Protocol of the Session on December 12, 2006

Resümee: Diese Koalition ist so ideen- und konzeptionslos, dass ich mir sicher bin, dass wir auch in den nächsten zwei Jahren in der Opposition Politik gestalten werden. Den dargestellten Zeitverzug allerdings für die Schaffung sinnvoller Lösungen wird sich Sachsen ab 2009 nicht mehr leisten können.

Zurück zum Gesetzentwurf! Der grundlegende Regelmechanismus des FAG hat sich aus Sicht der Linksfraktion bewährt.

(Staatsminister Dr. Horst Metz: Jahrelang hat die Linksfraktion dagegen opponiert!)

Er hat sich bewährt. – Nun stellen Sie doch erst einmal fest, dass wir durchaus in der Lage sind anzuerkennen, dass sich eine sinnvolle Regelung auch bewähren kann.

(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Wir sind ja nicht von Denkblockaden gepeinigt, Herr Staatsminister. Obwohl ich Sie jetzt als Abgeordneter

ansprechen muss, als Staatsminister dürften Sie gar nicht – –

(Staatsminister Dr. Horst Metz: Ich habe als Abgeordneter gesprochen!)

Der grundlegende Regelungsmechanismus des FAG hat sich aus Sicht der Linksfraktion bewährt. Das heißt aber nicht, dass dieses Gesetz in all seinen Regelungen noch zeitgemäß ist, geschweige denn, dass es den zukünftigen Anforderungen gerecht wird. Ich werde diese Debatte daher nutzen, um auf die Herausforderungen der nächsten Jahre einzugehen und unsere Vorstellungen darzustellen.

Erster Punkt, die Nulllinie. Das Verteilungsverhältnis zwischen Freistaat und Kommunen besteht seit Einführung des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes: 35,7 % für die Kommunen und 64,3 % für den Freistaat. Trotz der im Laufe der Zeit veränderten Aufgabenstruktur hat sich dieses Verhältnis nicht um ein zehntel Prozent verschoben. Die Feststellung des FAG-Beirats ist widersprüchlich. Nach Maßgabe der Indikatoren soll angeblich der Freistaat stärker belastet sein, nach Maßgabe der Ausgabenentwicklung eher die Kommunen.

Über diese Feststellung können wir nicht einfach hinweggehen. Es wird in den nächsten zwei Jahren unsere Aufgabe sein, in Bezug auf die Ausgestaltung der Nulllinie zu sinnvollen Regelungen zu kommen. Die Indikatoren gehören dabei ebenso auf den Prüfstand wie die trotz Konsolidierungserfolgen gestiegenen Ausgaben der Kommunen. Der Freistaat muss an klaren Aussagen interessiert sein. Der Status quo nützt so niemandem.

Zweites Stichwort, dezentrale Konzentration. Mit der anstehenden Verwaltungsreform sollen vier der sieben kreisfreien Städte ihre Kreisfreiheit verlieren. Wir verbinden damit die Aufforderung, über die bisherige Struktur der Säulen des FAG zu diskutieren. Die bisherige Architektur behindert eine Lenkung nach raumordnerischen Aspekten. Wir sind der Auffassung, dass der Finanzausgleich weniger stark an der reinen Einwohnerzentrierung orientiert werden darf. Vielmehr sind die im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen Orte mit zentralörtlicher Funktion in den Fokus der Finanzverteilung zu nehmen. Wenn sich der Freistaat mit seiner Entwicklungsplanung ernst nimmt, auch nur ein wenig ernst nimmt, muss er ein Interesse an einem stärkeren aufgabenorientierten Ausgleich zwischen den Kommunen haben,

(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

denn die sich abzeichnenden Verwerfungen in der Finanzausstattung der einzelnen Städte und Gemeinden werden aufgrund des demografischen Wandels eher noch zunehmen.

Damit komme ich sofort zur Demografie. Die demografische Entwicklung Sachsens spielt nicht erst seit Einrichtung der Enquete-Kommission eine strategische Rolle für den Freistaat. Mit der absehbaren Entwicklung geht nicht nur eine Veränderung der Einnahmensituation auf der kommunalen Ebene einher, es wird sich auch die Ausga

benstruktur verändern. Im letzten Gemeindefinanzbericht des SSG ist auf dieses Phänomen ausführlich eingegangen worden.

