Protocol of the Session on October 11, 2006

Wir sind auf dem Weg, diese viel zitierte Entwicklung voranzutreiben und zu verstetigen. Die Haushaltsansätze für den Bereich der Kindertageseinrichtungen weisen das sehr deutlich aus. Allein aufgrund des sehr erfreulichen deutlichen Anstiegs der Zahl der betreuten Kinder sind für die Förderung der Betriebskosten 2007 über 24 Millionen Euro mehr veranschlagt. Ferner erinnere ich an die Bereitstellung von jeweils 7 Millionen Euro für das Schulvorbereitungsjahr. Hinzu kommen 30 Millionen Euro Investitionen und 2 Millionen Euro für die Qualitätsoffensive. Wir kommen auf über 400 Millionen Euro. Das ist fast die Hälfte meines gesamten Haushalts! Wer dann noch behauptet, die Staatsregierung lege zu wenig Augenmerk und politische Prioritäten auf den Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung, dem kann ich nur nahe- legen, noch einmal in den Haushalt, aber auch in die Beantwortung der Anfrage zu schauen.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Dr. Gisela Schwarz, SPD)

Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen aber recht: Nicht nur die Haushaltszahlen zeigen, dass unter den 16 Bundesländern Sachsen ganz vorn steht, was die Entwicklung im Bereich der Kindertagesbetreuung und der vorschulischen Bildung betrifft.

Ich darf es noch einmal erwähnen: Der jüngste Besuch von Bundesministerin von der Leyen in Dresden und das entsprechende Medienecho haben deutlich gemacht, dass Sachsen auf diesem Gebiet eine hohe Anerkennung genießt. Frau von der Leyen hat nicht ohne Grund darauf hingewiesen, dass sie froh wäre, wenn alle anderen Länder in Deutschland nur annähernd bereits den Qualitätsstandard hätten, den wir in Sachsen als normal betrachten und der von Teilen der Opposition als unzureichend bezeichnet wird.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Dr. Gisela Schwarz, SPD)

Meine Damen und Herren! Wir sind auf dem Weg. Die Qualitätsoffensive läuft – anerkannt von allen und intensiv von uns vorangetrieben – auf Hochdruck. Ich nenne für diejenigen, die es noch nicht wussten, ein paar weitere Wegmarken.

In der vorigen Woche fiel der Startschuss für das Modellprojekt Konsultations-Kita. Es sind zunächst elf Einrichtungen in Sachsen, die beispielhaft zeigen, welche Wege sie bei der Umsetzung des sächsischen Bildungsplanes gehen und wie sie als Kooperationspartner für die anderen Einrichtungen zum fachlichen Austausch zur Verfügung stehen.

Am Freitag voriger Woche hat der Beirat zum sächsischen Bildungsplan getagt – da Herr Neubert nicht mehr Mitglied ist, kann er das nicht wissen – und sich mit der Ergänzung des Planes für den Hortbereich und der Akzentuierung für die Kleinsten in der Kinderkrippe und in der Tagespflege beschäftigt. Die Ergänzungen – das hat Frau Dr. Schwarz schon angesprochen – werden Ende des Jahres erscheinen.

Ein weiterer Punkt! Zur Verbesserung des Spracherwerbs von Kindern bereitet mein Haus ein auf vier Jahre angelegtes Modellprojekt vor, mit dem Mitte nächsten Jahres begonnen werden soll. Am Institut für frühkindliche Bildung der Evangelischen Hochschule für soziale Arbeit wurde vor zwei Wochen das zweite Matrikel des Studiengangs Bachelor of Arts für frühkindliche Pädagogik und Horterziehung immatrikuliert. Hier wie auch an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Leipzig qualifizieren sich insgesamt über 100 praxiserfahrene Erzieherinnen und Erzieher bereits berufsbegleitend für Leitungsaufgaben in großen Kindereinrichtungen. Sie haben es auf sich genommen, parallel zu ihrer schwierigen beruflichen Auslastung – keine Frage – noch einmal ein Studium zu beginnen.

Ich könnte die Reihe fortsetzen: mit den Qualifizierungsmaßnahmen für Tagesmütter und -väter, mit den gemeinsamen Fortbildungen für Kindergartenfachkräfte und Grundschullehrerinnen und -lehrer, mit der Vorbereitung einer Empfehlung zum Qualitätsmanagement, mit dem Ausbau und der qualitativen Weiterentwicklung grenzüberschreitender Zusammenarbeit oder mit der in Arbeit befindlichen Kooperationsvereinbarung zwischen Hort und Grundschule.

