Protocol of the Session on September 15, 2006

Damit ist einem unserer Anliegen im Punkt 3 unseres Antrages bereits Genüge getan.

Eines ist bei dieser öffentlichen Debatte um die PCGebühr allerdings klar geworden. Wenn immer noch ernsthaft darüber gestritten wird, ob ein PC ein Rundfunkempfangsgerät ist oder nicht, dann müssen wir wohl

den Ansatz und die Art und Weise des Gebühreneinzugs noch einmal grundsätzlich diskutieren und hinterfragen. Nach derzeitigem Recht ist die Gebühr für Rundfunkempfangsgeräte zu entrichten, also auf Radio und Fernsehen. Aufgrund der Digitalisierung und der technischen Entwicklung haben wir aber mittlerweile eine Verschmelzung von ehemals mehreren Endgeräten in einem einzigen. Mit diesem einen Endgerät kann ich gleichzeitig mehrere Informations- und Medienaktivitäten abrufen. Ich kann mit meinem PC oder auch mit dem Handy Daten erheben, bearbeiten, versenden. Ich kann gleichzeitig elektronische Post empfangen und telefonieren. Ich kann mit meinem PC auch fernsehen und Radio hören.

Dieser Realität trägt die derzeitige rechtstechnische Lage zwar insoweit Rechnung, als hier von „neuartigen“ Rundfunkempfangsgeräten gesprochen wird. Wie aber die Diskussion der letzten Monate zeigt, stößt die Erhebung von Gebühren auf „neuartige“ Rundfunkempfangsgeräte beim Bürger nach wie vor oder überhaupt auf Unverständnis, entweder gekünsteltes oder tatsächliches.

Ich sehe zwei Möglichkeiten: Entweder knüpfen wir die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nur an Geräte, die wie ein Radio oder wie ein Fernseher aussehen. Dann gibt es in ein paar Jahren nur noch einen Bereich, der den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanziert. Das sind unsere Museen, wo nämlich diese Geräte stehen. Oder wir kommen zu einer Lösung, die der technischen Realität und der tatsächlichen Mediennutzung gerecht wird. Das heißt, wir sollten uns von der Vorstellung und dem Begriff Rundfunkempfangsgerät verabschieden und stattdessen einen Gerätebegriff einführen, der neben dem Rundfunk auch Telemedien einschließt.

Eine geräteunabhängige Gebühr, wie von der FDP vorgeschlagen, sehe ich zurzeit sowohl aus verfassungsrechtlichen Gründen als auch im Hinblick auf die EUBeihilfeverfahren als sehr problematisch an. Wenn wir einen erweiterten Gerätebegriff etablieren, wird meines Erachtens auch die Unterteilung in Radio- und Fernsehgebühr obsolet. Auch die Zweitgerätebefreiung und die umfangreichen Befreiungstatbestände verkomplizieren in den Augen des Bürgers den Gebühreneinzug.

Wir müssen aber auch eine Finanzierungssystematik haben, die – Kollege Wöller hat gegen Ende seiner Rede ausdrücklich noch einmal darauf hingewiesen – die bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiterhin sicherstellen kann. Damit bin ich beim zweiten Punkt, der in dieser öffentlichen Diskussion um die PC-Gebühren eine Rolle spielt: dem Infragestellen der Zahlung von Rundfunkgebühren durch Unternehmen. Was würde die faktisch vollständige Ausklammerung des nichtprivaten Bereiches aus der Finanzierung des öffentlichen Rundfunks bedeuten? Die Finanzierung müsste allein durch den privaten Bereich abgedeckt werden. Was dies für die Höhe der Gebühr für jeden Einzelnen – ich erinnere an Herrn Wöllers Ausführungen – bedeuten würde, können sich alle hier im Saal denken. Deshalb soll für die Zukunft gelten: Solange in einem Unternehmen

die Möglichkeit besteht, Angebote des öffentlichrechtlichen Rundfunks zu nutzen, sind die Unternehmen auch an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beteiligen.

Nun kann und muss die Diskussion um die Akzeptanz des Finanzierungssystems auch von einer anderen Seite betrachtet werden; denn wenn wir über Finanzierung sprechen, sprechen wir indirekt auch darüber, was öffentlich-rechtlicher Rundfunk für uns bedeutet – auch darauf hat Herr Wöller bereits hingewiesen –, warum er überhaupt existiert und welche Aufgaben er hat. Öffentlichrechtlicher Rundfunk hat eine dienende Funktion. Diese besteht darin, dass er eine wesentliche Aufgabe für die öffentliche und somit für die politische Meinungsbildung, für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und damit für die Demokratie und für uns alle erfüllt. Dass diese Aufgaben – entgegen den Erwartungen – kein Markt übernimmt, diese Einsicht setzt sich langsam, aber mühsam bei denjenigen durch, die in den letzten Jahren immer sehr skeptisch über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sprachen. Ich hoffe, es setzt sich auch bald die Einsicht durch, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk, wenn er weiterhin eine Rolle für die politische Meinungsbildung spielen soll, den technischen Entwicklungen öffnen muss. In Anbetracht der technischen Konvergenz der Medien und des damit verbundenen veränderten Nutzungsverhaltens ist es paradox, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verbieten, als dritte Säule eine OnlineGrundversorgung anzubieten.

