Protocol of the Session on June 21, 2006

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Probleme sind seit vielen Jahren bekannt. Eine Studie der Talsperrenverwaltung aus dem Jahr 2004 sieht die Ursachen für die starke Belastung zu einem erheblichen Teil in der – ich zitiere – „unbefriedigenden Abwassersituation im Bereich der Zuläufe“. Das unmittelbare Umland gehört zu den Regionen, in denen laut Umweltministerium gerade einmal null bis 30 % an die Abwasserbehandlungsanlagen angeschlossen sind. Ein Blick auf die entsprechende Karte zeigt, dass die Abwasserentsorgung gerade im ländlichen Raum noch weit von den rechtlichen Vorgaben der EUWasserrahmenrichtlinie entfernt ist.

Darin liegen – auch unter umweltpolitischen Gesichtspunkten – die Aufgaben für die nächsten Jahre. Deshalb müssen die Abwasserbeseitigungskonzepte im Hinblick auf diese Erfordernisse aktualisiert werden. Kleineinleiter müssen darauf vorbereitet werden, dass sie ihre Anlagen bis 2015 umzurüsten haben.

Welche Signale und Schwerpunkte werden mit diesem Gesetzentwurf gesetzt? Alles bleibt beim Alten. Wir verlängern die Möglichkeit der Querverrechnung. Wir überlassen damit den nicht unbedingt als innovationsfreundlich bekannten Abwasserzweckverbänden die Entscheidung darüber, wo sie ihre Schwerpunkte setzen. Mit anderen Worten: Wir verzichten bereitwillig auf die umweltpolitischen Steuerungseffekte des Abwasserabgabengesetzes.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Fraktion meint, dass dies der falsche Weg ist. Was wird denn faktisch passieren? Eine Landesförderung gab es bisher nur für Investitionen in den Verdichtungsgebieten mit mehr als 2 000 Einwohnern pro Quadratkilometer, also in den Städten. Der ländliche Raum wurde somit bei der Förderung weitgehend benachteiligt oder zurückgestellt. Das ist übrigens der entscheidende Grund dafür, warum bis heute Niederalbersdorf und die anderen Dörfer in der Umgebung der Koberbachtalsperre abwassertechnisch nicht erschlossen wurden. Das hat natürlich – wie wir an dem Beispiel sehen – unter anderem Auswirkungen auf die Attraktivität einer Region und auf den Tourismus. Die Abwasserzweckverbände konzentrieren nach eigenen Aussagen ihre Investitionen bis 2007/2008 weiterhin auf Verdichtungsgebiete.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Anhörung im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft haben die Sachverständigen auf Folgendes hingewiesen: Wie und wo soll die Abwasserabgabe wirken? Soll die Kleineinleiterabgabe ihre Wirkung beim Kleineinleiter entfalten und ihm bewusst machen, welche rechtlichen Anforderungen er in Zukunft zu erfüllen hat? Sollen durch möglichst weit gehende Verrechnungsmöglichkeiten in großem Umfang die Wassereinleiter, die Zweckverbände, zu Investitionen veranlasst werden? Oder ist es jetzt an der Zeit, dass der Staat das Geld aus den Abwasserabgaben einnimmt und gezielt zur Verbesserung der Gewässergüte ausgibt, ebenso aus den Kleineinleiterabgaben?

Eine rechtlich saubere Lösung wäre das fristgemäße Auslaufenlassen des § 10 Abs. 5 Abwasserabgabengesetz. Der Freistaat würde dann die Kleineinleiterabgabe einnehmen und könnte sie zweckgebunden für Förderprogramme im ländlichen Raum ausgeben. Zum einen kann er das Geld für gezielte Investitionen in dezentrale Lösungen der Abwasserentsorgung im ländlichen Raum an die Aufgabenträger zurückgeben. Thüringen hat diesen Weg eingeschlagen. Er kann damit auch andere Maßnahmen, die die Gewässerqualität fördern, verbessern.

