Protocol of the Session on September 14, 2006

(Antje Hermenau, GRÜNE: Das ist eine Unterstellung!)

Was wäre die Elbe ohne ihre Schiffe?! Ich freue mich immer, wenn draußen eines fährt. Die Elbe ist eine Wasserstraße. Das soll sie bleiben. Sie ist aber auch viel mehr als eine Wasserstraße – ich glaube, darin sind wir uns im Hause alle einig –, das soll sie auch bleiben. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 4/5557 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einigen Gegenstimmen ist die Drucksache 4/5557 mehrheitlich beschlossen.

Es gibt noch den Wunsch nach einer Erklärung des Abstimmungsverhaltens.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur das Abstimmungsverhalten der NPD-Fraktion erklären. Prinzipiell halten wir den Antrag, wie er vorliegt, für erledigt. Es gibt die Stellungnahme der Staatsregierung und es war ein Auskunftsbegehren. Mehr ist da nicht zu erwarten.

Was die Elbeschiffbarkeit betrifft, hat die NPD-Fraktion eine andere Meinung als die Koalition. Deswegen enthalten wir uns der Stimme. – Danke.

Meine Damen und Herren! Damit ist der Tagesordnungspunkt 4 beendet. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

Einflussnahme der Staatsregierung und ihr nachgeordneter Aufsichtsbehörden auf Entscheidungen zum Bau der Waldschlößchenbrücke in Dresden

Drucksache 4/6242, Neufassung, Antrag der Linksfraktion.PDS

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass es sich hier um eine Neufassung der Drucksache handelt. Die Fraktionen können dazu Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der

ersten Runde: Linksfraktion.PDS, CDU, SPD, NPD, FDP, die GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn gewünscht.

Ich erteile der Einreicherin das Wort. Herr Abg. Bartl, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Regierungspräsidium Dresden beendet Blockade des Bürgerentscheids zur Waldschlößchenbrücke“ – unter dieser Überschrift gab das Regierungspräsidium am 14. August 2006, also mitten in den Sommerferien, seine Pressemitteilung 40/2006 heraus, in der es stolz verkündete, dass das RP angeordnet habe, den von ihm als rechtswidrig bewerteten Beschluss des Dresdner Stadtrates vom 10. August 2006 zum Thema „Waldschlößchenbrücke“ bis spätestens 24. August aufzuheben und innerhalb der gleichen Frist die anstehenden ersten Vergabeentscheidungen zur Vollziehung des Baues der Waldschlößchenbrücke zu treffen. Für den Fall des Zuwiderhandelns wurde Ersatzvornahme angedroht. Das Regierungspräsidium würde dann die erforderlichen Anordnungen anstelle und auf Kosten der Landeshauptstadt selbst durchführen oder einen Dritten mit der Durchführung beauftragen.

Es ist nicht unser Anliegen und sicherlich nicht der Ort, darüber zu befinden, ob der Rechtsstandpunkt des Regierungspräsidiums zutrifft. Dass dies jedenfalls nicht die einzig richtige Sicht sein muss, beweist schon, dass die Stadt Dresden mit ihrem entsprechenden Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen diese stringente Anordnung des Regierungspräsidiums Dresden als zuständige Aufsichtsbehörde beim Verwaltungsgericht Dresden in erster Instanz bekanntlich Erfolg hatte. Ob das Oberverwaltungsgericht die Sache genauso sieht, nachdem das RP gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes vom 28.08.2006 das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt hat, ist abzuwarten. Es ist jetzt die Baustelle des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes, darüber und gegebenenfalls auch in der Hauptsache zu entscheiden. Jedenfalls so lange, wie diese kleinkarierte und bornierte Haltung andauert, diese kulturelle Frage gerichtlich entscheiden zu lassen.

Was jedoch für dieses Hohe Haus als Parlament des Freistaates Sachsen unannehmbar ist, zumindest für uns als Oppositionsfraktion, ist, die politischen Auswirkungen zu übergehen, die sich an diese Gangart des Regierungspräsidiums Dresden zwangsläufig knüpfen und an denen die Staatsregierung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ihre Anteile haben dürfte; Auswirkungen, die keineswegs auf Dresden beschränkt sind und nicht einmal auf den Freistaat, sondern die insgesamt das internationale Ansehen, die Reputation der Bundesrepublik Deutschland – jedenfalls in den einschlägigen internationalen Gremien und Interessentenkreisen – betreffen und beeinträchtigen.

