Protocol of the Session on September 14, 2006

Besonders verwundert bin ich jedoch über den Punkt 4 des Antrages. Nehmen Sie es mir bitte nicht übel, aber in einem Antrag, der sich mit der Verbesserung der Schiffbarkeit beschäftigt, den geplanten Bau einer Elbstaustufe auf tschechischer Seite mit anzuführen lässt einen eher vermuten, dass so mancher Kollege den Bau schnellstmöglich herbeisehnt. Von einem Erhalt der Natürlichkeit der Elbe und einem Verhindern des Elbstaustufenbaus ist hier nichts zu lesen. Nichtsdestotrotz interessieren uns aber auch die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung und deren Studie. Das sächsische Umweltministerium erwartet die Studie, und ich erwarte, dass der Landtag bzw. der Ausschuss ebenfalls darüber weiter informiert werden.

Nehmen wir es zur Kenntnis: Die sächsische Binnenschifffahrt hatte nahezu keine Bedeutung und wir sollten uns lieber auf unsere Stärken konzentrieren. Denn wenn man von der sächsischen Elbe hört, denkt sowohl der Sachse als auch der Nicht-Sachse an eine wunderschöne Elblandschaft mit ihren einladenden Elbwiesen und wunderschönen alten und neuen Brücken und an die Sächsische Schweiz. Wir sollten uns darauf konzentrieren abzuwägen, inwieweit der Ausbau der Elbe dem Hochwasserschutz, den der Freistaat Sachsen zu Recht mit 4 Millionen Euro vorantreibt, entgegenwirkt. Ein Abwägungsprozess muss hier sinnvoll vorgenommen werden, denn wir sollten auch die Binnenschifffahrt der Elbe in der heutigen Prägung weiter offenhalten – das ist logisch. Die Fahrgastschifffahrt und die Hochwasserschutzmaßnahmen sollten im Sinne der Weiterentwicklung der touristischen Konzepte gefördert werden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Herr Lichdi für die GRÜNE-Fraktion, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bolick hat schon richtig erkannt, dass wir seine kompetentesten Gegner sind bei den Ausführungen, die er gerade von sich gegeben hat. Er hat es dabei auch gewagt – was ich im Grundsatz begrüße –, sich in Papiere der grünen Bundestagsfraktion zu vertiefen. Nur leider hat er nicht richtig zitiert, deswegen muss ich das jetzt nachholen.

Aus dem Eckpunktepapier der Bündnis-Grünen-Fraktion vom 18.06.2005 – Zitat: „Der Ausbau der Binnenwasserstraße Elbe ist aus ökonomischer und ökologischer Sicht abzulehnen. Er beeinträchtigt den Wasserhaushalt und steht im Widerspruch zum europäischen Naturschutzrecht. Die Schiffbarkeit der Elbe muss zukünftig grenzübergreifend ohne weitere Ausbaumaßnahmen gewährleistet werden.“

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie an kaum einem anderen mitteleuropäischen Fluss gibt es an der Elbe noch zahlreiche Auenlandschaften als natürliche Überflutungsflächen. Und, meine Damen und Herren, diese beschriebene Vielfalt an geschützten Lebensräumen wie auch der Hochwasserschutz der Auen sind durchaus in Gefahr. Sowohl die deutsche Bundesregierung als auch die tschechische Regierung haben sich zum Ziel gesetzt, die Befahrbarkeit der Elbe mit einer Tiefe von 1,60 Meter an 345 Tagen im Jahr zu gewährleisten, und selbst der Kollege von der SPDFraktion hat mir noch einmal bestätigt, dass er das nicht infrage stellt. Damit will man „die landseitige Anbindung an die deutschen Seehäfen gezielt und koordiniert ausbauen“. Der Ausbau einer zuverlässigen Wasserstraße sei dringend notwendig, so der Koalitionsvertrag in Berlin.