Meine Damen und Herren! Wenn das in den Augen der Opposition schlechtgeredet wird, habe ich dafür kein Verständnis.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Wir werden – das ist richtig – noch mehrere Jahre daran arbeiten, die Qualität der pädagogischen Arbeit in der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln. Aber wenn wir in die Zukunft schauen, stellen wir fest, dass es noch einige Hürden zu nehmen gibt. Es geht um den Nachwuchs an Fachpersonal. Meine Kollegin SchöneFirmenich hat dazu schon ausgeführt. Es geht um die Qualität und die Aktualität der Ausbildung an den Fachschulen sowie um mehr als eine Vision, Fachkräfte mit einer Hochschulausbildung in die Praxis zu bringen. Sie wissen, dass wir seit mehreren Monaten ressortübergreifend an diesem Thema arbeiten. Wir haben bereits darüber berichtet. Über das Berufsbild und den Status der Fachkräfte sind die Ressorts im Gespräch.

Mit dem Stand der Fachberatung – das sei an dieser Stelle kritisch angemerkt – bin ich nicht und können wir nicht zufrieden sein. Hier müssen insbesondere die zuständigen Jugendämter – wir sprechen von einer kommunalen Pflichtaufgabe – darauf achten, dass sowohl quantitativ als auch qualitativ Fachberatung in erforderlichem Um

fang vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Verfügung gestellt wird. Es kann nicht sein, dass die Kita-Fachberatung angesichts der geschilderten Entwicklung eine Einsparstelle darstellt.

Schließlich muss das Verhältnis von Hort und Grundschule mit dem Ziel des Ausbaus von Ganztagsangeboten ausgestaltet werden. Auch hier gibt es bereits eine Abstimmung insoweit, als sich beide Formen ergänzen und zunehmend zusammenarbeiten; in vielen Fällen funktioniert das schon reibungslos.

Meine Damen und Herren! Ich bin mir sicher, dass sich alle Beteiligten an der frühkindlichen Bildung und Erziehung – seien es die Erzieherinnen, seien es die Eltern, seien es die Grundschullehrer, aber auch die kommunalen politischen Verantwortungsträger – einig darin sind, auf dem Weg, der das richtige Ziel beschreibt, auch in den nächsten Jahren sukzessive Qualitätsverbesserungen in die Einrichtungen zu bringen. Ich möchte Frau SchöneFirmenich nicht noch einmal zitieren, aber sie hat darauf hingewiesen: Wir müssen die Zukunft unserer Kinder in die Hände nehmen und bestmögliche Bildungschancen für sie erreichen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Das Schlusswort hat jetzt Frau Abg. Nicolaus, CDU-Fraktion, ich denke, für die Koalition.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus meiner Sicht haben wir eine qualitativ sehr hochwertige Debatte geführt. Dass die Oppositionsseiten hier das eine oder andere bemängeln, ist einfach nur der Natur der Sache geschuldet. Als Oppositionär muss man wahrscheinlich Dinge kritisch beleuchten und das, was gut ist, trotzdem schlechtreden, auch wenn das nicht in Ordnung ist.

(Zuruf der Linksfraktion.PDS: Das würden wir nie tun!)

Niemals? Das ist doch gerade vorgetragen worden. In meinem Redebeitrag habe ich noch einmal darauf reflektiert, dass der Bildungsplan erst mit dem 12. August dieses Jahres und die Verordnung zum Vorschuljahr am 15. August veröffentlicht wurden. Das sind sage und schreibe zwei Monate, seitdem die Erzieherinnen und Lehrerinnen die Möglichkeit haben, diese qualitativ hochwertigen Grundlagen zu verarbeiten und in ihre Arbeit einfließen zu lassen. Man muss allen Beteiligten die Möglichkeiten geben, sich mit diesen Dingen auseinanderzusetzen.

Wir sind auf einem guten Weg. Wir wollen diese Entwicklungen weiter begleiten. Natürlich ist hier denen zu danken, die sich dieser Aufgabe gestellt haben, also den Erzieherinnen, den Lehrerinnen und Verantwortungsträgern in der Kommunalpolitik, aber zuvörderst den Eltern. Wir hoffen, dass sie uns auch weiterhin bei der guten und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung im Freistaat Sachsen zum Wohle unserer Kinder unterstützen.

Zu unserem Antrag selbst: Frau Schütz, es ist nun so, dass wir uns nicht weiter berichten lassen wollen. Das werden wir zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Den ersten Punkt unseres Antrages erklären wir für erledigt. Natürlich wollen wir in diesem Hohen Hause die Qualitätsoffensive in den sächsischen Kindertagesstätten zum Wohle unserer Kinder weiterhin aktiv unterstützen. Deswegen bitte ich Sie ganz herzlich darum, dass wir einmütig den Punkt 2 unseres Antrages beschließen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe die Drucksache 4/6041 auf. Der Punkt 1 wurde für erledigt erklärt. Ich lasse über den Punkt 2 abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmen dagegen und keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Punkt 2 einstimmig beschlossen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Fortsetzung Tagesordnungspunkt 1

