Meine Damen und Herren, besteht weiterer Aussprachebedarf seitens der Fraktionen? – Das stelle ich nicht fest. Die Staatsregierung? – Verneint. Das Schlusswort hat die NPD-Fraktion. – Das war es. Es war nicht als solches angekündigt, denn dann hätten Sie nicht so viel Redezeit bekommen.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Ich stelle die Drucksache 4/3533 zur Abstimmung. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen. – Bei keinen Enthaltungen und einer kleineren Anzahl von Pro-Stimmen ist dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Antrag beinhaltet die Aufforderung zur Überarbeitung der deutschen Biomasseverordnung, ein Anliegen, das sicher auf Bundesebene in Angriff genommen werden muss, aber hier vor Ort in Sachsen auch von Relevanz ist. Der Antrag ist sogar in zweierlei Hinsicht relevant: einmal für sächsische Unternehmensansiedlungen, wie zum Beispiel CHOREN Industries im sächsischen Freiberg, und zum Zweiten für unsere sächsischen Land- und Forstwirte, für die gerade im Bereich der Biomasse eine neue Perspektive und ein hohes Potenzial zu finden ist.
Bereits im September-Plenum haben wir uns in diesem Hohen Hause über biogene Kraftstoffe verständigt und mehrheitlich dazu bekannt, dass wir den Einsatz dieser umweltfreundlichen Kraftstoffe fördern möchten. In diesem Zusammenhang haben wir uns dafür ausgesprochen, diese von der Mineralölsteuer bis 2009 zu befreien. Umso unverständlicher erscheint es mir heute, nach den
zahlreichen Pressemeldungen der vergangenen Tage, dass gerade ein roter Finanzminister diese Förderung vorzeitig streichen möchte.
Mit dem geplanten Wegfall der Mineralölsteuerbefreiung für automative Kraftstoffe im Juli 2006 ist eine totale Umkehr von der bisherigen Förderpolitik mit den nachwachsenden Rohstoffen eingeleitet worden. Diese Aktion auf Bundesebene entwertet Investitionen in Millionenhöhe, die in Anlagen zur Herstellung von Biodiesel gesteckt wurden, und verspielt weiteres Vertrauen in die Verlässlichkeit politischer Entscheidungen.
Mir ist vollkommen bewusst, dass eine Steuerbefreiung für die Biokraftbranche nicht von Dauer sein kann. Aber wenn wir ernsthaft diese Branche fördern wollen, müssen wir auch verbindliche Zusagen für einen gewissen festen Planungszeitraum abgeben und einhalten.
Wir wollen uns durch die Äußerungen aus Berlin nicht von dem vorliegenden Antrag abbringen lassen. Wir hoffen aber inständig, dass dies nur eine fixe Idee von Herrn Steinbrück bleibt.
Unser Antrag geht aber weiter. Mit unserem Antrag fordern wir die maximale Ausschöpfung der Potenziale auf EU-Ebene in diesem Bereich. Wir wollen, dass zukünftig – wie auf EU-Ebene beschlossen – alle die dort erwähnten Stoffe auch bei uns in Deutschland als Biomasse gelten. Bei der nationalen Biomasseverordnung hat nämlich dank Trittin wieder einmal eine Überregulierung des geltenden EU-Rechts stattgefunden. Daher fordern wir eine 1:1-Umsetzung der EU-Vorschriften.
Nach derzeitigen Regelungen ist das Spektrum des Einsatzes für die Biokraftstoffproduktion wie zum Beispiel beim Freiberger SunDiesel, durch die deutsche Biomasseverordnung eingeschränkt. Dies hat wiederum eine Einschränkung der Inanspruchnahme der Steuerbefreiungen für Biokraftstoffe zur Folge. Denn nicht alle Stoffe, die laut EU-Richtlinie 2003/30 vom 8. Mai 2003 als Biomasse anerkannt sind, fallen unter die deutsche Verordnung. Muss eine Überregulierung durch überhöhte Feststellungen an dieser Stelle wirklich sein?
In der SunDiesel-Probeanlage in Freiberg mit einem Bedarf von zirka 65 000 Tonnen pro Jahr wird als Rohstoff ein Mix aus verschiedenen Holzarten eingesetzt. Neben Sägewerksreststoffen und unbelastetem Recyclingholz wird auch Waldholz als Einsatzstoff verwendet. Auch schnell wachsende Baumarten wie Weiden und Pappeln sollen in den kommenden Jahren in diesen Katalog aufgenommen werden und zum Einsatz kommen.
Genau hier offenbaren sich die neuen Perspektiven für unsere Landwirte: Der sächsische Landwirt wird als Energiepflanzenanbauer in Zukunft seine Existenz sichern können. Bedarf und Nachfrage sind auf jeden Fall mehr als ausreichend vorhanden.
