so auch in der 59. Sitzung des Landtags, in der Sie von der Staatsregierung schnellstmöglich eine klare und handhabbare gesetzliche Regelung fordern.
Heute geht es Ihnen auf einmal viel zu schnell. Heute haben Sie Bedenken. Dass aber vor dem Bundesverfassungsgericht ein klares Datum für eine gesetzliche Regelung gesetzt wurde, nämlich Ende 2007, scheint für Sie keine Rolle zu spielen. Deswegen frage ich mich schon, ob Sie wirklich in der Diskussion noch so frei sind und ob Sie wirklich wissen, was Sie wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der sächsische Landesvater besaß vor 300 Jahren nur eine Handvoll von Beratern – kein Wunder, dass er das Glücksspiel und die damit zusammenhängenden Probleme nicht in den Griff bekam. Der sächsische Landesvater von heute hat das Glück und auch das Privileg, seine Vorstellung vor einem Parlament zu präsentieren, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Warten wir also ab, bis es so weit ist. In Finanzfragen ist es immer schon gut gewesen, auf Georg Milbradt zu setzen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist das schon eine etwas seltsame Angelegenheit. Wir haben mehrfach über dieses Thema debattiert. Kollege Martens hat es ja durchaus richtig dargestellt. Es gab Anträge im Juni, den FDP-Titel „Rechtssicherheit für Veranstalter von Sportwetten“, es gab im September einen Antrag „Hintergründe des Verbotes von privaten Sportanbietern durch sächsische Behörden“. Jetzt der dritte Antrag.
Dieses Mal ist dieser Antrag allerdings noch gemeinsam, fast kann man sagen, mit der Linksfraktion.PDS eingebracht, die sich jetzt klar dazu bekannt hat, dass sie der Auffassung ist, beiden zustimmen zu müssen. Ich habe in meinen letzten Reden immer den Hinweis darauf gebracht, dass es ja eine enge Verquickung zwischen bwin und der FDP gibt. Es gibt eine Reihe von Veranstaltungen, die von bwin gesponsert werden. Ich muss jetzt feststellen, dass scheinbar auch die Linksfraktion.PDS Interesse daran hat, dass sie zu Veranstaltungen mit bwin kommt.
Kollege Brangs, Sie haben gesagt, dass es eine Reihe von Veranstaltungen der FDP gäbe, die von bwin gesponsert würden. Könnten Sie diese bitte aufzählen?
Das kann ich gerne tun. Es gibt auf Bundesebene eine Veranstaltungsreihe, zu der Guido Westerwelle eingeladen hat. Diese ist auf einem Papier gedruckt worden, auf dessen Rückseite der Hinweis auf bwin enthalten ist. Im Eingangsbereich zu diesen Veranstaltungen zu Fragen des Wettmonopols ist der Anbieter bwin als Mitveranstalter aufgetreten. Beim letzten Mal hatte ich es dabei; ich kann es Ihnen gern geben, ich brauche es nur aus meinem Büro zu holen.
Wenn man sich diesen erneuten Versuch ansieht, muss man sich wahrscheinlich nur darüber wundern, warum die FDP erneut hier zu Felde zieht. Ich habe die Verstrickungen und Zusammenhänge dargestellt, will aber auch mit Blick auf die Zeit versuchen, noch einmal klar zu sagen, dass sich an der Position der SPD, die wir hier schon mehrfach vorgetragen haben, was auch die Frage des staatlichen Wettmonopols und die Frage des Staates in diesem Zusammenhang anbelangt, nichts geändert hat.
Ich möchte der Einfachheit halber darauf verweisen, dass man das im Internet nachlesen kann. Dort sind meine Reden nachzulesen, und wir haben an dieser Stelle Zeit gespart.
Zweiter Hinweis. Sie sprechen davon, dass heute eine Entscheidung gefällt werden müsse, weil sonst Ihr Antrag zur Anhörung im Wirtschaftsausschuss im März überflüssig sei. Das ist Ihre Entscheidung, wie Sie mit der Anhörung umgehen. Ich hatte bisher angenommen, dass es nicht ausschließlich um eine sofortige Aussetzung der Entscheidung zum Glücksspielvertrag geht. Ihr Antrag geht da weiter. Ich hatte bisher angenommen, dass Sie Interesse an dieser Anhörung haben, Sie haben sie ja selbst gewollt. Wenn Sie sagen, dass Sie sie nicht mehr wollen, dass sie nicht mehr nötig ist, dann sollten Sie diese zurückziehen, und wir haben mehr Zeit für andere Dinge in der Anhörung. Insofern ist das Ihre und nicht unsere Entscheidung, und uns das vorzuwerfen halte ich für etwas konstruiert.