Ich komme zurück zum Tagesordnungspunkt 1. Mir liegt das Ergebnis der geheimen Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes des 1. Untersuchungsausschusses vor. Abgegeben wurden 106 Stimmscheine. Ungültig waren vier. Für Herrn Menzel stimmten 12 Abgeordnete, mit Nein 57 Abgeordnete und 33 enthielten sich der Stimme. Damit ist Herr Menzel nicht gewählt worden. – Herr Dr. Müller.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte vorhin schon gesagt, dass wir unsere Personalvorstellungen nicht von denen der Koalition abhängig machen lassen. Ich bitte um eine Überlegungspause von einer halben Stunde. Ich denke, das ist legitim. Es wird auch den anderen Fraktionen im

Hause guttun, damit wir irgendwo zu einem Ergebnis kommen. Dieser Sitz steht uns zu.

Herr Dr. Müller, Sie wollen uns dann einen neuen Vorschlag präsentieren und die Wahl machen?

Das ist das Ziel der Überlegungspause.

Dann gebe ich Ihnen die Überlegungspause. Wir setzen 16:40 Uhr fort.

(Unterbrechung von 16:11 bis 16:38 Uhr)

Meine Damen und Herren! Die Überlegungszeit ist nun beendet. Ich bitte Sie, die Plätze wieder einzunehmen.

Mir liegt ein neuer Wahlvorschlag für den Tagesordnungspunkt 1 vonseiten der NPD-Fraktion vor. Möchten Sie ihn einbringen? – Dann tue ich es gleich selbst:

Mir liegt schriftlich der Wahlvorschlag vor: Herr Abg. Jürgen Gansel. Ich würde Ihnen vorschlagen, dass wir die Wahl nach dem Tagesordnungspunkt 6 durchführen, da die Wahlscheine erst gedruckt werden müssen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

Keine gemeinsame „Anti-Terror-Datei“ von Polizei und Verfassungsschutz

Drucksache 4/6355, Antrag der Linksfraktion.PDS

Durchsetzung des Trennungsgebots der Sächsischen Verfassung bei Errichtung und Nutzung einer gemeinsamen „Anti-Terror-Datei“ von Polizei und Nachrichtendiensten

Drucksache 4/6593, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Es beginnt die Linksfraktion.PDS, danach folgen die Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD, NPD, FDP und zum Schluss die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich rufe nun die Linksfraktion.PDS, Herrn Abg. Bartl, auf.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag, den wir dem Hohen Hause vorgelegt haben, ist berechtigt, er ist begründet und er ist notwendig. Wir wollten ihn eigentlich bereits in der Plenarsitzung im Monat September als dringlich behandeln, quasi unmittelbar nachdem Sie, sehr geehrter Herr Staatsminister des Innern, von jener Sonderkonferenz der Landesinnenminister in Berlin, die unter anderem die Einrichtung dieser leidigen gemeinsamen Antiterrordatei von Polizei und Verfassungsschutz beschloss, debattierten. Dies, um der Staatsregierung mit dem erhofften Votum des Landtages aufzugeben, der Bundesregierung noch vor einer entsprechenden Verabschiedung einer diesbezüglichen förmlichen Gesetzesvorlage im Kabinett zu signalisieren, dass sich der Freistaat Sachsen nicht beteiligen können wird, da seine Verfassungslage dies nicht zulässt.

Die Verfassungsnorm, um die es im konkreten Fall geht, ist überschaubar. Artikel 83 Satz 3 der Sächsischen Verfassung besagt: „Der Freistaat unterhält keinen Geheimdienst mit polizeilichen Befugnissen.“ Das ist nicht mehr und nicht weniger als der in der Sächsischen Verfassung ausdrücklich verankerte Grundsatz des strikten Trennungsgebotes von Polizei und Geheimdiensten, der, wie auch die Zuordnung der Polizei in die Länderhoheit nach dem Grundansatz der Väter des Grundgesetzes einer erneuten Zentralisierung und Konzentration der Sicherheitsbehörden mit allen daraus resultierenden Konsequenzen, fehlender Transparenz und Kontrollierbarkeit entgegenwirken sollte.

Wie diese Norm zu verstehen ist und mit welcher Bindungskraft sie im Freistaat Sachsen gilt, ist dem Kommentar zur Verfassung zu entnehmen. Insbesondere ist sie durch die Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes, des höchsten Verfassungsorgans im Bereich der Rechtspflege, unmissverständlich ausgelegt, prägnant

zuletzt mit dem Urteil zu Aktenzeichen VF 67 II/04 vom 21. Juli 2005 in dem von unserer Fraktion angestrengten Normenkontrollverfahren gegen diverse Regelungen im Änderungsgesetz zum Sächsischen Verfassungsschutzgesetz vom 20. April 2004.