Die Flussbetonierlobby vergisst dabei aber, dass die Elbe ein typischer Flachwasserfluss ist. Solche Flüsse sind ohnehin durch stark wechselnde Wasserstände gekennzeichnet. Jetzt wäre es natürlich sehr wichtig, die realen Wassertiefen zu kennen, um beurteilen zu können, ob das Unterhaltungsziel 1,60 Meter überhaupt erreicht werden kann. Meine Damen und Herren, ich bedauere es sehr, dass die Staatsregierung mir die Zahlen zu den tatsächlichen Wassertiefen für die letzten 30 Jahre seit November letzten Jahres verweigert. Heute früh hat sich der geschätzte Kollege Tillich zu mir gesetzt und die Kleine Anfrage, die ich dazu gestellt habe, gezeigt. Er hat sie zum 12.09. unterzeichnet. Dort bekomme ich diese Auskunft. Sie ist mir allerdings bis heute nicht zugegangen. Deswegen mussten wir uns diese Zahlen anderweitig besorgen. Diese Zahlen sind hochinteressant, denn sie zeigen, dass die Annahme der Staatsregierung und der Bundesregierung, das Unterhaltungsziel von 1,60 Meter an 345 Tagen gewährleisten zu können, total illusorisch ist.

(Beifall der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE)

Uns liegen seit einigen Tagen die Daten zu Unterschreitungstagen der Fahrrinnentiefe an der Elbe von 1997 bis 2005 vor. Wir erinnern uns. Wenn wir sagen, 1,60 Meter an 345 Tagen, dann können wir uns ganze 20 Fehltage im Jahr leisten.

Wie sieht es genau aus? Zwischen 1997 und 2005 wurde die Fahrrinnentiefe der Elbe von 1,60 Meter im Abschnitt Dresden – Riesa an 96 Tagen, im Bereich von Riesa bis zur Elstermündung an 101 Tagen und auf der Strecke von der Elster- bis zur Saalemündung sogar an 140 Tagen durchschnittlich unterschritten. Wohlgemerkt, das sind Durchschnittszahlen der Zeit 1997 bis 2005. Der kurze Abgleich, den mir der Herr Minister ermöglicht hat, bestätigt mir, dass er mir die gleichen Zahlen mitteilt. Wenn Sie nachher anbringen wollen, das seien grüne Hirngespinste, sage ich Ihnen jetzt, es sind bestätigte Zahlen.

Meine Damen und Herren, dieses Unterhaltungsziel ist angesichts des Klimawandels noch illusorischer. Frau Kollegin Runge hat die PIK-Studie vom Institut für Klimafolgenforschung Potsdam angesprochen. Ich möchte hier aus der Schlussfolgerung zitieren: „Die bisher beobachteten stärkeren Klimaänderungen seit Beginn der Neunzigerjahre, die langfristigen Trends bei der klimatischen Wasserbilanz und bei den niederschlagsfreien Tagen deuten darauf hin, dass die Häufigkeit von Niedrigwasser extrem mittelfristig noch zunimmt und das Niveau des mittleren Niedrigwasserwertes in einer frei fließenden Elbe weiter zurückgeht. Eine Anpassung des GLW Elbe“ – das ist der Wasserstand, mit dem an 345 Tagen in einem Flussabschnitt gerechnet werden kann – „an die veränderten Abflussverhältnisse ist dringend erforderlich.“ Und jetzt kommt der entscheidende Satz: „Die bisher als Bezug gewählten Abflussverhältnisse der Periode 1973 bis 1986 müssen mittlerweile als nicht mehr statistisch repräsentativ eingestuft werden.“ Das heißt zu Deutsch und nicht wissenschaftlich gesprochen: Wenn Sie sich die ganze Zeit an diesem Ausbauziel 1,60 Meter festhalten, was, wie ich weiß, zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Tschechien vereinbart ist, und sagen, wir machen ja keinen Ausbau, sondern eine Unterhaltung, orientieren uns aber am 1,60-Meter-Ziel, dann wird Ihnen das nicht gelingen, weil Sie schlicht zu wenig Wasser haben und weil Sie in den nächsten Jahren auch nicht mehr Wasser bekommen werden.

