Protocol of the Session on December 12, 2006

(Beifall bei der NPD)

Was nach nationaldemokratischen Gesichtspunkten nie und nimmer unsere Zustimmung finden kann, ist die Zwangsbeteiligung der Kommunen an Strafzahlungen im Rahmen des Umverteilungs- und Fremdbestimmungsapparates Europäische Union. Dieser Passus im Gesetzentwurf der Staatsregierung ist für uns der Gipfel der nationalen Selbstentmündigung.

(Beifall bei der NPD)

Wir Nationaldemokraten akzeptieren nicht, dass die sächsischen Kommunen per Beschluss der demokratisch defizitären, überstaatlichen EU finanziell ausbluten.

Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir abschließend noch eine Bemerkung zur jüngsten FAG-Pressemitteilung der Koalition. Die mehr als im ursprünglich vorgelegten FAG-Entwurf vorgesehenen, über den Finanzausgleich ausgeschütteten 100 Millionen Euro im kommenden Jahr und 84 Millionen Euro im Jahr 2008 sind nämlich keineswegs eine auf kommunalfreundlicher Gesinnung basierende Wohltat von Union und SPD. Dieser erfreuliche Geldsegen ist nämlich genau jenem, dem FAG innewohnenden Automatismus geschuldet, den wir künftig durch eine Parlamentsentscheidung ersetzt wissen wollen, und zwar, um dadurch den Weg zu öffnen, einer wahren kommunalfreundlichen Gesinnung Ausdruck zu verleihen. So könnten beispielsweise die Kommunen weit mehr an den steigenden Steuereinnahmen des Landes beteiligt

werden, als nun geschehen. Vertragen könnten dies die sächsischen Landkreise, Städte und Gemeinden allemal.

Ich kann und will es Ihnen nicht ersparen, hier festzustellen, dass Ihre Darstellung einer quasi gönnerhaften Großzügigkeit seitens Regierung und Koalition bezüglich der Beteiligung an den Steuermehreinnahmen somit schlichtweg Lüge ist.

Herr Ministerpräsident Milbradt – er ist nicht mehr da –, Herr Staatsminister Metz, der von Ihnen vorgelegte kommunale Finanzausgleich ist nicht zustimmungsfähig, weil er dem kommunalen Finanzbedarf in keiner Weise gerecht wird, das Parlament beschneidet und die kommunale Selbstverwaltung schwächt. Von daher bitte ich die anwesenden Abgeordneten, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger Sachsens unserem Änderungsantrag zuzustimmen und dadurch ein bundesweit vorbildliches Finanzausgleichsgesetz zu verabschieden.

Übrigens empfindet es die NPD-Fraktion als skrupellos, wenn sich die Staatsregierung des Freistaates wegen ihres Verzichts auf Kreditneuaufnahmen selbst beweihräuchert, dies jedoch lediglich auf den Schultern der ohnehin finanziell geschundenen kommunalen Finanzsituation erreicht.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Danke schön. – Ich erteile der FDP-Fraktion das Wort. Herr Dr. Schmalfuß, gehen Sie bitte schön langsam. Wir sehen hier alle Zeiten, die seit gestern Morgen, 10 Uhr, liefen. Sie hatten 90 Minuten, jetzt haben Sie noch 2 Minuten. Ich sage Ihnen das jetzt, weil Sie gegebenenfalls entscheiden müssen – der Tag ist noch lange nicht zu Ende –, ob Sie noch andere Wertungen vornehmen müssen.

Das wird eine Herausforderung.

Das wird eine Herausforderung. Nehmen wir sie an – los geht es!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Änderung des Finanzausgleichsgesetzes unterscheidet sich sehr deutlich von der vorangegangenen Änderung. Am 10. März 2005 hatten wir hier im Plenum sehr kontrovers über die vierte Änderung des Finanzausgleichsgesetzes diskutiert. Zu mehreren Stellschrauben, die unverhältnismäßig zulasten der Kommunen gegangen sind, hatten wir Änderungswünsche und Änderungsanträge gestellt. Damals wurden sie von der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Jetzt sind sie in den vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung übernommen worden.