(Beifall des Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)

Die in diesem öffentlichen Zusammenhang den öffentlich-rechtlichen Anstalten aufgenötigte Selbstverpflichtungserklärung, nur 0,75 % ihrer Finanzen für OnlineDienste zu verwenden, ist absurd. Wenn wir weiterhin wollen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Funktion in der Demokratie erfüllen kann, muss er auf allen Plattformen präsent sein.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

Die Fraktion der GRÜNEN, bitte. Herr Dr. Gerstenberg.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der Sommerpause eine heftige öffentliche Debatte über die Rundfunkgebühren auf sogenannte neuartige Empfangsgeräte, wie internetfähige PCs, erlebt. Aber ich sage, das ist keine übliche Sommerdebatte gewesen, um ein Medienloch zu füllen, sondern ich bin überzeugt davon, dass uns dieses Thema über den heutigen Tag hinaus beschäftigen wird.

Die wütenden Briefe von Freiberuflern und Gewerbetreibenden sind nur die eine Seite. Ich sehe auch die jungen Leute, die Studenten, die sagen: Mein PC ist doch keine Glotze! – Das alles sind berechtigte Proteste, die wir sehr

ernst nehmen sollten. Die Proteste zeigen, dass bei der Regelung zur PC-Gebühr, aber auch bei der gesamten Systematik der Rundfunkgebühren einiges im Argen liegt. Sicher hat es auch unnötige Verwirrungen gegeben, zum Beispiel über die Frage, ob der PC nun als Zweitgerät akzeptiert wird oder nicht. Aber der eigentliche Grund der Verwirrung liegt in den Regelungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages selbst.

Wenn – wie es offensichtlich die Mehrheit in diesem Hause beabsichtigt – die bisher ausgesetzte Rundfunkgebühr auf neuartige Empfangsgeräte ab 01.01.2007 in Kraft tritt, heißt dies für Privathaushalte Folgendes: Eine Gebühr ist fällig, wenn internetfähige PCs im Rahmen von nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder Wohngemeinschaften oder eingetragenen Lebensgemeinschaften in nicht gemeinschaftlich genutzten Räumen stehen, sondern in einem Raum, zum Beispiel in einem eigenen Wohn- oder Schlafzimmer. Eine Gebühr ist fällig, dies war bereits erwähnt worden, wenn internetfähige PCs auch beruflich genutzt werden, beispielsweise in einem Arbeitszimmer. Es heißt auch, dass eine Gebühr ab 1. Januar 2007 fällig ist, wenn Einzelpersonen oder Eheleute Handys mit Radio, TV oder Internetzugang nicht nur privat nutzen oder wenn in nichtehelichen Lebensgemeinschaften, eingetragenen Lebensgemeinschaften oder Wohngemeinschaften das Handy nicht auf den Namen dessen läuft, der bereits Rundfunkgebühren bezahlt. – So viel als Illustration zur Verwirrung, die existieren muss. Dies führt dazu, dass auch gutwillige Gebührenzahler gezwungen werden, ständig mit dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag unter dem Arm herumzulaufen, um zu entscheiden, ob eine Gebühr fällig ist oder nicht.

(Beifall der Abg. Kristin Schütz, FDP)

Ein anderer Punkt, der mich bewegt: Die Internetangebote an Programmen sind bisher höchst bescheiden. Sie beschränken sich im Wesentlichen auf Livestream Radio. Die Reaktion der Anstalten verstehe ich deshalb durchaus auch als einen Weg in die Richtung, die Gebühr auf 5,52 Euro, also die Radiogebühr, zu beschränken. Wir erleben damit aber – hierin kann ich Herrn Hatzsch nur unterstützen – eine praktische politische Schizophrenie. Wir haben zum einen eine Internetgebühr, zum anderen werden die Online-Ausgaben der Anstalten auf 0,75 % begrenzt. Das ist eine Selbstbeschränkung, die auf politischen Druck der Ministerpräsidenten erfolgt ist.