Ich möchte, Herr Tillich wird es wissen, auf die Annaberger Klimatage 2006 verweisen. Dort werden immer sehr schöne Vorträge gehalten. Unter anderem wurde dort das neue Klimafolgenszenario für Sachsen nach dem Emissionsszenario SRES A1B – das ist das Negativste, das gebe ich gern zu – vorgestellt. Nur ein Bit daraus: Bis 2100 haben wir mit einem Anstieg von 4,4 Grad Celsius der Durchschnittstemperatur im Winter und mit einem Rückgang der Niederschläge im Sommer um gar 16 % zu rechnen. Meine Damen und Herren, wir haben in den letzten 15 Jahren keine ungewöhnlich niedrige Wasser

menge in der Elbe gehabt, sondern im Vergleich zu dem, was auf uns zukommt, noch vergleichsweise hohe Wasserstände. Ich sage Ihnen, der Sommer 2006 wird wohl leider zum Standard werden. Deswegen sage ich Ihnen auch, Sie können sich nicht weiter hinter dem Unterhaltungsziel 1,60 Meter verstecken. Eine Befahrbarkeit der Elbe an 345 Tagen im Jahr setzt zwingend ihren Ausbau voraus, den Sie ja offiziell ablehnen. Mit Maßnahmen der Gewässerunterhaltung ist da nichts zu machen. Ich zitiere die Bundesanstalt für Wasserbau in ihrem Mitteilungsblatt Nr. 82 aus dem Jahr 2000: „Mit strombaulichen Maßnahmen allein sind mit vertretbarem Unterhaltungsaufwand keine größeren Tiefengewinne erzielbar.“ Diese Aussage ist mittlerweile sechs Jahre alt.

Sie tun so, als ob wir diese Erkenntnisse nicht hätten, aber sie liegen uns vor. Ich fordere Sie auf, Herr Prof. Bolick, nehmen Sie diese zur Kenntnis, anstatt auf irgendwelche Lobbytagungen nach Riesa zu fahren und das dann am nächsten Tag in den Landtag einzubringen.

(Vereinzelt Beifall bei den GRÜNEN)

Ich erwarte von Ihnen, dass Sie sich etwas tiefgründiger mit der Sache beschäftigen.

Meine Damen und Herren! Wir haben auch mit großem Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass im Operationellen Programm des EFRE 24 Millionen Euro für den Ausbau der sächsischen Binnenhäfen vorgesehen werden. Als Begründung wird dort genannt, die Binnenschifffahrt sei als kostengünstiger Verkehrsträger zu fördern. Nach meinen gerade gemachten Ausführungen ist es wohl klar, dass das eine reine Geldverschwendung ist. Herr Staatsminister Jurk, Sie müssen sich, nachdem Sie mir leider die Zahlen verweigert haben, die mir jetzt dankenswerterweise Herr Kollege Tillich zur Verfügung gestellt hat, fragen lassen, ob die Experten in der Verkehrsabteilung Ihres Hauses noch den Herausforderungen der Zukunft gewachsen sind.

Wir brauchen belastbare Zahlen und eine schonungslose Ehrlichkeit, um die Prioritäten für die nächsten Jahre richtig zu setzen. Die Elbe mit ihren Auen ist ein wichtiger Lebensraum für viele geschützte Pflanzen und Tiere. Sie gewinnt in den letzten Jahren immer mehr an touristischer Bedeutung und stellt damit einen wichtigen lokalen Wirtschaftsfaktor dar. Ein Ausbau der Elbe, den Sie zwingend anpeilen müssen, wenn Sie die 1,60 Meter erreichen wollen, und eine touristische Nutzung widersprechen sich. Ein weiterer Ausbau der Elbe wäre extrem teuer und aus unserer Sicht eine nicht hinnehmbare Verschwendung von Steuermitteln. Deswegen werden wir diesen Antrag, obwohl er ein reiner Berichtsantrag ist, ablehnen, weil er den Eindruck erweckt, dass wir bei 1,60 Meter an 345 Tagen über reale Dinge sprechen. Das ist nicht der Fall.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Gibt es aus den Fraktionen noch weitere Redewünsche? – Das kann ich

im Moment nicht erkennen. Dann frage ich die Staatsregierung. – Herr Staatsminister Tillich, bitte.