Im Folgenden nenne ich die wichtigsten:

Erstens – Streichung der Switch-Klausel. Mit der SwitchKlausel durfte die Staatsregierung in den Vollzug des FAG eingreifen und Mittel zulasten der allgemeinen

Schlüsselzuweisungen in investive Schlüsselzuweisungen umschichten. FDP und PDS hatten damals einen Änderungsantrag gestellt. Er wurde von der Regierungskoalition abgelehnt.

Zweitens – Hebesätze. Inzwischen ist auch hier Bewegung hineingekommen. Im vorliegenden Änderungsgesetz zum FAG werden die landesdurchschnittlichen Hebesätze zwar nicht abgeschafft, aber zumindest wird die Anpassungshäufigkeit gedrosselt.

Die FDP-Fraktion wird sich vor dem Hintergrund meiner Ausführungen zum FAG der Stimme enthalten.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und habe noch 24 Sekunden.

(Beifall bei der FDP)

Jawohl, Sie haben es geschafft. Sie sind nicht im Minusbereich. – Herr Weichert, Sie sprechen für die GRÜNEN und haben noch satte 13 Minuten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist unbestritten: Das Grundprinzip des kommunalen Finanzausgleichs in Sachsen ist modern und fortschrittlich.

Gemäß dem Gleichheitsgrundsatz sollen sich die Einnahmen des Freistaates und der Kommunen gleichmäßig entwickeln. Sinnbild ist das gemeinsame Boot, in dem Freistaat und Kommunen sitzen.

Die Kommunen werden an Steuermehreinnahmen des Freistaates der Jahre 2007 und 2008 beteiligt. In den beiden nächsten Jahren stehen den Kommunen daher Mehreinnahmen von rund 50 bzw. 84 Millionen Euro zur Verfügung. So weit, so gut. Bei der Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs infolge der NovemberSteuerschätzung gehen wir mit. Dabei haben Sie unsere Unterstützung.

Was wir nicht unterstützen und kritisieren, ist Folgendes: Durch die Änderungsanträge der Koalition wird die investive Zweckbindung der Schlüsselzuweisungen bei den Kommunen noch einmal kräftig angehoben. Der Staatsminister der Finanzen will hierdurch erreichen, dass die Vorgaben aus dem Solidarpakt II wieder zu 100 % eingehalten werden. Die kommunalen Spitzenverbände sehen aber für solch hohe Investitionen keinen Bedarf. In einer Stellungnahme an den HFA schreiben die kommunalen Spitzenverbände: „Diese investive Zweckbindung kommunaler Mittel entspricht weder der kommunalen Interessenlage, noch ist sie vor dem Hintergrund der Solidarpaktverpflichtungen geboten.“ Wenn aber die Kommunen selbst für solch hohe Investitionen keinen Bedarf sehen, warum muss sich der Freistaat dann als Schulmeister aufschwingen und die Kommunen gegen ihren Willen zwingen? Laufen wir nicht Gefahr, die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen?

In den ersten 15 Jahren des Aufbaus Ost haben wir die demografische Entwicklung beim Einsatz der Solidar

paktmittel zu wenig beachtet. Die Folge sind zum Teil überdimensionierte Infrastrukturen oder sanierte Städte, denen es an Bewohnern fehlt. Es macht daher wenig Sinn, die Kommunen über Zweckbindung zu einem weiteren Ausbau der Infrastruktur anzuhalten.

Meine Damen und Herren! Auch Infrastrukturen ziehen Folgekosten nach sich, deren Belastung pro Kopf bei zurückgehender Bevölkerung automatisch wächst. Das sind Strukturen, die wir vielleicht in wenigen Jahren nicht mehr brauchen oder die zu groß sind. Was wir hingegen brauchen, ist endlich eine ziel- und projektgenaue Bestimmung der geringen, noch bestehenden Infrastrukturlücken. Mit der pauschalen investiven Mittelzuweisung über den kommunalen Finanzausgleich kommen wir hier nicht weiter.

