Ich habe zwei Fragen, die die Befreiung von der Vignettenpflicht bei der Benutzung von vignettenpflichtigen Autobahnen in der Tschechischen Republik betreffen.
In einem Schreiben vom 9. September 2004 gab das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen dem Behindertenbeauftragten des Landkreises Zwickauer Land die Auskunft, dass die Inhaber eines Schwerbehindertenausweises von der Vignettenpflicht für die Benutzung der vignettenpflichtigen Autobahnen in der Tschechischen Republik befreit sind. Diese Antwort basierte auf der seinerzeitigen Auskunft des tschechischen Verkehrsministeriums. Eine neuerliche Anfrage im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Dezember 2006 ergab jedoch, dass es diese Freistellungsregelung nicht mehr geben würde. Auch bei einer Anfrage in der Deutschen Botschaft in Prag wurde die Auskunft gegeben, dass eine solche Regelung nicht mehr existieren würde. Dementgegen ist auf der Internetseite des Behindertenbeauftragen des Freistaates Bayern nachzulesen: „Laut Auskunft des tschechischen Verkehrsministeriums, Hauptabteilung für Straßenverkehr, benötigen die Besitzer eines Schwerbehindertenausweises keine Autobahn-Vignette. Diese Regelung gilt auch für Schwerbehinderte aus den EU-Mitgliedsstaaten aufgrund ihrer Ausweise.“
1. Inwieweit können schwerbehinderte Menschen, die ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben und Inhaber eines Schwerbehindertenausweises sind, von der Vignettenpflicht bei der Benutzung von vignettenpflichtigen Autobahnen in der Tschechischen Republik befreit werden?
2. Wie ist hier das konkrete Verfahren zur Befreiung von der Autobahn-Vignettenpflicht geregelt bzw. welche von den tschechischen Behörden anerkannten Dokumente müssen schwerbehinderte Menschen bei sich führen,
um die für die Freistellung von dieser AutobahnVignettenpflicht maßgeblichen Voraussetzungen bei entsprechenden Kontrollen durch Polizeibedienstete der Tschechischen Republik nachzuweisen?
Der Anfrage vorausgegangen sind offensichtlich unterschiedliche Auskünfte in dieser Angelegenheit durch ein Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und auf einer Internetseite des bayerischen Behindertenbeauftragten. Es steht die Frage, ob schwerbehinderte Menschen in Tschechien von der Autobahn-Vignettenpflicht befreit sind oder nicht. Eine mündliche Anfrage auf Fachebene im tschechischen Verkehrsministerium ergab folgenden Sachstand:
Für Behinderte mit Ausweis gibt es keine generelle Befreiung von der Vignettenpflicht. Von der Polizei werden lediglich Ausnahmefälle toleriert, wenn ein Schwerbehinderter beispielsweise zur Behandlung ins Krankenhaus oder zur Kur gefahren wird. Die in der Anfrage zitierte Aussage auf der Internetseite des bayerischen Behindertenbeauftragten ist nicht mehr aktuell. Nach Aussage des Büros der Behindertenbeauftragten wird die entsprechende Seite korrigiert.
Zum Inhalt der Anfrage wurde weiterhin mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Kontakt aufgenommen. Nach dessen Aussage ist die Anerkennung eines Behindertenausweises als Grundlage für die Befreiung von der Vignettenpflicht eine tschechische Angelegenheit. Das offizielle Verfahren zur Ermittlung des aktuellen Sachstandes ist eine Anfrage des Bundesministeriums in der Tschechischen Republik. Dies habe ich veranlasst, um die Angelegenheit abschließend zu klären. Nach Eingang der Antwort wird umgehend schriftlich berichtet.
Auch die Frage 2 nach dem konkreten Verfahren zur Befreiung der Vignettenpflicht wird schriftlich beantwortet, wenn die Stellungnahme der tschechischen Seite vorliegt.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um die Ablehnung der Eröffnung der Hauptverhandlung gegen den ehemals ermittelnden Staatsanwalt im „Fall Schommer“.
Hintergrund: Das Landgericht Dresden lehnte laut Presseinformationen am vergangenen Freitag die von der Staatsanwaltschaft Chemnitz beantragte Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen einstigen Staatsanwalt der sächsischen Antikorruptionseinheit INES ab. Zur Begründung hieß es laut Presseinformationen, dass eine Gefährdung des INES-Ermittlungsverfahrens gegen Sachsens Ex-Wirtschaftsminister Kajo Schommer (CDU) nicht dadurch entstehen könne, dass er vor einer Razzia bei Schommer im Mai 2005 einem Journalisten davon Bescheid gegeben haben soll. Es habe keine „konkrete Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen“ vorgelegen.
