Protocol of the Session on September 14, 2006

Meine Damen und Herren! Am Ende möchte ich noch einmal auf den rechtlichen Aspekt eingehen. Auch europäisches Recht deckt nach unserer Auffassung das Glücksspielmonopol des Staates. Die Abwägung zwischen Wettbewerb und Suchtbekämpfung kann zugunsten der Suchtbekämpfung fallen und damit zugunsten des staatlichen Wettmonopols. So sieht es Prof. Jörg Ennuschat von der Universität Konstanz. So sehen auch wir das.

Ich fasse zusammen: Wir halten den eingeschlagenen Weg der gerichtlichen Klärung der Reichweite der vorliegenden Lizenz von bwin für richtig und werden deshalb der Drucksache 4/6221 nicht zustimmen. Mit unserem Berichtsantrag wollen wir zur Versachlichung der Debatte um bwin beitragen und gleichzeitig über die geplanten Neuregelungen des Lotteriestaatsvertrages umfassend informiert werden. Wir sind der Überzeugung, dass dies der richtige Weg ist, um in dieser schwierigen Thematik voranzukommen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Herr Brangs, Sie legen die Vorstellungen der Fraktion der SPD dar.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der Tat schon im Juni-Plenum über das Thema Sportwetten diskutiert. Wenn man beim Thema bleiben wollte, könnte man sagen: Ich hätte wetten können, dass wir uns dieses Thema im Landtag noch einmal anhören können. Die FDP hat betandwin – jetzt heißen sie bwin – als Sponsor und Partner auf Bundes

ebene gewonnen. Es gibt eine Reihe von Veranstaltungen, die die FDP mit bwin durchgeführt hat.

Da mein Kollege Rohwer im Wesentlichen die rechtliche Seite beleuchtet hat, habe ich mich um die wirtschaftliche Seite gekümmert und mir angesehen, welche Kontakte es noch zwischen der FDP und bwin gibt bzw. welche Kontakte im Landtag existieren. Ich habe mir einige Mühe gemacht und habe mir die Kontakte der Firma Zastrow + Zastrow angeschaut – er ist immerhin der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion. Siehe da, dabei habe ich Folgendes gefunden: Einer der Kunden ist Interwetten.com. Die Agentur Zastrow + Zastrow macht hierfür P/R-Marketing und Sponsoring in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Sicherlich wissen Sie auch, dass es einen Mitarbeiter dort gibt, der ebenfalls der FDPLandtagsfraktion angehört, nämlich Kollege Herbst. Er ist jetzt nicht anwesend.

Diese beiden Anbieter, bwin und Interwetten.com, durften mit der alten DDR-Lizenz ihr Geschäft betreiben. Ich habe mich etwas umgehört, auch im Hinblick darauf, dass ich als Sportpolitiker der Auffassung bin, dass die Entscheidung zu Oddset, die die Ministerpräsidenten getroffen haben, vollkommen korrekt ist. Ich habe mir die Mühe gemacht zu hinterfragen, ob es vielleicht Querverbindungen gibt. In der Tat hat mir der eine oder andere Insider bestätigt, es gebe durchaus partnerschaftliche Kontakte zwischen Interwetten.com und bwin.

Damit möchte ich deutlich machen, dass es hier wohl ganz klar um scheinbare Interessenlagen geht, die vielleicht über das Wetten hinausgehen. Ich möchte nichts unterstellen, möchte es aber dem Sächsischen Landtag als kleine Denkaufgabe mit auf den Weg geben. Ich denke, dass es der FDP nicht allein um die Frage der Unterlassungsverfügung geht, sondern dass im Gegenteil auch wirtschaftliche Interessen eine Rolle spielen. Man könnte auch sagen: So viel zum Thema Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten.

