Protocol of the Session on September 15, 2006

Die Definition des Staatsvertrages ist einfach zu beliebig. Lassen Sie nicht zu, dass die PC-Gebühr greift! Sie ist unausgegoren, ungerecht und unsozial. Dabei stellt sich noch eine grundlegende Frage. Die Staatsverträge zu Gebühren und Finanzierung, die wir hier immer behandeln, entstehen in einem mehrstufigen und äußerst komplizierten Verfahren. Schon das Veto eines einzigen Landtages verhindert das Inkrafttreten der Staatsverträge. Warum all dieser Aufwand, wenn die Ausgestaltung dann politischen Opportunitäten unterworfen und überlassen wird? Die Staatsverträge müssen nachverhandelt werden. Stimmen Sie daher unserem Antrag zu!

(Beifall des Abg. Dr. Fritz Hähle, CDU)

Die PCs sind nur gebührenpflichtig, wenn kein Rundfunkempfangsgerät vorgehalten wird.

Schauen wir uns zunächst einmal die privaten Haushalte an. Diese fallen unter die Regelung nur, wenn sie bislang kein Radio oder Fernsehgerät angemeldet hatten. Das dürfte wohl kaum vorkommen, da 98 % der privaten Haushalte herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte besitzen. Vielen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS und des Abg. Holger Zastrow, FDP)

Die CDUFraktion. Herr Dr. Wöller, bitte.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich, welch interessante Konstellation und Allianz sich hier zu vorgerückter Stunde im Sächsischen Landtag zusammentut, um scheinbar dem Bürgerwillen Genüge zu tun – eine Allianz aus FDP und Linksfraktion.PDS. Das lässt schon aufhorchen. Das letzte Mal, dass es das meines Wissens gegeben hat, war in der Französischen Nationalversammlung, als die liberalen Kräfte gemeinsam mit den Kommunisten die Einführung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft verhindert haben.

Wie sieht es nun bei den Betrieben, bei der schon beschriebenen Wirtschaft aus? Diese zahlen die Gebühr nur, wenn sie bisher ebenfalls kein klassisches Rundfunkempfangsgerät vorgehalten haben oder – jetzt kommt es auf jedes Wort an – keines angemeldet hatten, meine Damen und Herren. Wenn in Betrieben und geschäftlich genutzten Kraftfahrzeugen eines angemeldet war, führt das dazu, dass die internetfähigen PCs, und zwar nicht nur ein Gerät, sondern alle weiteren, nicht gebührenpflichtig sind.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Bitte, Herr Scheel.

Der neue medienpolitische Sprecher der Linksfraktion.PDS. Bitte sehr.

Herr Wöller, Sie waren ja vorgestern bei der Mediendebatte leider nicht anwesend.

(Heiterkeit bei der Linksfraktion.PDS)

Deswegen ist ja schon Vorsicht an der Bahnsteigkante angebracht, wenn Kommunisten und Liberale anscheinend das Bürgerwohl vertreten.

Trotzdem haben Sie mich so liebenswürdig angesprochen.

Ich darf unserer Staatsregierung und dem Medienminister Hermann Winkler ganz herzlich für ihren Einsatz danken, dass hier die Weichen richtig gestellt worden sind

Ich hoffe, Sie haben mitbekommen, dass ich davon gesprochen habe, dass die ausschließlich private Nutzung nicht ausgeschlossen werden kann, also wenn sozusagen teilweise berufliche Nutzung zu Hause stattfindet, dann ein Gebührentatbestand erfüllt ist.

(Beifall bei der CDU)

und sich damit die Belastungen für die Wirtschaft in Grenzen halten.

Meine Damen und Herren, zum zweiten Punkt, zur Entwicklung des Rundfunkfinanzierungssystems. Das greift völlig richtig Defizite auf, die wir gemeinsam behandeln, die nicht der Sächsische Landtag allein lösen kann, sondern nur alle Staatsvertragsländer, also im Geleitzug aller deutschen Länder.

(Zuruf des Abg. Dr. Fritz Hähle, CDU)

Also, Herr Scheel, der medienpolitische Sprecher, Herr Hilker, ist wahrscheinlich deswegen nicht hier in diesem Hohen Hause anwesend, weil er wieder einmal den rot-roten Senat in Berlin oder die Linksregierung in Schwerin berät; leider mit geringem Erfolg.

Es ist darauf hingewiesen worden – und dem stimme ich zu –, dass sich das Nutzungsverhalten selbstverständlich ändert, und die Politik hastet nicht nur auf diesem Feld den technischen Entwicklungen hinterher. (Zurufe und Widerspruch bei der Linksfraktion.PDS) Meine Damen und Herren, deshalb ist es richtig, nicht mehr den Gebührentatbestand an ein empfangsbereites Rundfunkgerät, ob es nun alt und klassisch oder neuartig ist, zu knüpfen, sondern an andere Tatbestände, die sachgerechter sind, meinetwegen an einen Haushalt. Das würde auch zu einem geringeren Erhebungsverwaltungsaufwand führen

Jetzt beruhigen Sie sich doch und hören Sie erst einmal zu. Der Aufschrei zeigt, dass das sitzt.

Diese Regierungen haben dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt. Dort ist ganz klar geregelt, wer nun unter die Gebührenpflicht fällt und wer nicht. Für die von Herrn Zastrow angesprochenen Heimarbeiter, die jetzt wohl in Armut fallen, ist klar: Wenn sie zu Hause ein Rundfunkgerät haben, das sie privat angemeldet haben, dann werden sie wahrscheinlich, wenn sie gewerblich auch ihre Räume dazu nutzen, keiner weiteren Gebührenpflicht unterliegen.