Wer also heute hier im Hohen Hause aus der Koalition zustimmt, von dem erwarte ich auch einen Einsatz, dass diese Begrenzung der Online-Ausgaben aufgehoben wird. Bereits 1987 hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages auch in der Lage sein muss, neue technische Möglichkeiten zur Verbreitung seiner Programme zu benutzen. Es wird höchste Zeit, dass klargestellt wird, dass Rundfunkgebühren künftig nur zu rechtfertigen sind, wenn die Rundfunkanstalten alle technischen Möglichkeiten ohne Einschränkung zur Nutzung zur Verfügung haben. Das heißt, das Internet

muss neben Radio und Fernsehen die dritte Säule für die öffentlich-rechtlichen Anstalten werden.

Ein dritter Punkt, der uns in diesem Zusammenhang bewegen sollte: Der Chef der Staatskanzlei, Herr Staatsminister Winkler, hat in seiner Presseerklärung von Anfang August wörtlich erklärt: „Im Gegensatz zum Fernsehprogrammangebot ist im Bereich Hörfunk festzustellen, dass dort inzwischen fast alle Programme per Internet empfangbar sind.“ – Knapp daneben; es kommt darauf an, ganz klar zwischen der Internetfähigkeit und der Rundfunkempfangsfähigkeit zu unterscheiden, sonst begeben wir uns rechtlich auf dünnes Eis. Wer einen PC mit Modem oder ISDN betreibt, kann zwar surfen und E-Mails schreiben und empfangen, aber nie und nimmer Livestream Radio hören oder gar fernsehen. Wer das nicht glaubt, möge sich einmal diese Pakete, die in größeren Abständen eintreffen, anhören. Wir brauchen also Breitbandverbindungen, zum Beispiel DSL, die aber in ländlichen Gebieten oft überhaupt nicht zur Verfügung stehen.

Allein diese drei Punkte sollten doch Grund genug sein, nicht weiterhin auf einer Grundgebühr zu bestehen, sondern die PC-Gebühr konsequent auszusetzen. Das Moratorium kann im Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der aktuell zur Diskussion steht, in der nächsten Woche verlängert werden. Der Rückzug auf eine Grundgebühr, der gerade erfolgt, zeigt, dass dies möglich ist. Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg.

Der Unwille und die Proteste gegen die Höhe der Gebühren waren das eine. Aber ich glaube, für die Freiberufler, die Kleingewerbetreibenden und die jungen Leute war es noch viel wichtiger, dass diese Gebühr als höchst ungerecht, als willkürlich und undurchsichtig empfunden wird. Mit dieser Einschätzung gefährden wir auch die Akzeptanz der Rundfunkgebühr insgesamt. Der öffentliche Rundfunk lebt nicht nur von seiner verfassungsrechtlichen Bestandsgarantie. Er braucht nach unserer Überzeugung auch die Akzeptanz seiner Teilnehmerinnen und Teilnehmer, auch in ihrer Rolle als Gebührenzahler.

Angesichts der Konvergenz der Medien und der rasanten technischen Entwicklung steht doch die Frage, ob es überhaupt noch haltbar ist, das Gebührenprinzip an der Rundfunkempfangsfähigkeit der Geräte festzumachen. Heute sind es Computer, die eine zentrale Rolle als Multimediacenter spielen, die in bestimmten Bauformen auch in das Wohnzimmer wandern. Heute sind es Handys mit Rundfunkempfang. Auch die ersten Modelle mit Fernsehempfang sind auf dem Markt und werden genutzt. Die Entwicklungen von morgen sind überhaupt noch nicht absehbar.

Rundfunkgebühren, die sich dieser ständig beschleunigten technischen Entwicklung anpassen wollen, werden auf Dauer der Informations- und Kommunikationstechnik hinterherhecheln. Deshalb ist es für uns wichtig, einen Übergang zu einem neuen Prinzip zu finden – weg von der Rundfunkgebühr pro Gerät hin zu einer Mediengebühr pro Haushalt oder pro Betriebsstätte. Die Vorteile liegen in einem übersichtlichen und einfachen Verfahren.

Es gibt keine Unsicherheiten mehr darüber, was das Erst- und was das Zweitgerät ist. Die Frage der Empfangsfähigkeit spielt keine Rolle mehr und die Unabhängigkeit von der technischen Entwicklung macht diese Gebühr auch zukunftssicher. Verwaltungsvereinfachung und geringere Verwaltungskosten liegen auf der Hand.

Ich freue mich, dass ich nach den etwas „wolkigen“ Formulierungen im Antrag heute auch vom Kollegen Wöller sehr klare Worte in dieser Richtung gehört habe.