Jetzt zum eigentlichen Thema, wobei ich denke, dass dieser Einstieg durchaus richtig war. Es ist darauf hingewiesen worden, dass diese jüngste Unterlassungsverfügung ein laufendes, kompliziertes Verfahren ist. Dabei geht es um rechtliche Fragestellungen. Wenn man dieses Verfahren sehr aufmerksam verfolgt, muss man zunächst den Sachstandsbericht der Staatsregierung zur Kenntnis nehmen bzw. darüber hinaus einfordern, dass die Staatsregierung darlegt, wo das berechtigte Interesse war. Genauso sieht der Korrespondenzantrag der Koalition aus und genau dieser Teil findet sich in unserem Antrag wieder. Ich denke, dass es durchaus richtig und sinnvoll ist, wenn Sie dem Antrag der Koalition folgen. So kommen wir in der Sache ein Stück voran.

Aus meiner Sicht muss deutlich gesagt werden: Die Gerichte haben zu entscheiden, Kollege Martens. Wir sollten uns hier nicht über eine Juravorlesung die Bälle zuspielen. Am Ende haben die Gerichte zu entscheiden und nicht der Sächsische Landtag. Dazu wird es noch eine Reihe von Verfahren geben. Ich denke, dass man das

jeweilige Handeln des Regierungspräsidiums weder kommentieren muss noch rechtlich bewerten sollte, sondern gerade bei diesem Thema gilt die Ressortverantwortung der Ministerien. Wenn die Gerichte zu der Auffassung kommen, dass dies nicht richtig gewesen sein sollte, dann haben wir uns als Sächsischer Landtag zu enthalten.

Insofern geht es in der Auseinandersetzung im Kern um die Frage, in welcher Weise künftig Sportwetten angeboten werden können. Das Bundesverfassungsgericht hat im März dieses Jahres eine Grundsatzentscheidung getroffen, und zwar zur Ausgestaltung des Sportwettenmarktes. Daran ist deutlich geworden, dass wir in diesem Urteil einen wesentlichen Punkt zur Kenntnis nehmen müssen, nämlich die Frage der Suchtbekämpfung, da das Bundesverfassungsgericht das staatliche Wettmonopol dem Grunde nach ausdrücklich – das kann man nachlesen – für zulässig erklärt und sogar als vorzugswürdig erachtet, dass ein staatliches Wettmonopol genau diesen Aufgaben eher Rechnung tragen könnte, als es ein privater Anbieter tun kann.

In der letzten Rede im Juni habe ich als Vertreter der SPD-Fraktion schon darauf hingewiesen, dass wir der Auffassung sind, dass das staatliche Wettmonopol aus Sicht der Aufsichts- und Steuerungsfunktion des Staates dem sozialverantwortlichen Handeln eher Rechnung trägt. Das Bundesverfassungsgericht hat völlig unstrittig gravierende Mängel bei der Bekämpfung der Spielsucht festgestellt. Ich denke daher, dass das, was ich im Juni gesagt habe, heute immer noch Bestand hat. Wir sind der Auffassung, wenn es um diese Frage geht, kann der staatliche Wettanbieter dies besser regeln.

Ich denke, auch das ist ein wesentlicher Punkt: Ich habe eine dpa-Meldung gehört, dass wohl heute das Oberverwaltungsgericht in Bremen entschieden hat, dass Werder Bremen zukünftig nicht mehr unter dem Wettanbieter bwin – wie er sich jetzt nennt – auflaufen darf.

(Holger Zastrow, FDP: Gestern!)

Gestern, vielen Dank. – Also auch da hat ein weiteres Gericht entschieden. Genauso ist mir bekannt, dass man zunächst gefragt hat: Was passiert eigentlich in Sachsen und warum preschen die Sachsen jetzt vor? Jetzt haben viele andere Bundesländer nachgezogen. Insofern könnte man sagen: Von Sachsen lernen heißt siegen lernen. Aber das möchte ich an dieser Stelle nicht tun.

Die FDP geht in ihrem Antrag in Bezug auf das Sponsoringverhalten im Wesentlichen davon aus, dass die privaten Wettanbieter auch für die Aufrechterhaltung, gerade im Bereich des Breitensports durch Sponsoring der privaten Anbieter, einen wesentlichen Beitrag leisten würden. Ich kann das so nicht bestätigen. Ich weiß, dass bwin gerade als bezuschusster Trikotsponsor auftritt. Ich kenne diese Angebote an Vereine. Ich selbst war viele Jahre aktiv. Ich weiß auch, dass man, wenn man einen Obolus aus der Vereinskasse nimmt, dann auch einen Satz von betandwin gesponsert bekommt und dann mit „bwin“

auf dem Trikot herumläuft. Ich könnte Ihnen auch die Preise bzw. das Angebot nennen:

(Holger Zastrow, FDP: Machen Sie das!)

