Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Bandmann, zuerst möchte ich feststellen, dass Sie mir in der Zeit, seit ich innenpolitische Sprecherin bin, das erste Mal Recht gegeben haben. Das ist sehr ehrenvoll. Aber Sie haben offensichtlich eine Linksphobie. Ich kann Ihnen nur raten, davon einmal Abstand zu nehmen. Es ist schade, lässt sich vermutlich aber nicht ändern. Insofern sprechen Sie zu Themen, die wie Schattenboxen sind. Es tut mir Leid.
Herr Staatsminister, ich bin offen gestanden ein wenig enttäuscht darüber, dass Sie zu der gesamten Datenschutzproblematik nicht einen Punkt ausführlich dargestellt und auch zu den Vorwürfen der Bündnisgrünen nichts gesagt haben. Das möchte ich festhalten.
Insofern will ich deutlich sagen: Wir verlangen klipp und klar eine juristische Würdigung des Akkreditierungsverfahrens, wie es insgesamt verlaufen ist. Wir verlangen eine ausführliche und vollumfängliche Darstellung und einen Bericht über die Sicherheitsvorkehrungen und die Datenschutzmaßnahmen. Das Bisherige reicht keinesfalls aus. Ich denke, wir müssen nach den Fußballweltmeisterschaften darüber ernsthaft sprechen und dementsprechend parlamentarisch tätig werden.
Ich glaube, dass das, was vor allem Herr Bandmann inszeniert hat, richtig gestellt werden muss. Fußball ist – das sage ich auch an die Adresse des Staatsministers gerichtet – keine Kriegsübung, sondern ein Spiel.
Sicherheit ist sicherlich ein Muss, aber Sicherheit darf nicht die Grund- und Freiheitsrechte einschränken und schon gar nicht in der Weise, wie es vor allen Dingen in den Redebeiträgen der GRÜNEN dargestellt wurde. Sicherheit total macht total unsicher. Wir fordern, Augenmaß in all diesen Dingen einzuhalten. Das ist die Forderung, die wir an die Polizei haben.
Es geht nicht darum, Polizei gut oder schlecht zu finden, sondern darum, dass sie in dieser Frage tatsächlich dem gesetzlichen Auftrag nachkommt, und zwar in der gebotenen Verhältnismäßigkeit.
Wir müssen über dieses Thema noch einmal sehr ausführlich sprechen. Insofern, denke ich, haben wir heute damit begonnen, darüber zu sprechen.
Frau Präsidentin! Mit den Worten von Herrn Bandmann über die „Triade“ und den Ergänzungen des Ministers hat sich der Antrag für uns erledigt.
Meine Damen und Herren! Damit können wir zur Abstimmung schreiten. Ich beginne mit dem Antrag der Linksfraktion.PDS. Dazu liegt mir ein Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN vor. Ich bitte Herrn Lichdi, diesen einzubringen.
Ich möchte angesichts der jetzt wieder abgelaufenen Debatte betonen, dass es uns mit unserem Änderungsantrag nicht darum geht, die bisher getroffenen Sicherheitsvorkehrungen in Gänze infrage oder unter Verdacht zu stellen. Ich empfinde es als
als ob diejenigen, die auf die Einhaltung von Bürgerrechten hinweisen, dann gleich gegen Sicherheit wären. Das ist keine ordentliche und ehrliche Debatte.
Meine Fragen haben Sie nicht beantwortet. Deswegen beantragen wir, dem Antrag der Linksfraktion.PDS die relevanten Dinge nach Vollzug der WM hinzuzufügen. Wir wollen genau wissen, wie dieses Akkreditierungsverfahren tatsächlich in Sachsen gehandhabt worden ist. Wie viele Personen hat es tatsächlich betroffen? Haben diese Personen wenigstens nachträglich die Möglichkeit, Rechtsschutz zu erhalten? Wie ist das ausgegangen?
Deswegen haben wir einige Punkte aufgeschrieben. Ich bitte Sie, diese Fragen jenseits Ihrer – ich sage es jetzt nicht –, also Ihrer bisher eingefahrenen Denkbahnen, sagen wir es einmal so, wirklich zu wägen und ernst zu nehmen und nicht mit den üblichen Vorurteilen, die Sie unseren Anträgen entgegenbringen, zu bearbeiten. Deswegen bitte ich um Zustimmung.
Es ist ganz klar, nicht nur unsere Fragen im Antrag sind nicht beantwortet, sondern auch die der Fraktion der GRÜNEN. Hier ist nichts Substanzielles gesagt worden. Insofern muss es bei dieser Fragestellung bleiben.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Koalition hat deutlich gemacht, dass wir den PDS-Antrag ablehnen werden. Wir haben einen wesentlich anderen Duktus als dieser Antrag. Uns geht es darum, dem Innen
minister und den sächsischen Sicherheitskräften den Rücken zu stärken und ihnen deutlich zu machen, dass sie auf dem richtigen Weg sind. Ihr Weg ist der falsche. Deswegen fällt auch dieser Antrag der GRÜNEN in die Tonne.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ernst hatte deutlich gemacht, warum unsere Fraktion dem Antrag zustimmt. Ich finde es ziemlich leichtfertig und arrogant, wie Herr Bandmann mit einem so wichtigen Anliegen umgeht.
Es ist ein vernünftiger Sachverhalt aufgeworfen worden, der zu überprüfen ist. Ich kann nicht verstehen, warum Mitglieder dieses Hauses diese Informationen nicht erhalten und abfragen wollen. Von daher kann ich nur noch einmal dafür werben, den Antrag zu unterstützen.
Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN, vorliegend in der Drucksache 4/5283. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Anzahl von Stimmen dafür ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich rufe auf die Drucksache 4/2412, Antrag der Linksfraktion.PDS. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier gleiches Abstimmungsverhalten. Bei einer ganzen Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort zu nehmen? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann können wir zur Abstimmung kommen. Ich stelle die Drucksache 4/5113 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Wer ist
dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmen dagegen ist der Antrag mit Mehrheit angenommen worden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ablehnung der Linksfraktion.PDS richtet sich nicht gegen die Personen, die in dem Antrag genannt worden sind. Es ist mir wichtig, das festzustellen. Wir halten vielmehr das Verfahren und den Beschluss des Landtages für rechts- und grundgesetzwidrig. Da wir das Verfahren insgesamt ablehnen und als rechtlich nicht haltbar einschätzen, können wir logischerweise auch die Beauftragung gegenüber dem Verfassungsgericht nicht unterstützen.