Diese geräteunabhängige Gebühr steht auch im Antrag der FDP. Da würde ich sagen: Willkommen im Klub! Von den GRÜNEN wird sie schon seit Längerem gefordert. Aber ich glaube, dieser Antrag ist zugleich auch der Versuch, die Sicherung des Finanzbedarfs für öffentlichrechtliche Anstalten anzugreifen. Die FDP verknüpft diese geräteunabhängige Gebühr auch mit dem Versuch, einen Frontalangriff auf die GEZ zu fahren und den Einzug den Finanzämtern zu übertragen. Das ist ein höchst untauglicher Versuch, die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu unterlaufen. Wir brauchen ein unabhängiges Verfahren zur Ermittlung des Finanzbedarfs, wie es die KEF garantiert, und wir brauchen zugleich auch einen vom Staat unabhängigen Gebühreneinzug. Den brauchen wir auch aus Kostengründen. Die Entwicklungen haben gezeigt, dass die GEZ als zentrale Anstalt das wesentlich verwaltungskostengünstiger machen kann, als es Finanzämter zum Beispiel mit der Kirchensteuer, die wesentlich einfacher strukturiert ist, betreiben.

Wir werden zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag vorlegen. Wir sollten heute nicht mit Punkt 3 des Antrages der Koalitionsfraktionen das beschließen, was ohnehin Realität wird, sondern wir sollten den richtigen Weg einschlagen: Die PC-Gebühr muss weiter ausgesetzt werden. Das schafft Zeit für eine Neuregelung der Gebühren, eine Neuregelung, die sowohl den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Anstalten erfüllt als auch einen Weg zu einer gerechteren, transparenteren und zukunftsfähigeren Lösung in technischer Hinsicht ermöglicht.

Das, was im Schleswig-Holsteinischen Landtag gestern möglich war, nämlich ein fraktionsübergreifender Beschluss in dieser Richtung, sollte auch der Sächsische Landtag heute zuwege bringen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Linksfraktion.PDS)

Wird von den Fraktionen weiter das Wort gewünscht? – Herr Weckesser, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mein sehr geehrten Damen und Herren! Ich gestatte mir als Nichtmedienpolitiker, mir trotzdem Gedanken um das Problem zu machen, weil ich einfach zu verstehen versuche, was hier passiert. Diese angeregte Debatte hat mich – auch am Freitagnachmittag – noch einmal bewegt.

Herr Wöller, wenn Populisten populistisch über Populisten herfallen, dann ist das schon erstaunlich.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS und der FDP)

Ich werde nicht weiter darauf eingehen.

Herr Hatzsch, Sie haben doch das Problem richtig gut beschrieben. Ich setze einmal voraus, dass sich die meisten hier im Hause zu dem Auftrag der öffentlichrechtlichen Medien bekennen. Ich auf jeden Fall. Und ich ziehe daraus die Schlussfolgerung: Also muss finanziert werden. – Man kann dann prüfen, wie es geht.

Jetzt haben wir ein paar Probleme. Die Verbrauchsgewohnheiten haben sich infolge der Veränderung im technologisch-technischen Bereich geändert. Es ändert sich immer alles im Leben. Eingeführt wurde die Rundfunkgebühr ursprünglich, als Rundfunk noch etwas Seltenes war und man mit dem Erwerb des Rundfunkempfängers dokumentierte, dass man den Rundfunk nutzen wollte. Das war auch verständlich. Mittlerweile ist es so, dass man einen Kühlschrank kauft, in dem ein Fernseher ist, den man nie nutzt.

(Zuruf des Abg. Gunther Hatzsch, SPD)

Aber das ist auch nicht so schlimm. Die Leute, die solch einen Kühlschrank kaufen, bezahlen dafür so viel Geld, dass es auf die Gebühr auch nicht mehr ankommt. Das will ich klar sagen.

(Zuruf des Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)

Aber ich kaufe mir ein Handy mit zwei Fotoapparaten darin, obwohl ich keinen von beiden bestellt habe oder haben will. Ich muss, es geht gar nicht anders, ich habe keine andere Chance. So weit sind die technologischen Entwicklungen. Und es wird weitergehen.

(Gunther Hatzsch, SPD, steht am Mikrofon.)

Ich denke, auch darüber besteht kein Streit.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja, bitte, Herr Hatzsch.

Bitte, Herr Hatzsch.

Ihnen ist bewusst, Herr Kollege, dass, wenn Sie den Kühlschrank mit dem Fernseher kaufen, den Sie nicht brauchen und nicht benutzen – – Sie benutzen ihn nicht, weil Sie schon einen haben und dafür bezahlen Sie die Gebühr. Nur einmal!