Protocol of the Session on September 15, 2006

Entschuldigung, ich habe drei Wohnsitze mit drei Geräten und ich benutze diese nirgends, Herr Hatzsch, weil ich einfach kein Fernsehen schaue. Das ist mein Problem, ist mir klar. Ich beschwere mich ja auch nicht darüber. Ich versuche

nur zu beschreiben, was hier passiert, und dass die Debatte, die wir hier führen, eigentlich an dem Problem vorbeigeht.

Wie das jetzt mit der Zustimmung der Mehrheit wird und dass wir das gar nicht aufhalten können, ist mir auch völlig klar. Ich denke nur, das sollte uns nicht daran hindern, trotzdem darüber nachzudenken. Da bin ich Herrn Gerstenberg richtig dankbar. Er hat das sehr schön beschrieben und ein Angebot gemacht, wie man es vielleicht lösen könnte. Nicht heute, das wird nicht passieren. Aber wenn wir nicht ständig versuchen, das Problem zu beschreiben und dafür Lösungen anzubieten, dann wird es nie etwas. Also ist heute hier der Ort dafür. Deshalb habe ich mich auch noch einmal gemeldet.

Für mich ist die wirkliche Frage immer die Kostenentwicklung. Die ist da, wir kennen sie. Man kann versuchen, Einfluss darauf zu nehmen. Mehr oder weniger tun wir das auch. Es ist nur so, dass sie hier – im Gegensatz zum Beispiel bei Wasser – unabhängig vom Verbrauch ist. Sie ist aber abhängig von den technologischen und inhaltlichen Angeboten, davon, wie diese sich verändern. Und das kann ich aber als Verbraucher nicht beeinflussen, indem ich weniger verbrauche. Das dürfte eigentlich klar sein.

Genau dort setzt das Gerechtigkeitsproblem ein. Ich bezahle selbstverständlich nicht für die Möglichkeit, in Dresden Straßenbahn fahren zu können. Ich bezahle nur, wenn ich die Straßenbahn auch tatsächlich nutze. Das ist einsichtig, darüber beschwert sich niemand. Dass die Straßenbahnbetriebe, wenn die Straßenbahn, der Betrieb der Straßenbahn also teurer wird,

(Zuruf des Abg. Dr. Fritz Hähle, CDU)

die Fahrpreise erhöhen, darüber kann man sich ärgern oder die Straßenbahn nicht nutzen oder weniger nutzen. Das hat dann Auswirkungen auf den Modal Split und dergleichen. Das sind alles Dinge, über die wir reden können.

Aber zurück zum Problem! Was ich hier herausgehört habe, oder besser gesagt, nicht herausgehört habe: Wir haben vor nicht allzu langer Zeit über eine beantragte Gebührenerhöhung gesprochen, genau hier – nicht nur hier, sondern in allen Landtagen. Damals haben die Regierungen tapfer für die Gebührenzahler gekämpft und haben das, was die KEF beantragt hatte, nicht bestätigt, sondern heruntergedrückt. Richtig? – Und heute stehen wir erneut da. Das ist der Fluch der bösen Tat.

(Zuruf des Abg. Dr. Fritz Hähle, CDU)

Jetzt holen sich die Intendanten das, was sie tatsächlich brauchen, auf anderem Weg und ich kann sie gut verstehen. Ich halte nur diese Lösungsform bei einem solchen Problem für völlig inadäquat und der Politik unangemessen.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Die sogenannte PC-Gebühr ist im Übrigen nicht Gegenstand des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Das möchte ich erwähnen, weil oft wider besseres Wissen behauptet wird, dass wir jetzt im Zusammenhang mit der Beratung dieses Neunten Staatsvertrages einiges ändern könnten.

Wir sollten anerkennen: Das Produkt, über das wir reden, ist teurer geworden. Dann müssen wir entweder die Kosten dämpfen – das wäre eine Möglichkeit, das ist uns nicht gelungen – oder zulassen, dass die Gebühren in die Höhe gehen. Dann werden die Nutzer schon dafür sorgen, dass der entsprechende Druck entsteht.

Wenn wir uns heute daran vorbeimogeln und sagen: Mit der technischen Entwicklung ist so vieles möglich geworden … Herr Hatzsch, um noch einmal auf Sie zurückzukommen: Sie können doch nicht allen Ernstes gleichzeitig hören und schauen und auch noch schreiben, nur weil der Computer das hergibt.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Man kann es aber machen!)

Mit dem Vertrag kann man es definitiv nicht machen, Herr Hahn.