Herr Staatsminister Mackenroth hat sich im gesamten Verfahren stets vor die Staatsanwaltschaft Chemnitz gestellt. Insbesondere wurde im Bericht des Staatsministers der Justiz zur Vorbereitung der Sitzung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses des Sächsischen Landtages am 26. September 2005 ausgeführt: „Er“ – nämlich der Staatsminister der Justiz – „hat die beiden entgegenstehenden Rechtsgüter gegeneinander abgewogen: Pressefreiheit und Interesse an der Strafverfolgung. Die Frage, ob der dem Staatsanwalt gemachte Vorwurf so gravierend ist, dass er es rechtfertigt, den grundrechtsrelevanten Bereich der Pressefreiheit – wenn auch in rechtmäßiger Weise – zu tangieren, hat der Staatsminister bejaht.“
1. Hält die Staatsregierung im Lichte der Entscheidung des Landgerichtes Dresden an der oben zitierten Bewertung fest?
Frau Präsidentin, vielen Dank! Herr Abgeordneter, die Staatsregierung sieht sich aus Rechtsgründen an der Beantwortung Ihrer Frage gehindert. Rechtliche Entscheidungen sind im Hinblick auf die verfassungsrechtlich verbürgte richterliche Unabhängigkeit der Gerichte von der Staatsregierung zu respektieren. Dies schließt eine Kommentierung von Urteilen oder Beschlüssen grundsätzlich aus. Dennoch zur Klarstellung: Auf der Grundlage meines Erkenntnisstandes vom 26. September 2005 halte ich an meiner damaligen Bewertung zu der Frage der Güterabwägung fest.
Zur Frage zwei: Die Staatsregierung sieht wiederum im Hinblick auf das noch nicht rechtskräftig abgeschlossene
Die Internationale Bauausstellung Fürst-Pückler-Land und ihre Partner präsentieren in diesem Jahr ihre Veranstaltungen unter dem Thema „Energieland Lausitz“. Dabei soll die Lausitz als traditionsreicher wie auch innovativer Energiestandort dargestellt werden. Am entsprechenden Wettbewerb können laut Ausschreibung aber nur Südbrandenburger Initiativen teilnehmen.
1. Was wäre aus Sicht der Staatsregierung möglich, um diese auf die Brandenburger Lausitz bezogene Aktion auch auf den sächsischen Teil der Lausitz auszudehnen?
2. Welche neuen Initiativen, Kooperationen und Investitionen zu diesem Thema sollten für die Oberlausitz angeregt werden?
Herr Abg. Kosel, ich will Ihre Fragen gern beantworten. Der Wettbewerb „Energieland Lausitz 2007“ ist vom Zentrum für Energietechnologie Brandenburg, kurz CEBra, und der Internationalen Bauausstellung, kurz IBA, Fürst-Pückler-Land ausgeschrieben worden.
Wie in der Anfrage schon zum Ausdruck gebracht worden ist, handelt es sich dabei um eine regional begrenzte Aktion im Süden Brandenburgs. Die übergreifende Bezeichnung „Lausitz“ ist von den Initiatoren selbst gewählt worden, ohne nach meiner Kenntnis die außerhalb von Brandenburg liegenden Teile der Lausitz einzubeziehen. Sachsen ist an der Aktion „Energieland Lausitz 2007“ nicht beteiligt worden.
Als Hintergrund ist Folgendes anzumerken: Sowohl Brandenburg als auch Sachsen stehen vor der Aufgabe, die Lausitz zu entwickeln. Dabei arbeiten beide Länder
zum Beispiel im Rahmen des Verwaltungsabkommens Braunkohlensanierung eng mit dem Bund zusammen. Wie Sie wissen, werden mit der Einigung auf das Verwaltungsabkommen 4 weitere 400 Millionen Euro für die beiden Bergbauregionen im mitteldeutschen Revier, aber auch im sächsischen Revier zur Verfügung stehen, um eine Nachfolgenutzung zu ermöglichen.
Weiterhin haben sich die Wirtschaftsministerien beider Länder auf eine Zusammenarbeit des Regionalmanagements verständigt. Eine derartige übergeordnete Institution wie die Internationale Bauausstellung gibt es in Sachsen nicht und ist unsererseits auch nicht vorgesehen. Mit der IBA wurde im Jahre 2005 vereinbart, dass diese das Regionalmanagement in die Konzepte einbindet. Der Freistaat unterstützt regionale Aktivitäten im Rahmen seiner Landesprogramme.
Zur zweiten Frage und damit zurück zum Thema Energie: Es ist wohl unbestritten, dass erhebliche Anstrengungen erforderlich sind, um eine sichere, preiswürdige und umweltverträgliche Energieversorgung auch in den kommenden Jahrzehnten gewährleisten zu können. Übrigens arbeiten bereits seit Jahren gerade Einrichtungen aus Sachsen und Brandenburg an der Entwicklung neuer Energietechnologien zusammen.
Das betrifft zum Beispiel sogenannte Clean-CoalTechnologien für eine effiziente und klimaverträgliche Braunkohlenverstromung. Wesentliche Fortschritte bei der notwendigen Weiterentwicklung unseres Energiesystems sind durch eine Verbesserung der Energieeffizienz und die stärkere Nutzung erneuerbarer Energien zu erwarten. Die entscheidenden Beiträge können nur in den Regionen selbst geleistet werden.
Die Staatsregierung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten entsprechende Initiativen unterstützen. Das betrifft insbesondere die Entwicklung innovativer Energietechnologien und die Ansiedlung und Weiterentwicklung von Unternehmen; denn so werden regionale Kreisläufe gestärkt, die damit auch in der Lausitz dringend benötigte Arbeitsplätze schaffen können.