Herr Präsident! Auch wir halten die jetzige Regelung zur verfahrensmäßigen Zuständigkeit im Widerspruchsverfahren nach Ablehnung eines Auskunftsantrages für unzureichend.
Herr Kollege Lichdi, Sie haben zwar Anlauf genommen, sind aber genau aus dem falschen Fenster gesprungen. Nach der jetzigen Fassung wird die Entscheidung über die Recht- und Zweckmäßigkeit der Ablehnung der informationspflichtigen Stelle übertragen, das heißt, die Stelle, die bereits die Ablehnung erteilt hat, soll nun selbst prüfen, ob es zweckmäßig war. Eine solche Selbstkontrolle deutet zwar auf sehr großes Vertrauen des Gesetzgebers in die Unabhängigkeit und Objektivität der befassten Stelle hin, gleichwohl wird uns die Realität wohl eines Besseren belehren. Die betroffene Stelle wird aus den Gründen, die sie bereits in der Ablehnung formuliert hat, auch den Widerspruch ablehnen, sodass dieses Widerspruchsverfahren seinen Zweck in dieser Weise nicht erfüllen kann. Hier soll die Widerspruchsentscheidung in diesem Verfahren dem Datenschutzbeauftragten, der mit solchen Dingen Erfahrung hat und vor allen Dingen die notwendige Objektivität und Unabhängigkeit besitzt, übertragen werden.
Sie haben ausgeführt, was Sie im 2. oder 3. Semester zur Frage des Betriebsgeheimnisses gelernt haben. Dazu muss ich sagen: Bei mir war das Ende des Studiums etwas später. Wir haben die Dinge dann doch so gesehen, wie wir sie hier vorgetragen haben.
Wird weiter zum Änderungsantrag das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt über den Änderungsantrag der FDPFraktion zu § 6 Nrn. 1 und 2 in der Drucksache 4/5217 abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Aufgaben des Sächsischen Datenschutzbeauftragten sind in unserem sächsischen Gesetz abschließend geregelt. Der sächsische Entwurf zum UIG verzichtet bewusst darauf, private informationspflichtige Stellen durch die öffentliche Verwaltung überwachen zu lassen. Ich denke, alles was mit Verwaltungsvereinfachung zu tun hat, ist in dieser Aussage umrissen, warum wir so etwas nicht tun sollten. Die Ablehnungsgründe beziehen sich nicht immer und ausschließlich auf datenschutzrechtliche Belange. Insofern ist der Datenschutzbeauftragte nicht die entsprechende Bezugsstelle für die Zuweisung strittiger Fragen. Kommt eine private informationspflichtige Stelle ihren Aufgaben nicht nach, so findet ein Vorverfahren nach § 9 statt und der Weg für ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist eröffnet.
Wir kommen zu § 7, Verfahren. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der NPD-Fraktion in der Drucksache 4/5219, I Nr. 5, vor. Ich bitte um Einbringung. – Nein. Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über den Änderungsantrag abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zu § 8, Ablehnung des Antrages. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der NPD-Fraktion, Drucksache 4/5219, I Nr. 6, vor. Ich bitte um Einbringung.
Es gibt eine Möglichkeit, Anträge zu Umweltinformationen abzulehnen. Diese Ablehnung müsste ja von vornherein klar sein, wenn bei einer Behörde oder einer informationspflichtigen Stelle der entsprechende Antrag eingeht. Also kann eine Fristverkürzung von 14 Tagen vorgenommen werden. – Vielen Dank.
Deswegen ist diese Regelung sicherlich gut gemeint, um einen neutralen Dritten ins Spiel zu bringen, aber aufgrund dessen, dass es auch andere Gründe gibt, ist der Sächsische Datenschutzbeauftragte, bei allem Respekt, nicht die richtige Bezugsstelle.
Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über den Änderungsantrag abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür ist der Änderungsantrag zu § 8 abgelehnt.
Wird weiterhin das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über den Änderungsantrag der FDP-Fraktion, vorliegend in Drucksache 4/5217, Nr. 3, abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür und
Ich bitte um Einbringung des Änderungsantrages der NPD-Fraktion, vorliegend in Drucksache 4/5219, I Nr. 7. Herr Paul, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wird aufgrund dieses Gesetzes in Zukunft sicherlich des Öfteren vorkommen, dass öffentliche Stellen Aufgaben an private informationspflichtige Stellen übertragen. Wir werden es wahrscheinlich erleben, dass gerade diese privaten informationspflichtigen Stellen aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sein werden, im Falle eines Widerspruchsverfahrens dieses dann auch durchzuführen. Wir wollen das klarer regeln, indem die Zuständigkeit wiederum bei der öffentlichen Stelle angesiedelt wird, welche die private Stelle beauftragt.
Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über den Änderungsantrag der NPD-Fraktion abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Meine Damen und Herren! Da alle Änderungsanträge zu den Paragrafen abgelehnt worden sind, lasse ich jetzt über den gesamten Abschnitt II in der Fassung des Ausschusses abstimmen. Wer dem Abschnitt II in der Fassung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Zahl von Stimmenthaltungen ist dem Abschnitt II in der Fassung des Ausschusses zugestimmt worden.
Wir kommen zu Abschnitt III, Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen und deren Verbreitung. Hierzu gibt es einen Änderungsantrag unter § 11. Es ist ein Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS, vorliegend in Drucksache 4/5215. Ich bitte um Einbringung. Frau Kagelmann.
Werte Damen und Herren! Als Reaktion auf unseren Antrag zur barrierefreien Gestaltung des Zugangs zu Umweltinformationen wurden wir erwartungsgemäß auf das Sächsische Integrationsgesetz verwiesen. Mit diesem Verweis wurde eine solche Regelung als überflüssig angesehen. Wir als Linksfraktion sehen das naturgemäß anders. Bei uns hat die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an der Gestaltung der Gesellschaft einen ganz besonders hohen Stellenwert. Deshalb erachten wir die Aufnahme des barrierefreien Zugangs – die ausdrückliche Betonung des barrierefreien Zugangs – für besonders wichtig.
Es gibt allerdings zwei Punkte, die das auch aus rechtlicher Sicht erforderlich machen: erstens, weil unter den informationspflichtigen Stellen nach dem Umweltinformationsgesetz ein breiterer Kreis von informationspflichtigen Stellen zu verstehen ist, als es im Integrationsgesetz
festgeschrieben wird, und zweitens, weil der Intention des Gesamtgesetzes, das ausdrücklich auf die Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern setzt und diese sozusagen regelrecht herausfordert, erst durch die Betonung der gleichberechtigten Teilhabe auch von Menschen mit Handicaps wirklich entsprochen wird. Ich meine, nicht zuletzt ist der ausdrückliche Verweis auf die schrittweise Schaffung der Voraussetzungen für einen barrierefreien Zugang in der Phase des Aufbaus neuer Umweltdatenbanken oder in der Erweiterung bereits bestehender Umweltdatenbanken besonders wichtig, weil es dann nämlich geringere Kosten in der Umstellung und keinen erhöhten Verwaltungsaufwand gibt.
Frau Kollegin, Sie haben aus der Diskussion im Ausschuss zitiert, aber leider nur die Hälfte. Deshalb obliegt es mir, die gesamte Wahrheit an dieser Stelle zu benennen.
Die Position der Koalitionsfraktionen dazu war eindeutig. Die Belange des Sächsischen Integrationsgesetzes sind eine Materie, die man ernst nehmen und bei der man prüfen muss, ob in irgendeiner Weise eine Beziehung zu dem jeweils vorliegenden Gesetz besteht. Was Sie in Ihrem Änderungsantrag – es liegt Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen doch vor – an Einzelheiten über die Gestaltung regeln wollen, hat mit einer Gesetzestextfassung nach unserer Auffassung nichts mehr zu tun. Das sind Einzelheiten, wie sie eine Verwaltungsvorschrift enthält, aber kein Gesetz.
Deswegen haben wir Ihnen eine Protokollnotiz für die Beschlussempfehlung angeboten, die Staatsregierung zu ersuchen, bei der Umsetzung des Gesetzes durch die informationspflichtigen Stellen auf die Erfordernisse des Sächsischen Integrationsgesetzes zu achten. Das haben Sie abgelehnt. Sie haben die ausgestreckte Hand, das Begehren des gesamten Ausschusses an einer Stelle deutlich zu machen und hier einen Hinweis einzufügen, nicht angenommen. Sie haben darauf bestanden, Ausschmückungen vorzunehmen, die nicht erforderlich sind, weil das bestehende Sächsische Integrationsgesetz völlig unabhängig vom UIG wirkt. Deswegen ist die Situation so, wie sie ist: Die Beschlussempfehlung liegt ohne dieses Angebot vor. Deswegen werden wir Ihrem Antrag auch nicht zustimmen.
Herr Prof. Mannsfeld, Sie haben ausgeführt, dass meine Kollegin Kagelmann die Diskussion im Ausschuss wiedergegeben hat. Sie haben es auch gemacht. Das ist richtig. Ich denke, darauf kommt es auch an.