Ein dritter Hinweis. Sie haben es selbst schon gesagt, dass es eine Reihe von Regierungschefs gibt, die bereits erklärt haben, dass sie einem solchen Entwurf zustimmen wollen. Es ist hier von 15 Stimmen die Rede. Was mir noch einmal wichtig erscheint, ist die Tatsache, dass unter den Bundesländern, die bereits zugestimmt bzw. Zustimmung signalisiert haben, drei Länder sind, in denen die FDP an der Landesregierung beteiligt ist: Das sind BadenWürttemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Diese Länder haben den Entwurf des Staatsvertrages schon formulierend und zustimmend zur Kenntnis genommen.
Insofern denke ich, dass die Argumente ausgetauscht sind. Ich habe etwas zur Steuerungsfunktion des Staates in dieser Frage gesagt, auch zur Verpflichtung des Staates, zur sozialverantwortlichen Verpflichtung, die es gibt. Ich bin in der Tat der Auffassung, dass der Staat, gerade was die Spielsucht anbelangt, hier wesentlich unabhängiger agieren kann als betriebswirtschaftlich organisierte Rechtsformen, die natürlich zur Gewinnmaximierung auch sinnhafter- und notwendigerweise ihre Ziele formulieren.
Ein Punkt, der immer wieder zu kurz kommt. Es gibt ja eine klare Zahl, die im Raum steht: Das sind die 550 Millionen Euro, die aus diesen Einnahmen für den Breitensport und den Leistungssport der Länder durch den Bund zur Verfügung stehen. Hier gibt es eine klare Ansage. Ich könnte mir gut vorstellen, dass es weitere Sportanbieter gibt, die außerhalb des staatlichen Wettmonopols stehen und bereit sind, diese Verpflichtung ebenfalls einzugehen. Ich kann mir natürlich noch besser vorstellen, dass sie noch etwas mehr drauflegen. Wenn es diese Verpflichtungserklärung gäbe, könnte man sich mit der Sache noch einmal auseinandersetzen. Alle Stellungnahmen von Wettanbietern, die auch den Leistungs- und Breitensport fördern wollen, gehen allerdings in eine andere Richtung.
Ich glaube, dass die Argumente ausgetauscht sind. Die SPD-Fraktion wird die Anträge der FDP und der Linksfraktion.PDS ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Vorgang um den Abschluss des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland macht das ganze Dilemma des bundesrepublikanischen Politikbetriebes deutlich. Das Urteil des BVG vom 28. März 2006 schreckt die Landesregierungen auf, weil sich das staatliche Wettmonopol in seiner bisherigen Form nicht weiter aufrechterhalten lässt. Hektisches Treiben setzt in den Finanzverwaltungen ein, und binnen weniger Monate wird ein neuer Staatsvertrag aus dem Hut gezaubert. Schnell einigt man sich, und nach acht Monaten soll dann ein neuer Staatsvertrag endgültig unterzeichnet sein.
Das Tempo ist beeindruckend. Aber ist in dieser Frage wirklich eine tragfähige Lösung gefunden worden? Sind die Landesregierungen hier nicht Getriebene gewesen, die aus Angst vor Einnahmeausfällen hektische Aktivitäten entfalteten und so ein fragwürdiges staatliches Wettmonopol weiter aufrechterhalten wollen? Schnelligkeit sollte nicht mit Handlungsfähigkeit verwechselt werden.
Dass sich immer mehr handwerkliche und rechtliche Fehler bei der Gesetzgebung bemerkbar machen, wurde im letzten Jahr deutlich. Bundespräsident Horst Köhler hatte zwei Gesetzen – dem über die Privatisierung der Luftsicherheit und dem über die Verbraucherschutzinformation – wegen offensichtlicher Verfassungswidrigkeit die Unterschrift verweigert. Ein drittes, das Luftsicherheitsgesetz, stoppte das BVG. Auch bei dem vorliegenden Staatsvertrag ist es fraglich, ob die dort getroffenen Vereinbarungen mit den verfassungs- und kartellrechtlichen Normen vereinbar sind.