Dem Grunde nach ist ein PC, mit dem man Rundfunk aus dem Internet empfangen kann, seit jeher als Rundfunkempfangsgerät anzusehen. Wer ein solches Gerät zum Empfang bereithält, ist automatisch Rundfunkteilnehmer und damit gebührenpflichtig. Da diese Nutzungsart zunächst nicht weit verbreitet war und diese neue Technologie nicht behindert werden sollte, hatten sich die Länder bereits 1999 entschieden, für die Rechner ein sogenanntes Moratorium einzuführen. Darauf habe ich soeben hingewiesen. Es bedeutet, dass sie von der Gebührenpflicht zunächst ausgenommen waren. Das Moratorium wurde noch zweimal verlängert, läuft aber am 31. Dezember 2006 aus. Ab 1. Januar 2007 ist zu zahlen, was nun beschlossen worden ist.

(Zuruf des Abg. Gunther Hatzsch, SPD)

Danke schön.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS und der FDP)

Wird von den Fraktionen weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann frage ich die Staatsregierung – Herr Minister Winkler, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die sogenannte PC-Gebühr hat wirklich die letzten Wochen beherrscht – wir haben es schon gehört –: Es war Thema des Sommerloches. Ich habe das schon mit etwas Verwunderung verfolgt.

Ich sage noch einmal, was ich schon in der Öffentlichkeit gesagt habe: Ich halte das Auslaufen des Moratoriums für sachgerecht; denn jeder, der die Entwicklung im Medienbereich aufmerksam verfolgt, kann beobachten, was unter dem Stichwort Konvergenz zusammengefasst wird, nämlich das Zusammenwachsen der Übertragungswege und auch der Endgeräte. Von dem Bild der Vergangenheit, nach dem wir einzelne Geräte für verschiedene Funktionen genutzt haben, werden wir uns, meine sehr verehrten Damen und Herren, in Zukunft verabschieden müssen.

Verwundert hat mich nicht so sehr, dass die Menschen skeptisch sind, wenn es darum geht, mehr zu bezahlen bzw. für Leistungen zu bezahlen, die bisher unentgeltlich waren. Das ist klar, diese Sorgen und Nöte nehme ich ernst.

Verwundert hat mich aber, dass dies so plötzlich und mit so großer Massivität aus mehreren politischen Richtungen kam, obwohl – dabei möchte ich ein wenig in die Historie gehen – das kein neues Thema ist. Das ist überhaupt kein Novum. Wir haben das Thema in der Vergangenheit auch hier im Haus bei nicht weniger als drei Rundfunkstaatsverträgen und Rundfunkänderungsstaatsverträgen behandelt. Die Rundfunkstaatsverträge sind von 16 Landeskabinetten diskutiert und letztendlich verabschiedet worden. Nebenbei bemerkt: auch von Landesregierungen, in denen die PDS und die FDP vertreten sind, zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern und in BadenWürttemberg, um nur zwei zu nennen. Die Staatsverträge haben anschließend ein parlamentarisches Verfahren durchlaufen und sind in den Ausschüssen und im Parlament beraten worden. So haben wir es auch hier im Sächsischen Landtag gehandhabt.

Auch die Anknüpfung der Gebührenpflicht muss sich dieser Entwicklung stellen. Wenn künftig für den Rundfunkempfang zunehmend – mehr, als es bisher der Fall war – neuartige Geräte an die Stelle der herkömmlichen Geräte treten, können diese Geräte nicht von der Gebührenpflicht, die wir nun einmal haben, ausgenommen werden, da es ansonsten sehr schnell zu Umgehungstatbeständen käme. Schon heute kann man fast alle Hörfunkprogramme per Internet empfangen. Diese neue Technik wird wirklich genutzt, Tendenz: erkennbar zunehmend. Das sagen die Zahlen. Wir hatten 1995 in Europa circa 15 Millionen Internetnutzer. In diesem Jahr sind es schon 20 Millionen Nutzer.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Herr Weckesser, es ist ja nicht so, dass sich die Intendanten jetzt plötzlich mehr holen. Darauf werde ich dann noch einmal zurückkommen. Das, was jetzt vollzogen wird, ist im letzten Rundfunkänderungsstaatsvertrag schon beschlossen und durch ein Moratorium ausgesetzt worden, das am 31. Dezember ausläuft. Demnach wussten alle, was auf sie zukommt.

Ja, bitte.

Herr Staatsminister, vielen Dank. – Wenn ich meinen Computer ins Internet einwähle und online bin, dann klingelt bei mir sofort die Kasse. Wäre es nicht eine Möglichkeit, tatsäch

(Zuruf des Abg. Holger Zastrow, FDP) lich verbrauchsabhängig zu messen, egal, ob ich mich mit meinem Computer im Büro, zu Hause oder auf der Datsche einwähle. Es geht nur einmal, ich habe aber drei internetfähige Computer.