Nicht nur für die Landwirte bietet die Biomassenutzung eine Zukunftsperspektive. Auch für die klimaschonende Energieerzeugung hat sie ein erhebliches Potenzial. Das haben auch die Fraktionen der CDU und der SPD des Sächsischen Landtages bereits gemerkt und sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu bekannt, alle wirtschaftlichen Potenziale der rationellen Energieerzeugung und –verwendung auszuschöpfen. Jetzt ist die Zeit gekommen.
Eine Möglichkeit, all diese Potenziale auszuschöpfen, stellt der Ihnen vorliegende Antrag mit der geforderten Deregulierung der Überregulierung dar.
Ich bitte Sie, liebe Kollegen, besonders im Sinne des sächsischen Koalitionsvertrages der Biomasse als regenerativem Energieträger nicht die Zukunftschancen zu verbauen, sondern die entsprechenden Rahmenbedingungen für die maximale Nutzung von Biomasse zu schaffen. Ich bitte deshalb die, die noch da sind: Stimmen Sie für unseren Antrag.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin und Kollegen von der FDP-Fraktion, ganz so freundlich, wie Sie uns beim vorigen Antrag behandelt haben, kann ich Sie diesmal leider nicht behandeln.
Ich muss Ihnen bescheinigen, dass Sie zwei Dinge vermengen, die man nicht vermengen sollte. Die Biomasserichtlinie der EU definiert in der Tat, was als Biomasse, als Ausgangsstoff zur Produktion von Treibstoffen dienen soll. Dass das zu fördern ist, wurde anerkannt. Sie vermengen das ein wenig mit dem deutschen Energieeinspeisegesetz, in dem die deutsche Politik festgelegt hat, welche Stoffe bevorzugt für die Produktion von Energie zum Einsatz kommen sollen.
Wir wollen – und das ist der Hauptgrund unserer Ablehnung –, dass der Landwirt zum Energiewirt und nicht zum Abfallentsorger wird, wie es der Fall sein würde, wenn man die Biomasseverordnung voll ausreizte. Sie wollen gestatten, andienungspflichtige Abfälle aus dem Tierverwertungsbereich über landwirtschaftliche Biogasanlagen zu vergären. Das würde vollkommen neue Kontrollmechanismen nach sich ziehen, was wir unseren Landwirten ersparen möchten, zumal dann die ganze Rückstandsproblematik völlig neu bewertet werden müsste. Insofern sollten Sie es uns nachsehen, dass wir Ihren Antrag ablehnen.
Unabhängig davon teilen wir das Ziel, dass der Landwirt mehr zum Energiewirt wird, aber eben nicht zum Abfallentsorger.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am Anfang möchte ich feststellen, dass es bei diesem Antrag eine sehr ungewöhnliche und fast einmalige Übereinstimmung mit dem Kollegen Heinz gibt. Das ist etwas ganz Seltenes hier im Haus. Aber wenn es so ist, dann muss das auch einmal erwähnt werden.
Meine liebe Kollegin und lieben Kollegen von der FDPFraktion, Ihr Antrag „Nationale Biomasseverordnung entschärfen“ ist einfach die falsche Debatte zu einem sehr richtigen und wichtigen Thema. Das hat uns Herr Günther gerade exemplarisch vorgeführt, indem er hier wirklich alles in einen Topf wirft, die Biomasseverordnung in Zusammenhang bringt mit dem drohenden Wegfall der Steuerbefreiung für Biokraftstoffe, im gleichen Atemzug von CHOREN Industries in Freiberg spricht und uns dann
auch noch erzählt, welche Rohstoffe sie bisher in ihrer Anlage verarbeiten und dass dort in keiner Weise solche Rohstoffe vorgekommen sind oder auch nur in deren Nähe gerückt werden können, die Sie jetzt gern zulassen würden.
Meine Damen und Herren! Es kann doch nicht Sinn und Zweck der Biomasseverordnung sein zu unterstützen, dass um jeden Preis und mit jedem möglichen technischen Aufwand aus jeglicher Art von organischen Substanzen Strom hergestellt werden kann.
Die Linksfraktion.PDS unterstützt nachdrücklich das Anliegen der aktuellen Biomasseverordnung, mit der in Übereinstimmung mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz durch eine nachhaltige Energieversorgung ein Beitrag zum Klima- und Umweltschutz geleistet werden soll. Die Betonung liegt hier eindeutig auf dem Wort nachhaltig. Nachhaltigkeit bedeutet für uns, dass bei der Stromerzeugung aus Biomasse auch immer beachtet wird, wie hoch der technologische Aufwand bei dieser Stromerzeugung ist. Je höher der technologische Aufwand ist, desto höher wird in der Regel auch der damit verbundene Primärenergieaufwand sein. Der wird dann nebenbei bemerkt oft aus fossilen Energieträgern abgedeckt. Es ist wohl eine unbestrittene Tatsache, dass bei stark schadstoffbelasteter Biomasse dieser Primärenergieaufwand durch die anspruchsvollere Technologie, die dort nun einmal notwendig ist, um keine Umweltbelastungen hervorzurufen, natürlich immer höher sein wird als bei möglichst naturbelassenen Rohstoffen.
