Herr Zastrow, ich frage Sie jetzt einmal als Unternehmer, mit diesem Image gehen Sie ja auch nach außen. Sie wissen, wann wir das Gesetz hier verabschiedet haben, und ich gehe davon aus, dass Sie sich ausreichend informiert haben, was für die Umsetzung des Gesetzes bis zum Funktionieren dessen, was Sie gerade bei meiner Kollegin abzufragen versuchen, notwendig ist. Wären Sie als Unternehmer bereit, wenn die gesetzlichen Grundlagen überhaupt noch nicht klar sind und noch nicht heraus ist, ob Sie überhaupt in das Auswahlverfahren hineinkommen, 1,5 Millionen Euro zu investieren – das ist etwa die Größenordnung, die notwendig ist –, um eine Versorgungseinheit aufzubauen? Das unterstellen Sie jetzt sozusagen der Staatsregierung, die daran überhaupt keine Aktie hat.
Es ist vor neun Monaten beschlossen worden. Seitdem haben wir Klarheit über das, was in Sachsen passieren wird. Ist dem so? – Dem ist so. Meine Kollegin Kristin Schütz hat bereits damals, wenn ich mich recht entsinne – Frau Nicolaus, vielleicht geben Sie mir in diesem Punkt sogar recht –, in der Debatte den Hinweis gebracht, dass es sehr wichtig ist, zügig zu entscheiden. Denn bereits damals wurde gesagt – ich glaube, Sie haben die Anmerkung gemacht –, dass es, bevor keine juristische Klarheit besteht und das Gesetz nicht da ist, sehr schwierig sein wird, bereits mit weiteren Schritten zu beginnen. Deswegen haben wir damals so darauf gedrängt. Deswegen haben wir damals beispielsweise diese Sondersitzung beantragt; denn wir wollten, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen möglichst frühzeitig geschaffen werden.
Dass das erst so spät passiert ist, Herr Gerlach, liegt nicht an der Opposition in diesem Landtag, sondern einzig und allein an der Regierung. Sie hätten bereits viel eher aus dem Knick kommen können. Ich behaupte einmal ganz frech: Sie haben überhaupt erst darüber nachzudenken begonnen, als Sie den Gesetzentwurf der FDP gesehen haben. – So viel dazu.
(Beifall der Abg. Kristin Schütz, FDP – Zurufe der Abg. Kerstin Nicolaus, CDU, und Martin Dulig, SPD)
Das Zweite ist: Ich habe, wie gesagt, keine Detailkenntnisse davon – diese bekommen wir als Oppositionspartei nicht; es wäre nett, wenn wir sie in Zukunft bekommen könnten –, Frau Orosz, Herr Gerlach, wo jetzt die Probleme bei der Ausschreibung liegen. Ich habe da einiges aus zweiter Hand.
Dafür ist das Parlament da. Ich muss nicht die Aufgaben der Staatsregierung wahrnehmen. Das müssen Sie mir schon zugestehen.
Ich habe von Ausschreibungsproblemen gehört und davon, dass es in bestimmten Regionen schwierig ist, jemanden zu finden, der die Aufgabe übernimmt. Das kann sehr wohl sein. Glauben Sie nicht – und da spreche ich zu Ihnen als Unternehmer –, dass man sich rechtzeitig ein Bild über den Markt vor Ort, in den Regionen machen kann, parallel zu einem Verfahren, bei dem von vornherein klar war, worauf das hinausläuft? Der Gesetzentwurf am 10. Mai ist keine Überraschung gewesen. Das ist das, was der Bundestag im Jahr 2002 beschlossen hat. Das ist das, was vor 13 Jahren in der Europäischen Union als Leitlinie herausgegeben worden ist. Es gibt da gar keinen Spielraum. Es war klar, was auf Sachsen zukommt, es war klar, worauf Sie sich vorbereiten müssen. Und hier – es tut mir leid, Frau Orosz – haben Sie gründlich versagt.
(Beifall bei der FDP – Kerstin Nicolaus, CDU: Das ist eine Frechheit! – Johannes Gerlach, SPD, steht am Mikrofon.)