Das ist eine Auslegungssache, die im Vollzug berücksichtigt werden muss. Dazu gibt es wahrscheinlich einige Urteile. Wir müssen die Rechtsprechung abwarten. Es gibt natürlich ganz klare Regelungen, die in der Vergangenheit und in der Diskussion im Sommer ziemlich missverständlich dargestellt worden sind.

Das ist eine spannende Debatte. Die Frage ist auch deshalb nicht ganz einfach zu klären, weil man es mit unterschiedlichen Partnern zu tun hat, die die Abrechnung vollziehen müssen. Aber genau diese Debatte können wir bei der Diskussion beispielsweise zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, die 2007 beginnt, führen, um möglicherweise eine noch gerechtere Lösung herbeizuführen. Ich bin dazu gern bereit.

Ich möchte ein konkretes Beispiel nennen, weil es die Handwerker betrifft. Nehmen wir den Selbstständigen, den Handwerksmeister, den Architekten, den Werbefachmann, der eine Betriebsstätte unterhält und der, wie es heute üblich ist, einen Pkw hat, den er beruflich nutzt. In diesem Pkw ist auch ein Radio – das geht heute gar nicht mehr anders. Für denjenigen, der dieses Autoradio angemeldet hat, zählt es zur Betriebsstätte, in der er arbeitet. Deshalb muss er für den internetfähigen PC keinen Cent mehr bezahlen. Das ist eine klare Aussage zur Betriebsstättenregelung, die leider in der Vergangenheit auch von einigen im politischen Raum hier so nicht dargestellt worden ist.

Es geht darum, dass wir diese Umgehungstatbestände ausschließen. Schon heute kann man fast alle Hörfunkprogramme empfangen – das habe ich gesagt. Es darf also nicht zulasten derjenigen gehen – das hat Kollege Wöller erklärt –, die fleißig ihre Gebühren zahlen. Das sind vordergründig die Privathaushalte und auch die älteren Frauen und Männer, die ihrer Pflicht nachkommen.

Ich möchte jetzt ganz klar sagen, dass im privaten Bereich, in den Haushalten, die Zweitgerätefreiheit Gültigkeit hat. Das bedeutet, dass, sofern bereits jetzt Radio bzw. Fernsehen angemeldet sind, auch in Zukunft keine weitere Gebühr fällig wird. Die PC-Gebühr wird daher überhaupt nicht zum Tragen kommen. Der private Bereich ist nicht betroffen.

Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

Nein, lassen Sie mich das bitte zu Ende führen, sonst verlieren wir uns hier in Details. Wir können das alles gern in der Diskussion zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag besprechen. Im nichtprivaten Bereich, bei den Unternehmen und öffentlichen Stellen, bleiben die herkömmlichen Empfangsgeräte wie bisher gebührenpflichtig. Auch hier gilt: Sind bereits klassische Geräte angemeldet, entsteht keine weitere Gebührenpflicht für neuartige Empfangsgeräte wie beispielsweise die PCs. Nur in dem Fall, dass im nichtprivaten Bereich kein herkömmliches Gerät existiert, ist für den ersten PC, der rundfunkempfangstauglich ist, eine Rundfunkgebühr zu entrichten. Jeder weitere PC auf demselben oder zusammenhängenden Grundstück ist gebührenfrei.

Ich lege deshalb großen Wert darauf, weil viel Unkenntnis gestreut wurde. Ich sage offen, dass ich von einigen Partnern enttäuscht war, insbesondere von den Kammern in Sachsen – speziell den IHKs in Leipzig und Chemnitz –, obwohl ich diesen Kammern in Briefen ganz klar die Situation der Handwerksbetriebe mitgeteilt habe. Dieser Musterbrief kann nach wie vor von der Homepage heruntergeladen werden. Er wird auch verschickt. In Zeitungsmeldungen werden nämlich genau die Beispiele angeführt, die es nicht trifft. Ich denke, gerade auch die Kammern sollten ihre Zwangsbeiträge dazu nutzen, ihre Mitglieder und die Öffentlichkeit besser zu informieren, damit wir nicht solch eine Unkenntnis haben.

Das heißt – darauf möchte ich noch einmal besonders hinweisen, denn das hat in der Diskussion bislang noch keine Rolle gespielt –, dass wir dadurch im nichtprivaten Bereich faktisch eine Zweitgerätegebührenfreiheit eingeführt haben. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) 2. Vizepräsidentin Andrea Dombois: Es gibt noch eine Zwischenfrage.

Bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Würden Sie mir darin recht geben, dass es einen unterschiedlichen Standpunkt gibt und dass die Gebühreneinzugszentrale durchaus Arbeitszimmer, die von der Steuer absetzbar sind, als nicht zugehörig zum Grundstück und als eigene Betriebsstätte wertet und damit eine Gebühr anfallen könnte?

An dieser Stelle möchte ich noch einmal festhalten, dass die Last des Gebührenaufkommens von uns allen getragen werden muss. Die derzeitige Verteilung stellt sich so dar, dass die privaten Haushalte diese Last zu 90 % schultern und nur die verbleibenden 10 % von Wirtschaft und öffentlicher Hand getragen werden. Für die Fälle, in denen ab dem neuen Jahr eine PC-Gebühr fällig wird – das haben wir schon lesen können –, habe ich mich im Kreise meiner Kollegen der einzelnen Bundesländer in den vergangenen Wochen, aber auch gegenüber den Rundfunkanstalten intensiv dafür eingesetzt, dass nur die Grundgebühr in Höhe von 5,52 Euro, nicht aber die volle

Rundfunkgebühr von 17,03 Euro erhoben wird. Dies trägt auch dem Umstand Rechnung, dass im Gegensatz zum Fernsehprogrammangebot im Bereich des Hörfunks nahezu alle Programme per Internet empfangbar sind. – Ich halte das für sachgerecht. Die Intendanten haben auch so entschieden. Am 21. September findet eine Sitzung aller Rundfunkreferenten der Länder statt. Ich gehe davon aus, dass wir diese Lösung, 5,52 Euro, auch im Kreis der Länderkollegen beschließen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird Sie jetzt sicher überraschen, dass ich in dieser Frage in Übereinstimmung mit der Linksfraktion.PDS bin – allerdings nicht mit der in Sachsen, sondern mit der Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt.

(Sebastian Scheel, Linksfraktion.PDS: Es war klar, dass das kommt!)

Nachdem die hiesige Linksfraktion.PDS am 6. September eine Pressekonferenz mit entsprechendem Infomaterial und Flyern gegen die PC-Gebühr veranstaltet hat, sah sich die Linksfraktion.PDS in Sachsen-Anhalt offenbar genötigt, einen Tag später, am 07.09., einen Antrag in den Landtag von Sachsen-Anhalt einzubringen, der sich für die von mir vorgeschlagene ermäßigte Gebühr einsetzt. In der Begründung heißt es – offenbar in Ihre Richtung, meine Damen und Herren von der sächsischen Linksfraktion.PDS –: „Die geplante Erhebung einer Rundfunkgebühr für internetfähige PCs hat in letzter Zeit für viel Verwirrung gesorgt.“

Was Sie als Linksfraktion.PDS hier in Sachsen versuchen, ist – das will ich noch einmal sagen – unehrlich und unredlich, weil Sie mit Falschmeldungen arbeiten und versuchen, Ängste in der Bevölkerung zu schüren. Das wird Ihnen aber nicht gelingen. Ich hoffe, die heutige Debatte trägt dazu bei. Lesen Sie doch bitte den Antrag der Kollegen aus Sachsen-Anhalt noch einmal durch.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend noch einen Blick in die Zukunft wagen. Die eben von mir geschilderte Rechtslage ist eine zum jetzigen Zeitpunkt sachgerechte und den tatsächlichen Gegebenheiten angemessene Lösung, aber auch sicher noch nicht die endgültige Antwort auf die Frage der Struktur der Rundfunkgebühr in der Zukunft. Wir werden aber gewiss nicht mit kleinen Korrekturen, immer neuen Stellschrauben und Sonderregelungen den medienpolitischen Herausforderungen gerecht, wie es im Antrag der Linksfraktion.PDS vorgesehen ist. Wir lösen das Problem auch nicht mit der Abschaffung der GEZ, wie es die FDPFraktion fordert. Wir werden auch künftig Erhebungstatbestände und ein Verfahren, nach welchem die Mittel für den Rundfunk eingezogen werden, benötigen.

Wichtig erscheint mir vielmehr, dass wir die Zeit nutzen und einhergehend mit den Veränderungen bei der Technik und beim Nutzerverhalten Vorstellungen für ein Modell der Rundfunkfinanzierung entwickeln, welches gerecht und bedarfsgerecht ist, einfach im Verfahren und transpa

rent in der Struktur, welches gegebenenfalls neue Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt und welches schließlich und nicht zuletzt den Belangen des Datenschutzes Rechnung trägt.