Nach den Ergebnissen einer Studie, die meine Fraktion in Auftrag gegeben hat, erscheint die Einrichtung eines zweiten, eines demografischen Nebenansatzes geboten. Damit sollen die Effekte einer alternden Bevölkerung in unseren Städten und Gemeinden abgebildet werden. Wir sind der Meinung, dass es einen solidarischen Ausgleich zwischen tendenziell jüngeren und absehbar älteren Städten und Gemeinden geben muss.

Der nächste Punkt, regionale Investitionsfonds. Weiterhin plädieren wir für die Einrichtung regionaler Investitionsfonds aus ehemaligen IfG-Mitteln, um dem regionalen Investitionsbedarf gerecht zu werden. Die Verteilung der Mittel soll in einem kooperativen Verfahren durch die Kommunen entschieden werden, um die regionale Verbundenheit und den damit einhergehenden Blick über den Tellerrand zu stärken. Zukunftsinvestitionen dürfen nicht standortegoistischen Interessen unterworfen werden, meine Damen und Herren.

Um unseren guten Willen zu unterstreichen und über die eben grob skizzierten Ideen zu diskutieren, werden wir dieses FAG nicht ablehnen. Uns ist bewusst, dass es sich bei diesem Finanzausgleichsgesetz um ein Gesetz des Übergangs handelt. Verwaltungsreform und sonstige Problemlagen lassen grüßen. Wir fordern Sie auf, sich neuen Ideen zu öffnen, um, wie eingangs beschrieben, die richtigen Entscheidungen für dieses Land zu treffen.

Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Frau Weihnert, Sie haben das Wort für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Verantwortung des Sächsischen Landtages liegt es nicht nur, einen verfassungsgemäßen Haushalt zu verabschieden, sondern auch das Finanzausgleichsgesetz zu verabschieden. Mit diesem Finanzausgleichsgesetz, das wir als Koalition vorgelegt haben, wollen wir in den kommenden beiden Jahren nicht nur Planungssicherheit für unsere Kommunen erzielen, sondern es ist auch unsere Aufgabe – darauf hatte mein Vorredner bereits abgehoben –, darauf zu achten, dass die Kommunen finanziell in die Lage versetzt werden, ihre Pflicht- und wenn möglich natürlich auch ihre freiwilligen Aufgaben ordnungsgemäß wahrzunehmen.

Gerade in den letzten beiden Jahren wirkten sich die schwierige Einnahmenentwicklung des Freistaates und die gleichzeitige Einnahmenschwäche der Kommunen insgesamt auf die finanzielle Ausgestaltung des Finanzausgleichsgesetzes aus. So schlugen die extremen Kürzungen bei den Investitionszuweisungen ganz besonders hart zu. Trotzdem wurde den Kommunen im letzten FAG ein zusätzliches Darlehen gewährt und ich möchte hier auch noch einmal daran erinnern, dass 5 Millionen Euro

Zinsen erlassen worden waren. Gleichzeitig konnten den Kommunen bei den Koalitionsverhandlungen im Jahre 2004 außerhalb des FAG im Haushalt circa 275 Millionen Euro gerade für Kindergärten, Kinderkrippen und Kinderhorte sowie für Investitionen in diesem Bereich zur Verfügung gestellt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer die letzten zwei Jahre beobachtet hat, weiß allerdings, dass den Kommunen insgesamt weitere finanzielle Unsicherheiten drohten. Ich will diese nur kurz benennen, weil wir es in einem Gesamtzusammenhang sehen müssen, wenn wir die Kommunen mit Finanzen ausstatten. Dazu gehörten unter anderem Hartz IV und die damit im Zusammenhang stehenden Auswirkungen des SGB II. Hier war eine wichtige Klippe für die Kommunen zu umschiffen. An den Verhandlungen mit dem Bund waren die Kommunen nur mittelbar beteiligt, da natürlich aus Verfassungsgründen nur die Länder verhandeln konnten. Die Länder hatten und haben ihre besonderen Regelungen für die Weiterleitung der Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen. Durch die Verfahrensweise in Sachsen wurden aus unserer Sicht die kommunalen Gliederungen nicht gleichmäßig be- bzw. entlastet. Dadurch entstanden auch unterschiedliche finanzielle Belastungen auf kommunaler Ebene, die sich gravierend auf die Kraft der Haushalte und damit auf die Investitionskraft der Kommunen auswirkten.

Wenn der Ministerpräsident – und da haben wir gestern sicher alle gut zugehört – für den Freistaat formulieren konnte, dass dieser die zweitniedrigste Pro-KopfVerschuldung aller Bundesländer hat und wir die Nettoneuverschuldung auf null senken werden, worauf wir gemeinsam stolz sein können, so würde ich mir das – und Sie wissen, dass ich mit dem Herzen immer bei den Kommunen war und bin – auch flächendeckend für die Kommunen wünschen.