19,90 Euro für einen Trikotsatz inklusive Stutzen, Hose und Trikot. Dafür muss man „bwin“ ab der Kreisklasse aufwärts tragen. – Das zum Thema Förderung.

Insofern meine ich, dass das wesentliche Interesse der privaten Anbieter auf medienwirksamen Auftritten liegt – deshalb auch die Auseinandersetzungen über die Reiterspiele in Aachen und deshalb natürlich auch die Auseinandersetzungen über Werder Bremen, einen anerkannten Spitzenklub.

Der SPD-Fraktion – auch das habe ich bereits im Juni gesagt – geht es aber im Wesentlichen um die Förderung des Breitensports und die Entwicklung der Sportlandschaft in Sachsen. Da gibt es einen nicht unerheblichen Anteil von Oddset, der im sächsischen Haushalt für die Unterhaltung des Breitensports herangezogen wird. Insofern meinen wir, dass das der richtige Weg ist. Trotz aller Lobbyarbeit sollten wir die gegenwärtige Schieflage, die entstanden ist, nicht durch Freigabe von privaten Wettanbietern, sondern durch eine gesetzliche Neuregelung des staatlichen Wettmonopols beheben. Daran ändern auch Anzeigen nichts, bei denen ich wetten könnte, dass sie von betandwin gesponsert worden sind.

Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herr Apfel, Sie haben für die NPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Die Regierung macht hier noch alles dicht“, sagte ein Neugersdorfer empört nach dem Konzessionsentzug für bwin. In der Tat, den Menschen in der Oberlausitz muss es so vorkommen, als ob die Staatsregierung sie immer wieder allein lässt. So war es im letzten Jahr, als es um die Schließung des Textilbetriebs Neue Erba Lautex ging, und so ist es jetzt wieder. 52 Arbeitsplätze in einem Gebiet mit hoher Arbeitslosigkeit in einer strukturschwachen Region, die leider nicht zu den Leuchttürmen gehört, von denen etablierte Politiker so gerne reden. Neben den direkt betroffenen Arbeitnehmern sind, wie so oft in solchen Fällen, wegen der sinkenden Nachfrage auch noch viele weitere Arbeitsplätze im Konsum- und Dienstleistungsbereich in Neugersdorf in Gefahr.

Diese Tatsache wird von der Koalition achselzuckend hingenommen. Mit einer ähnlichen Kaltschnäuzigkeit haben Sie damals auch das Ende der Neue Erba Lautex eingeläutet.

Was sind eigentlich die Argumente für die Beibehaltung des staatlichen Sportwettenmonopols? – Da wird an erster Stelle immer wieder die angebliche Förderung der Spielsucht durch die privaten Unternehmen genannt. Da stellt

sich doch für jeden Normalbürger die einfache Frage: Macht staatliches Glücksspiel etwa nicht süchtig? – Abgesehen davon, dass selbst Experten die Suchtgefahr bei Sportwetten für gering halten – schließlich haben Sportwetten auch etwas mit Wissen und nicht allein mit Glück zu tun –, leuchtet nicht ein, wieso staatliche Wetten die Spielsucht nicht fördern sollten.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März ist leider insofern lebensfremd, als es das Monopol so lange genehmigt, wie der staatliche Anbieter keine Werbung macht und konsequent gegen Spielsucht vorgeht. Wie das in der Praxis aussehen soll, möchte ich gern einmal sehen. So kritisierte der EU-Binnenkommissar McCreevy zum Beispiel nicht zu Unrecht, dass die Lottogesellschaften eine Vielzahl neuer Spiele, wie zum Beispiel im Lotto die Super 6, eingeführt hätten mit dem Ziel, neue Kunden anzulocken, statt einer Ausweitung des Glückspiels entgegenzutreten.

