehn-Prozent-Mindestfläche für den Biotopverbund geschmälert sehen. Hierauf will ich aber nicht näher eingehen, da dies in der Vergangenheit bereits mehrfach Gegenstand geführter Plenardebatten gewesen ist.
Eine Forderung der SPD-Fraktion war außerdem die Aufnahme der Regelung zur Fortschreibung der Landschaftspläne. Nach unserem Dafürhalten ist sie unabdingbar, da Natur und Landschaft dynamische Gebilde sind. Dem trägt die neue Formulierung im Gesetz Rechnung, wonach die Landschaftspläne nach Vorliegen neuer Erkenntnisse und Entwicklungen fortzuschreiben sind.
Noch ein Wort zum Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Diesbezüglich schlagen derzeit unter anderem auch die Wellen bei mir in Bad Düben recht hoch. Wir
hatten vorgeschlagen, in Schutzgebieten die Ausbringung von gentechnisch veränderten Organismen generell zu untersagen. Damit würden wir jedoch gegen eine entsprechende europäische Richtlinie verstoßen, die weitgehende Einschränkungen verbietet. Daher haben wir an dieser Stelle geregelt, dass die Schutzgebietserklärung auch Bestimmungen über den Einsatz gentechnisch veränderter Organismen enthalten kann. Dadurch wird verdeutlicht, dass in Großschutzgebieten der Anbau gentechnisch veränderter Organismen einer besonderen Prüfung bedarf und grundsätzlich vermieden werden sollte.
Meine Damen und Herren! Das Sächsische Naturschutzgesetz muss auf Dialog und gegenseitige Vereinbarung und nicht auf einseitig hoheitliche Regelungen setzen. In diesem Zusammenhang erinnere ich an unseren Antrag aus dem Jahr 2005 zum Thema Landwirtschaft und Umweltschutz – das war die Drucksache 4/867 –, in dem wir die Staatsregierung unter anderem ersucht haben, sich dafür einzusetzen, dass es eine Schwächung des Vertragsnaturschutzes nicht gibt.
In der Stellungnahme der Staatsregierung zu diesem Antrag heißt es: „An dem im Sächsischen Naturschutzgesetz und in der Umsetzung des Schutzgebietssystems Natura 2000 vorgeschriebenen Grundsatz zum Vorrang freiwilliger Vereinbarungen zur Anwendung von Rechtsnormen soll auch in Zukunft festgehalten werden. Für die Bewahrung der sächsischen Kulturlandschaft ist eine umweltgerechte Landbewirtschaftung notwendig. Deshalb steht seit vielen Jahren das Prinzip Freiwilligkeit und Kooperation im Mittelpunkt des partnerschaftlichen Naturschutzes in Sachsen.“
Dieser Grundsatz sollte im Entwurf der Staatsregierung aufgegeben werden, was für die Koalitionsfraktionen nicht einsichtig war und allen positiven Erfahrungen widerspricht, die mit diesem Instrument gemacht worden sind. Deshalb haben wir die Streichung dieser Regelung nicht akzeptiert.
Abschließend möchte ich aus der Anhörung Herrn Prof. Dammert zitieren, der gesagt hat: „Dass mit diesem Gesetz noch nicht alle Fragen abschließend geregelt werden können, ist in der heutigen Zeit kein Mangel, sondern eher ein Zeichen dafür, dass sich die Gesetzgebung verändert hat.“ Dieser Ansicht kann ich mich nur vollinhaltlich anschließen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahre 2002 war es der Wille des Gesetzgebers, dass die Länder ihre Gesetze innerhalb von drei Jahren an den veränderten Rechtsrahmen anpassen. Der Freistaat hat diese gesetzliche Pflicht missachtet und
wie so oft die Frist zur Umsetzung einfach verstreichen lassen. Der Gesetzentwurf zur Neufassung des Sächsischen Naturschutzgesetzes hat es nun, wenn auch mit zwei Jahren Verspätung, endlich bis hierher ins Plenum geschafft.