Herr Zastrow, ich würde gern, da Sie aus meiner Sicht ein wenig aus der Zielkurve herausgekommen sind, meine Frage wiederholen:
Würden Sie als Unternehmer in einer Situation, in der für Sie die rechtliche Grundlage noch nicht klar ist, in einer Größenordnung von 1,5 Millionen Euro investieren? – Es geht hier um jemanden, der nicht möglicherweise in dem Programm ist, sondern es geht um jemanden, der in dem Programm ist, der aber sozusagen erst dann begonnen hat zu investieren, als er den Zuschlag bekommen hat. Das war konkret meine Frage. Es wäre vielleicht eine ganz einfache Antwort möglich, wie Sie es meiner Kollegin gesagt haben: ja oder nein.
Hören Sie mal zu, Sie wissen wohl, was solch eine radiologische Praxis am Ende kostet und wie man sie betreibt.
Wir haben alle im letzten Jahr durch Ihre segensreiche Mehrwertsteuererhöhung und durch all die anderen Gesetze, die in diesem Jahr in Kraft getreten sind, erlebt, dass sich eine Wirtschaft selbstverständlich, bevor ein Gesetz in Kraft tritt, schon auf das einstellt, was ihr die Politik ankündigt. Wenn ich weiß, dass etwas auf mich zukommt – und spätestens seit dem 10. Mai weiß ich ganz sicher, dass es kommt –, dann kann ich mich darauf einstellen. Ich als Unternehmer werde selbstverständlich schon sehr zeitig prüfen, ob das für mich ein Markt ist, ob ich dort aktiv werden kann, und ich werde mich sehr zeitig damit auseinandersetzen. Sie müssen die Unternehmer nur dazu einladen, Sie müssen die Ausschreibung durchführen. Das ist schlichtweg so.
Sie haben es gleich überstanden. – Inzwischen gehört das Mammografie-Screening – das möchte ich Ihnen auch noch sagen, weil Sie es vielleicht vergessen haben – bereits in neun Bundesländern zum medizinischen Alltag.
Das stimmt, Frau Nicolaus. – Im ersten Halbjahr dieses Jahres kommen sicherlich vier weitere dazu. Selbst ein Land wie das Saarland, das vor einem Jahr auf demselben Stand war wie wir, das genauso schlecht dastand wie Sachsen, lädt seine Frauen seit dem 1. Januar zu regelmäßigen Mammografien ein. Ende dieses Jahres wird es – sofern Sachsen es tatsächlich schafft, das im III. Quartal zu machen – nur noch das Land Sachsen-Anhalt sein, das, weil es die Geräte erst im IV. Quartal anschaffen will, noch später beginnt und schlechter dasteht als Sachsen. Das halte ich für bedenklich.
Wir haben heute in einem ganz anderen Zusammenhang über Tempo, über Geschwindigkeit gesprochen, und mein Kollege Torsten Herbst hat dazu gesagt, dass nicht alles, was lange währt, am Ende auch wirklich gut wird. Beim Thema Krebsfrüherkennung wird nichts gut, was lange dauert, meine Damen und Herren.
Wir sprechen in diesem Haus sehr oft über sozialpolitische Themen, wir sprechen oft über Hartz IV, über die
Kosten der Unterkunft, über öffentliche Beschäftigungsprogramme. Aber wie es im Leben nun einmal ist: Ohne Gesundheit ist alles nichts. Gesundheit geht vor. Ich bin der Meinung, dass dieses Prinzip auch in der Politik gelten sollte und dass wir auch hier im Sächsischen Landtag entsprechende Prioritäten setzen sollten. Mögen Verzögerungen in anderen Politikbereichen ärgerlich sein, in der Gesundheitspolitik und besonders bei einem so wichtigen Thema wie dem Mammografie-Screening sind sie absolut nicht hinnehmbar, meine Damen und Herren.
An der Gesundheitspolitik, an dem, wie ein Land mit seinen Kranken und mit gesundheitlichen Schicksalsschlägen umgeht, wie es dem Krankwerden und wie es dem Kranksein vorbeugt, zeigt sich das soziale Gewissen eines Staates. Deswegen bitte ich Sie, unserem Antrag heute zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Zastrow, ich finde es unverantwortlich, wie Sie die Dinge angehen. Ihren Artikel am 17. Januar fand ich noch viel unverantwortlicher.
Herr Zastrow, ein einfacher Telefonanruf hätte genügt, um die Sachlage aufzuklären, wenn Sie es gewollt hätten.
Ich weiß aus berufenem Munde, Herr Zastrow, dass Sie nach diesem Artikel angerufen und darüber aufgeklärt worden sind,