Meine Damen und Herren, inwieweit ist dies mit der Anforderung des Bundesverfassungsgerichts in Einklang zu bringen, keine Anreize für Glücksspiele zu schaffen? – Mag sein, dass man die Bandenwerbung in den Stadien eingestellt hat; doch in der Tagespresse wird nach wie vor für den staatlichen Anbieter Oddset geworben – ob aggressiv oder nicht, ist dabei Ansichtssache.

Wie sollen eigentlich die Beibehaltung der bisherigen Einnahmen und der gleichzeitige Verzicht auf Werbung funktionieren? – Diese Vorstellung aus Karlsruhe wird nicht zu realisieren sein. Also muss die andere von den Verfassungsrichtern formulierte Alternative geprüft und gesetzlich umgesetzt werden. Diese Alternative heißt: Öffnung der Märkte für private Anbieter. – Es gibt sicherlich einige Einwände gegen private Sportwettenanbieter, die bedenkenswert sind, zum Beispiel der mangelhafte Jugendschutz bei bwin, der dazu führt, dass sich auch Minderjährige an Glücksspielen beteiligen können. Da ist zum Beispiel die aggressive Werbung, durch die mancher, der eigentlich nur eine Sportwette abschließen wollte, zu echten Glücksspielen verführt werden könnte. Doch diesen Mängeln könnte man durch gesetzliche Vorgaben begegnen; wenn erforderlich, ist sicherlich auch die Einsetzung von Suchtbeauftragten bei privaten Anbietern denkbar.

Aber bitte, meine Damen und Herren, verstecken Sie sich nicht ständig hinter dem Scheinargument der Spielsucht. Sagen Sie doch ehrlich, worum es Ihnen geht; denn der Umsatz von Sachsenlotto allein betrug im Jahr 2005 300 Millionen Euro. Der Freistaat nahm 52 Millionen Euro Lotteriesteuer ein; 71 Millionen Euro des Gewinns werden an den Landeshaushalt abgeführt.

Diese Einnahmen gingen natürlich zurück, wenn man privaten Anbietern einen Teil des Marktes überlassen würde. Nein, Herr Buttolo, es geht Ihnen nicht etwa um die Bekämpfung der Spielsucht; es geht Ihnen einzig und allein um die vielen Millionen Euro, die jährlich von den staatlichen Glücksspielanbietern in die Haushalte der Länder fließen.

Als eine Unverschämtheit betrachtet so auch die NPDFraktion, wie sich Staatsminister Mackenroth, auch im Umgang mit dem Parlament, in der Debatte im Juni verhalten hat. Dort äußerte er, dass der damalige Vorstoß für mehr Rechtssicherheit für die Anbieter von Sportwetten begrüßenswert sei, aber viel zu früh komme. Schließlich habe man doch Zeit bis Ende 2007. Die Ministerpräsidenten müssten noch darüber beraten. Eine umfassende Prüfung der Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei noch im Gange. Wörtlich sagte er: „Solange dies noch nicht abgeschlossen ist, kann konsequenterweise eine seriöse Bewertung nicht erfolgen.“ – Meine Damen und Herren, damit versuchte der Justizminister, die Abgeordneten, die Öffentlichkeit und private Anbieter in Sicherheit zu wiegen. Insgeheim bereitete man jedoch den Schlag gegen bwin bereits vor, ein Schlag, der das Unternehmen am 10. August mit voller Wucht treffen sollte.

Bekannt ist im Übrigen auch – aber das nur am Rande –, dass ausgerechnet Staatssekretär Staupe, der den Konzessionsentzug in der Öffentlichkeit begründet hat, zugleich Mitglied im Aufsichtsrat der Deutschen Lottogesellschaft ist.

Was wir neben der Tatsache, dass wertvolle Arbeitsplätze in der Oberlausitz verloren gehen, auch noch beachten müssen, ist die Förderung vieler Sportvereine durch bwin. Wenn die in den Medien genannten Zahlen stimmen, dann geht es um 180 Vereine in Sachsen und über 20 000 Mannschaften in Deutschland. Wollen Sie, meine Damen und Herren der Staatsregierung, diese Sportvereine künftig selbst unterstützen? – Angesichts der knappen Kassenlage des Freistaates wohl kaum vorstellbar!