Die NPD-Fraktion verkennt nicht, dass das novellierte Bundesnaturschutzgesetz einige Verbesserungen aufweist, die dem Naturschutz zugute kommen und das Gesetz den derzeitigen Anforderungen näherbringt. Neben einer treffenderen Definition der Grundsätze und einer Erweiterung der Ziele des Naturschutzes wurden noch weitere Fortschritte erreicht.
Die NPD-Fraktion begrüßt den Aufbau eines Biotopverbundes, die flächendeckende Landschaftsplanung und die Modernisierung der Regelung bei Eingriffen in die Natur sowie deren Kompensation. Allerdings enthält das Bundesnaturschutzgesetz immer noch eine Reihe bedeutender Schwächen. Gerade im Bereich der Eingriffsregeln bestehen noch immer erhebliche Defizite bei der Umsetzung in die Praxis. Für die Bewertung von Eingriffen in die Natur sind die Datengrundlagen oft völlig veraltet oder sie fehlen sogar überhaupt. Die Möglichkeiten, Eingriffe in die Natur zu untersagen, sind nach Auffassung der NPD-Fraktion in vielen Fällen nicht ausreichend.
Schwerwiegende Mängel weist das Bundesgesetz auch in anderen Bereichen immer noch auf. Die Verantwortung des Staates für die Bewahrung der Natur hätte viel stärker berücksichtigt werden müssen. Wir vermissen ausreichende Maßnahmen gegen eine weitere Flächenversiegelung, gegen die zunehmende Landschaftszerschneidung und gegen den Rückgang der Artenvielfalt. Die Staatsregierung hätte jetzt die ihr gegebenen Möglichkeiten zur Verbesserung der Gesetzgebung bei der Ausarbeitung des Entwurfs für ein neues Sächsisches Naturschutzgesetz nutzen können. Aber sie hat sie nur unzureichend genutzt. Der ursprüngliche Entwurf der Staatsregierung enthielt sogar erhebliche Rückschritte im Vergleich zur bestehenden Naturschutzgesetzgebung.
Der geplante Wegfall des staatlichen Vorkaufsrechts, zahlreiche ungerechtfertigte Befreiungen vom Eingriffstatbestand oder die Vernachlässigung des Naturschutzes bei Gewässerausbau- und Hochwasserschutzmaßnahmen sind nur einige Beispiele für den defizitären Gesetzentwurf der Staatsregierung.
In der Beratung des Umweltausschusses hatte die NPDFraktion dazu bereits eine Reihe von Änderungen vorgeschlagen. Im Wesentlichen wollten wir dabei die bekannten Defizite des Bundesnaturschutzgesetzes berichtigen und verhindern, dass die Mängel des alten Sächsischen Naturschutzgesetzes weiterhin Bestand haben. Grundsätzlich muss man an dieser Stelle aber feststellen, dass es nicht die gesetzlichen Regelungen allein sind, die über einen wirksamen Naturschutz entscheiden. Letztlich entscheidend ist, in welchem Umfang die Anforderungen des Gesetzes umgesetzt werden und inwieweit auch tatsächlich Kontrollen und Sanktionen folgen. Deshalb bestand das Hauptanliegen bei der Ausarbeitung unserer
Gesetzesänderung darin, den tatsächlichen Regelungsgehalt des Gesetzes zu verbessern. Allgemeine Ziele sollten weiter konkretisiert und das Gesetz von unnötigen Ausnahmen befreit werden.
Verschiedene Aspekte unseres Änderungsantrages zum Gesetzentwurf wurden bereits im Umweltausschuss diskutiert. Insbesondere beim geplanten Wegfall der Vorkaufsrechte oder den Regelungen zu Werbeanlagen in der Landschaft und der Pflegepflicht wurde im Ausschuss überwiegend Übereinstimmung bekundet. Darüber hinaus sehen wir aber noch weiteren Änderungsbedarf und haben deshalb auch zur heutigen Beschlussempfehlung einen Änderungsantrag ausgearbeitet.