Wir könnten damit in Sachsen Vorreiter bei der Entwicklung innovativer Systeme der dezentralen Abwasserentsorgung sein. Ich möchte es an einem Beispiel verdeutli

chen. Anfang Juli wird in Leipzig das Bildungs- und Demonstrationszentrum für dezentrale Abwasserbehandlung eröffnet. Wir haben deutschlandweit damit das erste Trainingszentrum für diese Technik aufgebaut. Wir brauchen unbedingt unabhängige Beratung für die Gemeinden und Bürger, die auch in Zukunft nicht an eine zentrale Abwasseranlage angeschlossen werden. Nach 15 Jahren Sondervergünstigung für die Wasserwirtschaft, die sicher berechtigt war, ist es jetzt an der Zeit, dass der Freistaat wieder das Ruder in die Hand nimmt und konsequent in Richtung dezentrale Abwasserbehandlung umsteuert. Im Übrigen sind die Abwasserzweckverbände nicht unbedingt veranlasst, diese Kleineinleiterabgabe an den Kleineinleiter umzulegen. Das müssen sie nicht, das liegt in ihrem Ermessen. Alle Abwasserzweckverbände, mit denen ich im Vorfeld telefoniert habe, wollen es nicht tun, weil damit ein hoher bürokratischer Aufwand verbunden ist.

Wenn wir dieses Gesetz verlängern, hinken wir den landespolitischen Herausforderungen hinterher und müssen aufpassen, dass wir damit nicht baden gehen. Mit Blick auf die Wasserqualität einiger Badegewässer in Sachsen würde ich uns das auch nicht raten.

Aus diesem Grund lehnen wir als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Vorschlag ab.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wird von den Fraktionen weiter das Wort gewünscht? – Bitte, Frau Windisch.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich einige kurze Bemerkungen zu dem, was die Redner der Opposition gesagt haben, machen. Das kann nicht alles so stehen bleiben.

Zunächst eine sachliche Frage an Sie, Frau Herrmann. Sonst sprechen wir sehr viel von Dezentralisierung der Entscheidungen auf die kommunale Ebene, auf die Ebene der Aufgabenträger. Warum soll der Freistaat die Abwasserabgabe einnehmen und sie dann nach eigenem Gutdünken verteilen? Die Ortsnähe und die Sachkunde vor Ort sind doch viel wichtiger, um Investitionen vorzunehmen, die vor Ort nötig sind. Wie Sie sagten, haben Sie mit den Aufgabenträgern telefoniert. Wenn diese Ihnen mitteilten, wir machen die Abwälzungssatzung sowieso nicht, dann haben Ihnen die Aufgabenträger sicher auch erzählt, dass sie eine Verlängerung der Kompensationsregelung für die Kleineinleitungen wünschen, und das ausdrücklich, um nicht vorauseilend zu den Regelungen der EU, die 2010 in Kraft treten, schon jetzt höhere Standards von den Bürgern zu fordern.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Bitte schön.

Frau Windisch, geben Sie mir Recht, dass genau die Abwasserzweckverbände in der

Vergangenheit aber in zentrale Abwasseranlagen investiert haben und nicht in dezentrale Anlagen und dass deshalb der Steuerungseffekt des Landes Sachsen an dieser Stelle hilfreich sein könnte?

Frau Herrmann, ich kann Ihnen an dieser Stelle überhaupt nicht Recht geben, weil das gerade diese Vermischung von zentral/dezentral ist. Die Aufgabenträger, die größeren Zweckverbände, haben nicht nur eine zentrale Anlage, sondern auch für einzelne Orte dezentrale Anlagen geschaffen. Sie haben also auch dorthin investiert. Im Übrigen muss ich noch einmal sagen, dass es gerade wichtig ist, dass die Aufgabenträger mit diesem Geld Kanalsanierungen oder Aufbindungen auf Kläranlagen machen können. Gerade aus den „Bürgermeisterkanälen“ kommt eine konzentrierte Schmutzfrachteinleitung in die Gewässer, während von der Vielzahl der Kleineinleitungen noch nicht biologisch gereinigtes Abwasser zwar oft, aber doch Abwasser in wesentlich geringeren Mengen und in wesentlich geringerer Schädlichkeit für die Fließgewässer eingeleitet wird. – Dies nur noch einmal zur Richtigstellung.