„Mehr Freiheit wagen“ – das war der Leitspruch aus der Antrittsrede unserer Bundeskanzlerin, Frau Merkel. Mehr Freiheit wagen, Herr Minister Metz, daran sollten Sie sich im Umgang mit unseren Städten und Gemeinden orientieren. Die kommunalen Entscheidungsträger sind in der Regel kompetent genug zu beurteilen, wie sie ihr Geld ausgeben. Eine derartig starke Zweckbindung, wie sie das Finanzausgleichsmassegesetz vorsieht, kommt leider schon einer Entmündigung gleich, meine Damen und Herren.

Deshalb werden wir uns bei diesem Gesetz der Stimme enthalten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. – Herr Staatsminister Dr. Metz für die Staatsregierung.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich gern kurz fassen in Anbetracht der Zeit. Aber eines möchte ich anmerken.

Ich bin ja Kritik gewöhnt. Das kann bei einem Finanzminister nicht anders sein. Dass jede Fraktion eigene Vorstellungen hat, wie sie mit ihren Gestaltungsspielräumen umgeht, ist selbstverständlich. Allerdings möchte ich eines anmerken: Das, was der Redner der NPD hier erzählt hat, kann ich weder geistig nachvollziehen noch irgendwie verstehen. Das möchte ich ganz deutlich sagen. So etwas habe ich bisher in keiner der langjährigen Diskussionen – ich bin seit 16 Jahren im Parlament – zum FAG gehört. Aber es ist neu, man lernt vielleicht etwas dazu,

(Beifall des Abg. Winfried Petzold, NPD)

aber auf gar keinen Fall von der NPD.

Für alle anderen Anregungen, die hier gekommen sind, bin ich – das will ich ganz deutlich sagen – dankbar. Dankbar, weil wir eines vor uns haben: Wir werden natürlich aufgrund der Veränderungen, die in den nächsten zwei Jahren anstehen, ein FAG für die Jahre 2009 und 2010 erarbeiten müssen, das in verschiedenen Punkten anders aussehen wird als das jetzige. Dafür bin ich zu

mindest denjenigen, die hier Anregungen geben und Vorschläge machen, dankbar.

Meine Damen und Herren, im September habe ich Sie über wesentliche Änderungen im FAG informiert. Ich hatte damals – ich möchte den Faden einmal aufgreifen – insbesondere auf die Höhe der Finanzausgleichsmasse und den Abbau der sogenannten Bugwelle abgestellt. Das war damals das große Problem, das wir hatten.

Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass wir damals mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart hatten, wie wir das erreichen. Wir hatten dann mit den steigenden Steuereinnahmen – natürlich positiv – zu tun. Das hat die November-Steuerschätzung ergeben. Mit dieser erfreulichen Entwicklung der Landes-, aber auch der Kommunalsteuern ist eine Erhöhung der Finanzausgleichsmasse gegenüber dem Stand der 1. Lesung für die kommenden zwei Jahre verbunden. Allerdings möchte ich eines deutlich sagen, Frau Weihnert, Herr Weichert: Wir haben zwar einen Vorschlag gemacht, wie man damit umgehen kann, aber nach Einbringung des FAG ist es nicht mehr der Finanzminister, der wirksam wird, sondern in diesem Falle war es die Koalition

Natürlich wirkt hier der Gleichmäßigkeitsgrundsatz zugunsten der Kommunen. Und natürlich stehen diese Mittel den Kommunen zu. Natürlich bekommen sie die Kommunen auch. Im Jahr 2007 bekommen sie mehr – das wissen auch Sie –, als ihnen eigentlich zusteht. Da sind wir den Kommunen mit 50 Millionen Euro entgegengekommen. Aber das habe nicht ich gemacht, sondern das hat die Koalition gemacht. Ganz deutlich.