Wir als NPD-Fraktion wollen, dass eine größtmögliche Vernetzung der verschiedenen Teile von Natur und Landschaft und der Prozessschutz ausdrücklich in den Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege verankert werden. Auch bei erneuerbaren Naturgütern sollte eine sparsame und schonende Nutzung der Natur als Ziel genannt werden. Ein Ausbau der noch verbliebenen natürlichen Gewässer soll nur dann erfolgen dürfen, wenn er aus überwiegenden Gründen des Allgemeinwohls erforderlich ist. Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern wollen wir grundsätzlich auf das Notwendigste beschränken. Einzelne Gehölze wollen wir auch im neuen Gesetz wieder unter den Schutz des Naturschutzgesetzes stellen. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die NPD die geplante Abschaffung der Baumschutzsatzung mit aller Entschiedenheit ablehnt.
Die Nutzung der Natur und der Landschaft zur Erholung oder zu sportlichen Zwecken soll sich nach der Verträglichkeit des jeweiligen Naturraumes richten. Das Flächenziel für den Biotopverbund wollen wir von 10 auf 20 % der Landesfläche anheben. Außerdem wollen wir mit dem Gesetz festlegen, dass der Biotopverbund eine auf die zu schützende artenbezogene Mindestdichte und eine auf deren Ansprüche abgestimmte Mindestgröße aufweist. Es muss dazu verbindliche Regelungen geben, damit die naturschutzfachlichen Aspekte bei der Flächenauswahl im Vordergrund stehen.
Ein weiterer wesentlicher Punkt unseres Änderungsantrags liegt in der Verankerung des Flächenerwerbs bei der Sicherung wertvoller Flächen. Der Flächenerwerb ist eines der wirksamsten Mittel für den Naturschutz, der immer weiter in den Hintergrund gedrängt wird. Der Erwerb naturschutzfachlich wertvoller Flächen sollte auch durch die anerkannten Naturschutzvereine erfolgen können.
In einigen Punkten unseres Änderungsantrages wollen wir die besondere Verantwortung der öffentlichen Hand im Gesetz deutlicher formulieren. Die öffentliche Hand muss ihre Vorbildfunktion in Bezug auf den Naturschutz in besonderer Weise erfüllen. Der Staat muss dabei nicht zuletzt bei der Bewirtschaftung seiner eigenen Liegenschaften mit gutem Beispiel vorangehen. Veränderungen wollen wir auch bei den Regelungen zum Vertragsnaturschutz. Die Festlegung von Mindestanforderungen an die
vertraglichen Vereinbarungen, die im Entwurf ersatzlos gestrichen werden sollen, wollen wir unverändert beibehalten.
Für völlig inakzeptabel halten wir es, dass alle die Einrichtungen des Hochwasserschutzes betreffenden Maßnahmen sowie die Gewässerunterhaltung keine Eingriffe in die Natur sein sollen. Der Hochwasserschutz kann nur im Einklang mit der Natur wirksam sein und darf keinesfalls zur Zerstörung der Natur führen. Wir wollen erreichen, dass auch bei Hochwasserschutzmaßnahmen der Schutz der Natur gewahrt bleibt. Insbesondere halten wir es für unverantwortlich, dass besonders geschützte Biotope im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz ohne eine Kompensation zerstört werden dürfen. Der Naturschutz darf nicht gegen den Hochwasserschutz ausgespielt werden.
Auch der Artenschutz muss stärker gefördert werden. Die Artenschutzprogramme sollen sich in Zukunft stärker darauf ausrichten, die beginnende Entwicklung von Bestandsgefährdungen möglichst frühzeitig zu erkennen. Bei Eingriffen in die Natur, von denen im Bestand gefährdete Arten betroffen sind, wollen wir, dass die Kompensation direkt dem Erhalt dieser Arten zugute kommt.
Eine Neuregelung wollen wir auch in Bezug auf die finanzielle Unterstützung der anerkannten Naturschutzvereine. Wir wollen sicherstellen, dass die Vereine ausreichende Mittel zur Verfügung haben, um ihre gesetzlichen Aufgaben und Rechte uneingeschränkt wahrnehmen zu können. Insbesondere sollen diese Vereine auch beim Erwerb von Flächen unterstützt werden.