Das wollte ich als Einführung sagen, um einmal darzustellen, wie wir als Linksfraktion.PDS an dieses Thema herangehen.
Es ist keinesfalls so, wie Sie uns in Ihrem Antrag glauben machen wollen. Wenn man sich die Verordnung anschaut, dann sieht man, dass schadstoffbelastetes Altholz keinesfalls grundsätzlich bei der Definition von Biomasse ausgeschlossen ist. Das betrifft nicht einmal – und das halte ich für bedenklich – Bahnschwellen, Spanplatten und Ähnliches. Bei ihrer Verwertung gelten natürlich auch für die Energieerzeugung die sehr strengen Regelungen der 17. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Das halte ich für richtig. Nur Anlagen, die bis drei Jahre nach InKraft-Treten dieser Verordnung immissionsschutzrechtlich genehmigt worden sind, dürfen betrieben werden. Ich weiß nicht, was man dagegen haben kann.
Ähnliches, wenn auch auf einer etwas anderen Ebene, gilt für die in Ihrem Antrag angesprochenen möglichen Biomassen wie Textilien, Karton und Papier. Dort liegt der Schwerpunkt ganz eindeutig auf der stofflichen Wiederverwertung, also der Kreislaufwirtschaft. Das halte ich auch für sehr vernünftig.
Auch bei dem angesprochenen Klärschlamm – man muss sich die Verordnung einfach einmal richtig ansehen – wird deutlich, dass es bei der Verbrennung von Klärschlamm
keinen wesentlichen Energiegewinn gibt. Also können wir das lassen. Bei der Gewinnung von Klärgas aus Klärschlamm ist es geregelt. Zum Beispiel können bis zu zehn Gewichtsprozente andere Biomassen dort beigemischt werden. Dann kann auch Klärschlamm in dieser Art und Weise mit verwertet werden.
Da ist die Frage zu stellen, in welcher Art und Weise die aktuelle Biomasseverordnung eine übertrieben strenge Vorschrift ist. Die nächste Frage stellt sich mir dabei, in welcher Weise durch diese Verordnung tatsächlich, wenn die Verordnung in Ihrem Sinne verschärft werden sollte, wesentliches Potenzial erschlossen werden könnte.
Wir als Linksfraktion sind der Meinung, dass wir uns lieber damit beschäftigen sollten, die vorhandenen Potenziale hier in Sachsen, die tatsächlich ungenutzten Potenziale zu nutzen, die uns jetzt schon nach geltendem Recht zur Verfügung stehen. Da haben wir noch genug zu tun. Es ist noch reichlich Potenzial vorhanden. Zum Beispiel gibt es schon seit 1996 eine Konzeption zur Förderung, zum Anbau und zur Verwertung von nachwachsenden Rohstoffen im Freistaat Sachsen. Aus dem gleichen Jahr stammt ein Beschluss des Sächsischen Landtages, sich jährlich über die Umsetzung dieser Konzeption berichten zu lassen. Bis 1999 ist es meines Wissens auch geschehen. Seitdem ist in der Beziehung Ruhe. Wenn ich mich irren sollte, Herr Minister Tillich, dann können Sie mich ja korrigieren. Aber ich habe seitdem nicht mehr viel gehört. Es gibt seit 2003 auch hier in Sachsen ein spezielles Konzept zum Ausbau der energetischen Nutzung von Biomasse. Beide Konzeptionen kommen zu dem gleichen Fazit.
Im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energieträgern, wie zum Beispiel Wind, Wasserkraft, Solarthermie und Fotovoltaik, gibt es gerade bei der Biomasse den größten Nachholbedarf in Bezug auf die prognostizierten Potenziale. Ich unterstelle hier einmal, dass die in beiden Konzeptionen prognostizierten Potenziale sich genau auf jetzt geltenden Rechtsgrundlagen bewegen und dass dort keine Potenziale eingeschlossen sind, die die FDP-Fraktion mit ihrem Antrag noch mobilisieren will.
Ich denke, auf die Erschließung ebendieser Potenziale sollten wir uns konzentrieren. Sie liegen nicht zuletzt auch im sächsischen Wald. Wir haben es vor ein bis eineinhalb Wochen, als uns hier vom Sächsischen Waldbesitzerverband der schöne Weihnachtsbaum übergeben wurde, von den sächsischen Waldbesitzern gehört, welches Potenzial gerade in diesem Bereich, der immerhin 50 % der sächsischen Waldflächen ausmacht, noch schlummert. Das sollte Aufgabe sein. Ich hoffe sehr, dass der neue Staatsbetrieb Sachsenforst dieses Potenzial erschließt. Auch die Waldbesitzer haben ganz große Bedenken, dass das nicht passieren könnte. Wir brauchen dort nicht auf noch mehr schadstoffbelastete Biomasse zurückzugreifen.
Zum Schluss möchte ich sagen, dass ich guter Hoffnung bin, dass sich in Sachsen in Sachen Konzeptfortschreibung zur Förderung des Anbaus und der Verwertung