Wir haben eine Situation, die ich so schildern möchte: Dem Land geht es finanziell besser und unter Beachtung des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes, natürlich auch der kommunalen Mehreinnahmen aus steuerlichen Gesichtspunkten, geht es auch den Kommunen besser. Unter dieser Maßgabe erhöhen sich die Finanzausgleichsmassen im Jahre 2007 um rund 100 Millionen Euro auf 2,47 Milliarden Euro. Im darauffolgenden Jahr beträgt die Erhöhung dann noch einmal 84 Millionen Euro; hier steigt die Finanzausgleichsmasse von gut 2,41 auf knapp 2,5 Milliarden Euro an. In der Summe erhalten die Kommunen gegenüber dem Stand der 1. Lesung nach Koalitionsbeschluss 184 Millionen Euro mehr Geld aus dem Finanzausgleich. Das ist gut so. Das ist richtig so. Der überwiegende Teil steht den Kommunen selbstverständlich auch gesetzmäßig zu. Natürlich ergeben sich im Zuge der Finanzausgleichsmassen höhere Schlüsselzuweisungen.

Nur noch ein Wort zu den allgemeinen Deckungsmitteln der Kommunen. Diese erhöhen sich gegenüber den bisherigen Annahmen aufgrund der gleichzeitig gestiegenen kommunalen Steuereinnahmenprognose voraussichtlich – das muss ich dazusagen – um insgesamt 145 Millionen Euro im Jahre 2007 und 160 Millionen Euro im Jahre 2008. Ich finde das prima. Ich finde das selbstverständlich gut. Es ist gut, dass die Kommunen über mehr eigene Steuerkraft verfügen.

Zusätzlich zu dieser positiven Entwicklung der allgemeinen Deckungsmittel der Kommunen wurde zwischenzeitlich ein noch im September – ich weise darauf hin, dass ich das damals eingebracht habe – bestehendes Risiko für die kommunalen Verwaltungshaushalte ausgeräumt. Sie wissen, was ich meine. Ich beziehe mich hier auf die Kosten der Unterkunft für Arbeitslosengeld-II-Empfänger. Von diesen Kosten hat nun Gott sei Dank der Bund nach langem Kampf nicht nur die 29,1 % übernommen, sondern er hat tatsächlich die 31,2 % bis zum Jahre 2010 zugesagt. So viel habe ich vom Bund eigentlich gar nicht erwartet. Das sage ich ganz deutlich und bin natürlich froh, dass dies so gekommen ist. Damit haben die Kommunen auch in diesem Bereich zumindest eine größere Sicherheit, als sie noch im September gemeint haben.

Ich möchte auch darauf hinweisen: Zusätzlich zu berücksichtigen sind weiterhin die in den kommenden beiden Jahren um jeweils circa 100 Millionen Euro erhöhten Zahlungen des Freistaates aufgrund seiner Wohngeldentlastung. Selbstverständlich geben wir sie im Zuge der Hartz-IV-Reform weiter.

Meine Damen und Herren, ich glaube feststellen zu können, dass, wenn man dem kommunalen Finanzausgleich noch die hinzuzurechnende Infrastrukturpauschale von je 82 Millionen Euro für die Jahre 2007 und 2008 hinzufügt, das genau betrachtet einen guten Beitrag, den der Freistaat Sachsen für seine Kommunen leistet, ergibt. Ich meine, mit diesen Mitteln haben die Kommunen gute Voraussetzungen, ihren Beitrag zum weiteren Aufbau Ost zu leisten. Ich bin davon überzeugt, dass der Gesetzentwurf eine ausgewogene – Frau Weihnert wies bereits darauf hin – Mittelverteilung sowohl zwischen Freistaat und Kommunen als auch innerhalb der kommunalen Familie gewährleistet. Deswegen möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich ganz herzlich für die konstruktiven und fairen Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit den Präsidenten des Sächsischen Städte- und Gemeindetages und des Sächsischen Landkreistages bedanken.

Meine Damen und Herren, Sie bitte ich nun, in den folgenden Minuten dem Gesetzentwurf der Staatsregierung, natürlich zusammen mit den Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen, zuzustimmen.

Haben Sie herzlichen Dank.