Meine Damen und Herren, es gehört zu den grundlegenden Aufgaben der Politik, die Natur in ihrer Vielfalt als Lebensgrundlage auch für künftige Generationen zu erhalten. Das Naturschutzgesetz spielt dabei eine wesentliche Rolle. Die von uns vorgeschlagenen Änderungen tragen dieser Tatsache Rechnung. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Naturschutz wird in unserer dicht besiedelten Kulturlandschaft nur dann eine Zukunft haben, wenn es gelingt, zukünftig die Natur- und Artenschutzbelange von realitätsfremden Ideologien zu befreien. Notwendige Anpassungen an den schon jetzt stattfindenden Klimawandel müssen unserer Meinung nach Berücksichtigung finden – wie auch endlich einmal die Einsicht kommen muss, dass Naturschutz nur mit dem Menschen geht und nicht gegen ihn wirksam gestaltet werden kann.
Die Umsetzungen im Naturschutz müssen zukünftig deutlicher auf Kooperationen und Belohnung statt auf Bestrafung setzen. Nur so erreicht man die Menschen –
Die Staatsregierung legt uns nun heute das seit April 2005 säumige Gesetz zur Anpassung des Sächsischen Naturschutzgesetzes an das Bundesrecht vor.
Diese späte Einbringung haben wir schon lange kritisiert, unter anderem im letzten Plenum, aber nun ist sie endlich erfolgt.
Zum Inhalt. Im Umweltausschuss wurde der Gesetzentwurf der Staatsregierung durch die Einbringung des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen verändert. Es wurden sage und schreibe 114 Änderungen meist redaktioneller Art beschlossen. Ich hoffe, mich nicht verzählt zu haben; es können noch mehr gewesen sein. Wir Liberalen haben deshalb im Ausschuss auf einen eigenen Änderungsantrag verzichtet, da unsere Wünsche im Wesentlichen durch dieses Mammutwerk erfüllt waren. Dieser Änderungsantrag zeigte sehr deutlich, dass der Entwurf der Staatsregierung – ich will es mal so ausdrücken – etwas schludrig vorbereitet war
und die zwei Jahre Verzug in der Umsetzung jedenfalls nichts mit einer deutlich erhöhten Qualität zu tun haben können.
Doch die wenigen inhaltlichen Änderungen, die uns durch die Koalitionsfraktionen vorgelegt und im Ausschuss mehrheitlich abgestimmt wurden, verschlimmbessern nach unserer Auffassung den Entwurf der Staatsregierung zusätzlich.
Aufgrund der Kürze meiner Redezeit nur zwei Beispiele. Das Bewusstsein, dass die vielfältigen Eingriffe auch immer Eingriffe in fremdes Eigentum bedeuten, ist meist verloren gegangen. Daraus resultierende Belastungen für die Betroffenen durch Bewirtschaftungserschwernisse werden nicht immer im vollen Umfang erkannt und berücksichtigt. Wir hatten es daher – im Gegensatz zu vielen anderen in diesem Hohen Haus – sehr begrüßt, dass im Entwurf der Staatsregierung die komplette Streichung des § 13 Werbeanlagen vorgesehen war. Unserer Meinung nach war das ein richtiges Signal, um verantwortungsvolles und verantwortungsbewusstes Handeln zwischen den Menschen, die vom Tourismus leben müssen, und dem Naturschutz für beide Seiten vernünftig auf den Weg zu bringen.
Doch was sagen nun die Koalitionsfraktionen dazu? Die Wiederaufnahme des § 17 ist aus Sicht der Antragsteller notwendig, weil die Sächsische Bauordnung dieses Thema nur unzureichend regelt. Meine Damen und Herren, in der Sächsischen Bauordnung steht die Regelung im § 13 Abs. 2 wie folgt: „Für Werbeanlagen, die bauliche Anlagen sind, gelten die in diesem Gesetz an
bauliche Anlagen gestellten Anforderungen. Bauliche Anlagen dürfen das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild nicht verunstalten. Werbeanlagen, die keine baulichen Anlagen sind, dürfen weder bauliche Anlagen noch das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild verunstalten oder die Sicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs gefährden. Die störende Häufung von Werbeanlagen ist unzulässig.“
Unserer Meinung nach ist diese Regelung deutlich genug formuliert. Alles Weitergehende ist sturer Bürokratismus und schadet beispielsweise der Tourismusbranche in Sachsen.