Wir haben uns ganz bewusst nicht auf dieses Angebot – wie Sie es nennen – der „ausgestreckten Hand“ eingelassen, weil der Einwand, dass mit unseren Änderungsanträgen zu viele Details geregelt werden, für uns nicht nachvollziehbar ist. Sie alle können sich die Paragrafen und Absätze, wie wir sie formulieren wollen, anschauen und werden feststellen, dass diese überhaupt nicht ausufernd sind. Wir wollen keine Details regeln, wie diese Zugänglichkeit gemacht werden soll, sondern sie beinhalten nur Mindeststandards, dass zum Beispiel grafische Benutzeroberflächen so gestaltet und dass die Mittel der Informationstechnik so dargestellt werden müssen, dass sie für Menschen mit Behinderung zugänglich sind.
Das Gleiche trifft zu für die Gestaltung von Räumen und Einrichtungen. Dies zu dem ersten Vorwurf. Wie das dann konkret stattzufinden hat, kann natürlich einer Verwaltungsvorschrift vorbehalten werden.
Das Zweite, die Protokollnotiz betreffend. Eine Protokollnotiz ist uns einfach zu wenig. Wir wollen den Zugang für Menschen mit Beeinträchtigung direkt im Gesetzestext dieses Sächsischen Umweltinformationsgesetzes enthalten haben. So wichtig ist es, dass diese Menschen in diesem für uns wichtigen Lebensbereich auch wirklich gleichberechtigt einbezogen werden.
Herr Präsident, ich muss auch darauf eingehen. Natürlich teilen wir als BÜNDNISGRÜNE auch das Anliegen. Es muss ein barrierefreier Zugang gerade auch im Bereich des Umweltinformationsgesetzes gewährt werden.
Zum ersten Punkt, der schrittweisen Gestaltung der Informationstechnik. Sie gehen damit inhaltlich keinen Schritt über das hinaus, was bereits im Integrationsgesetz steht. Das heißt, Sie simulieren dort, dass Sie einen besonderen Fortschritt erreichen. Tatsächlich erreichen Sie ihn aber auch nicht. Das heißt, es ist aus meiner Sicht rechtstechnisch einfach unnötig, und es sollte deswegen unterlassen werden.
Ich bedauere, dass die Frau Staatsministerin Orosz meine Zwischenfrage nicht zugelassen hat. Im Ausschuss ist nämlich im Zusammenhang mit der Diskussion, wie Prof. Mannsfeld sie dargestellt hat, die Frage aufgetaucht, ob denn die Staatsregierung dieses schon mehrfach angesprochene U-Portal tatsächlich barrierefrei plant und auslegt. Das war damals im Ausschuss nicht zu beantworten. Ich hatte gehofft, dass Sie heute vielleicht dazu Stellung nehmen können. Leider haben Sie diese Gelegenheit verstreichen lassen.
Zum nächsten Punkt, den Räumen für die Einsichtnahme nach den örtlichen Gegebenheiten. Das ist natürlich auch ein wichtiges Anliegen. Es ist vor allem ein Anliegen, das so im Sächsischen Integrationsgesetz nicht steht. Von daher könnte man sagen, es wäre hier einzuführen. Ande
rerseits muss ich Ihnen aber sagen, dass Sie sozusagen im Vorbeigehen ein Rieseninvestitionsprogramm im ganzen Lande Sachsen anschieben. Überlegen Sie es sich einmal: Da muss jedes Rathaus, jede private Stelle, jeder Versorger seine Räumlichkeiten unter Umständen umbauen.
Ja, Herr Wehner, Sie haben Recht, das muss so sein. Aber ich weiß nicht, ob das jetzt eine seriöse Vorgehensweise ist, das so nebenbei ins Umweltinformationsgesetz, in dem das nicht die zentrale Materie ist, hintenherum hineinzuschieben. Aus meiner Erfahrung in der Stadt Dresden kann ich Ihnen auch sagen, dass das Problem besteht, dass für neue Bauvorhaben gerade die Baubehörden immer Befreiungen erteilen, obwohl sie diese gar nicht erteilen könnten, sodass die Behinderten das Nachsehen haben. Dort liegen eigentlich die Probleme. Das heißt, wir müssten Einfluss auf die Bauordnung nehmen, Herr Porsch, und auch auf den Haushalt. Da wäre es richtig, aber nicht von der Seite quer durch die Brust. Ich glaube, das geht nicht. Deswegen werden wir uns hier enthalten.