Der neue Staatsvertrag soll zum 01.01.2008 in Kraft treten. Warum also diese Eile? Es bleibt doch eigentlich ausreichend Zeit, um zum Beispiel die öffentliche Expertenanhörung am 2. März 2007 hier im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr abzuwarten. Man könnte auch noch einmal über die Alternative zum staatlichen Wettmonopol gründlich nachdenken, denn in dem Urteil des BVG haben die Verfassungsgerichte ja ausdrücklich auf die Öffnung der Märkte für private Anbieter als Alternative zum staatlichen Wettmonopol hingewiesen.
Die Voraussetzungen und Bedingungen auf dem Wettmarkt haben sich stark verändert, und gerade das Internet hat hier eine neue Ausgangslage geschaffen. Wir sollten grundsätzlich über einen wirksamen Mechanismus diskutieren, der die neuen technischen Möglichkeiten berücksichtigt und den Zugang zum Wettmarkt kontrollieren kann und dabei klar definiert, welchen organisatorischen
Meine Damen und Herren! Nicht jedes Wettspiel macht krankhaft spielsüchtig. So ist zum Beispiel bislang kein Fall bekannt, wonach das Lottospielen zu einer extrem psychischen Abhängigkeit geführt hat und sich als Folge einer solchen Abhängigkeit eine Beschaffungskriminalität entwickelt hätte. Insofern hat eine jüngst veröffentlichte Studie, auch wenn sie vom Verband der Lottovermittler in Auftrag gegeben wurde, eine gewisse Glaubwürdigkeit. Dieser Studie zufolge ist eine krankhafte Spielsucht bei Lottospielen nicht bekannt, wohl aber ist sie bei Geldspielautomaten, Pferdewetten und Casinospielen nachweisbar.
Ein Werbeverbot für Wettspiele muss also differenziert betrachtet und geregelt werden. Erst wenn diese rechtlichen oder konzeptionellen Fragen geklärt sind, kann man die Frage beantworten, ob das staatliche Wettmonopol tatsächlich weiter aufrechterhalten werden kann und muss.
Für die NPD-Fraktion muss aber sichergestellt sein, dass gemeinnützige Zwecke mindestens im gleichen Umfang wie bisher gefördert werden – vor allem im Breitensport –, dass Spielsucht und problematisches Spielverhalten wirksam bekämpft und begrenzt werden, dass dem Verbraucher- und Jugendschutz angemessen Rechnung getragen wird, dass keine Anreize für Folge- und Begleitkriminalität von Wettspielen geschaffen werden und dass die Arbeitsplätze, zum Beispiel von bwin, erhalten bleiben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wegen ganz knapper Redezeit nur drei Argumente, warum wir den Anträgen zustimmen.
Erstens. Das Mindeste, was ich von der Koalition und der Staatsregierung in dieser Sache erwarte, ist, mit der Unterzeichnung bis nach der Anhörung im Wirtschaftsausschuss zu warten.
Wir haben es nämlich, Herr Brangs, aufgrund des Ladenschlussgesetzes vom Januar auf den März verschoben. So viel Rücksicht kann man schon erwarten.
Zweitens. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem letzten Jahr umzusetzen wird durch diesen Staatsvertrag nicht erreicht. Kern des Urteils ist nämlich die Abwägung zwischen dem Anspruch auf freie Ausübung eines Gewerbes und dem Problem der Spielsucht. Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig entschieden, dass in der Güterabwägung der Schutz der Gesundheit Vorrang vor wirtschaftlichem Erfolg und Freiheit hat. Das bedeutet aber eben nicht, mit dem Argument der Bekämpfung der Spielsucht die lästigen privaten Wettanbieter loszuwerden. Das ist nämlich nicht seriös; das ist Zockerei.
Drittens. Im März wird der Europäische Gerichtshof über das grenzüberschreitende Glücksspiel entscheiden. Dann werden wir ein zweites Urteil in der Hand haben, um die Gesetze rund um das Glücksspiel neu zu regeln. Wer jetzt voreilig handelt, wird mehr Unsicherheit als Sicherheit schaffen. Sie gehen mit diesem Staatsvertrag das Risiko ein, dass er wertlos wird, bevor er in Kraft tritt.
Ihre Fähigkeiten, Gesetze und Verordnungen im Einklang mit gültigem Recht zu gestalten halte ich inzwischen für ziemlich eingeschränkt – Herr Bundespräsident Köhler ist Zeuge dafür.