Wir wollen mit unserem Antrag zunächst einmal wissen, was denn über die kleinkarierten Muskelspiele hinaus das Regierungspräsidium bewogen haben kann, jenen Bescheid vom 14.08.2006 zu erlassen, nachdem inmitten eines intensiven Prozesses politischer Meinungsbildung und Debatten der Stadtrat von Dresden im Sinne einer

Konsenssuche den Oberbürgermeister beauftragt hatte – Zitat – „Maßnahmen zur Realisierung des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke nur im Konsens mit der UNESCO zu veranlassen“. Wieso, fragen wir, war das Regierungspräsidium veranlasst, geschweige denn gezwungen, sich in dieser Sache von wohl doch erkennbar einiger Bedeutung für die Reputation der Landeshauptstadt und des Freistaates Sachsen auf derart formale Art einzumischen?

Der § 111 der Sächsischen Gemeindeordnung, der den wesentlichen Inhalt der Aufsicht definiert, besagt, dass sich die Aufsicht der zuständigen Behördenebenen – hier des Regierungspräsidiums Dresden als dem Sächsischen Staatsministerium nachgeordnete Behörde – darauf zu beschränken hat, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung herzustellen oder sicherzustellen. Der Abs. 3 selbiger Bestimmung sagt dabei wörtlich: „Die Aufsicht ist so auszuüben, dass die Rechte der Gemeinde geschützt und die Erfüllung ihrer Pflichten gesichert sowie die Entschlusskraft und die Verantwortungsbereitschaft gefördert werden.“ Das ist Ziel der Rechtsaufsicht; mitnichten, einfach blind und formell anzuordnen.

Was waren – und diese Frage wollen wir beantwortet haben – in dieser Reichweite Anlass und Rechtfertigung, nach dem großen Hammer zu greifen?

Weiter wollen wir wissen, welche sachlichen und rechtlichen Erwägungen es für diese Entscheidung gab und für den Entscheidungszeitpunkt, warum das gerade an diesem 14.08.2006 mitten in der sich bundesweit entwickelnden Debatte über die Realisierung des Waldschlößchenprojektes in der Reichweite Kulturerbeproblematik losgetreten werden musste.

Wir bleiben dabei, dass wir hier letztlich nicht die Stelle sind, die differierende Rechtsstandpunkte zu erörtern hat. Nichtsdestotrotz ist nach unserer Auffassung die gutachterliche Stellungnahme von Prof. Dr. Ulrich Fastenrath von der Juristischen Fakultät bzw. vom Zentrum für internationale Studien zur Zulässigkeit des Baues der Waldschlößchenbrücke und zum Beschluss des Stadtrates vom 20. Juli 2006 zum Erhalt des Weltkulturerbestatus für das Dresdner Elbtal substanziell und schlüssig. Wir fragen: In welchem Umfang hat sich das Regierungspräsidium damit auseinandergesetzt? Sie lag ja vor.

Ob dabei jeder Standpunkt, den er in seiner Zusammenfassung zum Ergebnis sagt, richtig ist, zum Beispiel sein Rechtsstandpunkt, wonach der Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidenten von Dresden zum Bau der Waldschlößchenbrücke vom Februar 2004 zwingend aufzuheben sei, weil er zwangsläufig die öffentlichen Interessen nicht richtig gewichten konnte, da eben die Aufnahme des Elbtals in die Welterbeliste erst im Juli 2004 erfolgte, kann zunächst dahinstehen; ob diese zwingende automatische Folge richtig ist.

Jedenfalls begründet Fastenrath überzeugend die Verpflichtung des Regierungspräsidenten auf das Rechtsstaatsprinzip und auf die Bundestreue mit der Auffassung im Gutachten, dass die Stadt Dresden gehalten ist, so weit wie rechtlich möglich, die Verpflichtungen Deutschlands

aus der Welterbekonvention in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erfüllen mit der Konsequenz, dass sie als Landeshauptstadt alles zu tun hat, um das Welterbe „Dresdner Elbtal“ zu erhalten. Dem kann kaum ein vernünftiger Mensch widersprechen, nicht nur der Jurist – was nicht immer vernünftige Menschen sind.

(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Was hinderte das Regierungspräsidium daran, sich also mit aller Intensität und Gründlichkeit zunächst einmal dieses Gutachten zu Gemüte zu ziehen, das ja in beträchtlichem Umfang vor allem völkerrechtlich argumentierte und die Bindungswirkung des Völkerrechtes für den Freistaat Sachsen und die Stadt herausstellte? Aber auf dieses Terrain des Völkerrechts geht der Ukas des Regierungspräsidiums vom 14.08.2006 gar nicht erst ein. Er setzt sich nicht damit auseinander.