(Beifall des Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)

und dafür sorgen, dass wir eine breite Bemessungsgrundlage in diesem Bereich haben.

Wir brauchen deshalb die Überprüfung.

(Zuruf des Abg. Holger Zastrow, FDP) Ich kann mich nur wundern. Die CDU-Fraktion dieses Hohen Hauses hat seit Jahren – ich erinnere hier nur an das Zustimmungsgesetz zum Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag – diese Änderung gefordert. Was ich aber von Ihnen, FDP – damals nicht im Parlament –, bzw. von der Linksfraktion.PDS vermisse: Warum haben Sie uns bei diesen Bemühungen nicht unterstützt? Meine Damen und Herren, klar ist: Die internetfähigen PCs sind befreit, wenn bereits ein anderes Gerät angemeldet ist. Diese Regelung ist sachgerecht und tatsächlichen Gegebenheiten mehr als angemessen. Meine Damen und Herren, Sie hatten die Frage der Gebührengerechtigkeit schon angesprochen. Ich halte es für mehr als gerecht, dass, wenn ein Gebührenaufkommen von mehr als 90 % vonseiten der privaten Haushalte getragen wird, dann auch, sofern der Gebührentatbestand erfüllt wird, die private Wirtschaft mit herangezogen wird. Denn innerhalb der Systematik ist klar: Wir brauchen eine breite Bemessungsgrundlage, sonst steigen die Gebühren weiter, was wir nicht wollen. Nur das allein sichert die Akzeptanz der Gebühren. Wir haben gefordert, dass sich der Auftrag eingrenzt, dass sich die Gebührendynamik begrenzt, dass mehr Transparenz kommt, dass die KEF bei der Ermittlung gestärkt wird. Helfen Sie uns doch mit, statt hier in diesem Hohen Hause Populismus zu verbreiten! (Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Zum Abschluss, Herr Zastrow. Er ist nicht mehr auf dem Platz;

Lassen Sie mich zu einem weiteren Punkt kommen, nämlich zur Beschränkung auf die Grundgebühr. Es ist klar, dass wir die weitere Gebühr für internetfähige PCs, sofern kein anderes Gerät vorgehalten wird, auf 5,52 Euro, also auf die Grundgebühr, beschränken wollen. Das ist sachgerecht, weil alle Hörfunkprogramme live gescreent werden, also per Internet mitgeschnitten werden können, aber nur die wenigsten Fernsehprogramme.

(Holger Zastrow, FDP: Aber hier! – Der Abgeordnete sitzt in den Reihen der Linksfraktion.PDS.)

doch hier. Willkommen in der Linksfraktion.PDS.

(Heiterkeit)

Herzlichen Glückwunsch!

(Karl Nolle, SPD: FDP war gestern!)

Wenn Sie sich eingehend mit der Rundfunkfinanzierungssystematik beschäftigt hätten, dann wüssten Sie allein schon aufgrund des verfassungsrechtlichen Grundsatzes, dass es um die Finanzierung des Bedarfes geht und dieser ausschlaggebend ist.

Die zweite Frage, über die wir uns hier unterhalten, ist: Wie verteilt sich die zum Bedarf erforderliche Finanzierung auf die Rundfunkteilnehmer?

Die Systematik ist so: Wenn Sie Ihrer Klientel entsprechend Ausnahmen fordern, dann müssen alle anderen mehr bezahlen.

(Zuruf des Abg. Holger Zastrow, FDP)

Ich sehe nicht ein, warum die Rentnerin immer mehr Gebühren bezahlen muss und auf der anderen Seite kreative Medienyuppies und aufstrebende PairUnternehmer, zu denen Sie sich ja rechnen, immer weniger. Es wundert mich natürlich nicht, dass dieser Vorschlag von der FDP kommt. Aber das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.

(Zuruf des Abg. Holger Zastrow, FDP)

Zum Abschluss: Helfen Sie mit, unsere Bemühungen um eine Umstellung des Rundfunkfinanzierungssystems zu unterstützen. Aber hören Sie auf mit Ihrem Populismus und der Verunsicherung der Leute.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Die SPD-Fraktion, Herr Abg. Hatzsch.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Koalition besteht nun einmal aus zwei Parteien. Also muss ich Ihnen zumuten, dass Sie das eine oder andere jetzt vielleicht doppelt hören; aber nur das eine oder andere.

Anlass für die heutige Debatte ist – wir haben es eben wieder erlebt – die heftig, teilweise polemisch, teilweise theatralisch geführte Diskussion um die PC-Gebühr, die am 1. Januar 2007 eingeführt wird. Punkt. Wird und nicht werden soll!

Mittlerweile hat sich die Diskussion etwas versachlicht, denn die Intendanten von ARD und ZDF haben diesen Mittwoch, also vorgestern, beschlossen, nur die Grundgebühr zu erheben. Denn praktisch sind zwar alle öffentlichrechtlichen Radioprogramme im Internet verfügbar. Hingegen werden beim Fernsehen in der Regel lediglich Programmausschnitte ins Netz gestellt, und deshalb nur die Grundgebühr.

Damit ist einem unserer Anliegen im Punkt 3 unseres Antrages bereits Genüge getan.