Schönen Dank. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten. Das ist ein Thema, welches sich immer wieder für eine Debatte im Landtag eignet. Neu an der Debatte zur Bedeutung der Elbe ist, dass inzwischen die gewässerökologischen und wasserbaulichen Untersuchungen an der Elbe abgeschlossen sind, wie auch die Untersuchungen zu den Potenzialen der Elbeschifffahrt mittlerweile bestätigt bzw. erkundet sind. Der politische Diskussionsprozess zwischen Bund und Ländern ist so weit fortgeschritten, dass man praktisch schon von einer Einigung sprechen kann. Damit kann einerseits die Elbe in ihrem derzeit relativ naturnahen Zustand erhalten werden, aber das habe ich schon im letzten Jahr an gleicher Stelle bekräftigt; andererseits zeichnet sich für die Elbe als Bundeswasserstraße eine sichere Zukunft ab. Notwendige Reparatur- und Unterhaltungsmaßnahmen zur Schiffbarkeit der Elbe wurden und werden weiter durchgeführt, sodass die sächsischen Binnenhäfen und die mit ihnen kooperierende Transportwirtschaft eine gesicherte Perspektive auf den jetzigen Grundlagen haben.

Wir haben die Antworten zu diesem Antrag bereits dem zuständigen Ausschuss übermittelt. Daher möchte ich die dort gegebenen Informationen nicht wiederholen. Ich möchte aber als Umweltminister, der auch die Verantwortung für die Elbe übernimmt, noch einmal kurz die wichtigsten Aspekte aus der Sicht des Umweltministeriums darstellen.

Zur Unterhaltung der Elbe als Bundeswasserstraße herrscht jetzt inzwischen grundsätzlich Einigkeit zwischen dem dafür zuständigen Bund und dem Freistaat Sachsen. Das Unterhaltungsziel für die Bundeswasserstraße Elbe und Grundsätze zur Unterhaltung sind in dem Papier „Grundsätze für das Fachkonzept der Unterhaltung der Elbe zwischen Tschechien und Geesthacht mit Erläuterung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen“ festgehalten. Gegenwärtig wird auf dieser Grundlage durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost das Fachkonzept erarbeitet und inhaltlich mit den Elbeländern abgestimmt. Speziell für die Unterhaltung in Natura 2000- und Naturschutzgebieten liegt bereits seit Ende 2004 ein zwischen Bund und Elbeländern abgestimmtes Papier „Einschätzung wasserbaulicher Unterhaltungsmaßnahmen in Schutzgebieten der Elbe und Empfehlungen für die Erleichterung der Abstimmungsverfahren“ vor. Und schließlich werden zurzeit durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost mit Beteiligung der Länder gewässerstreckenbezogene Unterhaltungspläne erarbeitet.

Damit haben Bund und Elbeländer bewiesen, dass die Verwaltungen entgegen manch landläufiger Meinung auch zu schwierigen Rechts- und Sachfragen in angemessener Zeit einen pragmatischen Konsens finden können. An der Tatsache aber, dass die Natur die Wasserstände

bestimmt, wird auch niemand etwas ändern können. Das bleibt so.

Einen Konsens finden müssen wir noch in der Frage der beabsichtigten Staustufe bei Dĕčin im Rahmen der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung des Projektes. Dazu hat die Staatsregierung aussagekräftigere Unterlagen über die Auswirkung auf die sächsische Elbe seitens der tschechischen Regierung gefordert. Erst wenn diese vorliegen, kann auch unsererseits eine abschließende Bewertung des Projektes erfolgen.

Über die Bedeutung der Elbe als Bundeswasserstraße wird in einer marktorientierten Wirtschaftsordnung letztlich durch das Transportgewerbe selbst entschieden. Bund und Länder setzen hier nur die Rahmenbedingungen. Dies betrifft einmal die Wasserstraße selbst und zum Zweiten betrifft es die Häfen, die Hafenanlagen und die Anbindung ans Verkehrsnetz. Die Sächsische Staatsregierung hat in dieser Hinsicht bereits eine Menge getan, um den relativ umweltfreundlichen Verkehrsträger Binnenschiff zu fördern und die Ansiedlungsbedingungen der transportgebundenen gewerblichen Wirtschaft zu verbessern. Dies ist auch der Stellungnahme der Staatsregierung zum vorliegenden Antrag zu entnehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Entwicklung der Elbe wird uns sicherlich noch weiter beschäftigen. Die Doppelfunktion als Bundeswasserstraße, aber auch als einzigartiges Gewässer birgt Konfliktpotenzial, das wir kontinuierlich werden lösen müssen. Ich möchte aber, dass unser jüngster Besucher auf der Tribüne, nämlich Konrad Lucas, diese Elbe so erleben kann, wenn er dann 99 Jahre alt ist, wie wir sie heute vorfinden. Die Grundlagen sind mit den von mir genannten Vereinbarungen gelegt.