Was war an dem Beschluss des Stadtrates von Dresden vom 20. Juli 2006, der im Kern den Auftrag an den Oberbürgermeister beinhaltete, eine Vorlage für einen Bürgerentscheid vorzubereiten, in Gesprächen mit dem Welterbezentrum der UNESCO auszuloten, unter welchen Voraussetzungen der Welterbestatus für das Dresdner Elbtal gesichert werden kann, die Vergabe von Bauleistungen zunächst auszusetzen und Maßnahmen zur Realisierung des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke nur im Konsens mit der UNESCO zu veranlassen, derart wider die rechtlichen Interessen der Gemeinde – sprich der Stadt Dresden und ihrer Bürger –, dass der Regierungsbehörde nichts anderes übrig blieb, als die §§ 111, 115 und 116 zu ziehen, also mit dem schärfsten Schwert der Aufsicht, nämlich der Ankündigung der Ersatzvornahme, loszugehen? Wie rechtfertigt sich das politisch? Das wollen wir von der Staatsregierung wissen.

Zum Dritten wollen wir wissen, und zwar wahrheitsgemäß und präzise, in welcher Form und in welchem Maße die Staatsregierung in die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung des Regierungspräsidiums im Kontext mit den aufsichtlichen Maßnahmen eingebunden gewesen ist. Uns kann nämlich keiner weismachen, Herr Ministerpräsident, dass der Regierungspräsident Hasenpflug, der viele Jahre umsichtig und mit Instinkt die nicht unkomplizierte Materie der Durchführung von Wahlen zum Europaparlament, zum Bundestag und zum Landtag in Sachsen in der Funktion des Landeswahlleiters erfolgreich wahrnahm, nun einfach daherkommt und auf gutsherrliche Art und Weise zu einer Thematik, auf deren Brisanz inzwischen auch Verlautbarungen aus Kreisen der Bundesregierung aufmerksam gemacht hatten, losschlägt.

(Zuruf des Abg. Heinz Eggert, CDU)

Ich frage einfach: Von wem hat er sich das robuste Mandat geholt? Woher hatte er dieses robuste Mandat, so zu hantieren?

Vorgesetzte Aufsichtsbehörde ist das Staatsministerium des Innern. Wir wollen wissen, ob es hier tatsächlich keine Konsultationen, keine Vorlage, keine informellen

Gespräche, keine Abfragen, keine Genehmigungseinholungen etc. pp. gab.

(Karl Nolle, SPD: Natürlich nicht! – Lachen bei der Linksfraktion.PDS)

Das muss das Parlament umso mehr hinterfragen dürfen, als der Herr Ministerpräsident fortwährend in der Öffentlichkeit als der distanzierte Neutrale gerierte, der wie die gesamte Staatsregierung jene Entscheidung der kommunalen Selbstverwaltungsträger in dieser Sache akzeptiert und toleriert. Nicht, dass wir Ihnen das vorwerfen würden, Herr Ministerpräsident, oder Ihnen, Herr Innenminister, wenn Sie in der Sache tätig geworden wären. Im Gegenteil. Nach unserer Auffassung wäre das sogar Ihre Pflicht gewesen. Immerhin beinhaltet der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Dresden über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Stadt Dresden gegen die Anordnung des Regierungspräsidiums auch einige deftige verbale Ohrfeigen via Staatsregierung.

(Karl Nolle, SPD: Das kann nicht sein!)

Wörtlich heißt es im Beschluss. – Ja, auch die Richter können ändern, warten wir erst einmal, Kollege Nolle, aber momentan sind die Ohrfeigen im Beschluss enthalten. Da heißt es zum Beispiel: „Zudem würde sich der Freistaat“ – nicht die Stadt, der Freistaat Sachsen – „widersprüchlich verhalten, wenn er einerseits als Kulturstaat an der Erlangung des Weltkulturerbes von Städten in seinem Gebiet mitwirkt und andererseits sich daraus ergebende Verpflichtungen pauschal negiert.“

(Hört, hört! von der Linksfraktion.PDS)

Sehen Sie, unsere Verwaltungsrichter lesen die Verfassung, in deren Eingang der Freistaat Sachsen als Kulturstaat definiert wird. Zur Kultur gehört nach unserer Auffassung aber auch der Umgang mit Ermächtigungen, die Regierungspräsidien via Gemeindeordnungen haben.

Am besten wäre es, Herr Ministerpräsident, wenn Sie dann selbst in die Bütt gehen und die Fragen gleich beantworten, quasi aus erster Hand. Dann wäre es auch nicht schlecht, wenn wir etwas darüber erfahren würden, was Ihnen der Staatsminister der Bundeskanzlerin für die kulturellen Fragen, also der Herr Neumann, nach allen Verlautbarungen jüngst in einem wohl etwas länger andauernden Vieraugengespräch geflüstert hat.