Frau Roth, zu Ihnen kann ich nur sagen: Können Sie nicht begreifen oder wollen Sie nicht begreifen, worum es hier geht? Wir haben uns schon so oft über diese Punkte auseinander gesetzt. Sie kommen immer wieder mit Ihren gleichen Textbausteinen, die trotz Wiederholung nicht richtiger werden. Deshalb werden wir uns von Ihren Drohungen, hier eine Normenkontrollklage anzustreben, auch nicht irritieren lassen. Wenn Sie das Argument des einen einzigen Sachverständigen aufgreifen wollen, na, bitte schön. Aber die anderen haben dem ausdrücklich widersprochen. Das will ich hier an dieser Stelle auch noch einmal klarstellen. Wenn Sie ausgerechnet den Verwaltungsaufwand in einer 1 000-Seelen-Gemeinde anführen, dann ist auch das ein Beispiel dafür, dass die Aufgabenträger oft noch nicht wirtschaftlich arbeiten. Sie sollten sich zu größeren Einheiten zusammenschließen, dann können sie auch ihren Verwaltungsaufwand senken.

Zu Herrn Paul nur eine Sache. Sie haben gesagt, die Verbände verschaffen sich Unsummen für die Umsetzung ihrer Abwasserkonzepte, die überzogen sind. Sie haben es nicht verstanden, dass dieses Geld aus der Kleineinleiterabgabe bzw. aus der Abwasserabgabe zweckgebunden für gewässerökologische Maßnahmen zu verwenden ist und nicht für Investitionen in große Kläranlagen.

Wenn die Opposition in der Auseinandersetzung mit diesem Gesetzentwurf eine andere Meinung hat, so ist es ihr unbenommen, aber, bitte, sachlich und fachlich fundiert und nicht irgendetwas dahergeredet, was nicht Hand und Fuß hat.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Wird weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann Herr Minister Tillich, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte ausdrücklich die Initiative der regierungstragenden Fraktionen zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz begrüßen. Das tue ich aus drei Gründen, die ich ganz kurz anführen möchte.

Zum Ersten. Mit dem heute zur Abstimmung vorliegenden Gesetz wird unseren Kommunen und Abwasserzweckverbänden für weitere vier Jahre die Verrechnung der Kleineinleiterabgabe, wie in der Vergangenheit, ermöglicht, Herr Günther.

Zum Zweiten. Das Gesetz schafft damit zusätzliche Investitionsanreize zur Sanierung unserer Abwasseranlagen. Zwar ist Sachsen bei der Modernisierung und Erneuerung der zentralen Abwasserentsorgung weit vorangekommen, doch müssen wir die noch notwendigen Maßnahmen zügig fortsetzen und abschließen. Da haben Sie Recht, Frau Herrmann, denn wir werden uns in einem zweiten Schritt nach der zentralen Abwasserentsorgung der dezentralen Abwasserentsorgung zuwenden. Hätten Sie den Ihnen zugeleiteten Entwurf für ELER gelesen, dann hätten Sie auch gesehen, dass das genau einer der Schwerpunkte für die nächste Förderperiode 2007 bis 2013 ist. Wir sind unserer Verpflichtung gegenüber der Europäischen Union nachgekommen, um bis zum Ende des Jahres 2005 die Abwasserentsorgung in so genannten Verdichtungsgebieten und bis zum Jahr 2015 in den so genannten Nichtverdichtungsgebieten ordnungsgemäß zu erledigen.

Darüber hinaus, Frau Herrmann, möchte ich Sie auf Folgendes hinweisen: Wir hatten zum Ende des Jahres 2005 einen Anschlussgrad von 80 %, und wir werden nach Auslaufen dieser Förderperiode und der Abfinanzierung der Fördermittel, die für diese Förderperiode zur Verfügung stehen, sachsenweit einen Anschlussgrad von 86 % an zentralen Anlagen haben. Das heißt, wir werden nicht nur in so genannten Verdichtungsgebieten angeschlossen haben, sondern wohl auch im ländlichen Gebiet. – Das wollte ich Ihnen nur zur Richtigstellung noch einmal auf den Weg geben.