(Beifall des Abg. Marko Schiemann, CDU)

Leider sind sie nicht in dieser Situation. Deshalb war es von der Koalition richtig und konsequent, wenn sie im FAG 2007/2008 die erhöhten Einnahmen, also auch die der November-Steuerschätzung, entsprechend dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz, den Sie auch gelobt haben, an die Gemeinden weitergegeben hat. Die Summen muss ich nicht wiederholen; sie wurden mehrfach benannt.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass die Erhöhung der Investitionsraten und der allgemeinen Schlüsselmasse ganz wichtig für die Kommunen ist.

Bei der Betrachtung der letzten Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden darf man allerdings nicht vergessen, dass an den erheblichen Steuermehreinnahmen, die es natürlich auch auf der kommunalen Seite gab, nur wenige Gemeinden partizipieren konnten, und dies auch nur in ausgewählten Gebieten. Grundsätzlich bleibt also die enorme Einnahmenschwäche bei vielen Gemeinden und damit in weiten Teilen Sachsens bestehen.

In den kommenden beiden Jahren kommen durch die Verwaltungs- und Funktionalreform sowie die Kreisgebietsreform große Veränderungen auf die kommunale Ebene zu, deren Finanzierung vom Freistaat begleitet werden muss. Entsprechende Vorsorge wurde auch im Haushalt 2007/2008 getroffen.

Durch diese Neustrukturierung, den Umgang mit dem Verlust der Kreisfreiheit, den Umgang mit einem neuen Hauptsitz des Landkreises, mit der völlig veränderten Aufgabenverteilung, der demografischen Entwicklung in den kommenden Jahren in den Gemeinden und den damit verbundenen Einnahmenverlusten auf der gemeindlichen Ebene bis hin zum Rück- oder Umbau der Infrastruktur in der Gemeinde sind Fragestellungen entstanden, die zukünftig sicherlich auch mit einem geänderten Finanzausgleichsgesetz oder Finanzausgleichsrahmen beantwortet werden müssen.

Meine Damen und Herren! Im Koalitionsvertrag haben wir bereits festgehalten, dass eine Überprüfung der Einnahmen- und Ausgabenseite erfolgt. Dies wird aufgegriffen. Wir werden für den nächsten Haushalt diese neuen Regelungen vorlegen und dafür eine Lösung finden. Ich weiß, dass daran bereits gearbeitet wird. Es ist fach- und sachgerecht, dabei die Überlegungen zur Verwaltungsreform zu berücksichtigen.

Mit dem jetzigen FAG haben die Kommunen für die nächsten beiden Jahre eine zuverlässige und gute Grundlage. Sie haben Planungssicherheit, um ihre Aufgaben lösen zu können. Allerdings ist es nach wie vor an uns, konkret zu hinterfragen und zu prüfen, damit nicht durch schwerfällige Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verhindert wird, dass Kommunen die zur Verfügung gestellten Mittel abrufen können. Dies müssen wir auch weiterhin begleiten. Meine Fraktion wird die Entwicklungen auf diesem Gebiet genau beobachten.

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, dem FAG zuzustimmen. Ich glaube, es ist eine solide Grundlage für die nächsten zwei Jahre.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Danke. – Herr Dr. Müller spricht für die NPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Staatsregierung und insbesondere der Finanzminister rühmen sich, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, als ob dies nicht selbstverständliche Erwartungshaltung der Steuerzahler gegenüber der Politik wäre. Darüber hinaus versucht Herr Staatsminister Metz zu suggerieren, er hätte eine finanzpolitische Meisterleistung aufs Parkett gelegt, indem er einen Haushalt ohne Neuverschuldung auflegt. Er vergisst dabei allerdings zu erwähnen, dass ihm diesbezüglich einerseits die Überlappung zweier EU-Förderperioden zugute kommt und dass er andererseits im Zuge der Haushaltsaufstellung die

Vernachlässigung der kommunalen Gebietskörperschaften in Kauf nimmt.