Nach dem, was im Kulturausschuss des Bundestages angekommen ist, war die Sache offenkundig schon ein wenig haarig. So direkt hat es der Herr Kulturstaatsminister in der Presseverlautbarung vom 29.08. zwar nicht formuliert, aber immerhin ist dort zu lesen: „Ich habe in dieser Frage ein intensives Gespräch mit Ministerpräsident Milbradt geführt und dabei deutlich gemacht, dass der Bundesregierung die enge Abstimmung mit der sächsischen Landesregierung wichtig ist. Man sollte trotz unterschiedlicher Positionen im Dresdner Stadtrat alle Chancen nutzen, zu einem Einvernehmen mit der UNESCO zu kommen.“

Das lässt doch in puncto Bundes- und Landesrelevanz nichts zu wünschen übrig. Das ist eine eindeutige, klare Formulierung, die nachdrücklich die Erwartung des Staatsministers der Bundeskanzlerin, sprich der Bundesregierung, artikuliert, dass sich die Staatsregierung in der Sache positioniert, und zwar nicht in der feudalen Kameralistik hinter den Gängen oder in Telefonaten, die niemandem bekannt werden – bis auf einige Institutionen –, sondern ganz offiziell, für jeden nachvollziehbar.

Wir hätten viertens gern berichtet, ob und welche Prüfungen es vor Erlass der aufsichtsbehördlichen Entscheidung vom 14.08. in puncto Auswirkungen der Aktion in rechtlicher, vertragsseitiger, finanzieller und etwa haftungsseitiger Hinsicht gab. Das heißt, welche Abwägung vorgenommen worden ist; diese führt ja zum Ermessen. Was passiert, wenn der Auftrag nicht erteilt wird – sprich die einstweilige Anordnung nicht ergeht –, im Verhältnis zu dem, was an Schaden eintritt, wenn sie ergeht, aber dann letzten Endes die Sache nicht realisiert werden kann, weil die Weltkulturerbeproblematik vorgreift. Das ist doch nicht richtig. Was ist da abgewogen worden? Was kommt bei der Abwägung heraus?

Weniger fiskalisch ist unser Auskunftsverlangen in Ziffer 5 des Berichtsantrages zu den Auswirkungen dieses Aktes des Regierungspräsidiums und des dadurch eingeleiteten Rechtsstreites vor dem Verwaltungsgericht – Auswirkungen letzten Endes auch für andere, die gewissermaßen nach dem Titel streben. Nach allem, was überblickt wird, verpflichtet nämlich das Abkommen zum Schutz des Natur- und Kulturerbes der Welt aus dem Jahr 1972 die Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedsstaat – Zitat –: „alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um das auf seinem Hoheitsgebiet befindliche Kultur- und Naturerbe in seinem Bestand und seiner Wertigkeit zu schützen und zu erhalten sowie eine Weitergabe an künftige Generationen sicherzustellen“ und – so wörtlich im Abs. 4 – „hierfür alles in seinen Kräften Stehende zu tun.“ Artikel 5 verpflichtet die Mitgliedsstaaten zum „Bemühen, nach Möglichkeit und im Rahmen der Gegebenheiten seines Landes eine allgemeine Politik zu verfolgen, die darauf gerichtet ist, dem Natur- und Kulturerbe eine Funktion im öffentlichen Leben zu geben und den Schutz dieses Erbes in erschöpfende Planungen einzubeziehen“. – Das ist die völkerrechtliche Verpflichtung, die natürlich auch die Staatsregierung von Sachsen entsprechend trifft.

Ich halte es schon für kühn, Herr Ministerpräsident, wenn Sie am 25.08. ins Medienfax stellen lassen: „Was das Land tut, ist der Vollzug von Recht und Gesetz. Es gibt keine Möglichkeit mehr, die Dinge zu ändern“ –

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Haha!)

nachlesbar in der „LVZ“-Online vom 25.08.2006. Dabei frage ich mich wirklich, ob die Staatsregierung die Sache komplex überblickt hat und die Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes sowie die Bindungskraft für politische Interessen sieht etc. pp.

Wir haben in der Entscheidung im EAO-Verfahren sehr wohl festgestellt, dass der Sofortvollzug die Stadt Dresden und den Freistaat in Kollision mit der Welterbekonvention und den völkerrechtlichen Verbindlichkeiten des Bundes bringt. Insoweit meine ich, dass wir heute hier durchaus Anlass haben, einen Bericht der Staatsregierung entgegenzunehmen und darüber zu sprechen, ob diese bislang provinzielle Anordnungsweise des Regierungspräsidiums Bestand haben kann.

Zu Ziffer 6 Abs. 2 ist unser Antrag eindeutig: Wir wollen – klipp und klar gesagt –, dass die Sache schleunigst im Interesse der Schadensbegrenzung, eines weiteren Ansehensschadens des Freistaates Sachsen wieder in die Hände der politischen Verantwortungsträger und der demokratischen Willensprozesse kommt, der Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Dresden überantwortet wird und letzten Endes die Angelegenheit vom Richtertisch kommt. Wir wollen deshalb, dass der eingelegte Widerspruch gegen die Entscheidung zurückgenommen wird und die Sache gewissermaßen von den Richtertischen runterkommt.