Die Sächsische Staatsregierung wird die Entwicklung und den Schutz der Elbe weiterhin aktiv begleiten.

Herr Lichdi, lassen Sie es mich noch einmal sagen: Es geht nicht darum, wer in den Debatten recht hat. Es geht schlicht und einfach um die Elbe und um ihre Gegenwart und ihre Zukunft.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Wir kommen zum Schlusswort. Die CDU-Fraktion für die Koalition; Herr Prof. Bolick, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Günther, es war schon wichtig, dass wir heute über die Elbe gesprochen haben, weil nämlich die Wirtschaftspartei FDP vor einem reichlichen Jahr hier im Landtag einen Antrag zur Diskussion gebracht hat, der genau bei den Elbeschiffern für große Verunsicherung gesorgt hat. Das haben wir – hoffe ich – in der heutigen Debatte wieder zurechtgerückt. Ich freue mich auch, dass es im Großen und Ganzen Konsens zur Schiffbarkeit auf der Elbe gibt.

(Beifall bei der CDU)

Frau Runge, dass die Wirtschaftlichkeit der Häfen noch nicht in dem Zustand ist, wie wir es uns wünschen, habe ich ja auch ausgeführt. Aber wenn die Elbe nicht in dem Zustand ist, wie wir sie uns wünschen, kann die Wirtschaftlichkeit nur schwer gesteigert werden. Da gibt es einen direkten Zusammenhang. Ich freue mich aber, dass Sie aus der grünen Charta der CDU von 1993 die damalige Forderung aufgenommen haben, dass sich die Schiffe der Elbe anpassen müssen. Dort war das schon enthalten.

Herr Lichdi, Sie konnten mein Zitat natürlich nicht widerlegen, aber Sie haben ein anderes dagegengesetzt. Während bei den GRÜNEN alles Mögliche in den Papieren steht, so habe ich vorgelesen, was die Schiffbarkeit der Elbe betrifft und was uns eigentlich hier ganz gut zu Gesicht steht.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Herr Prof. Bolick, vielen Dank für die Möglichkeit, eine Zwischenfrage zu stellen.

Sind Sie bereit anzuerkennen, dass auch die GRÜNEN in der Lage sind zu differenzieren, dass ich diese positive Aussage erstens auch auf die Elbe unter den von mir zitierten Bedingungen bezogen habe und zum Zweiten auf den Rhein, der allein über die Hälfte des deutschen Verkehrsaufkommens auf Binnenschiffen ausmacht? Sind Sie bereit anzuerkennen, dass wir vielleicht in der Lage sind zu differenzieren?

Herr Lichdi, ich will zugeben, dass Sie möglicherweise am Neckar und am Rhein – –

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Der Neckar hat auch Probleme, aber ich meine den Rhein!)

Aber das ist Ihre Heimat. Den Zustand des Neckars wünschen wir uns nicht an unserer Elbe, das haben Sie ja gemerkt. Da passen wir alle auf. Von dieser Seite her sind wir doch recht gut beieinander.

Schifffahrt und Naturschutz auf der Elbe schließen sich nicht aus. Im Gegenteil, seit Hunderten von Jahren ist das parallel gut gelaufen. Wir haben Biber, Reiher und Stör

che von Dresden bis nach Hamburg. Wo gibt es das sonst noch?

Ich bin mir sicher, dass viele Elbeschiffer – ich kenne inzwischen einige, denn wir waren nicht auf einer Lobbyistentagung in Riesa, sondern wir waren mit dem Arbeitskreis Wirtschaft, Arbeit und Verkehr im vergangenen Jahr in Riesa und haben uns angesehen, wie die Wirtschaftlichkeit des Hafens aussieht – vielleicht mehr Umweltschützer sind als mancher selbsterkorener Sachverständiger, vielleicht auch von der GRÜNEN-Fraktion, die nicht fragen, wo ihr Geld verdient wird, das wir für die Projekte brauchen.