Damit sind wir beim kommunalen Finanzausgleich angelangt. Der Aufgabenbestand der Kommunen in Anbetracht deren teils apokalyptischer Haushaltssituation lässt den Regierungsentwurf zum kommunalen Finanzausgleich, den Herr Metz so sehr rühmt, in unseren Augen vielmehr zum kommunalen Finanzalmosen verkommen. Die NPD-Fraktion hat aus diesem Grund einen umfangreichen Änderungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf eingereicht, der neben weiteren wesentlichen Veränderungen, auf die ich ebenfalls eingehen werde, die Rückzahlung der Darlehen aus den Jahren 2005/2006 aufhebt und diese Darlehen den Kommunen erlässt. Diese Maßnahme, die durch die Einsparvorschläge meiner Fraktion in den Einzelplänen gedeckt ist, bedeutet pro Jahr 100 Millionen Euro mehr für die Kommunen in Sachsen.

Nach Ansicht der NPD-Fraktion erfolgt Wirtschaftsförderung vielfach über die Kommune. Ich möchte hier nur auf die kommunale Auftragsvergabe verweisen. Dazu benötigen die kommunalen Gebietskörperschaften aber auch eine ausreichende Mittelausstattung. Das kommunale 100-Millionen-Plus-Programm der NPD soll hierfür ein erster wegweisender Ansatz sein. In Zahlen hieße dies für die kreisangehörigen Gemeinden jährlich 50 Millionen Euro mehr, als der Regierungsansatz vorsieht, da diese kommunale Gebietskörperschaft bei den Schlüsselzuweisungen im Vergleich zu 2006 am meisten beschnitten wird, zumindest wenn es nach der Staatsregierung geht. Den Landkreisen und kreisfreien Städten würden jährlich je 25 Millionen Euro mehr zufließen, als von der Regierung vorgesehen. Summa summarum hieße dies für den FAG-Zeitraum: 200 Millionen Euro mehr für Sachsens Kämmerer in den Kommunen.

Abgesehen davon erachtet es die Antragstellerin für die zukünftige Gestaltung des Finanzausgleiches als entscheidend, das Finanzverteilungsverhältnis zwischen Land und Kommunen nicht nur im Finanzministerium, sondern vor allem parlamentarisch auf den Prüfstand zu stellen, um es gegebenenfalls Veränderungen unterziehen zu können. Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn ein FAG-Beirat fachlich überprüft, inwieweit der relative Anteil der Kommunen an den gesamten Einnahmen aller politischen Ebenen im Freistaat für angemessen gehalten wird. Es ist auch nichts gegen das Bestreben einzuwenden, diesen relativen Anteil so lange unverändert zu lassen, wie nicht eine veränderte Aufgabenverteilung zwischen Freistaat und Kommunen oder strukturpolitische Erfordernisse eine Veränderung notwendig machen, und zwar aus sachlichen und/oder politischen Gründen.

Das Parlament und nicht der Finanzminister und schon gar nicht eine von ihm berufene Expertengruppe muss darüber das letzte Wort haben. Nur so möchte die NPDFraktion den sogenannten vertikalen Gleichmäßigkeitsgrundsatz verstanden wissen. So muss er meines Erachtens auch verstanden werden, zumindest wenn die Bud

gethoheit des Parlamentes überhaupt noch einen Sinn haben soll. Deswegen sind in unserem Änderungsantrag zum kommunalen Finanzausgleichsgesetz unter anderem die folgenden wesentlichen Neuerungen vorgesehen:

Erstens, dass die relative Aufteilung der Gesamtfinanzmasse zwischen Freistaat und Kommunen ausdrücklich – das heißt als konkrete Zahl – ins Gesetz geschrieben wird, um dadurch erst die Möglichkeit einer Debatte und vor allem der bewussten Entscheidung des Landtages zu eröffnen.

Zweitens, dass zur Vorbereitung dieser Entscheidung der FAG-Beirat nicht nur dem Finanzminister Bericht erstattet, sondern zumindest auch dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages Rede und Antwort stehen muss.

Meine Damen und Herren! Die NPD-Fraktion bringt mit ihrem Änderungsantrag somit deutlich zum Ausdruck, dass sie nicht willens ist, einem kommunalpolitischen Ermächtigungsgesetz der Exekutive zuzustimmen.

Darüber hinaus kritisiert die NPD-Fraktion, dass die Regierung mit ihrem Entwurf zum Finanzausgleich die verfassungsmäßig gebotene kommunale Selbstverwaltung beschneidet. Die im Gesetzentwurf der Staatsregierung vorgesehene Vorwegnahme von der Finanzausgleichsmasse, beispielsweise für die Zwangsbeteiligung am Digitalfunk, lehnt die NPD-Fraktion ab und schlägt Ihnen mit ihrem Änderungsantrag eine alternative Vorgehensweise vor.