Letztlich bedeutet der Kampf um die Aufrechterhaltung des Sportwettenmonopols dann auch nichts anderes, als dass dieser auf dem Rücken der Sportvereine ausgetragen wird. Meine Damen und Herren, es ist schon seltsam, dass ausgerechnet von Ihnen jahrein, jahraus mehr Wettbewerb gefordert wird, und dann kommt eine nachgeordnete Behörde des Innenministers und entzieht einem Privatunternehmen einfach mal so die Konzession und zwingt es letztlich zur Geschäftsaufgabe.

Sie alle kennen die ablehnende Haltung der NPD zur Brüsseler EU. Deshalb möchte ich auf europarechtliche Argumente gar nicht groß eingehen, wobei ich schon sagen muss, dass ich überrascht bin, dass Sie, meine Damen und Herren der Union, die sonst bei jeder Gelegenheit auf die Europäische Union verweisen, die Aufhebung des Sportwettenmonopols durch die EU-Wettbewerbshüter offenbar vollkommen ignorieren. In einem blauen Brief des Binnenkommissars wurde schon im April darauf hingewiesen, dass das Verbot von privaten Wettanbietern gegen die Dienstleistungsfreiheit der Europäischen Union verstoße. Und während Sie tatenlos zusehen, wie immer mehr Betriebe in Deutschland durch eine verfehlte Richtlinienpolitik der Europäischen Union kaputtgehen und immer mehr Menschen arbeitslos werden, wollen Sie sich ausgerechnet in diesem Fall den

Einwänden aus Brüssel widersetzen. Schizophrener geht es kaum noch.

Fakt ist im Übrigen auch, dass im Internetzeitalter das Lotteriemonopol des Staates nicht mehr in die wirtschaftliche Landschaft passt. Wo leben Sie eigentlich?! – Die Menschen werden Sportwetten über das Internet abschließen, ganz gleich, ob es dem Herrn Innenminister gefällt oder nicht. Es ist mir auch völlig rätselhaft, wie Ihr Handeln mit Ihrem angeblich freiheitlichen Menschenbild zusammenpasst. Nein, Herr Buttolo, Sie wollen die Bürger wie in vielen anderen Bereichen gängeln und überwachen, damit Sie Ihr System nicht umgestalten müssen.

Das Beispiel Großbritannien zeigt, wohin es führt, wenn man das staatliche Monopol um jeden Preis erhalten will. Es funktioniert nicht, die Einnahmen gehen trotzdem zurück, die Kunden fliehen ins Ausland, und am Ende gibt es noch weniger Einnahmen als mit einem Monopol. In England ist man aus Schaden klug geworden und hat das Monopol inzwischen abgeschafft. Müssen wir in Deutschland auch erst wieder aus Schaden lernen? Ich denke, nein.

Lassen Sie uns zusammen mit den anderen Bundesländern ein modernes System schaffen, das staatlichen und privaten Anbietern gleichermaßen eine Chance gibt, ein System, in das der Staat dort, wo es sinnvoll ist, im Sinne des Verbraucherschutzes und im Sinne der Suchtbekämpfung regulierend eingreift.

Ihre Finanzpolitik mit dem Gummiknüppel, Herr Innenminister, lehnt die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag jedoch ab. Sie wird auf Dauer keine Chance haben und sie ist schädlich für den Wirtschaftsstandort Sachsen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Für die Linksfraktion.PDS bitte Herr Dr. Hahn.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung zum Kollegen Brangs, die mir doch notwendig scheint.

Lieber Kollege Brangs, ich will zu Ihren Angriffen auf die FDP-Fraktion, die hier einer der Antragsteller ist, etwas sagen. Ich habe definitiv keine persönlichen wirtschaftlichen Interessen an bwin. Es gibt auch keine parteipolitischen Verbindungen zwischen uns und dem Unternehmen. Vielleicht sind Sie deshalb für unsere, für meine Argumente eher zugänglich.