Zum Dritten. Das Gesetz entlastet die Kommunen und Zweckverbände sowie die Betreiber von Kleinkläranlagen. Ich bin dafür dankbar und will das aber auch noch einmal an dieser Stelle zusammenfassend darstellen und darauf hinweisen. Mehrere Redner haben gesagt, diese landesrechtliche Verrechnung der Kleineinleiterabgabe ist nur bis zum 31.12.2009 möglich. Deswegen möchte ich mich von dieser Stelle schon heute an die Kommunen bzw. Abwasserzweckverbände wenden; denn sie sollten die Zeit nutzen, ihre Kleineinleiter entsprechend zu informieren, dass ab 2010 für diejenigen, die dann nicht vollbiologisch entsorgen, die Kleineinleiterabgabe fällig wird. Das heißt aber auch nicht – da bitte ich auch alle Abgeordneten, vor Ort in Gesprächen darauf hinzuweisen –, dass ab dem Jahr 2010 herkömmliche Anlagen verboten seien, denn das Gerücht ist auch vorhanden. Es heißt

nur, dass derjenige, der eine vollbiologische Entsorgung nicht sicherstellen kann, dann letztendlich zur Abgabe verpflichtet ist, das heißt, zur Abgabe seitens der Abwasserzweckverbände herangezogen wird.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren! Damit ist die Aussprache zum Gesetzentwurf beendet. Wir kommen jetzt zu den Einzelberatungen bzw. zu den Abstimmungen. Wird vor den Einzelberatungen noch das Wort gewünscht? – Das ist der Fall. Bitte, Herr Dr. Hahn.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte gemäß § 47 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Rücküberweisung dieses Gesetzentwurfes an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss beantragen. Es ist in der Diskussion mehrmals darauf hingewiesen worden, dass es in der Anhörung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken in mindestens zwei Punkten gegeben hat. Dieser Entwurf ist nicht im Verfassungsausschuss mitberaten worden. Ich denke, wir haben als Parlament die Pflicht, wenn es solche verfassungsrechtlichen Bedenken gibt, diese zu prüfen und auch festzustellen, ob sie zutreffen. Frau Windisch jedenfalls ist bisher noch nicht als Verfassungsrechtsexpertin aufgefallen, als andere Expertin auch nur bedingt.

(Protest bei der CDU)

Ja, Entschuldigung. Frau Windisch hat Kollegin Roth in einer Weise angegriffen, die inakzeptabel ist.

Ich habe einen Geschäftsordnungsantrag zu stellen und begründe diesen damit, dass sich das Parlament bemühen muss, keine verfassungswidrigen Gesetze zu beschließen. Unser Gremium, um das zu prüfen, ist der Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss. Deshalb beantrage ich nach der Geschäftsordnung die Überweisung an dieses Gremium.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Wird zu dem Antrag das Wort gewünscht? – Bitte, Herr Lehmann.

Herr Präsident! Wir haben uns in den Fachausschüssen mit dem Thema umfänglich und hinreichend befasst. Darüber hinaus befand das Präsidium in der letzten Tagung, dass heute zu dem Gesetzentwurf endgültig abgestimmt werden kann. Die von Herrn Dr. Hahn vorgetragenen Bedenken bestehen in der Tat nicht. Deswegen bitte ich darum, den Antrag der PDSFraktion zurückzuweisen.

Meine Damen und Herren! Wird weiter das Wort zu dem Antrag gewünscht? – Dann stelle ich den Antrag zur Abstimmung. Es wurde begehrt, dass dieser Antrag an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss überwiesen wird. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer

ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag abgelehnt, und wir kommen jetzt zu den Abstimmungen über die Einzelbestimmungen.

Meine Damen und Herren! Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft in Drucksache 4/5509.

Ich lasse abstimmen über die Überschrift. Wer der Überschrift seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dieser Überschrift zugestimmt.

Meine Damen und Herren, ich lasse abstimmen über Artikel 1. Wer dem Artikel 1 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dem Artikel 1 zugestimmt.

Wir kommen zu Artikel 1a. Wer dem Artikel 1a seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der

Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem Artikel 1a mehrheitlich zugestimmt.

Ich lasse abstimmen über Artikel 2. Wer dem Artikel 2 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Abstimmungsverhalten, damit Zustimmung zu Artikel 2.

Meine Damen und Herren, damit ist die 2. Beratung abgeschlossen. Da es keine Änderungsanträge gegeben hat, eröffne ich die 3. Beratung. Es liegt kein Wunsch zu einer allgemeinen Aussprache vor. Ich stelle deshalb den Entwurf Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwassergesetz in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist dem Gesetzentwurf als Ganzes zugestimmt worden. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen und der Tagesordnungspunkt 2 beendet.